G
Gelöschtes Mitglied 2265
Meine lieben PSW-ler! Ich lasse Euch an meiner Langeweile-Aktion zum Nerven der Wahlbonzen teilhaben. Die Beschwerde habe ich vor eine Stunde eingereicht. Übermorgen werde ich wahrscheinlich eine Einstweilige Verfügung anstrengen.
Beschwerde an Wahlleitung
Sehr geehrte Wahlleitung,
im heutigen Telefongespräch mit Frau Gnädiger, 5.9.2016, ca. 15.30 Uhr, wurden nachstehend im einzelnen aufgeführte Beschwerden vorerst abgewehrt mit dem Hinweis, dass "es" schon immer so gemacht wurde, die Wahlzettel einem Muster nachgestaltet sind. Scheinbar werden die Beschwerden auch als grundlos empfunden.
Seien Sie sich aber sicher, dass Sie hier keinen Querulanten vor sich haben, sondern einen Bürger, der sich um seine Rechte zur ordnungsgemäßen Wahl, die Rechte ihm Bekannter zur ordnungsgemäßen Wahl, die Rechte aller Briefwähler in Berlin zur ordnungsgemäßen Wahl sorgt und sie notfalls erklagen wird.
1.
Die Identifikation der Briefwähler bzw. die Berechtigung zur Briefwahl ist an eine Erklärung
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl
gebunden.
Diese Erklärung muss handschriftlich unterzeichnet werden.
In dieser Erklärung ist eine Option eingearbeitet, die ersatzweise eine Hilfsperson zur Unterschrift berechtigt.
Zur Feststellung für Adressaten, ob es sich um eine Hilfsperson oder den Wähler selbst handelt, ist die Streichung einer Option notwendig.
Zur Streichung wird in einer Fußnote aufgefordert, die nur sehr aufmerksamen Wählern auffällt, weil sie der Erklärung entrückt - rechts abseitig - und dann noch in kleinster Schrift vorhanden ist.
Es handelt sich hier zwar nicht um einen klassischen Vertrag, jedoch sind die Parallelen zu betrügerischen Verträgen ersichtlich. Fahrlässig oder vorsätzlich wird dem Briefwähler die ordnungsgemäße Erklärung erschwert. Die Resultate sind folgenschwer. Es kann damit gerechnet werden, dass ein großer Anteil der Briefwähler falsch ausfüllt, sprich; die Streichung vergisst.
Bei fehlender Streichung ist die Erklärung - egal der nachfolgenden Schritte - ungültig, denn weder kann aus den nachfolgenden Schritten zweifelslos erkannt werden, ob es sich beim Unterschreibenden um Hilfsperson oder Wähler handelt, noch darf ein Prüfender des Wahlscheins in eigener Willkür entscheiden, ob der Unterschreibende als Wähler oder Hilfsperson einzuordnen ist. Ein Prüfender würde sich sogar strafrechtlich verantwortlich machen, wenn er statt des Wählers (bzw. der Hilfsperson des Wählers) willkürlich festlegt, wer in welcher Rolle unterschrieben hat. Der ursprüngliche Sinn der Erklärung ginge sowieso verloren.
Anmerkung: Im heutigen Telefongespräch meinte Frau Gnädiger sinngemäß, der Umstand der fehlenden Streichung bei vielen Wahlscheinen sei bekannt und würde eben durch die Prüfer kulant geregelt. Die Worte fielen zwar nicht so, aber es klang so, als ob es der Wahlleitung egal ist. Sie sind aber dafür verantwortlich, dass jeder einzelne dieser Wahlscheine für ungültig zur Stimmabgabe erklärt wird, weil sonst ein klarer Bruch der Gesetze abläuft.
Anzunehmen bei ordnungsgemäßer Auslese der ungültigen Wahlscheine durch allein diesen Umstand ist, dass eine irrsinnig hohe Anzahl von Briefwählern umsonst wählt, was formal erst einmal derer eigener Schuld zu sein scheint, aber im eigentlichen den ungenügenden Wahlscheinen geschuldet ist.
Das ist aber nicht alles:
2.
Im weiteren ergeben sich Fehlerquellen für den Wähler oder seine Hilfsperson, die noch gravierender durchschlagen und im Prinzip zu einer Quote der Ungültigkeit aller Briefwahlstimmen bis zu 100% führen können.
Die Erklärung muss datiert und unterschrieben werden. Dass sie nur von einer Person unterschrieben werden soll - entweder Wähler oder Hilfsperson ist ersichtlich.
Dann allerdings ist nicht klar, wo unterschrieben werden soll, denn die angebotenen Felder links und rechts sind gleichlautend ("Datum, Vor- und Familienname") und NICHT EXTRA für Hilfsperson oder Wähler gekennzeichnet.
Dass eine Unterscheidung vorgenommen werden sollte, ist zwar anzunehmen, denn sonst hat die doppelte Aufforderung zur Unterschrift keinen Sinn, aber WO ist NICHT EINDEUTIG.
Den vermeintlichen Zusammenhang mit der Zeile über der Tabelle gibt es nicht. Zwar könnte man annehmen, dass die Überordnung gewollt und nicht zufällig ist, aber gerade die Trennung der Tabelle nach oben hin durch den Querstrich hebt diese Überlegung auf.
Eindeutig wäre tatsächlich nur die Aufforderung an Wähler bzw. Hilfsperson direkt neben der jeweiligen Aufforderung zur Unterschrift.
Anmerkung: Das ist hier keine akademische Diskussion, keine Nörgelei. Trotz einigermaßen guter Deutsch-Kenntnisse und höherem Bildungsabschluss bin ich (wahrscheinlich) gescheitert in der (zuerst vermeintlich) richtigen Ausfüllung des Wahlscheins. Und weil ich zum Schluss ganz unsicher war, habe ich links und rechts unterschrieben.
[COLOR="#FF0000"]Mein Wahlrecht ist in der praktischen Durchsetzung schwer beschädigt[/COLOR], denn es hängt in der Durchsetzung jetzt davon ab, ob ein Prüfer den Wahlscheins durchwinkt (womit er sich strafbar machen würde, denn es obliegt ihm gar nicht zu entscheiden, dass ein Wähler zugleich seine Hilfsperson sein kann) oder, ob er meinen Wahlschein samt Stimmen durchs Klo spült.
Ich habe das Problem auch nicht alleine. In meiner Familie haben alle die Streichung übersehen und in einer ersten Befragung von Bekannten, die schon den Wahlschein ausgefüllt haben, haben alle die soeben benannten "Fehler" eingeräumt.
[COLOR="#FF0000"]Ich wiederhole : =====> ALLE![/COLOR]
Sehr geehrte Wahlleitung,
Sie können doch keine Wahl ablaufen lassen, die auf Grund schwerwiegender Mängel des Wahlscheins die Zulassung der Briefwahl-Stimmen allein in die Willkür der Prüfer legt.
Es gibt ja nur zwei Varianten. Entweder die Prüfer winken gegen gute Sitte und Gesetz durch, dann ist es Wahlfälschung in der Zählung, oder sie sondern rigoros aus, was im Prinzip bis zu 100% der Wertung der Briefwähler als ungültig bedeutet.
Dann allerdings wäre die Wahl im Ganzen schwer beschädigt! Oder wollen Sie dem Volk eine Wahl abrechnen in dem die Mehrheit aller Briefwähler ausgesondert wurde?
Sehr geehrte Wahlleitung, noch können Sie handeln! Auch wenns teuer und aufwändig ist. Niemand wird Sie schelten.
[COLOR="#FF0000"]Ich fordere Sie auf:
1. Stellen Sie sofort die Zusendung der mangelhaften Wahlscheine ein. Drucken Sie Ordnungsgemäße!
2. Geben Sie allen bisherigen Briefwählern die Chance, bereits erhaltene Wahlscheine umzutauschen!
3. Erörtern Sie mit kompetenten Anwälten, wie die Aussortierung auf Ungültigkeit fehlerhafter Ausfüllung der Wahlscheine verhindert/ umgangen werden kann![/COLOR]
Ich erwarte bis morgen abend, Dienstag, 6. September 2016, 18.00 Uhr eine inhaltliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXX
Berlin, den 5. September 2016, 19.34 Uhr
Beschwerde an Wahlleitung
Sehr geehrte Wahlleitung,
im heutigen Telefongespräch mit Frau Gnädiger, 5.9.2016, ca. 15.30 Uhr, wurden nachstehend im einzelnen aufgeführte Beschwerden vorerst abgewehrt mit dem Hinweis, dass "es" schon immer so gemacht wurde, die Wahlzettel einem Muster nachgestaltet sind. Scheinbar werden die Beschwerden auch als grundlos empfunden.
Seien Sie sich aber sicher, dass Sie hier keinen Querulanten vor sich haben, sondern einen Bürger, der sich um seine Rechte zur ordnungsgemäßen Wahl, die Rechte ihm Bekannter zur ordnungsgemäßen Wahl, die Rechte aller Briefwähler in Berlin zur ordnungsgemäßen Wahl sorgt und sie notfalls erklagen wird.
1.
Die Identifikation der Briefwähler bzw. die Berechtigung zur Briefwahl ist an eine Erklärung
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl
gebunden.
Diese Erklärung muss handschriftlich unterzeichnet werden.
In dieser Erklärung ist eine Option eingearbeitet, die ersatzweise eine Hilfsperson zur Unterschrift berechtigt.
Zur Feststellung für Adressaten, ob es sich um eine Hilfsperson oder den Wähler selbst handelt, ist die Streichung einer Option notwendig.
Zur Streichung wird in einer Fußnote aufgefordert, die nur sehr aufmerksamen Wählern auffällt, weil sie der Erklärung entrückt - rechts abseitig - und dann noch in kleinster Schrift vorhanden ist.
Es handelt sich hier zwar nicht um einen klassischen Vertrag, jedoch sind die Parallelen zu betrügerischen Verträgen ersichtlich. Fahrlässig oder vorsätzlich wird dem Briefwähler die ordnungsgemäße Erklärung erschwert. Die Resultate sind folgenschwer. Es kann damit gerechnet werden, dass ein großer Anteil der Briefwähler falsch ausfüllt, sprich; die Streichung vergisst.
Bei fehlender Streichung ist die Erklärung - egal der nachfolgenden Schritte - ungültig, denn weder kann aus den nachfolgenden Schritten zweifelslos erkannt werden, ob es sich beim Unterschreibenden um Hilfsperson oder Wähler handelt, noch darf ein Prüfender des Wahlscheins in eigener Willkür entscheiden, ob der Unterschreibende als Wähler oder Hilfsperson einzuordnen ist. Ein Prüfender würde sich sogar strafrechtlich verantwortlich machen, wenn er statt des Wählers (bzw. der Hilfsperson des Wählers) willkürlich festlegt, wer in welcher Rolle unterschrieben hat. Der ursprüngliche Sinn der Erklärung ginge sowieso verloren.
Anmerkung: Im heutigen Telefongespräch meinte Frau Gnädiger sinngemäß, der Umstand der fehlenden Streichung bei vielen Wahlscheinen sei bekannt und würde eben durch die Prüfer kulant geregelt. Die Worte fielen zwar nicht so, aber es klang so, als ob es der Wahlleitung egal ist. Sie sind aber dafür verantwortlich, dass jeder einzelne dieser Wahlscheine für ungültig zur Stimmabgabe erklärt wird, weil sonst ein klarer Bruch der Gesetze abläuft.
Anzunehmen bei ordnungsgemäßer Auslese der ungültigen Wahlscheine durch allein diesen Umstand ist, dass eine irrsinnig hohe Anzahl von Briefwählern umsonst wählt, was formal erst einmal derer eigener Schuld zu sein scheint, aber im eigentlichen den ungenügenden Wahlscheinen geschuldet ist.
Das ist aber nicht alles:
2.
Im weiteren ergeben sich Fehlerquellen für den Wähler oder seine Hilfsperson, die noch gravierender durchschlagen und im Prinzip zu einer Quote der Ungültigkeit aller Briefwahlstimmen bis zu 100% führen können.
Die Erklärung muss datiert und unterschrieben werden. Dass sie nur von einer Person unterschrieben werden soll - entweder Wähler oder Hilfsperson ist ersichtlich.
Dann allerdings ist nicht klar, wo unterschrieben werden soll, denn die angebotenen Felder links und rechts sind gleichlautend ("Datum, Vor- und Familienname") und NICHT EXTRA für Hilfsperson oder Wähler gekennzeichnet.
Dass eine Unterscheidung vorgenommen werden sollte, ist zwar anzunehmen, denn sonst hat die doppelte Aufforderung zur Unterschrift keinen Sinn, aber WO ist NICHT EINDEUTIG.
Den vermeintlichen Zusammenhang mit der Zeile über der Tabelle gibt es nicht. Zwar könnte man annehmen, dass die Überordnung gewollt und nicht zufällig ist, aber gerade die Trennung der Tabelle nach oben hin durch den Querstrich hebt diese Überlegung auf.
Eindeutig wäre tatsächlich nur die Aufforderung an Wähler bzw. Hilfsperson direkt neben der jeweiligen Aufforderung zur Unterschrift.
Anmerkung: Das ist hier keine akademische Diskussion, keine Nörgelei. Trotz einigermaßen guter Deutsch-Kenntnisse und höherem Bildungsabschluss bin ich (wahrscheinlich) gescheitert in der (zuerst vermeintlich) richtigen Ausfüllung des Wahlscheins. Und weil ich zum Schluss ganz unsicher war, habe ich links und rechts unterschrieben.
[COLOR="#FF0000"]Mein Wahlrecht ist in der praktischen Durchsetzung schwer beschädigt[/COLOR], denn es hängt in der Durchsetzung jetzt davon ab, ob ein Prüfer den Wahlscheins durchwinkt (womit er sich strafbar machen würde, denn es obliegt ihm gar nicht zu entscheiden, dass ein Wähler zugleich seine Hilfsperson sein kann) oder, ob er meinen Wahlschein samt Stimmen durchs Klo spült.
Ich habe das Problem auch nicht alleine. In meiner Familie haben alle die Streichung übersehen und in einer ersten Befragung von Bekannten, die schon den Wahlschein ausgefüllt haben, haben alle die soeben benannten "Fehler" eingeräumt.
[COLOR="#FF0000"]Ich wiederhole : =====> ALLE![/COLOR]
Sehr geehrte Wahlleitung,
Sie können doch keine Wahl ablaufen lassen, die auf Grund schwerwiegender Mängel des Wahlscheins die Zulassung der Briefwahl-Stimmen allein in die Willkür der Prüfer legt.
Es gibt ja nur zwei Varianten. Entweder die Prüfer winken gegen gute Sitte und Gesetz durch, dann ist es Wahlfälschung in der Zählung, oder sie sondern rigoros aus, was im Prinzip bis zu 100% der Wertung der Briefwähler als ungültig bedeutet.
Dann allerdings wäre die Wahl im Ganzen schwer beschädigt! Oder wollen Sie dem Volk eine Wahl abrechnen in dem die Mehrheit aller Briefwähler ausgesondert wurde?
Sehr geehrte Wahlleitung, noch können Sie handeln! Auch wenns teuer und aufwändig ist. Niemand wird Sie schelten.
[COLOR="#FF0000"]Ich fordere Sie auf:
1. Stellen Sie sofort die Zusendung der mangelhaften Wahlscheine ein. Drucken Sie Ordnungsgemäße!
2. Geben Sie allen bisherigen Briefwählern die Chance, bereits erhaltene Wahlscheine umzutauschen!
3. Erörtern Sie mit kompetenten Anwälten, wie die Aussortierung auf Ungültigkeit fehlerhafter Ausfüllung der Wahlscheine verhindert/ umgangen werden kann![/COLOR]
Ich erwarte bis morgen abend, Dienstag, 6. September 2016, 18.00 Uhr eine inhaltliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXX
Berlin, den 5. September 2016, 19.34 Uhr
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