So viel So§e mit Quatsch kam mir selten
vor mein gerechtes Auge.
Mit welchen weiteren Gesetzesänderungen ein Gesetz das Licht der Gesellschaft erblickt, spielt nur eine Rolle, wenn das in den „Geburtskommentaren“ eine Rolle spielt. Und zwar eine eindeutige, umnissverständliche. Strittige Rechte sind in der Regel Interpretationsmi§geschicke, und die können zahlreich sein, wenn man mit der Gerechtigkeit, der obersten Leitlinie für Politik und Justiz nur ein unscharfes Ziel im Kopf hat. Das haben die meisten, weil ihnen nicht bewusst ist, worum es eigentlich geht bei den Bemühungen, diesen Idealzustand zu erreichen.
Der Gesetzgeber musste dieses Notwehrrecht installieren, weil sonst unser Demokratiekonzept unglaubwürdig geblieben wäre. Der eigentliche Grund ist folgender: Menschliche Demokratien sind keine „Gottsysteme“, die fehlerfrei arbeiten. Und weil Selbstbestimmung das wichtigste Menschenrecht ist, das in Diktaturen mit Füßen getreten wird, muss für Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit existieren, straffrei Gewalt anzuwenden, wenn die Staatsgewalt versagt. Wäre das nicht so, könnten Rechtssysteme mit Tyrannenschmackes operieren und damit viel Unheil anrichten in der jeweiligen demokratisch ausgerichteten Gesellschaft.
Deine Feststellung, dass Widerstand geleistet werden darf, wenn Kräfte unsere Rechtsordnung zerstören wollen, trifft nur in Verbindung mit der Unmöglichkeit zu, Widerstand mithilfe der Staatsgewalt zu leisten. Der Art. 20/4 GG darf nur angewendet werden, wenn gesichert ist, dass nichts anderes hilft. Also muss das versucht worden sein und nachgewiesen werden können.
Ab wann nun eine Ordnung als gefährdet gilt, ist gar nicht so einfach festzustellen, wenn man blind ist auf dem rechten Auge. Im Zweifel sollte man allerdings lieber zu früh Alarm schlagen als zu spät. Denn wenn sich bereits entsprechend staatsgefährdende Entwicklungen vollzogen haben, könnte eine zu späte Rechtsanwendung ins Leere laufen, weil das defekte System dann seine eigene Rechtsprechung praktiziert.
Die „Bürgerwehr“ nur auf das Abgeben eines Wahlstimmchens zu reduzieren, ist allerhand. Denn die effektivste Waffe gegen Ungerechtigkeit und Unrecht ist und bleibt immernoch die dritte Gewalt, die Judikative. Die funktioniert allerdings nur dann korrekt im Sinne des Volkes, wenn es ständig von der Vierten Gewalt, der EXPLORATIVE, dem eigentlichen Souverän, dem Staatsvolk, entsprechend konditioniert wird.
Also muss das Volk auch mal ausmisten, wenn's irgendwo zu arg stinkt. Diese wichtige Aufgabe kann jeder Bürger übernehmen, wenn er kein Hosenschei§er ist und nicht zu blöde, seine juristischen Bemühungen mit gerichtsverwertbaren Beweisen zu schmücken. Tut er das, sehen seine Bemühungen um sein gutes Recht so wundervoll aus, dass sogar die Urenkel noch stolz sein können auf so einen Vorfahren.