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Die Linke verbieten?

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Auch der Wille das GG abschaffen zu wollen, macht eine Partei nicht automatis illegal

Die "Bestehende Gesellschaftsordnung" ist nicht geschützt!
Bzw. das darf sie nicht sein.
Ja, sogar eine Partei, deren oberstes Ziel die Abschaffung des Grundgesetz wäre, ist legal.
Schließlich sieht selbst das GG den Ersatz durch eine vom Volk zu wählende Verfassung vor.
Immer noch, Kohls 2+4-Nummer hat daran nichts geändert.

Und falls das jemand nicht weiß, würde GG Artikel 164 umgesetzt, zusammen mit einer neuen Verfassung legt man zugleich auch den ganzen Staat fest. Also Name, Hamne, Flagge.
Muss nicht alles zwangsläufig wie jetzt sein.
Auch nicht im gleichen Text einfach Artikel aus dem GG übernehmen.
Was die Selbstbestimmungrechte angeht, kann man auch Artikel 1 GG neu formulieren.


Man müsste eine Partei gründen, bei der alles an Material, Texten, Logo, Name etc. auf größtmögliche Wählerkompatibilität hin "designt" wäre.
Man hat Ziele, und die verheimlich man nicht, aber man muss es sich ja nicht mit "Linke" im Namen schwer machen. Ich glaube alline das verschreckt schon potentielle Wähler (auch wenn ich sie trotzdem wähle...). Dazu noch das herumreiten auf "SED" etc.. Wo bleibt der ständige Vorwurf bezüglich Altnazis unter den ersten CDUlern?
Supermärkte werden auf den Konsum hin "designt".....

Als Politiker entweder ausgewiesene Experten mit hervorragenden Universitätsabschlüssen in allen Bereichen (Bildung, Wirtschaft...), und/oder auch bekannte Menschen, die aber einen Bezug zum Thema haben. Bekannte Menschen, auch "Prominente" sind den Menschen seit evtl. zig Jahren bekannt.
Keine "Berufspolitiker", und man hat schon ein gewisses Bild von ihnen.
Pispers und Schramm hingegen wären ganz allgemein in der Parteiführung geeignet.
Die können auch in Talkshows, Reden in Parlamenten, vor Bürgern etc. Elemente und Aussagen aus ihren Programmen einfließen lassen. Wenn die wirklich ernst meinen, was die da sagen, dann gibt es auch keinen irgendwie gearteten Grund, warum nicht bekannte Kabarettisten in die Politik gehen.

Es gibt einen "versteinertern Wald", da hat man die Verbotsschilder (nichts mitnehmen) von einem Psychologen im Text ändern lassen, und schon wurde viel weniger an Steinen geklaut. Meist denkt sich die Type "ach, das macht doch jeder".
Auch real, man schickt Stromkunden einen Brief in dem steht dass der Nachbar weniger verbraucht. Dass soll dazu animieren auch weniger Strom zu verbauchen.



Man sieht doch an der AfD, dass wenn man sich ein nach außen hin Volksparteiimage gibt, man auch die CDU-Wähler und sogar Grüne-Wähler abziehen kann.
So eine neue "linke" Partei (die SPD "war" mal links, sogar verboten, und ich meine nicht im 3.R., die Grünen auch, das Wort "Links" ist ein Problem, und die "Grünen" haben einen Namen der auch wieder "speziell" ist, als dass die Volkspartei-Wählerstimmen-Zahlen" bekämen...), könnte ähnliche Erfolge erzielen.

Die Wähler sind ist immer noch zu SPD/CDU-fixiert. Es gibt wohl einen Glauben, die "Welt" (Deutschland) "geht unter", "Apokalypse" etc., wenn z.B. mal die Linken an die Macht kämen...
Gegenüber den Linken gibt es bisher nur Unterstellungen, da sie ja nie an der Macht waren.

Eine neue Volkspartei, eine echte "Alternative für Deutschland", aber ohne den Rechten Einschlag.
Die aber auch die wählen würden, die jetzt z.B. AfD wählen. Also im Grunde überall, abgesehen von den wirklich Rechten, Stimmen "abgreifen".





@ denmarkisbetter

800 Euro Mindestrente?
Sind es heute nicht 870 Euro Grundsicherung?
Wer also 800 Euro "Mindestrente" bekäme, bekäme der nicht noch 70 Euro Grundsicherung drauf?
Ist also zumindest für den Empfänger egal wo es herkommt, denn auch wer NIE eingezahlt hat, bekommt die 870 Euro...
 
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Eisbaerin

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soviel mal zu den "wahlen" und ob es sich lohnt darüber nachzudenken ob man eine einzelne partei verbieten sollte oder nicht :kopfkratz:

 

nachtstern

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Niemand hat von gezielten Schüssen gesprochen. Warum erwähnst Du das dann hier?

Es ist schon klar, dass es ein gewisses Interview einer völlig unbedeutenden AfD Funktion-Närrin gibt? Und was haben dann also die Taliban mit meinem Post zu tun?
Oder anders ausgedrückt, durch das Zitieren des Taliban-Artikels im Zusammenhang AfD wird die AfD in einen anderen argumtativen Zusammenhang gebracht. Dann darf man also sagen, dass die AfD die Taliban der deutschen Zivigesellschaft sind, es einen permanenten Kriegszustand in unserer Gesellschaft gibt und die AfD demnächst Kinder mit der Klingelbüchse ausrüstet, um für das Winterhilfswerk zu sammeln. Schöner rhetorischer Vergleich: Anarchisten-Taliban, gefällt mir. Oder meinst Du damit, dass die AfD jetzt eine Art "Volkssturm" aufstellen wollen... irgendwie absurd!! Wirklich?

"Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen."

du hast nen kleinen "Schuss",
aber das macht nix ^^

die AfD Frau wies lediglich auf geltendes Deutsches Recht hin, was im Zusammenhang zur Grenzsicherung gültig ist....
wenn die das "bissel" Grenzsicherung schon stört, dann befasse dich mal lieber nicht mit dem Lissabon Vertrag, den die "lieben etablierten Parteien" abnickten,
darin steht nämlich, das der gezielte Schuss aufs eigene Volk "Verfassungskonform" ist
 
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Die KPD, liebe Federklinge, ist mir gerne ein paar Zeilen wert. Man braucht "Die Linke" nicht zu verbieten, da sie seit dem KPD Verbot bereits verboten ist und sie m.M.n. eine Nachfolgeorganisation der KPD ist. Das Verfassungsgericht hat 1956 für Gesamtdeutland entschieden. Es fehlt also nur der politische Wille, das Urteil von 1956 entsprechend zu interpretieren und dieses dann auch durchzusetzen. Ach ja die "'Adolf' für Deutachland"-Partei steht bereits Gewehr bei Fuß.
 
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Es ist eine linke Nummer, diesen Strang zu zerstören
Welchen Strang meint er? Findet etwa eine Hinrichtung statt?

BTW
Ich weiß nicht, was an der Nummer links ist, wenn man versucht rechts zu überholen!?
 
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Die "Bestehende Gesellschaftsordnung" ist nicht geschützt!
Bzw. das darf sie nicht sein.
Ja, sogar eine Partei, deren oberstes Ziel die Abschaffung des Grundgesetz wäre, ist legal.
Schließlich sieht selbst das GG den Ersatz durch eine vom Volk zu wählende Verfassung vor.
Immer noch, Kohls 2+4-Nummer hat daran nichts geändert.

Und falls das jemand nicht weiß, würde GG Artikel 164 umgesetzt, zusammen mit einer neuen Verfassung legt man zugleich auch den ganzen Staat fest. Also Name, Hamne, Flagge.
Muss nicht alles zwangsläufig wie jetzt sein.
Auch nicht im gleichen Text einfach Artikel aus dem GG übernehmen.
Was die Selbstbestimmungrechte angeht, kann man auch Artikel 1 GG neu formulieren.

Ich glaube nicht, dass die Parteien ein Marketing-Problem haben, nur wegen des vorbeiziehenden AfD-Kometen - der verglüht viel früher als es ihren führenden Repräsentanten lieb ist.
"Die Linke", also eine politische Partei so zu benennen, hat nur etwas mit Etiketten-Schwindel zu tun. KPD wäre historisch treffender. Und dann könnte man auch über eine Wiederbetätigung reden.

Es liegt auf der Hand, dass die BRD ein Klassenstaat ist. Demzufolge ist auch seine gesellschaftliche Ordnung durch das GG geschützt alles andere wäre absurd. Die übrigen Ausführungen könnte nur Mitglieder einer politische Sekten, sogenannte Reichsbürger, zustimmen. Und die Ewigkeitswerte der Verfassung, GG, sind wohl den Reichsbürgern kein Begriff. Artikel 1-20 sind nicht änderbar.

Und zu guter letzt: eine Partei aus dem Reagenzglas zu züchten oder besser zu zeugen, ist doch völliger irrsinnig. Eine Partei bedarf immer einer politischen bzw. historischen Notwendigkeit (fehlt diese ist man bei Donald Trump), selbst die AfD hat eine politische Notwendigkeit und die Kommunisten, KPD, hatten und haben diese - niemals würde die historische und philosophische Notwendigkeit einer ganzen politischen Bewegung (eigentlich Epoche) überzeugender begründet als bei Marx und Engels. Aber das ist kein Plädoyer gegen ein Verbot der Partei "Die Linke" - ein Verbot einer Organisation ist immer politischer Natur.
 
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Das ist ganz und gar nicht absurd: die Faschisten sind die einzig wahren Anarchisten - aber erst nachdem sie die Macht im Staat übernommen haben.

Aber soweit wird es nicht kommen - die "Anarchisten für Deutschland" scheitern an ihrer eigen Unfähigkeit und Dummheit.

Noch mehr [*** editiert, Reda ***]. Und schon wieder weniger originell. Schade.
Lass dich behandeln.
 
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Federklinge

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Passt

Die KPD, liebe Federklinge, ist mir gerne ein paar Zeilen wert.

Kein Grund, Dich zu grämen, schließlich machen wir alle mal Fehler. Aber such Dir dafür Deinen eigenen Platz. Mit Deiner dünnen Predigt bist Du hier falsch.

Welchen Strang meint er? Findet etwa eine Hinrichtung statt?

Wenn Du das Thema weiterhin ignorierst und für Deine Agitation kaperst, findet in der Tat eine Hinrichtung dieses Stranges statt. Es sei denn, die Moderation verhindert dies.

BTW
Ich weiß nicht, was an der Nummer links ist

Nicht links, sondern link. Passt aber.
 
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Die ominöse "Ewigkeitsklausel" existiert nicht.
Ganz im Gegenteil, Artikel 146 (war ein Dreher drin) verlangt sogar die Neugründung des Staates inkl. vom Volk zu wählender Verfassung.

Mit den Reichsbürgern habe ich nichts am Hut.
Genau so wenig wie mit der AfD, nur weil ich GEZ und Beschneidung ablehne.
Schon lange vor der AfD.


"Widerbetätigung"?
Das ist "Ösi-Sprech".
Davon abgesehen würde die KPD heute wohl nicht mehr so einfach verboten.
So wie BlueMax für den C64 heute wohl ab 6 oder ohne Alterbeschränkung wäre, aber damals anscheinend sogar für Erwachsene "verboten" war.

Es gibt immer eine "politische bzw. historische Notwendigkeit". Besonders in Deutschland.
Klar, Parteien wie CDU, SPD etc. werden das abstreiten (alles ist gut, hier gibt es nichts zu sehen, gehen sie weiter...), aber das sagt ja nichts aus.

Dass man eine Partei für die meisten Wähler interessant macht, bedeutet nicht, dass man nicht zu 100% bei seinen Themen ist.
Es geht nicht darum mit den Inhalten möglichst die breite Masse anzusprechen, sondern die Themen so zu verpacken, dass sie auch von vielen akzeptiert werden.
Und ja, es ist nachgewiesen, dass man mit der Art von Sätzen die gleichen Inhalte mal schlechter und mal Besser vermitteln kann. Überzeugen.
Psychologen, "Mentalisten", Verhaltsforscher, Soziologen etc..
Einfach gute Propaganda für die eigenen Themen machen.
 
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Dann bitte auch begründen.....

Wenn Deutschland sich wiedervereint ("Check!") sollen die Deutschen eine gemeinsame Verfassung wählen.
Dass Kohl und Co. da getrickt haben macht den Artikel nicht ungültig.
In Zeiten des Internet und mehr als ARD, ZDF, Drittes, RTL und maximal Sat.1 wäre das Ganze sogar demokratischer machbar als damals.
Jeder kann sich die Texte die zur Wahl stehen sofort ansehen.
 
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Dann bitte auch begründen.....

Wenn Deutschland sich wiedervereint ("Check!") sollen die Deutschen eine gemeinsame Verfassung wählen.
D.

Das stand auch so nicht im alten 146...

da stand nichts von "sollen"

was soll das?


Aber eine einfache Gegenfrage:

was genau stört dich inhaltlich an der aktuellen deutschen Verfassung?
 

Psw - Redaktion

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Noch mehr [*** editiert, Reda ***]. Und schon wieder weniger originell. Schade.
Lass dich behandeln.

Ermahnung User Charles Dexter Ward. Verzichten Sie auf Vulgärsprache und bemühen Sie sich um einen sachlichen Kommentarstil.
Der Beitrag wurde editiert.

Die Reda
 

hoksila

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Das stand auch so nicht im alten 146...

da stand nichts von "sollen"

was soll das?


Aber eine einfache Gegenfrage:

was genau stört dich inhaltlich an der aktuellen deutschen Verfassung?

Also mich stört am meisten an der aktuellen deutschen Verfassung,
daß es sie nicht gibt.
Es gibt lediglich ein mehr oder weniger von den Alliierten diktiertes Grundgesetz.
Wie sagte schon Konrad Adenauer: "Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes.
Wir haben den Auftrag von den Alliierten."
 
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Also mich stört am meisten an der aktuellen deutschen Verfassung,
daß es sie nicht gibt.
Es gibt lediglich ein mehr oder weniger von den Alliierten diktiertes Grundgesetz.
Wie sagte schon Konrad Adenauer: "Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes.
Wir haben den Auftrag von den Alliierten."

ich hätte eine etwas intelligentere Antwort erwartet.

Das unser GG die deutsche Verfassung ist - erkennen alle halbwegs intelligenten Menschen an...

Aber egal

Es bleibt die Frage nach aktuellen dem Inhalt.

Was genau stört dich am Inhalt?
 
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"alten 146"?
Haben Sie den etwa mittlerweile heimlich verändert?

Da steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Ich hatte nie geschrieben, dass da wörtlich was von "sollen" steht.
Aber der Sinn ist, dass nach der Wiedervereinigung das Volk eine neue (erste) Verfassung wählen kann.
Und damit verbunden gründet man Technisch auch einen Staat.

Also darf eine Partei auch das Ziel haben diesen Artikel zu nutzen.

Soll ich jetzt anfangen zu allen Artikeln Kritik und Beispiele zu bringen?
Kann ich gerne machen, dann aber nicht beschweren wenn es 20.000 oder 30.000 Zeichen sind.
Das schaffe ich locker.

Nehmen wie Art. 1. Ich sympathiere nicht mit "Zwergenwerfen", aber als es verboten wurde, klagten Kleinwüchsige erfolglos gegen das Verbot.


Art 2:


(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


1: "Sittengesetz"??? PID und Designerbabys sind nur aus ideologischen bzw. religiös geprägten Gründen verboten.
Da es nicht zum Nachteil der Kinder ist, gibt es keinen Grund für so ein Verbot.

2.: In Östereich darf der Staat nicht mal eine Blutprobe eines Fahrers nehmen, wenn der das nicht will.
Das ist konsequent. Wenn man sich weigert, wird im Zweifel einfach so bestraft, als wäre die höchste Alkoholgrenze überschritten.
Das will der Dt. Staat mit angeblicher Fürsorge nicht, weil ja auch jemand für etwas bestraft werden könnte, was er nicht tat.


Art 3, Abs. 3 sehe ich kritisch.
"Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen"

Für Sachen für die man nbicht kann, OK. Allerdings ist der Glaube eine individuelle Entscheidung.
Und auch wenn Kinder indkotriniert werden, könne sie ab ca. 14 bis max 30 auch zum Atheist werden.
Bleibt also eiine Entscheidung. Genau so wie die "politische Anschauung".

Der Staat sollte hier niemand diskriminieren dürfen, aber Privatpersonen bzw. Privatunternehmen sollte da gewissen Freiwheite haben.
Dürfen Nazis die ohne Vorstrafe, aber als radikal bekannt sind Richter werden?!?

Man stelle sich vor, eine Firma hat ein bekanntes atheistisches Image, das sie auch öffentlich Pflegen, sind die gezwungen jemand einzustellen der nachprüfbar die Kirche besucht oder sonst wie religiös aufgefallen ist?

Sigmund Freud stufte den Gottesglauben als "Infantile Neurose mit Vaterkomplex" ein.



4:
"(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Das beinhaltet die Wehrpflicht, die grundsätzlich im GG abzulehnen ist. Davon abgesehen wurde die "Gewissenserklärung" auch nicht immer akzeptiert.


5:
"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."


Deutschland wird wegen StGB 185-189+192 kritisiert:
http://rechtsanwalt-andreas-fischer...01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf

Ergänzung dazu: http://rechtsanwalt-andreas-fischer...es-zahlenmaterial-uber-zensur-in-deutschland/

Englisch (mit etwas mehr):
http://www.eucars.de/images/stories/insult_eng.pdf

Z.B. von der OECD, der "Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa".



(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Der letzte Satz ist kritisch zu betrachten.
Er ist unnötig, es hat einen "Geschmack".





Art 6:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Das sieht in der Realität aber nur bei Verheirateten so aus.....


(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Es wird aber nichts dagegen unternommen, wenn Kinder verwahrlosen und im Supermarkt, als MTA, im Büro etc. (ver)enden müssen?
Betonung auf MÜSSEN. Denn wenn jemand mit Einserabitur eine Ausbildung im Supermarkt etc. beginnt, war es die eigene Entscheidung.
Andere haben aber keine andere Wahl.
Und da die wenigstens mit Einserabitur eine Ausbildung im Supermarkt etc. machen würden, kann man es "verwahrlosen" nennen.



(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Nur die Mutter?!?



Art 7:

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

War da nicht was mit "ab 14"? Oder nur dass der Schüler selbst bestimmen kann? Dann sollte man den Kindern darunter es wenigstens sagen, damit das Kind die Eltern bitten kann sie nicht teilnehmen zu lassen.


(4) ...und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird....

Die Eltern der Schüler des Internates Salem zahlen gut 3000 Euro pro Monat.....



"(6) Vorschulen bleiben aufgehoben."

Was ist denn das für ein "Fetzen"?
Damit wären sie aber zumindest nicht verboten?

Eltern könnten ihre Kinder ja schon ab der Geburt in Privat organisierte Vorschulen schicken, in denen sie lesen, rechnen, Fremdsprachen (neurologisch angeblich bis zu 6 Sprachen), Programmieren etc. lernen.
Wird der Staat wohl kaum verbieten können.....
Und auch in Deutschland ist es möglich Klassen zu überspringen...



Art 8:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Solange man den Verkehr etc. nicht stört, sollte man eine Demo nicht anmelden müssen.


Art 12:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Wieder ein Punkt der zwar Gut ist, aber das Arbeitsamt gibt nichts drauf (nein, keine persönliche Erfahrung), und es wird nicht durchgesetzt.


(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Zwangsarbeit ist NIE zu rechtfertigen.
Die Wehrpflicht war und ist auch nicht für "alle gleich"...


(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Nein, ist sie nicht...
Peitsche wenn sich ein Insasse weigert?!?
TV etc. wegnehmen darf man nicht mal, wenn ein Wärter getötet wurde.....



"12a" (Wehrpflicht) ist komplett abzuschaffen.
Man erhält auch keine Zahlenlücke.....



Art 16:
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Es gab eine Auslieferung eines Deutschen aufgrund EU-Haftbefehl nach Griecehnland.
Ein Jahr U-Haft, und dann ohne Prozess entlassen.....



Art 17:
Wieder eine Ergänzung zum Wehrdienst. ist also ersatzlos zu streichen.

(1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.

Also darf der Wehrpflichtige oder Ersatzdienst leistense nicht negativ über die Bundeswehr schreiben/berichten.....




Art 18:

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.


Klingt sehr seltsam und fragwürdig.
Weg damit...
Hat was von "Missbrauch von Rechten".....


Das waren die ersten 19.

Soll ich weitermachen?




Dann gibt es natürlich noch Änderungen.

Z.B. Volksentscheide die Verbindlich sind, und bei genug Unterstützung zur Entscheidung angenommen werden müssen.

Dann kann man den Schulföderalismus komplett abschafen.
Und ja, sogar der Föderalismus generell muss zumindest überdacht werden können.....
Die USA sind auch eine Föderation, aber anders ausgerichtet. Als Vorbild geeignet, wenn man die Föderation nicht abschaffen will (wie die Franzosen zentralistisch, heisst ja auch nicht gleich "Diktatur").

Direktwahlen des Kanzlers durch das Volk.
Was Sache der Parteien wäre, wären Vorwahlen.
Ist ja auch heute nicht verboten, dass eine Partei dies wie in den USA für sich durchführt..... Um den Kandidaten für ihre Partei zu bestimmen, der beim VOlk den besten Stand hätte.
In den USA ist es wohl auch keine "Pflicht" der Parteien.




Was ist mit Art 21?!?:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Darf man denn wengistens als Miliardär Miliarden in eine Partei pumpen, die man evtl. selbst gegründet hat?
Wenn ja, OK.....



(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

"Oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden".
Das ist ja nicht automatisch "Verfassungswiedrig", und schon gar nicht illegitim.
Der Staat den eine Partei gründen wollte, muss ja nicht weniger Frei sein, im Gegenteil.
Und mit einer neuen Verfassung nach Art. 146 darf man auch einen Neuen Namen des Staates bestimmen. Wenn die Bürger "Entenland" absegnen, heisst es "Entenland".
Wenn sie eine Stockente auf blauem Grund als Flagge absegnen, ist das die Staatsflagge. Siehe Art 22, Absatz 2.
Und wenn sie den "Ententanz" als Hymne absegnen, ist das die Staatshymne.

Ich kann gerne noch weitermachen.....
 
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