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Hallo Nikolaus,die erbschaftssteuer in ihrer jetzigen form muss unbedingt neu überprüft werden, ist es nicht rechtswidrig aus dem bereits versteuertem einkommen meiner eltern von mir nun noch einmal erneut steuer zu fordern. mit welchen recht denn?
auf diesen Umstand dürften sich einige vorbereitet haben.
Haus vorher überschreiben und damit gegen nen Mietvertrag mit Dauerwohnrecht tauschen, zum Beispiel.
Lieben Gruß