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Die 34. Kammer vom Berliner Verwaltungsgericht ist mit 4 Urteilen im Jahr so ueberlastet wie noch nie

immernochIch

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Ich habe meine Klage im Dezember 2022 gestellt und bis April 2023 keine Antwort bekommen.
Das einzige, dass ich weiss, ist das Aktenzeichen und das musste ich mir schon erkaempfen.

Dringlichkeit ist bekannt.

Von einem chilenischen Richter habe ich die Info, dass hier 4 Urteile pro Tag (nicht Jahr) fallen.

Was macht also diese "Deutschlandgeschwindigkeit" aus?
 
OP
immernochIch

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Ein Wunder! Heute habe ich einen Brief vom Verwaltungsgericht bekommen:
____________________________________________

Verwaltungsgericht Berlin
34. Kammer
Berlin. Kirchstraße 7. 10557 Berlin

Herrn
...
Aktenzeichen (Bitte stets angeben)
Durchwahl
lhr Zeichen
. 37,03, 23
Datum
030 901 4-8340 24. Mäz 2023

Sehr geehrter Herr ...,
in der Verwaltungsstreitsache
... ./. Bundesrepublik Deutschland
weise ich auf Ihre E-Mail vom 14. Mär2023, die mir vorgelegt worden ist, darauf hin, dass
Ihr "Widerspruch" hier als Klage behandelt wird. Sofern Sie große Dringlichkeit lhres Begeh-
rens sehen, muss ich Sie darauf hinweisen, dass ein Klageverfahren mindestens mehrere
Monate in Anspruch nimmt. Ihnen steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, vorläufigen
Rechtsschutz zu beantragen.

In der Sache weise ich jedoch darauf hin, dass S 5 Abs. 6 Satz 1 KonsG einen Übergang auf
den Träger der Sozialhilfe vorsieht, wenn die Notlage länger als zwei Monate andauert. Das
ist bei Ihnen sicherlich der Fall, sofern Sie tatsächlich nicht ausreisen können. Rechtsschutz gegenüber dem Sozialhilfeträger, wenn dieser die Auslandssozialhilfe verweigert, ist jedoch im Zweifel beim hier zuständigen Sozialgericht zu suchen.
Wie das Auswärtige Amt bereits ausführt, dient die Konsularhilfe nach $ 5 KonsG nicht einer
dauerhaften Unterstützung.
Sie haben Gelegenheit zur Stellungnahme auf die Klageerwiderung vom 9. März 2023 inner-
halb von 6 Wochen
 

James Dean

Deutscher Bundespräsident
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Und was heißt das jetzt ?
Sozialhilfe vor Ort kannst du nicht stellen , ....höchstens einen Anwalt beauftragen........
Du hast aber keinen ......
Dann soll dein Fall aber am Verwaltungsgericht sich evtl. Monate hinziehen ( kurzfristige Aufnahme wohl nicht geplant ) .
Sechs Wochen Zeit zur Stellungnahme , was beabsichtigst du jetzt zu tun ?!
Denke an den Anwalt den du evtl. um Schreiben in der Sache beauftragst ; der nimmt zur fristgerechten Einreichung weiterer Vorgehensweise Gebühren in Bezug auf den Streitwert !
Wenn du überhaupt jemanden findest kostet jedes Schreiben in der Sache ..eine stolze Menge Geld !
Da gibt es den Hinweis auf das Sozialgericht !
Ist das Schreiben ein Beleg für eine weitreichendere Rechtsschutzfrage ..wo die Zuständigkeit seitens des Gerichts nicht klar ist ? Verwaltungsgericht / contra Sozialgerichtsbarkeit ?
Dann dürfte man sich die Zuständigkeit hin- und herschieben .....
Hoffentlich bist du dir der Tragweite bewusst !🙄🤔
 
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Sofern Sie große Dringlichkeit lhres Begeh-
rens sehen, muss ich Sie darauf hinweisen, dass ein Klageverfahren mindestens mehrere
Monate
in Anspruch nimmt.
(Hervorhebung nur hier)​

... und da regt er sich auf.
Soll er doch froh sein, daß er seine Klage in Berlin erheben konnte (wenn auch offensichtlich am falschen Gericht, wie aus der Email des Verwaltungsgerichtes hervorgeht).
In Brandenburg sind mehrere Jahre der Normalfall, die Regel liegt bei 7-10 Jahren für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Im Geschäftsbericht des OVG Berlin-Brandenburg wird zwar von ca. 2 Jahren gefaselt, diesen Wert können die Verwaltungsgerichte jedoch nicht belegen (Dringlichkeitsstufen von Klageverfahren | https://fragdenstaat.de/anfrage/dringlichkeitsstufen-von-klageverfahren/).
Diese Bearbeitungsdauer sieht der Landtag Brandenburg als vollkommen angemessen an (Petition 1231/7 - Erhöhung der Richteranzahl an den Verwaltungsgerichten des Landes | https://fragdenstaat.de/anfrage/petition-12317-erhohung-der-richteranzahl-an-den-verwaltungsgerichten-des-landes/).
 
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(Hervorhebung nur hier)​

... und da regt er sich auf.
Soll er doch froh sein, daß er seine Klage in Berlin erheben konnte (wenn auch offensichtlich am falschen Gericht, wie aus der Email des Verwaltungsgerichtes hervorgeht).
In Brandenburg sind mehrere Jahre der Normalfall, die Regel liegt bei 7-10 Jahren für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Im Geschäftsbericht des OVG Berlin-Brandenburg wird zwar von ca. 2 Jahren gefaselt, diesen Wert können die Verwaltungsgerichte jedoch nicht belegen (Dringlichkeitsstufen von Klageverfahren | https://fragdenstaat.de/anfrage/dringlichkeitsstufen-von-klageverfahren/).
Diese Bearbeitungsdauer sieht der Landtag Brandenburg als vollkommen angemessen an (Petition 1231/7 - Erhöhung der Richteranzahl an den Verwaltungsgerichten des Landes | https://fragdenstaat.de/anfrage/petition-12317-erhohung-der-richteranzahl-an-den-verwaltungsgerichten-des-landes/).

Auf amtsdeutsch: Hey Junge, wir sind die Herren des Verfahrens und raubt uns nicht unsere Kaffeepausen!
 
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Wenn man sofort Stellung nimmt, dann koenen die doch nicht einfach den jetzt noch einen Monat einfach so verstreichen lassen?
 
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Wenn man sofort Stellung nimmt, dann koenen die doch nicht einfach den jetzt noch einen Monat einfach so verstreichen lassen?
Sie haben es wirklich getan.
Aber jetzt sind es insgesamt schon die maximal vorgeschriebenen 6 Monate, die eine Antwort nach deutschem Recht dauern darf.

Was ist da die naechst hoehere Instanz?
Ist das schon das Verfassungsgericht?
 

Uwe O.

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Ich habe meine Klage im Dezember 2022 gestellt und bis April 2023 keine Antwort bekommen.
Das einzige, dass ich weiss, ist das Aktenzeichen und das musste ich mir schon erkaempfen.

Dringlichkeit ist bekannt.

Von einem chilenischen Richter habe ich die Info, dass hier 4 Urteile pro Tag (nicht Jahr) fallen.

Was macht also diese "Deutschlandgeschwindigkeit" aus?
Dass gründlich geprüft wird.
Dass es zu wenige Richter und zu wenig Personal in den Gerichten gibt.
 

Uwe O.

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Wenn man sofort Stellung nimmt, dann koenen die doch nicht einfach den jetzt noch einen Monat einfach so verstreichen lassen?
Das steht da garnicht in der Mitteilung des Gerichts.
Da steht, dass Du 6 Wochen Zeit hast, Dich zu äußern.

Aber da steht aber auch, dass das Sozialgericht eigentlich zuständig sein könnte, wenn der Sozialhilfteträger (das ist nicht die Botschaft) eine Zahlung verweigert.
 

Uwe O.

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Sie haben es wirklich getan.
Aber jetzt sind es insgesamt schon die maximal vorgeschriebenen 6 Monate, die eine Antwort nach deutschem Recht dauern darf.
Du irrst.
Du hast eine Klage eingereicht.
Du hast auf Anforderung des Gerichts (irgend etas) geschrieben und jetzt nimmt die Sache ihren Lauf, der Jahre dauern kann.
Das Gericht hatte Dir doch einen Tipp gegeben, wie Du das Verfahren beschleunigen kannst.
Musst nur darauf eingehen.
Was ist da die naechst hoehere Instanz?
Um die Sache zu beschleunigen? Siehe Tipp des Gerichts.
Wenn Du darauf nicht eingehst, kannst Du Dich auch nicht beschweren.
 
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Fast alle Gerichte sind tatsächlich überlastet. Das liegt nicht an den Gerichten, sondern am Justizministerien, die nicht genügend Planstellen bewilligen.

Bei der Polizei ähnliche defizite.

In Erziehung und Bildung ebenso!

Rentner siechen dahin.

Alles (gewollte) Fehlplanung der Politik!
 
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Fast alle Gerichte sind tatsächlich überlastet. Das liegt nicht an den Gerichten, sondern am Justizministerien, die nicht genügend Planstellen bewilligen.

Bei der Polizei ähnliche defizite.

In Erziehung und Bildung ebenso!

Rentner siechen dahin.

Alles (gewollte) Fehlplanung der Politik!
So funzt eine stao-Demokratur ( stao = so tun als ob):
so tun als würde man für den Bürger da sein (de jure), genau DAS aber vorsätzlich und absichtlich hintertreiben (de facto).
eigentlich ganz einfach :cool:
 

Uwe O.

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Die Gesetzte minimieren, Bestehende Gesetzte vereinfachen. Klare Gesetze die mit ja oder nein erledigt werden können .Ausnahmen abschaffen.
Das ist jetzt aber kein Lösungvorschlag für Deine vorherige Aussage: "Nein, aber die parlamentarische Gesetzgebung,die ist zu umständlich. "
 

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