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Organ-Spende am lebendigen Leib

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 7 «  

Möchtest Du trotzdem Organ-Spender sein?

  • JA

    Stimmen: 3 17,6%
  • NEIN

    Stimmen: 14 82,4%
  • Mir ist egal.

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    17
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Das hier http://www.focus.de/panorama/welt/b...-klinik-bricht-organspende-ab_id_4396870.html bewegt mich dazu euch zu befragen.

Organspende am lebendigen Leib ist nun mal (wie ich verstehe) Folter und versuchte illegale Entnahme von Organen - Diebstahl - Es ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Meiner Rechtsauffassung nach lohnt sich gar nicht Organ-Spender zu sein, den die Ärzte und Gesetzgeber prüfen ja nicht ob der Mensch wirklich noch lebt. Es reicht nur eine ärztliche Meinung aus und schon können Organe entnommen werden. Das dürfte aber gar nicht geschehen.

Man kann weder Politik, Presse, Medien etc. und jetzt nun mal noch den Ärzten und Gesetzgeber vertrauen. Würdest Du Dich trotzdem als Organspender bewerben, oder lieber nicht?
 
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Das hier http://www.focus.de/panorama/welt/b...-klinik-bricht-organspende-ab_id_4396870.html bewegt mich dazu euch zu befragen.

Organspende am lebendigen Leib ist nun mal (wie ich verstehe) Folter und versuchte illegale Entnahme von Organen - Diebstahl - Es ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Meiner Rechtsauffassung nach lohnt sich gar nicht Organ-Spender zu sein, den die Ärzte und Gesetzgeber prüfen ja nicht ob der Mensch wirklich noch lebt. Es reicht nur eine ärztliche Meinung aus und schon können Organe entnommen werden. Das dürfte aber gar nicht geschehen.

Man kann weder Politik, Presse, Medien etc. und jetzt nun mal noch den Ärzten und Gesetzgeber vertrauen. Würdest Du Dich trotzdem als Organspender bewerben, oder lieber nicht?
Klar würde ich das. Das Risiko, dass mir am lebendigem Leib Organe entnommen werden, ist immer noch verschwindend gering. Einige wenige Einzelfälle sind noch kein Trend.

Dein Beitrag ist übrigens - mal wieder -voller Fehler. Der Gesetzgeber prüft schon deswegen nicht, ob der einzelne Organspender lebt, weil er aus sechshundert verschiedenen Personen besteht, von denen garantiert kein einziger damit beauftragt ist, bei irgendwelchen Patienten nachzuprüfen, ob diese tot oder lebendig sind. Keine Ahnung, wie du auf diesen Schwachsinn gekommen bist. Zudem bezieht sich deine Rechtsauffassung auf Tatsachen. Das ist einfach nur grottenfalsch.
 
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Das ist leider so, da es keine Geburtenregelung gibt.
Wie schade, dass es bei uns weder institutionalisierten Kindsmord noch Zwangssterilisationen gibt. :coffee: Oder dass wir nicht den örtlichen Parteifunktionär um Erlaubnis fragen müssen, bevor wir Sex haben dürfen. Gibt es eigentlich irgendeinen Lebensbereich, den du nicht regeln möchtest?
 
OP
Johannes der Gesandte
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Klar würde ich das. Das Risiko, dass mir am lebendigem Leib Organe entnommen werden, ist immer noch verschwindend gering. Einige wenige Einzelfälle sind noch kein Trend.

Dein Beitrag ist übrigens - mal wieder -voller Fehler. Der Gesetzgeber prüft schon deswegen nicht, ob der einzelne Organspender lebt, weil er aus sechshundert verschiedenen Personen besteht, von denen garantiert kein einziger damit beauftragt ist, bei irgendwelchen Patienten nachzuprüfen, ob diese tot oder lebendig sind. Keine Ahnung, wie du auf diesen Schwachsinn gekommen bist. Zudem bezieht sich deine Rechtsauffassung auf Tatsachen. Das ist einfach nur grottenfalsch.

Am lebendigen Leib und ohne Narkose eine OP zu erleben wird keinem Menschen Spaß machen. Das ist Dir nicht bewusst.

Der Gesetzgeber kann unmittelbar prüfen, die Ärzte auch, ob der Mensch noch lebt. Dafür brauchen die Ärzte und Gesetzgeber Vorschriften zu erlassen nach denen geprüft werden muss und diese auch sicher sind.

Was es Rechtsauffassung angeht ist bezogen auf mich persönlich und zusätzlich meine Meinung gerichtet an alle Forumsteilnehmer die sie zustimmen oder ablehnen können.

Im übrigen fehlt es Dir an Umgang mit Menschen. Du kannst mit Menschen nicht umgehen. Ginge Dir darum meine Satzbildung zu korrigieren hättest Du mich per PN angesprochen. Lerne Umgang mit Mitmenschen statt sie runter zu ziehen.
 
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Am lebendigen Leib und ohne Narkose eine OP zu erleben wird keinem Menschen Spaß machen. Das ist Dir nicht bewusst.
Ja, du hast recht. Habe das bisher für einen witzigen Zeitvertreib gehalten, aber nach einigen Versuchen mit 'nem Kumpel von mir ist uns beiden aufgefallen, dass so eine Vivisektion doch ziemlich übel ist. :rolleyes2:

Der Gesetzgeber kann unmittelbar prüfen, die Ärzte auch, ob der Mensch noch lebt. Dafür brauchen die Ärzte und Gesetzgeber Vorschriften zu erlassen nach denen geprüft werden muss und diese auch sicher sind.
Nein, der Gesetzgeber überprüft das Vorliegen einzelner Tatsachen nicht. Sagt dir der Begriff "Gewaltenteilung" irgendwas? Wenn, dann ist die Exekutive für einzelfallbezogene Maßnahmen und Regelungen zuständig.

Was es Rechtsauffassung angeht ist bezogen auf mich persönlich und zusätzlich meine Meinung gerichtet an alle Forumsteilnehmer die sie zustimmen oder ablehnen können.
Hast den Begriff trotzdem falsch verwendet.

Im übrigen fehlt es Dir an Umgang mit Menschen. Du kannst mit Menschen nicht umgehen. Ginge Dir darum meine Satzbildung zu korrigieren hättest Du mich per PN angesprochen. Lerne Umgang mit Mitmenschen statt sie runter zu ziehen.
Du hast mich ertappt, ich bin ein schlechter Mensch.:rolleyes2:
 
OP
Johannes der Gesandte
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Ich gebe dir eine Antwort für die Nacht auf den Weg mit.

Antwort: Nein, zu viele Götter.

Gute Nacht.

Es liegt nicht daran.

Es gibt zwei lebendige Patienten. Dem einem werden gesunde Organe entnommen und dem anderen eingepflanzt.

Du meintest es liegt darin dass es zu viele Menschen gibt mit vielen Götter.

Wenn es nun mal Vorschriften gebe die mehrere Ärzte verpflichten zu prüfen ob das Patient und Organ-Spender noch lebt, so käme es nicht dazu das Menschen Organe am lebendigen Leib entnommen werden. Der Gesetzgeber muss hier bei einschreiten und Regelungen schaffen. Bis dahin lohnt sich gar keine Organ-Spende und sollten bisherige Organ-Spenden für ungültig erklärt werden, zur Vermeidung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
OP
Johannes der Gesandte
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Ja, du hast recht. Habe das bisher für einen witzigen Zeitvertreib gehalten, aber nach einigen Versuchen mit 'nem Kumpel von mir ist uns beiden aufgefallen, dass so eine Vivisektion doch ziemlich übel ist. :rolleyes2:


Nein, der Gesetzgeber überprüft das Vorliegen einzelner Tatsachen nicht. Sagt dir der Begriff "Gewaltenteilung" irgendwas? Wenn, dann ist die Exekutive für einzelfallbezogene Maßnahmen und Regelungen zuständig.


Hast den Begriff trotzdem falsch verwendet.


Du hast mich ertappt, ich bin ein schlechter Mensch.:rolleyes2:

Du nervst.

Es ist Wurst was Executive ist. Für Organ-Spender muss eine Sicherheit her die für alle gleich gelten muss (vgl. Art. 3 GG). Es kann Jeden treffen am lebendigen Leib geschnitten zu werden. Es ist verfassungswidrig im Sinne Art. 2 GG, den Einem das Leben zu nehmen um Anderem zu verlängern. Art. 2 GG schützt nun mal den Organ-Spender und eine entsprechende Schutz muss im Sinne Art. 2 GG her, wenn auch sich um einen Einzelfall handeln sollte - Art. 2 GG sagt "Jeder hat Anspruch" und ist mit Art. 3 GG verknüpft, so dass es gar keine Einzelfälle geben darf.

Der Gesetzgeber muss schon bei dem ersten Fall reagieren, sonst handelt verfassungswidrig bzw. nichtig. Eine nichtige Geschäftsverhandlung muss aber wiederhergestellt werden, und das geschient nun mal nicht durch schweigen.

Noch mal, es ist die gesellschaftliche Aufgabe im Sinne Art. 1 GG zu handeln.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Hirntod falsch festgestellt
Schwerer Fehler bei Organ-Entnahme
Der Spender lag schon auf dem Operationstisch, die Ärzte hatten ihm den Bauch bereits aufgeschnitten. Doch bei der Feststellung des Hirntods waren Fehler gemacht worden.

Bei der Feststellung des Hirntods im Rahmen einer Organspende haben Ärzte nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ abermals Fehler gemacht. In einem Krankenhaus im Raum Bremen sei Anfang Dezember 2014 eine Organspende abgebrochen worden, weil der Hirntod des Spenders nicht nach den dafür vorgesehenen Regeln diagnostiziert worden sei. Die Operateure hätten zu diesem Zeitpunkt bereits den Bauchraum geöffnet, berichtet die Zeitung in ihrer Montag-Ausgabe.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bestätigte der Zeitung zufolge „Unklarheiten in Bezug auf die Hirntoddiagnostik bzw. ihre Dokumentation“. Die bei der Bundesärztekammer angesiedelte Überwachungskommission sei informiert worden. Die Ärztekammer teilte laut „Süddeutscher Zeitung“ mit, dass „zu laufenden Verfahren in konkreten Einzelfällen keine Auskünfte gegeben werden können“. Die Überwachungskommission werde sich in Kürze „mit der Überprüfung bestimmter Hirntod-Untersuchungen und -Diagnosen befassen“.

Schon vor einem Jahr war bekanntgeworden, dass Mediziner innerhalb von drei Jahren insgesamt zehn Patienten abweichend von den Richtlinien für hirntot erklärt hatten. Organe an noch Lebenden wurden aber nach DSO-Angaben nicht entnommen.

http://www.faz.net/aktuell/gesellsc...werer-fehler-bei-organ-entnahme-13364713.html

Und das sind nur registrierte Fälle. Wer weißt wie viele es noch unregistrierte Fälle gibt.
 
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Weder möchte ich fremde Organe noch selbst spenden.
 

taz

Frischling
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Weder möchte ich fremde Organe noch selbst spenden.

richtig, ich habe das auch untersagt, per natorbeglaubigter urkunde und auf meinem spenderausweis.

ich habe in der nachbarschaft einen arzt, der ein paar jahre in einer transplantationsklinik gearbeitet hat,
seine aussage: "in den wenigsten faellen ist es fuer die betroffenen ein segen, meist haben die ein schmerzvolles entbehrungsreiches ewiges dahinvegitieren vor sich."
 

Timirjasevez

Im Herzen Kiewljan
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www.privat-haasen.de
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Ich habe einen Organspendeausweis, werde ihn behalten und wenn im Falle des Falles eines meiner Organe einem anderen Menschen das Leben befördern kann, dann sollen Ärzte handeln. Niemand ist unfehlbar. Auch Mediziner nicht. Dessen sollte man sich bewusst sein.
Der Thementitel ist ebenso provokativ irreführend wie das Wort "trotzdem" in der Fragestellung. Weswegen spende ich trotzdem?
 
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Du nervst.

Es ist Wurst was Executive ist.
Nein, das ist es nicht. Es ist absolutes staatsrechtliches Grundlagenwissen.

Für Organ-Spender muss eine Sicherheit her die für alle gleich gelten muss (vgl. Art. 3 GG). Es kann Jeden treffen am lebendigen Leib geschnitten zu werden.
Na, wenn es jeden gleichermaßen (und außerordentlich

Es ist verfassungswidrig im Sinne Art. 2 GG, den Einem das Leben zu nehmen um Anderem zu verlängern. Art. 2 GG schützt nun mal den Organ-Spender und eine entsprechende Schutz muss im Sinne Art. 2 GG her, wenn auch sich um einen Einzelfall handeln sollte - Art. 2 GG sagt "Jeder hat Anspruch" und ist mit Art. 3 GG verknüpft, so dass es gar keine Einzelfälle geben darf.
Klar darf es die nicht geben, darum sind diese Einzelfälle rechtswidrig. Wüsste jedoch nicht, wieso dadurch das ganze Gesetz rechtswidrig sein sollte. Die mangelnde Sorgfalt mancher Ärzte ist in diesem nämlich nicht angelegt.

Der Gesetzgeber muss schon bei dem ersten Fall reagieren, sonst handelt verfassungswidrig bzw. nichtig. Eine nichtige Geschäftsverhandlung muss aber wiederhergestellt werden, und das geschient nun mal nicht durch schweigen.
Und wie sollte er reagieren? Welche Regelungen sollte er erlassen, um die Möglichkeit der falschen Anwendung eines Gesetzes absolut auszuschließen?

Noch mal, es ist die gesellschaftliche Aufgabe im Sinne Art. 1 GG zu handeln.
Und wie?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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