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Ich weiß nicht, ob ich den Mann 1950 verurteilt hätte.
Zum einen habe ich da noch nicht gelebt.
Zum anderen glaube ich nicht, das es ein Recht gibt, Menschen, nur, weil sie in ein verbrecherisches System eingebunden waren, das sie, auf Grund der gerade herrschenden gesellschaftlichen Zustände, nicht einmal als solches erkennen müssen, ohne den Nachweis einer persönlichen Schuld, zu verurteilen.
Wenn dieses Recht dennoch existiert, was kann dann mit denen geschehen, die an der innerdeutschen Grenze Dienst taten und um den Mordbefehl, im Blick auf Flüchtlinge, wussten, ohne vielleicht selbst je Streife gegangen zu sein?
Gert
Zum einen habe ich da noch nicht gelebt.
Zum anderen glaube ich nicht, das es ein Recht gibt, Menschen, nur, weil sie in ein verbrecherisches System eingebunden waren, das sie, auf Grund der gerade herrschenden gesellschaftlichen Zustände, nicht einmal als solches erkennen müssen, ohne den Nachweis einer persönlichen Schuld, zu verurteilen.
Wenn dieses Recht dennoch existiert, was kann dann mit denen geschehen, die an der innerdeutschen Grenze Dienst taten und um den Mordbefehl, im Blick auf Flüchtlinge, wussten, ohne vielleicht selbst je Streife gegangen zu sein?
Gert