Da kann ich dir nur mit einem klaren NEIN antworten!!!
Wenn sich eine "Regierung" - was immer das heißt, aufgrund einer POLITISCHEN Entscheidung dazu entschließt,
geltenden Gesetze zu brechen,
geltende Auflagen des BVerfG nicht zu befolgen oder missachten,
Kann die "Regierung" - meist die verantwortlich tätigen Minister -
NICHT BESTRAFT werden! nennt sich
Indemnität...
Die Verurteilung eines Abgeordnete und oder Minister (MdB) für politische Entscheidungen
darf weder strafrechtlich noch "zu keiner Zeit" verfolgt werden!
So gesehen ist das ein Freibrief, der juristisch absolut schützt,