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Museum unter dem Fernsehturm am Alexanderplatz kommt trotz Verbot durch den zuständigen Stadtbezirk von Berlin-Mitte:
Das Verbot der permanenten Leichenschau unter dem Berliner Fernsehturm durch das Bezirksamt Mitte ist uneingeschränkt zu begrüßen. Diese Entscheidung war nicht nur eine mutige Entscheidung, wie ein Kommentator der „Berliner Zeitung“ seinen Beitrag überschreibt, um dann in seinem Kommentar die Entscheidung gleich wieder zu relativieren. Nein, das war sogar eine sehr, sehr mutige Entscheidung. Deshalb: Danke an den Bezirksbürgermeister von Mitte, Herrn Dr. Christian Hanke!
Man bedenke nur einmal, welche enormen wirtschaftlichen Interessen mit dieser völlig pietätlosen Leichenschau zwecks kommerzieller Nutzung verbunden sind. Die nahezu offenkundige Werbung für diese permanent vorgesehene Horrorschau im aktuellen Beitrag der BILD-Zeitung, dem deutschen Leitmedium in Sachen Stimmungsmache, macht das überdeutlich.
Nach dem Berliner Bestattungsgesetz dürfen Leichen nicht ausgestellt werden, sondern müssen zwingend bestattet werden, entweder durch Erd- oder durch Feuerbestattung. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in diesem Zusammenhang außerdem bereits in seinem Urteil vom 16. März 2004 darauf hingewiesen, dass es sich bei der so genannten „Plastination“ um keine Form der Bestattung handele. Daran kann auch die gegenteilige Behauptung des Plastinators nichts ändern, die Leichenplastination sei eine Form der Bestattung. Zudem stellte bereits die Hamburger Wissenschaftlerin da Fonseca 2006 als Ergebnis einer mehrjährigen Untersuchung fest, dass die angeblich „ewig haltbaren“ Leichenplastinate nach und nach zerfallen. In einem aufschlussreichen Artikel im „Hamburger Abendblatt“ vom 13.12.2006 wird darüber berichtet.
Auch wenn nunmehr der Plastinator rechtlich gegen die Entscheidung des Bezirksamtes von Berlin-Mitte vorzugehen beabsichtigt, was sein mehr oder weniger gutes Recht ist, so irritiert doch die maßlose Arroganz, mit der er verkündet, im Dezember 2014 werde es die Ausstellung geben, so als wäre die getroffene staatliche Entscheidung nebensächlich oder sogar völlig irrelevant.
Um es an dieser Stelle klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen: Wir brauchen weder in Berlin, egal ob in Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg, noch in der Bundesrepublik insgesamt einen kommerziell genutzten Leichenexhibitionismus.
Hoffentlich wachen die politisch Verantwortlichen in unserem Lande endlich auf und schaffen klare Rechtsgrundlagen für ein landesweites Verbot dieser Leichenschändungen
Das Verbot der permanenten Leichenschau unter dem Berliner Fernsehturm durch das Bezirksamt Mitte ist uneingeschränkt zu begrüßen. Diese Entscheidung war nicht nur eine mutige Entscheidung, wie ein Kommentator der „Berliner Zeitung“ seinen Beitrag überschreibt, um dann in seinem Kommentar die Entscheidung gleich wieder zu relativieren. Nein, das war sogar eine sehr, sehr mutige Entscheidung. Deshalb: Danke an den Bezirksbürgermeister von Mitte, Herrn Dr. Christian Hanke!
Man bedenke nur einmal, welche enormen wirtschaftlichen Interessen mit dieser völlig pietätlosen Leichenschau zwecks kommerzieller Nutzung verbunden sind. Die nahezu offenkundige Werbung für diese permanent vorgesehene Horrorschau im aktuellen Beitrag der BILD-Zeitung, dem deutschen Leitmedium in Sachen Stimmungsmache, macht das überdeutlich.
Nach dem Berliner Bestattungsgesetz dürfen Leichen nicht ausgestellt werden, sondern müssen zwingend bestattet werden, entweder durch Erd- oder durch Feuerbestattung. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in diesem Zusammenhang außerdem bereits in seinem Urteil vom 16. März 2004 darauf hingewiesen, dass es sich bei der so genannten „Plastination“ um keine Form der Bestattung handele. Daran kann auch die gegenteilige Behauptung des Plastinators nichts ändern, die Leichenplastination sei eine Form der Bestattung. Zudem stellte bereits die Hamburger Wissenschaftlerin da Fonseca 2006 als Ergebnis einer mehrjährigen Untersuchung fest, dass die angeblich „ewig haltbaren“ Leichenplastinate nach und nach zerfallen. In einem aufschlussreichen Artikel im „Hamburger Abendblatt“ vom 13.12.2006 wird darüber berichtet.
Auch wenn nunmehr der Plastinator rechtlich gegen die Entscheidung des Bezirksamtes von Berlin-Mitte vorzugehen beabsichtigt, was sein mehr oder weniger gutes Recht ist, so irritiert doch die maßlose Arroganz, mit der er verkündet, im Dezember 2014 werde es die Ausstellung geben, so als wäre die getroffene staatliche Entscheidung nebensächlich oder sogar völlig irrelevant.
Um es an dieser Stelle klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen: Wir brauchen weder in Berlin, egal ob in Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg, noch in der Bundesrepublik insgesamt einen kommerziell genutzten Leichenexhibitionismus.
Hoffentlich wachen die politisch Verantwortlichen in unserem Lande endlich auf und schaffen klare Rechtsgrundlagen für ein landesweites Verbot dieser Leichenschändungen