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Nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Donnerstag muss der Raucher Friedhelm Adolfs endgültig seine Wohnung räumen. Er will künftig bei seiner Lebensgefährtin wohnen. Die war bei der Urteilsverkündung dabei und hatte sich schick gemacht. Friedhelm Adolfs, Mieter und Raucher, könnte bald sogar den Bundesgerichtshof (BGH) dazu bringen, ein Grundsatzurteil über Zigarettenqualm als Kündigungsgrund in Mehrfamilienhäusern zu sprechen.
http://www.tagesspiegel.de/weltspie...-bei-seiner-freundin/10112182.html#kommentare
Nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Donnerstag muss der Raucher Friedhelm Adolfs endgültig seine Wohnung räumen. Er will künftig bei seiner Lebensgefährtin wohnen. Die war bei der Urteilsverkündung dabei und hatte sich schick gemacht. Friedhelm Adolfs, Mieter und Raucher, könnte bald sogar den Bundesgerichtshof (BGH) dazu bringen, ein Grundsatzurteil über Zigarettenqualm als Kündigungsgrund in Mehrfamilienhäusern zu sprechen.
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