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Die Inhaftierung dient, für seine moralisch verwerfliche Tat, zur Besinnung.
Im Gefängnis kann man sehr wohl Geld verdienen. Es besteht dort Arbeitspflicht und die Arbeit wird bezahlt. Bei guter Führung erhält er Ausgang und Urlaub. 1/3 der Strafe wird in der Regel erlassen (zur Bewährung ausgesetzt), bereits vorher hat er die Möglichkeit als "Freigänger" zu arbeiten. Damit braucht er nur noch im Knast zu schlafen, am Wochenende darf er woanders wohnen. Ferner ist man in einer Justizvollzugsanstalt rundum versorgt, also automatisch krankenversichert sowie sind Kost und Logie frei. Wird er entlassen, enthält er kein Hartz IV/ALG II sondern Arbeitslosengeld I.
Die juristische Bestrafung ist in Deutschland kein Racheakt sondern ein Weg und Chance zur Besserung.
Die Arroganz der Macht, die das Völkerrecht domestiziert, ist ebenfalls nicht neu.
Als die UdSSR 1979 den Krieg gegen Afghanistan begann, wurde durch die DDR-Machthaber die "Wahrheit" verkündet, es handle sich um einen durch Artikel 51 der UN-Charta legitimierten Verteidigungskrieg.
Diese "Wahrheit" sei absolut, weiteres Nachdenken überflüssig.
Den Aufruf der DDR-Bürgerrechtler empfinde ich daher nicht zuletzt als Appell an diejenigen, die erkannt haben, dass es - wie der argentinische Friedensnobelpreisträger Adolfo Perez Esquivel schreibt - auch in der Demokratie gelungen ist, ein "Einheitsdenken" durchzusetzen.
Und ein juristisches Denken, das sich Herrschaftsstrukturen nicht widerspruchslos unterwirft, ist insofern ein Mittel, um dem "Einheitsdenken" in der Frage von Krieg und Frieden zu entrinnen.