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Meinungsfreiheit - Mittelbare Wirkung von Grundrechten

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zwei2Raben

sitzen auf wtc7
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Jedes Recht endet dort, wo es die Rechte anderer einschränken würde. Wenn Du z.B. jemanden bedrohen möchtest, so darfst Du das nicht. Das ist zwar eine Einschränkung Deiner Meinungsfreiheit, der andere hat aber ein Recht darauf, nicht bedroht zu werden.

Können wir uns auf den normalen Sprachgebrauch einigen wonach Meinung, Meinung ist und Drohung, Drohung? Danke.
 

Nora

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Ist doch echt „toll“, was der geistig schlichte Deutsche so alles mit sich machen lässt, weil ihm beizeiten das Hirn abgetrieben wurde.
Und dann wählt der gemeine Deutsche auch noch seit Jahr und Tag genau die Parteien, die ihm das Hirn abgetrieben haben!
Stellen Sie sich vor, Sie verar***en jemanden wieder und immer wieder, und dann macht der Sie auch noch freiwillig zum Herrscher über ganz Deutschland.
Das ist doch eigentlich schon fast Kunst… oder?!

Je dümmer er ist, umso einfacher kann er regiert, belogen, betrogen, ausgenommen und noch mehr verblödet werden, als er ohnehin schon ist.
Wussten Sie eigentlich schon, warum das Recht auf Meinungsbildung sogar im Grundgesetz verankert ist?
Weil Meinung nichts mit Wissen zu tun hat, sondern mit Unwissen. Frei nach dem Motto: „Ich bin der Meinung, dass das so oder auch so ist“. Meinung also. Wissen? Fehlanzeige!
Besäße man Wissen, bräuchte man sich keine Meinung zu bilden, sondern könnte auf Grund von Wissen Tatsachen mitteilen, statt auf Unwissen basierende Meinungen.
Gerade das ist aber nicht erwünscht. Meinung, und somit Unwissen ist es, was erwünscht ist und welches sich verbreiten soll, damit andere genauso verblöden.
Das ist der Sinn von sogenannter „Meinungsbildung“, auf die wir ja alle so unglaublich viel wert legen, und auf die wir alle „so stolz sind“.
Wir legen also Wert und sind „stolz darauf“, dass wir uns, gesetzlich garantiert, gegenseitig verblöden dürfen.
Ist doch „toll“, oder?!

Genauso wie mit:

„Uns geht´s doch noch gut“
Sicher haben Sie diesen selten dummen Satz schon oft gehört, dass es „uns“ ja angeblich „gut ginge“.
Leider kann der gemeine Deutsche nicht zwischen „sich“, „uns“, „jeder“ und „alle“ unterscheiden. Aus diesem Grund erklären wir mal eben den Unterschied zwischen „jeder“ und „alle“:
Der Allgemeinheit wird das Märchen vorgeflunkert, dass es jeder zu etwas bringen könnte – oder dass jeder im Lotto Millionen gewinnen kann.
Jeder schon…
aber doch nicht alle!
Das folgende Video soll unter anderem nun den Unterschied zwischen „sich“ und „uns „aufzeigen und beleuchten, wie „gut“ es „uns“ doch allen angeblich geht:
Sicher mag es in Deutschland eine handvoll Menschen geben, die von sich behaupten können, dass es ihnen gut geht. „Sich“ hat aber doch nichts mit „uns“ zu tun!
Unglaublich aber wahr, dass es zwischen „sich“, „uns“, „alle“ und „jeder“ doch tatsächlich markante Unterschiede gibt, die aber offenkundig leider (fast) niemandem auffallen.
Auf das Thema Strom kommen wir im Laufe dieses Artikels übrigens noch einmal zurück. Zunächst allerdings folgende Frage:
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum der gemeine Arbeitnehmer in die Rentenkasse einbezahlt, der Beamte aber nicht, trotzdem aber aus der Rentenkasse seine Beamtenpension bezahlt bekommt?


Zitate aus

Die Menschen werden immer dümmer

https://newstopaktuell.wordpress.com/category/alarm-die-menschen-werden-immer-dummer/


Man kann also eine Meinung haben, die sich aber mit der Ideologie decken muß, sonst gibt es Ärger von oben. Dann wird einem die falsche Meinung ausgetrieben.

Wissen ist noch schimmer, da kommen die Geheimdienste, daß sind Gefährder für die demokratische Diktatur.
 
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imho

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Können wir uns auf den normalen Sprachgebrauch einigen wonach Meinung, Meinung ist und Drohung, Drohung? Danke.

Sag das denen, die sich in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt sehen, weil sie jemand anderen nicht bedrohen dürfen!
 
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imho

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Ich hatte dich nur drauf aufmerksam gemacht, dass du ziemlich einseitig bist. Und aus dargelegten Gründen schon unglaubwürdig. Das hat nichts mit "wild um sich schlagen" zu tun.

Dass du hier ein Video vom selben Kerl postest den du vor kurzem schonmal benutzt hast um das NetzDG zu rechtfertigen, macht die Sache nur noch etwas offensichtlicher...

Du kannst gerne die Meinung eines anderen Juristen in die Diskussion einbringen, wenn er sie genau so fundiert begründet wie der von mir zitierte.
 

Trantor

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Ich habe gelesen eine Person kann eine andere Person wegen Beleidigung nicht anklagen, weil die Person eine Sache wäre und eine Sache kann man nicht beleidigen. Würde es aber nicht drauf ankommen lassen.

Da hast du was falsches gelsen, weil schlicht und ergreifend Personen keine Sache sind. Das wäre wie wenn du sagst " hey ich habe gelesen das schwarz=weiss ist" Nein beide Dinge schliessen sich gegenseitig aus entweder ist etwas ne Sache oder Person, wobei eine Person eine natürliche als auch eine juristische Person (Körperschaft) sein kann, aber auc juristische Personen sind keine Sachen.
 

Trantor

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Jedes Recht endet dort, wo es die Rechte anderer einschränken würde. Wenn Du z.B. jemanden bedrohen möchtest, so darfst Du das nicht. Das ist zwar eine Einschränkung Deiner Meinungsfreiheit, der andere hat aber ein Recht darauf, nicht bedroht zu werden.

Bedrohungen sind keine Meinung....wie soll das gehen..."ich bin der Meinung ich werde dir dies und das antun".....macht wenig Sinn.

Juristisch kann man die Meinugsfreiheit nur sehr schwer einschränken, dh man wird vor dem Gericht kaum dafür jemals belangt werden können (zumindest bs jetzt) aber man kann und wird natürlich gesellschaftlich saktioniert, das fängt beim löschen von Facebook und youtube an und kann bis zum Verlust des Arbeitsplatzes oder sonstige Gesellschaftlichen Nachteile führen wie Sachbeschädigungen, Körperverletzung bis hin zur Vernichtung gesamter Existenzen.
 

Nora

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Da hast du was falsches gelsen, weil schlicht und ergreifend Personen keine Sache sind. Das wäre wie wenn du sagst " hey ich habe gelesen das schwarz=weiss ist" Nein beide Dinge schliessen sich gegenseitig aus entweder ist etwas ne Sache oder Person, wobei eine Person eine natürliche als auch eine juristische Person (Körperschaft) sein kann, aber auc juristische Personen sind keine Sachen.

Ein Tier wird auch als Sache behandelt und vor Gericht mußt du dich als Person ausweisen und es heißt wörtlich in der Sache.......gegen ........ wird verhandelt. Da informiere dich noch mal genau, als was du vor Gericht stehst.
Das Urteil wird auch nicht vom Richter unterschrieben.
 
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Nora

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Meinung ( Art. 5GG) ist die einzelne Auffassung, die Ansicht oder das Urteil eines Menschen.
Es genügt nicht die bloße Tatsachenmitteilung.
Erforderlich ist vielmehr die Stellungnahme wertenden Inhalts, ohne dass es darauf ankommen kann, ob sie richtig oder falsch ist (zulässig z.B. die Bezeichnung einer Abtreibungsklinik als Babycaust).
Herrschende Meinung ist die unter mehreren Ansichten vorherrschende Meinung. Öffentliche Meinung ist die öffentlich geäußerte Meinung, die bei einem überwiegenden Teil der Bevölkerung Zustimmung findet.
Die öffentliche Meinung wird vor allem durch die Massenmedien ( ->Presse, ->Rundfunk, Fernsehen) geprägt. Sie wird nicht in jedem Fall einem sachlichem Verständnis der Wirklichkeit gerecht.
Im Rechtsstaat besteht Meinungsfreiheit.

Juristisches Wörterbuch,
Gerhard Köbler ,
Vahlen Jura
 

Trantor

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Ein Tier wird auch als Sache behandelt und vor Gericht mußt du dich als Person ausweisen und es heißt wörtlich in der Sache.......gegen ........ wird verhandelt. Da informiere dich noch mal genau, als was du vor Gericht stehst.
Das Urteil wird auch nicht vom Richter unterschrieben.

richtig Tiere sind im juristischen Sinne eine Sache (allerdings eine besondere Sache mit entsprechenden Sonder-und Tierschutzrechten)
Ändert aber nichts daran das eine Sache keine Person ist , beide Dinge sich sogar explizit gegenseitig auschliessen, man kann also auch nicht beides sein, entweder ist etwas eine Sache oder eine Person und Menschen sind immer eine Person, tiere immer eine Sache und Dinge können juristische Person (Konzerne)als auch Sache sein.

Und du schreibst es doch selbst - ich muss mich als "Person" ausweisen also nicht als Sache...."und in der Sache wird verhandelt" meint den Fall als Sache nicht dich als Person...
 

Nora

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So viel zum Grundgesetz

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
G. v. 23.05.1949 BGBl. S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 13.07.2017 BGBl. I S. 2347
Geltung ab 24.05.1949; FNA: 100-1 Grundgesetz
12 frühere Fassungen | wird in 1568 Vorschriften zitiert

Artikel 5

Artikel 5 wird in 21 Vorschriften zitiert

(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

https://www.buzer.de/gesetz/4197/a144855.htm?m=a069953a


DIE GRUNDGESETZÄNDERUNGEN SEIT 19
49

https://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-grundgesetzanderungen-seit-1949/

NEUES – 60 Jahre Grundgesetz in keiner guten Verfassung

https://grundgesetz.wordpress.com/2...jahre-grundgesetz-in-keiner-guten-verfassung/
 

Nora

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richtig Tiere sind im juristischen Sinne eine Sache (allerdings eine besondere Sache mit entsprechenden Sonder-und Tierschutzrechten)
Ändert aber nichts daran das eine Sache keine Person ist , beide Dinge sich sogar explizit gegenseitig auschliessen, man kann also auch nicht beides sein, entweder ist etwas eine Sache oder eine Person und Menschen sind immer eine Person, tiere immer eine Sache und Dinge können juristische Person (Konzerne)als auch Sache sein.

Und du schreibst es doch selbst - ich muss mich als "Person" ausweisen also nicht als Sache...."und in der Sache wird verhandelt" meint den Fall als Sache nicht dich als Person...


NATÜRLICHE & JURISTISCHE PERSON(EN) & PERSONALAUSWEIS – TEIL 2
1. JUNI 2015 AGMIW@DEUTSCHLAND.MS SCHREIBE EINEN KOMMENTAR
Der (deutsche) Mensch hat/besitzt Personen. Die Natürliche Person, sofern der Mensch den Nachweis über den Feststellungsantrag erbracht bat und unzählige Juristiche Personen. Die Juristische Person wird von den Behörden benutzt, um mit dem Menschen agieren zu können. Die Natürliche Person ist der Begünstigte im Treuhandverhältnis.
Ohne den Feststellungsantrag ist man als Staatenloser „verschollen auf Hoher See“. Nun meldet man sich in seiner Heimat(h) zurück und hat damit auch Anspruch die „Land- und Bodenrechte“.

Warum haben Ausländer oder Asylanten bessere / höhere Rechte?
Diese haben eine Staatsangehörigkeit bzw. haben eine Natürliche Person.

Daher bekommt ein Personalausweisträger „deutsch“ als SACHE kein Recht gegenüber einem Ausländer oder Asylanten, wenn man sich vor einem „deutschen“ BRD-Gericht auseinandersetzen muss.
Eine Sache hat keine Rechte.
Oder, wenn ein Asylant oder Ausländer eine deutsche Personalausweisträgerin heiratet, wird im Perso bei der Neubeantragung/ausstellung der Name künftig klein geschrieben.


http://www.agmiw.org/personalausweis-teil-2/


Da hatte ich das her.
 

Trantor

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NATÜRLICHE & JURISTISCHE PERSON(EN) & PERSONALAUSWEIS – TEIL 2
1. JUNI 2015 AGMIW@DEUTSCHLAND.MS SCHREIBE EINEN KOMMENTAR
Der (deutsche) Mensch hat/besitzt Personen. Die Natürliche Person, sofern der Mensch den Nachweis über den Feststellungsantrag erbracht bat und unzählige Juristiche Personen. Die Juristische Person wird von den Behörden benutzt, um mit dem Menschen agieren zu können. Die Natürliche Person ist der Begünstigte im Treuhandverhältnis.
Ohne den Feststellungsantrag ist man als Staatenloser „verschollen auf Hoher See“. Nun meldet man sich in seiner Heimat(h) zurück und hat damit auch Anspruch die „Land- und Bodenrechte“.

Warum haben Ausländer oder Asylanten bessere / höhere Rechte?
Diese haben eine Staatsangehörigkeit bzw. haben eine Natürliche Person.

Daher bekommt ein Personalausweisträger „deutsch“ als SACHE kein Recht gegenüber einem Ausländer oder Asylanten, wenn man sich vor einem „deutschen“ BRD-Gericht auseinandersetzen muss.
Eine Sache hat keine Rechte.
Oder, wenn ein Asylant oder Ausländer eine deutsche Personalausweisträgerin heiratet, wird im Perso bei der Neubeantragung/ausstellung der Name künftig klein geschrieben.


http://www.agmiw.org/personalausweis-teil-2/


Da hatte ich das her.

kann der Seite nicht gaz folgen.
Sie macht zum Teil sinn bis zu dem Abschnitt "Warum haben Ausländer oder Asylanten bessere / höhere Rechte?" obwohl selbst bis dahin die unterscheidug eines Menschen nach natürlicher bzw juristischer Person wenig sinn macht. IdR versteht man unter natürlicher Person ganz normale Menschen und unter juristischen Personen eben Firmen Behörden Ämter etc. Die unterscheidung zur Sache ist dahingehend relevant das Personen verklagt werden können eine Sache allerdings nicht.

Soweit so gut....
der Rest ist ziemlicher Blödsinn, ein Personalausweisträger ist keine Sache sondern eine Person, eine natürliche Person und selbstverständlich kann diese Person auch einen Asylanten oder Flüchtkling verklagen, denn auch der Flüchtling ist eine natürliche Person mit Ausweis oder ohne vollkommen egal, obwohl natürlich die Personalität festgestellt werden muss, solange aber ist er bei einem Verbrechen (und eigentlich auch ohne nach deutschem Recht) im Gefängnis zu beherbergen....obs was hilft sei dahingestellt da die eh nix besitzen....

wie gesagt die Ausführungen der Seite scheinen mir nicht wirklich schlüssig zu sein ansonseten wäre mehr Kontext hilfreich bzw klarere Formulierungen.
 

Nora

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kann der Seite nicht gaz folgen.
Sie macht zum Teil sinn bis zu dem Abschnitt "Warum haben Ausländer oder Asylanten bessere / höhere Rechte?" obwohl selbst bis dahin die unterscheidug eines Menschen nach natürlicher bzw juristischer Person wenig sinn macht. IdR versteht man unter natürlicher Person ganz normale Menschen und unter juristischen Personen eben Firmen Behörden Ämter etc. Die unterscheidung zur Sache ist dahingehend relevant das Personen verklagt werden können eine Sache allerdings nicht.

Soweit so gut....
der Rest ist ziemlicher Blödsinn, ein Personalausweisträger ist keine Sache sondern eine Person, eine natürliche Person und selbstverständlich kann diese Person auch einen Asylanten oder Flüchtkling verklagen, denn auch der Flüchtling ist eine natürliche Person mit Ausweis oder ohne vollkommen egal, obwohl natürlich die Personalität festgestellt werden muss, solange aber ist er bei einem Verbrechen (und eigentlich auch ohne nach deutschem Recht) im Gefängnis zu beherbergen....obs was hilft sei dahingestellt da die eh nix besitzen....

wie gesagt die Ausführungen der Seite scheinen mir nicht wirklich schlüssig zu sein ansonseten wäre mehr Kontext hilfreich bzw klarere Formulierungen.

Vielleicht finde ich den Originaltext wieder, wo ich es gelesen habe. Kann dauern.
 
OP
imho

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Deutscher Bundeskanzler
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Bedrohungen sind keine Meinung....wie soll das gehen..."ich bin der Meinung ich werde dir dies und das antun".....macht wenig Sinn.

Juristisch kann man die Meinugsfreiheit nur sehr schwer einschränken, dh man wird vor dem Gericht kaum dafür jemals belangt werden können (zumindest bs jetzt) aber man kann und wird natürlich gesellschaftlich saktioniert, das fängt beim löschen von Facebook und youtube an und kann bis zum Verlust des Arbeitsplatzes oder sonstige Gesellschaftlichen Nachteile führen wie Sachbeschädigungen, Körperverletzung bis hin zur Vernichtung gesamter Existenzen.

Ich hatte diese Begriffe verwendet, weil sie die aktuelle Diskussion beherrschen. Was jetzt passiert, nämlich ausufernde Diskussionen um Definitionen, wollte ich so vermeiden. Vorschlag zur Güte: Wir ersetzen "Meinungsfreiheit" durch "Freiheit des Wortes". Danach werde ich gerne auf das eingehen, was Du sonst noch geschrieben hast.
 

Trantor

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Ich hatte diese Begriffe verwendet, weil sie die aktuelle Diskussion beherrschen. Was jetzt passiert, nämlich ausufernde Diskussionen um Definitionen, wollte ich so vermeiden. Vorschlag zur Güte: Wir ersetzen "Meinungsfreiheit" durch "Freiheit des Wortes". Danach werde ich gerne auf das eingehen, was Du sonst noch geschrieben hast.

kann dir nicht folgen, wenn du andere Begriffe einführen willst solltest du sie vorher definieren :D
Nein im ernst ich sehe keinen Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und "Freiheit des Wortes" es sei denn du stellst ihn heraus, eine Einigung auf eine gemeinsame Definition von Begriffen ist die Grundlage jeglicher Kommunikation.
Ansonsten sehe ich auch nicht wie und warum solche Begrifflichkeiten dich davon abhalten sollten auf das einzugehen was ich schrieb.
 
G

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Ein Tier wird auch als Sache behandelt und vor Gericht mußt du dich als Person ausweisen und es heißt wörtlich in der Sache.......gegen ........ wird verhandelt. Da informiere dich noch mal genau, als was du vor Gericht stehst.
Das Urteil wird auch nicht vom Richter unterschrieben.

Ein Tier wird deswegen nach deutschem Recht als Sache behandelt, weil es nicht in der Lage ist, seinen eigenen Willen verlässlich auszudrücken. Wobei auch die Behandlung als Sache vom Tierschutzgesetz streng genommen durchbrochen wird, weswegen das Quälen oder ungesetzliche Töten eines Tieres ein besonderer Straftatbestand ist.
Man weißt sich vor Gericht nicht als Person aus, man wird identifiziert, was in Anbetracht unseres Individualsystems zwingend erforderlich ist. In der Sache, bezieht sich weiterhin nicht auf die beteiligte(n) Person/Personen eines Verfahrens, sondern auf den Gegenstand der Verhandlung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

richtig Tiere sind im juristischen Sinne eine Sache (allerdings eine besondere Sache mit entsprechenden Sonder-und Tierschutzrechten)
Ändert aber nichts daran das eine Sache keine Person ist , beide Dinge sich sogar explizit gegenseitig auschliessen, man kann also auch nicht beides sein, entweder ist etwas eine Sache oder eine Person und Menschen sind immer eine Person, tiere immer eine Sache und Dinge können juristische Person (Konzerne)als auch Sache sein.

Und du schreibst es doch selbst - ich muss mich als "Person" ausweisen also nicht als Sache...."und in der Sache wird verhandelt" meint den Fall als Sache nicht dich als Person...

Ich vermute mal, dass das hier eine Anspielung auf die sogenannte Strawman-Theory ist, einer aus den USA stammenden Behauptung, nach der jedes Individuum zwei Personen inne hat. Einmal die fleischlich, tatsächliche Person und dann eine "juristische" oder "legale" Person, der sogenannte "Strawman", für die die rechtlich eigentlich unbelangbare "fleichlische" Person mittels gewisser Tricks, unwissend verantwortlich zeichnet. Das stammt ursprünglich aus "Taxation is theft" Bewegungen und wird in den USA mittlerweile als eine Form des Steuerbetrugs verfolgt. Die gesamte Argumentation ist vollkommen lächerlich, funktioniert vor allem aber im deutschen Sprachraum auch kaum. Im Englischen wird beispielsweise behauptet, dass die Frage "Do you understand" garnicht bedeutet, ob man etwas verstehe, sondern, ob man akzeptiere, dass man dem Beamten unterstehe und ähnliches.
Mehr als abstruser Nonsens steht da nicht hinter.
 

Trantor

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Ich vermute mal, dass das hier eine Anspielung auf die sogenannte Strawman-Theory ist, einer aus den USA stammenden Behauptung, nach der jedes Individuum zwei Personen inne hat. Einmal die fleischlich, tatsächliche Person und dann eine "juristische" oder "legale" Person, der sogenannte "Strawman", für die die rechtlich eigentlich unbelangbare "fleichlische" Person mittels gewisser Tricks, unwissend verantwortlich zeichnet. Das stammt ursprünglich aus "Taxation is theft" Bewegungen und wird in den USA mittlerweile als eine Form des Steuerbetrugs verfolgt. Die gesamte Argumentation ist vollkommen lächerlich, funktioniert vor allem aber im deutschen Sprachraum auch kaum. Im Englischen wird beispielsweise behauptet, dass die Frage "Do you understand" garnicht bedeutet, ob man etwas verstehe, sondern, ob man akzeptiere, dass man dem Beamten unterstehe und ähnliches.
Mehr als abstruser Nonsens steht da nicht hinter.

...wenn das so ist macht das noch viel weniger Sinn weil man nicht Teile aus dem ameriaknischen Recht verwenden kann um dann im deutschen Recht daraus schlussfolgerungen zu ziehen.... aber ja auch die ausformulierungen der Seite waren nicht wirklich verständlich oder klar stringent begründet, alles in allem rational und reputativ eher abzulehnen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

...wenn das so ist macht das noch viel weniger Sinn weil man nicht Teile aus dem ameriaknischen Recht verwenden kann um dann im deutschen Recht daraus schlussfolgerungen zu ziehen.... aber ja auch die ausformulierungen der Seite waren nicht wirklich verständlich oder klar stringent begründet, alles in allem rational und reputativ eher abzulehnen.

So sehr es dich ehrt, betrachtest du das deutlich zu rational. Solche Theorien entwicklen sich aus undurchsichtigen Konglumeraten verschiedenster Verschwörungstheorien und ziehen ihre Validität für ihre Anhänger eigentlich primär aus der wahnhaften Vorstellung, dass allein die eine von staatlich/autoritärer Seite, präsentierte "Wahrheit", bereits die Existenz einer tieferliegenden Verschwörung bestätigt.
Beim Strawman Cluster finden sich auch Überlappungen hin zu antisemitisch geprägten Weltbankenverschwörungen und in Deutschland alles in Richtung BRD GmbH, BRD NGO, generell alles Theorien, die der Bundesrepublik den Staatscharakter absprechen wollen. Das ist relativ typisch, eine Vermengung verschiedener, eigentlich völlig unvereinbarer Elemente.

Argumentativ ist diesen Phänomenen schwer beizukommen, weil eine irrationale Fokussierung auf zusammenhanglose Details stattfindet, vermischt mit laienhafter Interpretation von komplexen Fachgebieten. Diese Kombination sieht man auch in den Bereichen Präastronautik oder Evolutionsverschwörungen. Es ist eine wahnähnliche Verzerrung der Wahrnehmung.
 

Trantor

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So sehr es dich ehrt, betrachtest du das deutlich zu rational. Solche Theorien entwicklen sich aus undurchsichtigen Konglumeraten verschiedenster Verschwörungstheorien und ziehen ihre Validität für ihre Anhänger eigentlich primär aus der wahnhaften Vorstellung, dass allein die eine von staatlich/autoritärer Seite, präsentierte "Wahrheit", bereits die Existenz einer tieferliegenden Verschwörung bestätigt.
Beim Strawman Cluster finden sich auch Überlappungen hin zu antisemitisch geprägten Weltbankenverschwörungen und in Deutschland alles in Richtung BRD GmbH, BRD NGO, generell alles Theorien, die der Bundesrepublik den Staatscharakter absprechen wollen. Das ist relativ typisch, eine Vermengung verschiedener, eigentlich völlig unvereinbarer Elemente.

Argumentativ ist diesen Phänomenen schwer beizukommen, weil eine irrationale Fokussierung auf zusammenhanglose Details stattfindet, vermischt mit laienhafter Interpretation von komplexen Fachgebieten. Diese Kombination sieht man auch in den Bereichen Präastronautik oder Evolutionsverschwörungen. Es ist eine wahnähnliche Verzerrung der Wahrnehmung.

Kann man "zu rational" sein - ich behaupte Nein :D
Hätte die Rationalität bei Menschen einen höheren Stellenwert gäbe es solche VT erst überhaupt nicht.
aber ja im Grunde überraschen mich deine Asuführungen nicht wirklich, und Diskussionen über VT wie auch über religiösen Ansichten wie ID geher ich (fast) immer aus dem Weg. Erfahrungesgemäss bringt es nichts und führt immer nur zu Streit.
 

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