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Bundesgebiet neu gliedern.

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Sollte das Bundesgebiet völlig neu gegliedert werden?

  • Ja, ein Neuanfang ist unumgänglich!

    Stimmen: 5 62,5%
  • Nein, die jetzige Gliederung ist ausreichend-

    Stimmen: 3 37,5%

  • Umfrageteilnehmer
    8
  • Umfrage geschlossen .

Pommes

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Ah, deswegen sind in den USA alle Bundes-Länder auf gleichem Leistungs-Niveau, weil die einer der wenigen Bundesstaaten sind die keinen Länderfinanzausgleich haben. Wer hätte das gedacht. :D

Grundsätzlich kann man davon ausgehen das leistungsschwächere (ärmere) Staaten auch die Arbeit billiger anbieten und sich so das Ungleichgewicht egalisiert, Voraussetzung dafür ist aber eine eigene Währung sonst funktioniert das nicht mehr, wir sehen das in Europa die Südländer können keine eigene Währung mehr abwerten und gehen an dem starken Euro kaputt.
Eine weitere Voraussetzung ist natürlich eine unabhängige Regierung, Staaten die von einer Elite ausgeraubt werden haben natürlich auch keine Chance, daher mein Forderung nach Basisdemokratie und überschaubaren Nationalstaaten die jeder für sich unabhängig sind.
 
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Grundsätzlich kann man davon ausgehen das leistungsschwächere (ärmere) Staaten auch die Arbeit billiger anbieten und sich so das Ungleichgewicht egalisiert, Voraussetzung dafür ist aber eine eigene Währung sonst funktioniert das nicht mehr, wir sehen das in Europa die Südländer können keine eigene Währung mehr abwerten und gehen an dem starken Euro kaputt.
Eine weitere Voraussetzung ist natürlich eine unabhängige Regierung, Staaten die von einer Elite ausgeraubt werden haben natürlich auch keine Chance, daher mein Forderung nach Basisdemokratie und überschaubaren Nationalstaaten die jeder für sich unabhängig sind.

Sicher kann man auf Basis einer empirie-freien Theorie, die man sich ausgedacht hat, von allerlei ausgehen. Die Frage ist halt wie groß da der Erkenntnisgewinn ist.
 
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Klar, denn die USA waren es doch, die Deutschland die schon damals überflüssige Türkeninvasion "anempfohlen" hat.
Irgendwie muss Deutschland doch klein zu kriegen sein.
Und die Grünen und die SPD helfen auf diesem Gebiet ordentlich mit.

Uwe

Ganz besonders den grünlackierten Kommunisten ist es ein Herzensanliegen, Deutschland abzuschaffen.

Gruß Pegasus.
 
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Sicher.
Wer will schon für die Schulden des allein nicht lebensfähigen Popanz Berlin aufkommen?

Uwe

Aus Sicht der Brandenburger durchaus verständlich. Aber wie sinnvoll sind die >>Bundesländer<<Berlin, Hamburg und Bremen?

Gruß Pegasus.
 

Pommes

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Sicher kann man auf Basis einer empirie-freien Theorie, die man sich ausgedacht hat, von allerlei ausgehen. Die Frage ist halt wie groß da der Erkenntnisgewinn ist.

Was soll das Gesülze, wenn dein Horizont nicht reicht das nachzuvollziehen, solltest du möglicherweise lieber in einem Forum für Backrezepte schreiben, das geht dann schon mit weniger mentalem Tiefgang.
 
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Grundsätzlich sollten Neugliederungen nach den viele Jahrhunderte alten Mundartgrenzen erfolgen; das sieht ja auch Art. 29 GG mit den zu berücksichtigenden "landsmannschaftlichen" Verbundenheiten vor. Aber auch andere Gesichtspunkte wären zu berücksichtigen wie z.B. gewachsene jüngere wirtschaftliche Verbundenheiten.

Wenn man nämlich allein mundartliche Gesichtspunkte berücksichtigen würde, müsste NRW mitten durchs Ruhrgebiet geteilt werden - andererseits würde der unter vier Bundesländern aufgeteilte Rhein-Main-Neckar-Ballungsraum in einem einzigen Bundesland vereinigt werden.

Daraus ergeben sich folgende Vorschläge:

Hamburg wird Teil Schleswig-Holsteins, bleibt in diesem aber als Regierungsbezirk bestehen und wird auch seine Hauptstadt.

Bremen wird Teil Niedersachsens, bleibt aber als Regierungsbezirk ebenfalls bestehen.

NRW nördlich und östlich des Ruhrgebiets wird Teil Niedersachsens, soweit es dem niederdeutschen Mundartraum zuzuordnen ist. Die künftige Grenze zwischen Hessen wird nach der Südgrenze des niederdeutschen Mundartraums gezogen.

Brandenburg, Berlin und Teile Sachsen-Anhalts werden unter Gewährleisten ihrer jeweiligen Fortexistenz als Regierungsbezirke zum Bundesland Kurmark vereinigt - dessen Südgrenze wird nach der des niederdeutschen Mundartraums gezogen; Berlin ausgenommen, da es zum mitteldeutschen Mundartraum zählt, aber zu Kurmark gehören sollte. Die westlichen Teile Sachsen-Anhalts sollten wegen der gemeinsamen Mundart Teil Niedersachsens werden.

Der nördliche Teil von Rheinland-Pfalz sollte zusammen mit dem verbliebenen Teil NRWs zum Bundesland Rheinland-Ruhrstadt vereinigt werden.

Der nordöstliche Teil von Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Hessen sollten ein gemeinsames Bundesland Hessen werden.

Das Saarland und der Mittelteil von Rheinland-Pfalz sollten zu einem Bundesland Moselfranken vereinigt werden.

Die Pfalz, das nördliche Baden-Württemberg und der äußerste Südteil Hessens sollten zu einem Bundesland Kurpfalz-Hohenlohe vereinigt werden.

Die drei fränkischen Regierungsbezirke Bayerns sollten zu einem Bundesland Mainfranken gemacht werden.

Sachsen, Thüringen und das südliche Sachsen-Anhalt sollten zu einem Bundesland Sachsen-Thüringen vereinigt werden.

Der Mittel- und Südteil Baden-Württembergs und der bayrische Regierungsbezirk Schwaben sollten zu einem Bundesland Alemannien-Schwaben vereinigt werden.

Damit gäbe es folgende Bundesländer: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Kurmark, Sachsen-Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Ruhrstadt, Moselfranken, Kurpfalz-Hohenlohe, Mainfranken, Alemannien-Schwaben und Bayern, also 12 statt 16 Bundesländer.

Die Zuständigkeitenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern müsste ebenfalls überdacht werden. Einige Zuständigkeiten sollten vom Bund an die Länder zurück gegeben, andere von den Ländern auf den Bund übertragen werden. Welche Zuständigkeiten das im Einzelnen sein sollten, bedarf der weiteren Diskussion.
Großen Einfluss auf diese Diskussion wird auch das Neuregeln des Länderfinanzausgleichs haben. Die grundsätzliche Regelung des Finanzausgleichs sollte bestehen bleiben, aber es darf nicht, wie bisher teilweise, so sein, dass die Nehmerländer nachher unter Umständen mehr Finanzmittel zur Verfügung haben als die Geberländer und diese ihre Ausgleichszahlungen teilweise nur durch Kreditaufnahmen finanzieren können. Es sollte hier durchaus so etwas wie ein Abstandsgebot geben, wie es beim Verhältnis zwischen Hartz IV-Leistungen und einer Lohnuntergrenze diskutiert wurde. Soweit Berlin Hauptstadtfunktionen erfüllt, muss der Bund für die Lasten aufkommen.

Selbstverständlich lässt sich ein solches Modell nur mit Zustimmung der jeweiligen Bevölkerung verwirklichen - das ist gar keine Frage.
 
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Spökes

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Grundsätzlich sollten Neugliederungen nach den viele Jahrhunderte alten Mundartgrenzen erfolgen; das sieht ja auch Art. 29 GG mit den zu berücksichtigenden "landsmannschaftlichen" Verbundenheiten vor. Aber auch andere Gesichtspunkte wären zu berücksichtigen wie z.B. gewachsene jüngere wirtschaftliche Verbundenheiten.

Wenn man nämlich allein mundartliche Gesichtspunkte berücksichtigen würde, müsste NRW mitten durchs Ruhrgebiet geteilt werden - andererseits würde der unter vier Bundesländern aufgeteilte Rhein-Main-Neckar-Ballungsraum in einem einzigen Bundesland vereinigt werden.

Daraus ergeben sich folgende Vorschläge:

[...]

NRW nördlich und östlich des Ruhrgebiets wird Teil Niedersachsens, soweit es dem niederdeutschen Mundartraum zuzuordnen ist. Die künftige Grenze zwischen Hessen wird nach der Südgrenze des niederdeutschen Mundartraums gezogen.

[...]
Beim Rheinland sollte man auf den Zusatz -Ruhrstadt- verzichten. Zur Not lies sich das Ruhrgebiet auch teilen um zu einem ordentlichen Namen zu kommen.
 
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Grundsätzlich sollten Neugliederungen nach den viele Jahrhunderte alten Mundartgrenzen erfolgen; das sieht ja auch Art. 29 GG mit den zu berücksichtigenden "landsmannschaftlichen" Verbundenheiten vor. Aber auch andere Gesichtspunkte wären zu berücksichtigen wie z.B. gewachsene jüngere wirtschaftliche Verbundenheiten.

Wenn man nämlich allein mundartliche Gesichtspunkte berücksichtigen würde, müsste NRW mitten durchs Ruhrgebiet geteilt werden - andererseits würde der unter vier Bundesländern aufgeteilte Rhein-Main-Neckar-Ballungsraum in einem einzigen Bundesland vereinigt werden.

Daraus ergeben sich folgende Vorschläge:

Hamburg wird Teil Schleswig-Holsteins, bleibt in diesem aber als Regierungsbezirk bestehen und wird auch seine Hauptstadt.

Bremen wird Teil Niedersachsens, bleibt aber als Regierungsbezirk ebenfalls bestehen.

NRW nördlich und östlich des Ruhrgebiets wird Teil Niedersachsens, soweit es dem niederdeutschen Mundartraum zuzuordnen ist. Die künftige Grenze zwischen Hessen wird nach der Südgrenze des niederdeutschen Mundartraums gezogen.

Brandenburg, Berlin und Teile Sachsen-Anhalts werden unter Gewährleisten ihrer jeweiligen Fortexistenz als Regierungsbezirke zum Bundesland Kurmark vereinigt - dessen Südgrenze wird nach der des niederdeutschen Mundartraums gezogen; Berlin ausgenommen, da es zum mitteldeutschen Mundartraum zählt, aber zu Kurmark gehören sollte. Die westlichen Teile Sachsen-Anhalts sollten wegen der gemeinsamen Mundart Teil Niedersachsens werden.

Der nördliche Teil von Rheinland-Pfalz sollte zusammen mit dem verbliebenen Teil NRWs zum Bundesland Rheinland-Ruhrstadt vereinigt werden.

Der nordöstliche Teil von Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Hessen sollten ein gemeinsames Bundesland Hessen werden.

Das Saarland und der Mittelteil von Rheinland-Pfalz sollten zu einem Bundesland Moselfranken vereinigt werden.

Die Pfalz, das nördliche Baden-Württemberg und der äußerste Südteil Hessens sollten zu einem Bundesland Kurpfalz-Hohenlohe vereinigt werden.

Die drei fränkischen Regierungsbezirke Bayerns sollten zu einem Bundesland Mainfranken gemacht werden.

Sachsen, Thüringen und das südliche Sachsen-Anhalt sollten zu einem Bundesland Sachsen-Thüringen vereinigt werden.

Der Mittel- und Südteil Baden-Württembergs und der bayrische Regierungsbezirk Schwaben sollten zu einem Bundesland Alemannien-Schwaben vereinigt werden.

Damit gäbe es folgende Bundesländer: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Kurmark, Sachsen-Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Ruhrstadt, Moselfranken, Kurmark-Hohenlohe, Mainfranken, Alemannien-Schwaben und Bayern, also 12 statt 16 Bundesländer.

Die Zuständigkeitenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern müsste ebenfalls überdacht werden. Einige Zuständigkeiten sollten vom Bund an die Länder zurück gegeben, andere von den Ländern auf den Bund übertragen werden. Welche Zuständigkeiten das im Einzelnen sein sollten, bedarf der weiteren Diskussion.
Großen Einfluss auf diese Diskussion wird auch das Neuregeln des Länderfinanzausgleichs haben. Die grundsätzliche Regelung des Finanzausgleichs sollte bestehen bleiben, aber es darf nicht, wie bisher teilweise, so sein, dass die Nehmerländer nachher unter Umständen mehr Finanzmittel zur Verfügung haben als die Geberländer und diese ihre Ausgleichszahlungen teilweise nur durch Kreditaufnahmen finanzieren können. Es sollte hier durchaus so etwas wie ein Abstandsgebot geben, wie es beim Verhältnis zwischen Hartz IV-Leistungen und einer Lohnuntergrenze diskutiert wurde. Soweit Berlin Hauptstadtfunktionen erfüllt, muss der Bund für die Lasten aufkommen.

Selbstverständlich lässt sich ein solches Modell nur mit Zustimmung der jeweiligen Bevölkerung verwirklichen - das ist gar keine Frage.

Da sind wir Restschlesier wieder außenvor...wir unterscheiden uns Mindartlich deutlich von Sachsen und Brandenburgern....
 

Uwe O.

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Aus Sicht der Brandenburger durchaus verständlich. Aber wie sinnvoll sind die >>Bundesländer<<Berlin, Hamburg und Bremen?

Gruß Pegasus.

Das verstehe ich jetzt nicht im Zusammenhang.
Brandenburg und Berlin sollten doch ein gemeinsames Land werden; die Brandenburger wollten nicht.

Uwe
 

Uwe O.

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Bis in die Weimarer Republik gab es keine Diäten...die Vetretung seiner Interessengruppe war Ehrensache....

In der Weimarer Republik gab es eine "Aufwandsentschädigung", die die seit 1906 geltende Regelung fortsetzte.

Eine Diätenfreie Zeit war das Kaisereich bis 1906.
Begründung:

"Nach dem Willen des »Eisernen Kanzlers« und der ihn tragenden politischen Kräfte sollte der Zustand der Diätenlosigkeit einen »Schutzmechanismus gegen das Eindringen radikaler Kräfte in die Volksvertretung « bilden".

Uwe
 
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Wie das Bundesland heißt, in dem ich lebe, ist mir ehrlich gesagt scheißegal!

Ich sehe mich in erster Linie als Deutscher und nicht als Hesse, Schwabe oder sonstwas. Wie käme ich auch dazu? Meine Vorfahren kommen mütterlicherseits aus Ostpreußen und dem Sudetenland und väterlicherseits aus dem Rhein-Main-Gebiet. Dieser Lokalpatriotismus hat uns Deutsche schon jahrhundertelang daran gehindert, einen Nationalstaat zu gründen. Besonders der ewige Twist zwischen den Bayern und den vermeintlichen Preußen, womit kurzerhand auch heute noch in Bayern einfach alle anderen Deutschen diskreditiert werden. Mir ist dieser blödsinnige Separatismus zuwider. Wir sind ein Volk und da hilft einer dem anderen, egal ob nun Soli, Länderfinanzausgleich etc. pp.

Dass es Bundesländer gibt, begrüße ich. Ob sie nun Bundesländer heißen oder Gaue oder einfach nur Land ist mir einerlei. In einem Staat muss es regionale Unterteilungen geben, damit administrative Abläufe überhaupt funktionieren können. Der Bund kann keine 80 Millionen Menschen auf einmal steuern, da muss es Länder und Kommunen geben und die Verwaltungseinheiten müssen vom Kleinen ins Große gehen. Ich würde nicht über die Namen der Bundesländer streiten oder darüber, wie die Grenzen derselbigen verlaufen, das Problem in der Bundesrepublik ist meiner Meinung nach die Teilsouveränität in ganz bestimmten Angelegenheiten. Ich denke hier vor allem an die Polizei und die Bildung, beides ist Ländersache. Besonders das Schulwesen leidet darunter. Einheitlichkeit würde dem Volk in diesen und noch ein paar anderen Punkten sicherlich gut tun.
 
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Ich kann euch nicht verstehen?
Was wollt ihr reformieren wo es strukturell nicht reformierbar ist?!
Die Vorschläge hören sich genauso irre an wie den Zinseszins mit Umverteilung von Reich nach Arm entgegen wirken zu wollen.
Ihr wollt also in den von Adolf H. eingerichteten Gaue weiter Staat spielen? Weil die bestehen immer noch, denn Subsidiarität findet hier nicht statt. Oder man glaubt wirklich daran, was die BRD/ EU den Gemeinden an Krümeln zur Slebstverwaltung übrig lässt wäre Subsidiarität.


Warum wollt ihr also Staat auf de jure gelöschten Bundesländer spielen, die sowieso von der Organisation mehr was mit Gaue zu tun haben, in denen das Indigenat seiner Macht entzogfen wurde.
----------------------------

Es gibt 26 deutsche Staaten und dazugehörige Provinzen mit Gründungsurkunden. Keine dieser Bundesländer hat sowas, das sind Körperschaften der ehemaligen Besatzer, und wurden 1990 gelöscht. Aber irgendwie spielen die Deutschen seit 1918 gerne Staatsvolk da wo es keinen Staat gibt.
Hier das ist eure Heimat, hier hat das Indigenat zu bestimmen und nicht irgendeine Parteiendiktatur:
http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?gem1900_2.htm

An die die Autiritäten brauchen um was zu glauben, hört mal dem Schachtschneider zu und entscheidet danach wo eure Heimat liegt, und wo ihr originäres Mitbestimmungsrecht habt und wo nicht! (leider fängt er oft an um den heissen Brei zu faseln, da er bekennender Republikaner ist, oder er muß so merkwürdig in Rätsel reden weil er angst um seinen Lehrstuhl hat.

Professor Karl Albrecht Schachtschneider (Staatsrechtler)
[I]“Die Alliierten haben Deutschland nicht aufgehoben, sondern sind davon ausgegangen, dass das Deutsche Reich fortbesteht in den GRENZEN von 1871″[/I]
http://youtu.be/H_GFXo7aeTM?t=5m2s

dann kommt ein entscheidende Satz, “wir können uns jeder Zeit ein neues VERFASSUNGSGESETZ geben, aber die VERFASSUNG steht nicht zur Disposition, die ist mit uns geboren..”
http://youtu.be/H_GFXo7aeTM?t=33m

“richtig ist das die BRD identisch ist, identisch ist, mit dem Deutschen Reich von 1871…die Verfassung die mit uns geboren ist, die steht überhaupt nicht zur Disposition, DIE MUSS JEDER BÜRGER SELBST VERTEIDIGEN…” = Das Identitätsprinzip…und dieses Identitätsprinzip, = die in der Verfassung von 1871 formulierten Rechte = das Freiheitsprinzip = die Freihiet kann uns niemand nehmen, auch nicht durch eine Verfassungsänderung/ neue Verfassung..ABER dafür müssen wir kämpfen..
http://youtu.be/JEf3I2mAqLg?t=1h12m40s

Und hier nochmal, “aber das Wort Deutschland, die kleindeutsche Lösung von 1871…also diese Identität…”
und dann Ostdeutsche Gebiete, fasel fasel fasel…
http://youtu.be/JEf3I2mAqLg?t=1h15m50s

————————————————————–

Fazit:

Das Reich und seine 26 Bundesstaaten besteht de jure fort BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), auch wenn es de facto unter Zwang (dazu gehört auch politisch motivierte mediale Desinformation) handlungsunfähig gehalten wird.

Staatsrechtler Prof Karl Theodor Schachtschneider sagt (Mai 2012) “Niemand kann uns die mit uns geborene Verfassung von 1871 nehmen, das widerspricht dem Identitätsprinzip”
“Die Alliierten haben Deutschland nicht aufgehoben, sondern sind davon ausgegangen, dass das Deutsche Reich fortbesteht in den GRENZEN von 1871″
 
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Grundsätzlich sollten Neugliederungen nach den viele Jahrhunderte alten Mundartgrenzen erfolgen; das sieht ja auch Art. 29 GG mit den zu berücksichtigenden "landsmannschaftlichen" Verbundenheiten vor. Aber auch andere Gesichtspunkte wären zu berücksichtigen wie z.B. gewachsene jüngere wirtschaftliche Verbundenheiten.

Wenn man nämlich allein mundartliche Gesichtspunkte berücksichtigen würde, müsste NRW mitten durchs Ruhrgebiet geteilt werden - andererseits würde der unter vier Bundesländern aufgeteilte Rhein-Main-Neckar-Ballungsraum in einem einzigen Bundesland vereinigt werden.

Daraus ergeben sich folgende Vorschläge:

Hamburg wird Teil Schleswig-Holsteins, bleibt in diesem aber als Regierungsbezirk bestehen und wird auch seine Hauptstadt.

Bremen wird Teil Niedersachsens, bleibt aber als Regierungsbezirk ebenfalls bestehen.

NRW nördlich und östlich des Ruhrgebiets wird Teil Niedersachsens, soweit es dem niederdeutschen Mundartraum zuzuordnen ist. Die künftige Grenze zwischen Hessen wird nach der Südgrenze des niederdeutschen Mundartraums gezogen.

Brandenburg, Berlin und Teile Sachsen-Anhalts werden unter Gewährleisten ihrer jeweiligen Fortexistenz als Regierungsbezirke zum Bundesland Kurmark vereinigt - dessen Südgrenze wird nach der des niederdeutschen Mundartraums gezogen; Berlin ausgenommen, da es zum mitteldeutschen Mundartraum zählt, aber zu Kurmark gehören sollte. Die westlichen Teile Sachsen-Anhalts sollten wegen der gemeinsamen Mundart Teil Niedersachsens werden.

Der nördliche Teil von Rheinland-Pfalz sollte zusammen mit dem verbliebenen Teil NRWs zum Bundesland Rheinland-Ruhrstadt vereinigt werden.

Der nordöstliche Teil von Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Hessen sollten ein gemeinsames Bundesland Hessen werden.

Das Saarland und der Mittelteil von Rheinland-Pfalz sollten zu einem Bundesland Moselfranken vereinigt werden.

Die Pfalz, das nördliche Baden-Württemberg und der äußerste Südteil Hessens sollten zu einem Bundesland Kurpfalz-Hohenlohe vereinigt werden.

Die drei fränkischen Regierungsbezirke Bayerns sollten zu einem Bundesland Mainfranken gemacht werden.

Sachsen, Thüringen und das südliche Sachsen-Anhalt sollten zu einem Bundesland Sachsen-Thüringen vereinigt werden.

Der Mittel- und Südteil Baden-Württembergs und der bayrische Regierungsbezirk Schwaben sollten zu einem Bundesland Alemannien-Schwaben vereinigt werden.

Damit gäbe es folgende Bundesländer: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Kurmark, Sachsen-Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Ruhrstadt, Moselfranken, Kurmark-Hohenlohe, Mainfranken, Alemannien-Schwaben und Bayern, also 12 statt 16 Bundesländer.

Die Zuständigkeitenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern müsste ebenfalls überdacht werden. Einige Zuständigkeiten sollten vom Bund an die Länder zurück gegeben, andere von den Ländern auf den Bund übertragen werden. Welche Zuständigkeiten das im Einzelnen sein sollten, bedarf der weiteren Diskussion.
Großen Einfluss auf diese Diskussion wird auch das Neuregeln des Länderfinanzausgleichs haben. Die grundsätzliche Regelung des Finanzausgleichs sollte bestehen bleiben, aber es darf nicht, wie bisher teilweise, so sein, dass die Nehmerländer nachher unter Umständen mehr Finanzmittel zur Verfügung haben als die Geberländer und diese ihre Ausgleichszahlungen teilweise nur durch Kreditaufnahmen finanzieren können. Es sollte hier durchaus so etwas wie ein Abstandsgebot geben, wie es beim Verhältnis zwischen Hartz IV-Leistungen und einer Lohnuntergrenze diskutiert wurde. Soweit Berlin Hauptstadtfunktionen erfüllt, muss der Bund für die Lasten aufkommen.

Selbstverständlich lässt sich ein solches Modell nur mit Zustimmung der jeweiligen Bevölkerung verwirklichen - das ist gar keine Frage.

Ob die Verbreitung von Mundarten (Dialektgrenzen und deren Kontinuietäten) ausgerechnet als geeignetes Merkmal zur Grenzziehung, Schaffung und Neubildung der Bundesländer geeignet erscheint?

Dialektgrenzen verlaufen durch Landkreise, auch vielfach durch Städte und Gemeinden.

Das gesamte Ruhrgebiet müsste demnach Niedersachsen zugeschlagen werden, siehe Benrather Linie.
 
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.. auf Kosten der anderen kleineren Gesellschaft nebenan oder sonst wo.

Da werden dann die aus den anderen Gesellschaften gern in die einwandern, deren Lebensstandard höher ist.:dance:

Uwe

Das wäre zwar nicht zwingend, aber logisch.

Gruß Pegasus.
 
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Das glaube ich eher nicht, denn wenn kein gemeinsamer Staat subventioniert, entsteht in der Regel ein Wettbewerb der das Leistungsniveau gleich hält, heute gibt es nur deshalb ärmere Bundesländer weil der Finanzausgleich den Wettbewerb verhindert.

In diesem Punkt pflichte ich Dir bei.

Gruß Pegasus.
 

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