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Extremisten gleich welcher Ausrichtung (ob Ne-Nazis, sonstige rechts- oder linksextreme Gewalttäter und auch Salafisten) sind mit den bestehenden rechtlichen Mitteln vor Gericht zu bringen und bei Nachweis von Schuld zu verurteilen. Bei schuldig gesprochenen Ausländern kann das auch Abschiebung in ihr eigenes Land bedeuten. Allerdings nicht zwingend. Ich bin der Meinung, unser Strafrecht und Gesetz ist ausreichend für alle solche Fälle gerüstet.
Nein, ist es nicht!
Wenn ich in einem Land aufgenommen werde, hab ich nicht das Recht die Kultur dieses Landes verändern zu wollen.
Versuch doch mal in einem islamischen Land (egal auch welches) auf öffentlicher Strasse die Bibel zu probagandieren ... ?!