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Erbschaftssteuer

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:mad:die erbschaftssteuer in ihrer jetzigen form muss unbedingt neu überprüft werden, ist es nicht rechtswidrig aus dem bereits versteuertem einkommen meiner eltern von mir nun noch einmal erneut steuer zu fordern. mit welchen recht denn?:mad:
 

Uwe O.

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:mad:die erbschaftssteuer in ihrer jetzigen form muss unbedingt neu überprüft werden, ist es nicht rechtswidrig aus dem bereits versteuertem einkommen meiner eltern von mir nun noch einmal erneut steuer zu fordern. mit welchen recht denn?:mad:

Bist Du Dir sicher, dass die Erbschaftsteuer nur das versteuerte Einkommen der Eltern noch einmal besteuert?

Meist sind es Vermögenszuwächse bei denen ein zu versteuerndes Einkommen oder die Geldverwendung daraus keine Rolle spielt.

Uwe
 
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lach...

:mad:die erbschaftssteuer in ihrer jetzigen form muss unbedingt neu überprüft werden, ist es nicht rechtswidrig aus dem bereits versteuertem einkommen meiner eltern von mir nun noch einmal erneut steuer zu fordern. mit welchen recht denn?:mad:

Hast du dich über die Gesetzesbegründung der Erbschaftssteuer mal schlau gemacht? Wenn du das getan hast, wird dir auffallen, dass deine Schlüsse hin zu einem "bereits versteuerten Einkommen" auf der gaaanz falschen Ebene liegen.

echt :))
 
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wodim

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:mad:die erbschaftssteuer in ihrer jetzigen form muss unbedingt neu überprüft werden, ist es nicht rechtswidrig aus dem bereits versteuertem einkommen meiner eltern von mir nun noch einmal erneut steuer zu fordern. mit welchen recht denn?:mad:
Kann ja wohl nicht sein, dass man von dir Steuern auf das Einkommen deiner Eltern verlangt. Wie lautet denn die Forderung genau?
 
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uiiijuiii juiiiii

jetzt kommen die Äxpärden..dann geht man lieber..

echt :))
 
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Dem Finanzamt schon, denn das führt ja nur die Gesetze aus.

... und hofft, dass sich der Erbe nicht im Erbrecht auskennt ;)

Bei größeren Erbfällen kenne ich nur Fälle, bei dem sich erst das Finanzamt bedienen wollte und dann vor Gericht geendet hat, und in Folge dessen das Finanzamt dann wieder zurückzahlen musste...

Meiste schrecken nur zurück, wenns um paar tausend Eus geht einfach mal 10 k Eus für Rechtsanwältte vorzustrecken, weil FA als übermächtig angesehen wird.
Das nutzt das FA aus.

Ist das System nach dem auch andere Institutionen des Staates handeln...
Wer sein Recht nicht kennt geht hopps. Wer sein Recht kennt gewinnt.
An Gesetze halten sich genau genommen staatliche Institutionen schon lange nicht mehr.
Dienstanweisungen stehen dort zumeist über dem Gesetz im Handeln.
 
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lach........

Slowmo..

das Erbschaftssteuerrecht ist eines der strukturiertesten und in der Sache eine der einfachsten Steuergesetze.

Beweis und Argument gegen deine Parolen -Argument, besser dein Rechtsstaats-Runterputzargument: es gibt kaum Urteile im Finanzgerichtsverfahren über die Erbschaftssteuer pro Jahr gesehen. Kannst sogar du an den Fingern abzählen, die Fälle, um die gestritten wird......... und die dürften nicht in deinem Bekanntenkreis liegen.

Liegt einfach in der "ausgelutschten" Rechtsmaterie. Ab und zu gibt es einen Streit über Verfassungsfragen, der dann medial mal hoch kocht. Total normal.

Also, was verbleibt von deinem Post....ein Bööööööh..oder schön das ich mal gesprochen haben.

lach und echt :))
 
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Also, was verbleibt von deinem Post....ein Bööööööh..oder schön das ich mal gesprochen haben.

lach und echt :))

Ich könnte Dir haufenweise Beispiele erzählen in dem Staatsorgane Recht brechen, unterliegt aber hauptsächlich der Schweigepflicht.

Ein paar Beispiele kann ich Dir aber nennen, da sie schon der Allgemeinheit bekannt sind:

In Sachsen wurden nach der Wende Lehrer dazu gedrängt statt Vollzeit nur noch Halbtags zu arbeiten (bei 3/4 Lohn). Ihnen wurde damit gedroht, dass sie mit Kündigung zu rechnen haben, wenn sie nicht drauf eingehen. Meiste unterschrieben dies, damit war es rechtsgültig.
Wer es nicht unterschrieb wurde dann entlassen oder auf halbtagsstelle zwangsweise herabgestuft. Wer dann klagte bekam recht und musste wieder Vollzeit beschäftigt werden, und erhielt auch für weniger Lohn Ausgleich.
Das Personalwesen wußte, dass ihre Vorgehensweise nicht vor Gericht stand hält. Wegen Dienstanweisung taten sie es dennoch trotz dem, dass sie wußten dass sie damit gegen Recht verstoßen.

Bei Hartz-IV Sätzen war schon seit Jahren bekannt, dass die Sätze nicht ausreichend belegt sind. Der Staat wußte, dass er damit gegen Gesetz verstößt.
Handeln tat er aber erst sehr spät und auch nur auf Drängen der Gerichte.

Die Handygate-Affaire 2011 in Dresden:
Da hörte die Polizei über 1 Mio Handy-Gespräche ab und zeichnete sie auf, als das Straßenfest "Bunte Republik Neustadt" stattfand, in mehreren Stadtteilen wurden während dieser Zeit alle Handy-Gespräche mitgeschnitten. Dies war durch keinerlei angekündigte Straftat gerechtfertigt und eine Genehmigung dazu holte sich die Polizei ebenfalls nicht ein. Das war auch Rechtsbruch und den Oberen der Polizei klar, dass es durch keinerlei Gesetz abgedeckelt war.

2001 in Dresden während Oberbürgermeisterwahlen:
Die Polizei provozierte Gewalttaten bei dem Straßenfest "Bunte Republik Neustadt" indem sie friedliche Punker pauschal vom Straßenfest verwiesen.
Bayerische Polizeikräfte standen schon parat um sofort eingreifen zu können (diese hätten aber ohne Vorbereitung mehrere Stunden gebraucht um anrücken zu können - womit sich die absichtliche Eskalation belegen lässt).
Hintergrund war, dass der amtierende CDU-Bürgermeister vor Abwahl stand und Nachwahlen anstanden. Für Nachwahlen wollte er sich als Saubermann präsentieren. Seine Affaire führte dann aber zu seiner großen Abwahl. (War vermutlich in Deutschland einzigartige Koalition von Gelb-Rot-Rot-Grün zu verdanken)

-----------------------------

Ich kenne viele Leute, auch in Ministerien. Ich weiß was ich sage (auch wenn ich damit vllt besserwisserisch klinge). Nur darf ich nicht alles ausplaudern was ich weiß, da dies zum Teil Dienstgeheimnisse sind, die ich selbst eigentlich nicht wissen darf.
Hat mitunter auch mit meiner politischen Tätigkeit zu tun, dass ich da öfters mal Hinweise bekomme. (und Asse behält man natürlich erstmal in der Hand bevor man sie dann zu gegebener Zeit ausspielt...)
 
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Timirjasevez

Im Herzen Kiewljan
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Ich könnte Dir haufenweise Beispiele erzählen in dem Staatsorgane Recht brechen, unterliegt aber hauptsächlich der Schweigepflicht.

Ein paar Beispiele kann ich Dir aber nennen, da sie schon der Allgemeinheit bekannt sind:

In Sachsen wurden nach der Wende Lehrer dazu gedrängt statt Vollzeit nur noch Halbtags zu arbeiten (bei 3/4 Lohn). Ihnen wurde damit gedroht, dass sie mit Kündigung zu rechnen haben, wenn sie nicht drauf eingehen. Meiste unterschrieben dies, damit war es rechtsgültig.
Wer es nicht unterschrieb wurde dann entlassen oder auf halbtagsstelle zwangsweise herabgestuft. Wer dann klagte bekam recht und musste wieder Vollzeit beschäftigt werden, und erhielt auch für weniger Lohn Ausgleich.
Das Personalwesen wußte, dass ihre Vorgehensweise nicht vor Gericht stand hält. Wegen Dienstanweisung taten sie es dennoch trotz dem, dass sie wußten dass sie damit gegen Recht verstoßen.

Bei Hartz-IV Sätzen war schon seit Jahren bekannt, dass die Sätze nicht ausreichend belegt sind. Der Staat wußte, dass er damit gegen Gesetz verstößt.
Handeln tat er aber erst sehr spät und auch nur auf Drängen der Gerichte.

Die Handygate-Affaire 2011 in Dresden:
Da hörte die Polizei über 1 Mio Handy-Gespräche ab und zeichnete sie auf, als das Straßenfest "Bunte Republik Neustadt" stattfand, in mehreren Stadtteilen wurden während dieser Zeit alle Handy-Gespräche mitgeschnitten. Dies war durch keinerlei angekündigte Straftat gerechtfertigt und eine Genehmigung dazu holte sich die Polizei ebenfalls nicht ein. Das war auch Rechtsbruch und den Oberen der Polizei klar, dass es durch keinerlei Gesetz abgedeckelt war.

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Ich kenne viele Leute, auch in Ministerien. Ich weiß was ich sage (auch wenn ich damit vllt besserwisserisch klinge). Nur darf ich nicht alles ausplaudern was ich weiß, da dies zum Teil Dienstgeheimnisse sind, die ich selbst eigentlich nicht wissen darf.
Hat mitunter auch mit meiner politischen Tätigkeit zu tun, dass ich da öfters mal Hinweise bekomme. (und Asse behält man natürlich erstmal in der Hand bevor man sie dann zu gegebener Zeit ausspielt...)

Hallo slowmotion,
auch diesen Thread fand ich irgendwie interessant, war auf eine Klärung gespannt und lese nun Deinen Beitrag, der m. E. nicht hierher gehört, sondern - wenn Du seine Inhalte für gravierend ansiehst - in die Debatte darüber, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben.
Das "Ich bin ein politischer Insider, weiß eine Menge, darf aber nichts sagen!" bzw. "Ich bin ein Geheimnisträger, nehmt es unbesehen zur Kenntnis!" aber ist doch wohl auf solchen Plattformen wie Psw völlig fehl am Platz. Reden, wo reden geboten und schweigen, wo Schweigen angesagt ist.
Also wie ist das nun mit einer Vermögensdoppelbesteuerung von Erbschaften? Oder habe ich die Frage von nikolaus falsch verstanden? Ich habe als Laie eine Meinung dazu, was sagen der Fachmann?
 
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lach..

kannst eigentlich mir gar nichts erzählen.

lach:))

dein Lehrerbeispiel ist auch kein Beispiel für eine rechtsstaatlich miese Tour...das ist rechtsstaalich nicht zu beanstanden, wenn man vorhandene Arbeit bei zuviel Personal besser aufteilt....:kopfkratz: und man hat das sogar moderat gemacht.

Und das mit den Haru IV Dingen unterliegt auch nur deiner subjektiven Beobachterposition oder deiner angeblich falsch beurteilten eigenen Lag. Es gibt sicher individuell Möglichkeiten eine andere Rechtspositionen durchzusetzen, liegt nicht am Recht, sondern an den Dingen, auf die das Recht angewandt werden muss. Es ist mir nicht bekannt, dass im Grundsatz das BVerfG die Harz-Gesetze nicht akzeptieren würde :rolleyes2:

Genau das zeichnet einen Rechtsstaat aus.

Die aus dieser Gegebenheit herausstrebende überbordenede Anspruchhaltung des Einzelnen an den Rechtsstaat ( deiner und vieler anderer Tenor in den Beiträgen hier in der Schwatzbude), fällt im Prinzip auf dieses Anspruchsdenken selbst zurück. Es ist nicht das Recht selber oder der Staat, der schofelig sich seinen Bürgern gegenüber stellt, sondern meist liegt es am mangelnden Durchblick, der Verstiegenheit des Bürgers, dass er mit dem Staat nicht klarkommt. Um da ein Gleichgewicht zu halten gibt es die Jurisprudenz im Rahmen der Gewaltenteilung. Fertig und natürlich ist alles sowie so gegen alle und besonders gegen den Kleinen Mann, korupt..... ach und weh .... usw usw usw....


also, wo ist das Problem...außer in deiner schrägen subjektiven Weltsicht ?

Und du kennst Entscheider in den Ministerien ?????.......die müssten mir eigentlich leid tun, wenn ich das so betrachte, wie du aufgestellt bist.

lach und echt:))
 
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mmmhmmm

Hallo slowmotion,
auch diesen Thread fand ich irgendwie interessant, war auf eine Klärung gespannt und lese nun Deinen Beitrag, der m. E. nicht hierher gehört, sondern - wenn Du seine Inhalte für gravierend ansiehst - in die Debatte darüber, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben.
Das "Ich bin ein politischer Insider, weiß eine Menge, darf aber nichts sagen!" bzw. "Ich bin ein Geheimnisträger, nehmt es unbesehen zur Kenntnis!" aber ist doch wohl auf solchen Plattformen wie Psw völlig fehl am Platz. Reden, wo reden geboten und schweigen, wo Schweigen angesagt ist.
Also wie ist das nun mit einer Vermögensdoppelbesteuerung von Erbschaften? Oder habe ich die Frage von nikolaus falsch verstanden? Ich habe als Laie eine Meinung dazu, was sagen der Fachmann?

Timi, der Denkansatz "Doppelbesteuerung" ist falsch......

Ertragssteuern besteuern Erträge, Substanzsteuern die Substanz. Die Erbschaftssteuer ist eine Substanzsteuer.

Jede Substanz ist - wenn rechtmäßig erworben - aus Erträgen oder aus Vermögensübertargungen enstanden. Falls die Substanz aus Erträgen entstanden ist, dann wurden diese Erträge zutreffend legal mit Ertragssteuern belegt.

Damit ist haben wir den Zuswachs an Substanz jetzt folgend als Vermögen zu erfasst.

Der ertragsteuerliche Vorgang ist abgeschlossen.

Jetzt kann der Staat auf die Substanz/Vermögen auch Steuern aus seiner Hoheitsfunktion erheben, er schafft einen neuen steuerlich zu würdigenden Tatbestand. Tut er bei bestimmten Rechtsvorgängen. Vermögen, das vererbt wird, wird mit Erbschaftssteuer belegt. Das ist ein zweiter Vorgang innerhalb des Besteuerungssystems und ist keine Doppelbesteuerung, da andere Baustelle/ anderer Rechtsgrund. Doppelt ginge nur bei gleichem Rechtsgrund oder gleichglagerter Baustelle.

Hat das BverfG in vielen Fälle in den 70 Jahren entschieden (da auch die Doppelbesteuerung von Zinserträgen, die ja aus Kapitalstöcken , also Substanz, die bereits mit Ertragssteuer belastet wurde, moniert wurde) und diese Handhabe rechtsystematisch als zulässig betrachtet.

Es ist also strikt nach dem Unterschied der Art einer Besteuerung zu unterscheiden. Zu einer Doppelbesteuerung des Vermögens bei der Erbschaftssteuer kommt es nicht, da ein völlig anderer Steuertatbestand verwirklicht wird als bei der Besteuerung von Erträgen.

Rübergekommen, was ich meine......?????
 

wodim

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Liegt einfach in der "ausgelutschten" Rechtsmaterie. Ab und zu gibt es einen Streit über Verfassungsfragen, der dann medial mal hoch kocht.
Hast du 'ne Ahnung.

... und hofft, dass sich der Erbe nicht im Erbrecht auskennt ;)

Bei größeren Erbfällen kenne ich nur Fälle, bei dem sich erst das Finanzamt bedienen wollte und dann vor Gericht geendet hat, und in Folge dessen das Finanzamt dann wieder zurückzahlen musste...

Meiste schrecken nur zurück, wenns um paar tausend Eus geht einfach mal 10 k Eus für Rechtsanwältte vorzustrecken, weil FA als übermächtig angesehen wird.
Das nutzt das FA aus.

Ist das System nach dem auch andere Institutionen des Staates handeln...
Wer sein Recht nicht kennt geht hopps. Wer sein Recht kennt gewinnt.
An Gesetze halten sich genau genommen staatliche Institutionen schon lange nicht mehr.
Dienstanweisungen stehen dort zumeist über dem Gesetz im Handeln.
So sieht's aus. Mein Papierkrieg bezügl. meiner Erbschaft (ein Grundstück) geht mittlerweile über Hunderte Seiten. Der "Frontverlauf" quer durch die deutsche Gesetzgebung und Bürokratie ist seit langem nur noch für mich überschaubar - ein unschätzbarer Vorteil für mich. Der andere: Man lernt seine Gegner kennen und mit ihren eigenen Waffen schlagen. Wenn die sich einig wären, hätte ich nie eine Chance gehabt. Aber da weiß manchmal innerhalb einer Behörde die linke Hand nicht, was die rechte tut. Die "Front" verläuft manchmal innerhalb eines Zimmers zwischen zwei Schreibtischen. Näheres s. der Link in meiner Signatur und die weiterführenden Links.

Ohne jede Überheblichkeit: Mit meinen Erfahrungen und mit Hilfe dieser Seite bin ich inzwischen besser als jeder mir bekannte Anwalt, nur nicht so teuer. :eek: In all den Jahren habe ich eine einzige Anwältin kennen gelernt, die ihr Geld wert wäre - leider als Verterung meines Prozessgegners (in einem anderen Fall). Aber die hat als erste eine akzeptable Lösung vorgeschlagen, der ich also vorbehaltlos zustimmen konnte (einen Vergleich).
 
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Hast du 'ne Ahnung.


So sieht's aus. Mein Papierkrieg bezügl. meiner Erbschaft (ein Grundstück) geht mittlerweile über Hunderte Seiten. Der "Frontverlauf" quer durch die deutsche Gesetzgebung und Bürokratie ist seit langem nur noch für mich überschaubar - ein unschätzbarer Vorteil für mich. Der andere: Man lernt seine Gegner kennen und mit ihren eigenen Waffen schlagen. Wenn die sich einig wären, hätte ich nie eine Chance gehabt. Aber da weiß manchmal innerhalb einer Behörde die linke Hand nicht, was die rechte tut. Die "Front" verläuft manchmal innerhalb eines Zimmers zwischen zwei Schreibtischen. Näheres s. der Link in meiner Signatur und die weiterführenden Links.

Ohne jede Überheblichkeit: Mit meinen Erfahrungen und mit Hilfe dieser Seite bin ich inzwischen besser als jeder mir bekannte Anwalt, nur nicht so teuer. :eek: In all den Jahren habe ich eine einzige Anwältin kennen gelernt, die ihr Geld wert wäre - leider als Verterung meines Prozessgegners (in einem anderen Fall). Aber die hat als erste eine akzeptable Lösung vorgeschlagen, der ich also vorbehaltlos zustimmen konnte (einen Vergleich).

Dein Post zeigt nicht viel Ahnung.

Entweder du streitest dich über den Bedarfswert ( ggf Teil von Betriebsvermögen) oder du streitest dich über die Eigentumsrechte. Über die Erbschaftssteuer selber dürfte in dem Fall ein Rechstreit nicht anliegen ( außer Querulantentum), da der Besteuerungstatbestand eindeutig ist.

Also, was soll dein Post ?

lach und echt :coffee:
 
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lach..

Die Frage hättest du dir längst selber beantworten können. Geheimrezept: Lesen -> Denken -> ggf. posten. :giggle:

Bestätigt meinen obigen Post, der was über deine Ahnung aussagt, oder kommt da noch was an Substanz bzgl Erbschaftssteuer?

Du bist doch auch nur einer von den elenden Schwätzern und Wichtigtuern, die ihre Bedeutungslosigkeit in den Foren der BRD ausleben.

Ein palim, palim halt..deshalb hast du auch keine jute jopp mehr und hängst in de Preise, biederst dich gleichgepolten Loosern an und machst den Wullewopp.

lach :coffee:
 
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