JA!
Und genau das ist es, worum es geht!
Die Definition einer Beleidigung beinhaltet ZWINGEND, dass ich mit der vermeintlichen Beleidigung auch beleidigen wollte!
Es zählt NICHT, wie der vermeintlich Beleidigte es aufgefasst hat,
es zählt LOGISCHERWEISE wie ICH es gemeint habe!!!
Das verstehen aber manche Menschen nicht so ganz in ihrer Matschmurmel.
Und das ist auch gut so, dass das so definiert ist, denn dann muss ein Richter in so einem Fall nur MIR dem Angeklagten aufs Maul und in die Handlungsweise gucken, um abzuschätzen, wie ich das gemeint habe ( haben könnte )...