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Euthanasie ist "Menschenrecht" laut VfGH | https://tkp.at/2024/02/05/euthanasie-ist-menschenrecht-laut-vfgh/...
Es gibt natürlich eine lange Liste von Argumenten, die das Verfassungsgericht anführt, von denen das wichtigste die (meiner Meinung nach) Verquickung des Selbstbestimmungsrechts mit dem Recht, das eigene Leben zu beenden, ist. So weit, so gut – und warum sollte das wichtig sein? Ich meine, Selbstmord wurde lange Zeit in der Christenheit über alle sprachlichen und konfessionellen Grenzen hinweg gemieden und moralisch verurteilt, aber hier ist die Wendung, die der Gerichtshof hinzugefügt hat:....
- Aus mehreren grundrechtlichen Gewährleistungen, insbesondere aus dem Recht auf Privatleben, dem Recht auf Leben und dem Gleichheitsgrundsatz, ist das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung ableitbar.
- Dieses Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst das Recht auf die Gestaltung des Lebens ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Suizidwilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen.
Ich bin grundsätzlich dafür, daß man selbst entscheiden können muß, wann bzw. wie man seinen Abgang gestaltet. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass das in Altenheimen in die falsche Richtung laufen könnte und der Tod dann evtl. doch gar nicht so freiwillig herbei geführt wurde. In Kanada gibt es auch solche Bestrebungen bzw. bereits so ein Gesetz. Es wird schwierig sein, zu beweisen, dass es ein assisterter Selbstmord war, wenn es in Wirklichkeit Mord war...