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Und diese Gesetze werden von deutschen Gerichten bis zum Sozialamt/Arge gestützt, toleriert oder übernommen.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/jugendamt-erlaubt-15-jaehriger-die-ehe-aid-1.6720619
Jugendamt erlaubt 15-Jähriger die Ehe
Düsseldorf. Darf ein nach Düsseldorf geflüchtetes Mädchen aus Syrien, das mit 14 Jahren geheiratet hat und mit 15 Mutter wurde, bei ihrem Ehemann bleiben? "Ja", sagte Matthias Ditges vom Düsseldorfer Jugendamt am Dienstag im Gleichstellungsausschuss. Von Jörg Janssen
"Weil die Verbindung zu dem 19-Jährigen freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde. Weil das Baby vom Vater getrennt würde und die Vaterschaft noch einmal neu anerkannt werden müsste. Und weil wir uns immer am Wohl der 15-Jährigen orientieren."
Immer wieder muss sich Ditges mit frühen und sehr frühen Verbindungen von Mädchen mit älteren Partnern beschäftigen, die es so eigentlich nicht geben dürfte. Ein Phänomen, das in Düsseldorf besonders häufig bei Sinti und Roma aus Bulgarien und Rumänien sowie bei der aus Griechenland stammenden, dortigen türkischen Minderheit zu beobachten sei. Innerhalb dieser Gruppen habe es auch eine elf sowie eine zwölfeinhalb Jahre alte "Braut" gegeben. "Bei unter 14-Jährigen gehen wir immer von Kindeswohlgefährdung aus und übernehmen die Vormundschaft", sagt Ditges. Allerdings habe ein Bamberger Gericht zuletzt entschieden, dass selbst solche "Kinderehen" anerkennungsfähig sein können.
Bereits in der letzten Sitzung des Gleichstellungsausschusses hatte CDU-Ratsherr Andreas Auler "großes Unverständnis" über diesen Düsseldorfer Umgang mit Frühehen geäußert und die uneingeschränkte Anwendung deutscher Regeln und Gesetze gefordert. Doch so einfach ist das nicht, wie Ditges verdeutlichte. Denn zu eben diesen Regeln gehört es, ausländische Ehen immer dann anzuerkennen, wenn sie nach den Gesetzen des Ursprungslandes gültig geschlossen wurden. Ausnahme: jede Form der Zwangsverheiratung, Kinderehen oder ein Verstoß gegen grundlegende Wert- und Rechtsvorstellungen des neuen Heimatlandes. "Die Hürden dafür hängen allerdings sehr hoch", erklärte der Experte.
Dass ihr das Thema "Frühehe" Bauchgrimmen bereite, räumte Gleichstellungsbeauftragte Elisabeth Wilfart nach Sitzungsende ein. Entscheidend sei, jeden Einzelfall genau zu würdigen. Der Vortrag von Matthias Ditges habe das überzeugend dargelegt. Auf die große rhetorische Keule verzichteten auch die Christdemokraten während der engagierten Diskussion, ein gewisses Unbehagen blieb freilich erkennbar. Ob denn "die glückliche und freiwillige 13-jährige Braut getrennt vom Ehemann befragt" würde, wollte Dieter Reinold wissen. "Selbstverständlich und außerdem würden wir uns als Jugendamt sofort darum kümmern, die Vormundschaft zu übernehmen", antwortete Ditges.
https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20170330315107798-shitstorm-ehe-minderjaehriger-duesseldorf/
Shitstorm nach erlaubter Ehe Minderjähriger – Kritik an Düsseldorfer Jugendamt
Die Entscheidung des Jugendamtes Düsseldorf, die Ehe eines heute 15-jährigen Mädchens aus Syrien als gültig anzuerkennen, sorgt für eine Welle der Entrüstung. Seit einem Zeitungsbericht bekommt der zuständige Amtsmitarbeiter Matthias Ditges eine Flut von empörten und zum Teil hasserfüllten Kommentaren. Dabei folgt das Amt einer Expertenempfehlung.
Eigentlich hatte Ditges Sputnik ein Interview zugesagt, in dem er den Fall der 15-jährigen aus Syrien erläutern wollte. Er wollte erklären, warum das Düsseldorfer Jugendamt zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Minderjährige in der Ehe mit ihrem 19 Jahre alten Partner bleiben sollte. Und warum das Jugendamt der Ansicht ist, dass die Verbindung freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde und es daher dem Wohl des Mädchens diene, wenn seine Ehe auch in Deutschland anerkannt werde.
Niedersachsens Justizministerin verteidigt Kinderehen – Düsseldorf gibt Erlaubnis
Das Mädchen hatte den Informationen zufolge mit 14 Jahren in Syrien geheiratet und mit 15 ein Kind zur Welt gebracht. Beide kamen als Flüchtlinge nach Düsseldorf. Ditges hatte am Dienstag, dem 28. März, im Gleichstellungsausschuss des Stadtrates zu der Entscheidung Stellung bezogen.
Doch dann berichtete einen Tag später die Zeitung Rheinische Post in ihrer Onlineausgabe über den Fall. Was danach passierte, damit habe niemand beim Jugendamt gerechnet, so Ditges. Eine Flut von Hass-Mails habe ihn seitdem erreicht, berichtete er Sputnik-Korrespondentin Ilona Pfeffer. Einen kleinen Auszug daraus hat er der Redaktion zur Verfügung gestellt:
„Sie gehören strafrechtlich belangt“, heißt es an einer Stelle. „Sie scheinen nicht verstanden zu haben was ein Rechtsstaat und Gesetze bedeuten“, an einer anderen. Ein empörter Leser meint: „Wer sich einer Islamdiktatur beugt und dabei geltendes Gesetz bricht kann unmöglich im Staatsdienst tätig sein.“ Außerdem ist noch zu lesen: „Wird Zeit Ausbürgerungen oder Zwangseinweisungen einzuführen.“ Auch persönliche Beleidigungen sind darunter: „Sie haben nicht alle Latten am Zaun.“
Vielehen in Deutschland? Ausländerbehörden haben keine Ahnung
Vorerst möchte das Jugendamt Düsseldorf keine Interviews mehr geben, so Ditges. Die Entscheidung im Fall des minderjährigen Mädchens werde aber trotzdem nicht revidiert. Sie stütze sich auf Vorschläge der Kinderrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages, wie mit Ehen von Minderjährigen umgegangen werden solle. In einer Stellungnahme des Juristen Professor Michael Coester für die Kommission von Februar dieses Jahres zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ heißt es unter anderem:
„Die generalisierende Nichtanerkennung von Minderjährigenehen, die nach dem Heimatrecht der Verlobten in deren Heimatstaat geschlossen worden sind, ist aufzugeben zu Gunsten einer einzelfallbezogenen Prüfung der jeweiligen Ehe am Maßstab des deutschen ordre public und im Lichte aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Schutzbedürfnisses der minderjährigen Partners einerseits, und seiner Interessen an der geschlossenen und gelebten Ehe andererseits.“
Das Bundesjustizministerium will das Gesetz zu den Minderjährigenehen ändern. Demnach sollen künftig sämtliche Eheverbindungen bei Personen unter 16 Jahren für ungültig erklärt werden.
Viel Spaß beim Verstehen
Debitist
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/jugendamt-erlaubt-15-jaehriger-die-ehe-aid-1.6720619
Jugendamt erlaubt 15-Jähriger die Ehe
Düsseldorf. Darf ein nach Düsseldorf geflüchtetes Mädchen aus Syrien, das mit 14 Jahren geheiratet hat und mit 15 Mutter wurde, bei ihrem Ehemann bleiben? "Ja", sagte Matthias Ditges vom Düsseldorfer Jugendamt am Dienstag im Gleichstellungsausschuss. Von Jörg Janssen
"Weil die Verbindung zu dem 19-Jährigen freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde. Weil das Baby vom Vater getrennt würde und die Vaterschaft noch einmal neu anerkannt werden müsste. Und weil wir uns immer am Wohl der 15-Jährigen orientieren."
Immer wieder muss sich Ditges mit frühen und sehr frühen Verbindungen von Mädchen mit älteren Partnern beschäftigen, die es so eigentlich nicht geben dürfte. Ein Phänomen, das in Düsseldorf besonders häufig bei Sinti und Roma aus Bulgarien und Rumänien sowie bei der aus Griechenland stammenden, dortigen türkischen Minderheit zu beobachten sei. Innerhalb dieser Gruppen habe es auch eine elf sowie eine zwölfeinhalb Jahre alte "Braut" gegeben. "Bei unter 14-Jährigen gehen wir immer von Kindeswohlgefährdung aus und übernehmen die Vormundschaft", sagt Ditges. Allerdings habe ein Bamberger Gericht zuletzt entschieden, dass selbst solche "Kinderehen" anerkennungsfähig sein können.
Bereits in der letzten Sitzung des Gleichstellungsausschusses hatte CDU-Ratsherr Andreas Auler "großes Unverständnis" über diesen Düsseldorfer Umgang mit Frühehen geäußert und die uneingeschränkte Anwendung deutscher Regeln und Gesetze gefordert. Doch so einfach ist das nicht, wie Ditges verdeutlichte. Denn zu eben diesen Regeln gehört es, ausländische Ehen immer dann anzuerkennen, wenn sie nach den Gesetzen des Ursprungslandes gültig geschlossen wurden. Ausnahme: jede Form der Zwangsverheiratung, Kinderehen oder ein Verstoß gegen grundlegende Wert- und Rechtsvorstellungen des neuen Heimatlandes. "Die Hürden dafür hängen allerdings sehr hoch", erklärte der Experte.
Dass ihr das Thema "Frühehe" Bauchgrimmen bereite, räumte Gleichstellungsbeauftragte Elisabeth Wilfart nach Sitzungsende ein. Entscheidend sei, jeden Einzelfall genau zu würdigen. Der Vortrag von Matthias Ditges habe das überzeugend dargelegt. Auf die große rhetorische Keule verzichteten auch die Christdemokraten während der engagierten Diskussion, ein gewisses Unbehagen blieb freilich erkennbar. Ob denn "die glückliche und freiwillige 13-jährige Braut getrennt vom Ehemann befragt" würde, wollte Dieter Reinold wissen. "Selbstverständlich und außerdem würden wir uns als Jugendamt sofort darum kümmern, die Vormundschaft zu übernehmen", antwortete Ditges.
https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20170330315107798-shitstorm-ehe-minderjaehriger-duesseldorf/
Shitstorm nach erlaubter Ehe Minderjähriger – Kritik an Düsseldorfer Jugendamt
Die Entscheidung des Jugendamtes Düsseldorf, die Ehe eines heute 15-jährigen Mädchens aus Syrien als gültig anzuerkennen, sorgt für eine Welle der Entrüstung. Seit einem Zeitungsbericht bekommt der zuständige Amtsmitarbeiter Matthias Ditges eine Flut von empörten und zum Teil hasserfüllten Kommentaren. Dabei folgt das Amt einer Expertenempfehlung.
Eigentlich hatte Ditges Sputnik ein Interview zugesagt, in dem er den Fall der 15-jährigen aus Syrien erläutern wollte. Er wollte erklären, warum das Düsseldorfer Jugendamt zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Minderjährige in der Ehe mit ihrem 19 Jahre alten Partner bleiben sollte. Und warum das Jugendamt der Ansicht ist, dass die Verbindung freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde und es daher dem Wohl des Mädchens diene, wenn seine Ehe auch in Deutschland anerkannt werde.
Niedersachsens Justizministerin verteidigt Kinderehen – Düsseldorf gibt Erlaubnis
Das Mädchen hatte den Informationen zufolge mit 14 Jahren in Syrien geheiratet und mit 15 ein Kind zur Welt gebracht. Beide kamen als Flüchtlinge nach Düsseldorf. Ditges hatte am Dienstag, dem 28. März, im Gleichstellungsausschuss des Stadtrates zu der Entscheidung Stellung bezogen.
Doch dann berichtete einen Tag später die Zeitung Rheinische Post in ihrer Onlineausgabe über den Fall. Was danach passierte, damit habe niemand beim Jugendamt gerechnet, so Ditges. Eine Flut von Hass-Mails habe ihn seitdem erreicht, berichtete er Sputnik-Korrespondentin Ilona Pfeffer. Einen kleinen Auszug daraus hat er der Redaktion zur Verfügung gestellt:
„Sie gehören strafrechtlich belangt“, heißt es an einer Stelle. „Sie scheinen nicht verstanden zu haben was ein Rechtsstaat und Gesetze bedeuten“, an einer anderen. Ein empörter Leser meint: „Wer sich einer Islamdiktatur beugt und dabei geltendes Gesetz bricht kann unmöglich im Staatsdienst tätig sein.“ Außerdem ist noch zu lesen: „Wird Zeit Ausbürgerungen oder Zwangseinweisungen einzuführen.“ Auch persönliche Beleidigungen sind darunter: „Sie haben nicht alle Latten am Zaun.“
Vielehen in Deutschland? Ausländerbehörden haben keine Ahnung
Vorerst möchte das Jugendamt Düsseldorf keine Interviews mehr geben, so Ditges. Die Entscheidung im Fall des minderjährigen Mädchens werde aber trotzdem nicht revidiert. Sie stütze sich auf Vorschläge der Kinderrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages, wie mit Ehen von Minderjährigen umgegangen werden solle. In einer Stellungnahme des Juristen Professor Michael Coester für die Kommission von Februar dieses Jahres zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ heißt es unter anderem:
„Die generalisierende Nichtanerkennung von Minderjährigenehen, die nach dem Heimatrecht der Verlobten in deren Heimatstaat geschlossen worden sind, ist aufzugeben zu Gunsten einer einzelfallbezogenen Prüfung der jeweiligen Ehe am Maßstab des deutschen ordre public und im Lichte aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Schutzbedürfnisses der minderjährigen Partners einerseits, und seiner Interessen an der geschlossenen und gelebten Ehe andererseits.“
Das Bundesjustizministerium will das Gesetz zu den Minderjährigenehen ändern. Demnach sollen künftig sämtliche Eheverbindungen bei Personen unter 16 Jahren für ungültig erklärt werden.
Viel Spaß beim Verstehen
Debitist