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Raucher aus der Wohnung geworfen

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Ein 75 Jahre alter Mann wurde nach 40 Jahren aus seiner Wohnung geworfen, weil sein Rauchen andere Mieter belästigt haben soll.
Die Räumungsklage wurde nun vor Gericht bestätigt. Der Weg vor den BGH aber offen gelassen.

Das Urteil ist aus meiner Sicht empörend. Gar nicht unbedingt wegen der Entscheidung. Sondern wegen der Urteilsbegründung.

Der Beklagte bestreitet das diese Geruchsbelästigung in diesen Ausmaß existent gewesen ist, es wurden auch keine Zeugen für die Verhandlung geladen, welche die Aussage der Vermieterin stützen würden.
Das Gericht geht davon aus das die Vermieterin recht hat, weil der Beklagte die Vorwürfe zu spät zurückgewiesen hat! Er hat wohl in einen ersten Schreiben sich gar nicht zu den Vorwürfen an sich geäußert, sondern nur gesagt das die Vermieterin keinen Nachweis für die Belästigung vorgelegt hat und auch keine Zeugen benannt hat.
Erst im späteren Verlauf hat er auch die Vorwürfe zurückgewiesen. Das sei aber laut Gericht zu spät gewesen. Deswegen wären die Vorwürfe der Vermieterin richtig

Aber noch besser. Die Vermieterin hat behauptet die Tür des Beklagten hätte sich braun verfärbt. Auch dies hat der Beklagte laut Gericht nie bestritten. Weil

Zitat: LG Düsseldorf
“Denn das reine Vorbringen, auf dem bloß zu Beweiszwecken beigefügten Foto nichts zu erkennen, beinhaltet gerade kein Bestreiten des entsprechend zugrunde liegenden Klägervortrags selbst.“

Also noch mal auf Deutsch. Wenn du beschuldigt wirst, dass sich deine Tür braun verfärbt hätte und du einfach mit einen Foto dieser Tür (auf dem die Tür weiß ist) darauf antwortest, dann bestreitest du nicht, dass deine Tür braun ist.

Noch viel besser finde ich folgenden Auszug aus den Urteilstext

Laut Vermieterin besteht die Geruchsbelästigung erst seit Anfang 2012. Das diese in den 40 Jahren davor nicht aufgetreten ist wird wie folgt begründet

Zitat: LG Düsseldorf
“Ebenso unstreitig hat die Klägerin vorgetragen, dass dies zu Lebzeiten der Ehefrau des Beklagten noch anders gewesen ist aufgrund regelmäßiger Lüftungen durch sie.“

Das ist so lustig wegen folgender Textpassage aus dem Urteilstext

Zitat: LG Düsseldorf
“Seine ebenfalls rauchende Ehefrau ist vor etwa zehn Jahren an Krebs verstorben“

Also seine Frau ist seit ca. 2003 tot und durch den Tod seiner Frau hat sich 2012 eine Änderung seines Lüftungsverhaltens ergebens. Diesen Sachverhalt sieht das Gericht als “unstreitig“ an.

Das hier kein Recht gesprochen wird sollte spätestens jetzt klar sein.

Aber mit folgenden Auszug aus der Argumentation des Beklagten wird es dann auch richtig interessant

Zitat: LG Düsseldorf
“Derzeit existieren an Wohnungen im streitgegenständlichen Haus nur noch diejenige des Beklagten und ein kleines Apartment. Alle anderen Räume wurden inzwischen in zu gewerblichen Zwecken vermietete Büros umgewandelt.

[...]

Der eigentliche Grund für die Kündigung sei nicht der bloß vorgeschobene Zigarettenqualm, sondern die von der Klägerin beabsichtigte Umgestaltung des Hauses zu einem Bürogebäude.“

Gerichtsurteil als Volltext
http://openjur.de/u/639430.html

Sekundär-Literatur
http://www.welt.de/vermischtes/article129493689/Damit-hab-ich-nich-gerechnet.html
http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteil-raucher-muss-mietwohnung-raeumen_id_3947313.html
http://www.derwesten.de/staedte/due...-duesseldorfer-raucher-prozess-id9502527.html
http://www.sueddeutsche.de/geld/urt...ter-darf-raucher-aus-wohnung-werfen-1.2017649
 
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Aha. Und jetzt? Bist du eher dafür oder dagegen? Ich hab auch keine Frage gelesen, also weiß ich nicht, was du von Foristen hier erwartest...
 
OP
T
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Eigentlich entwickeln sich die Diskussionen von alleine :eek:
Aber ich kann auch gerne eine Frage stellen.

Was haltet ihr von diesen Fall?
 

Tooraj

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Ich finde ja, dass die Richter ein bisschen hinter dem Rechtsbewusstsein von Herrn Freisler zurückgeblieben sind.

Anhang anzeigen 1433

Sie hätten nämlich in diesem Zusammenhang auch mal klar stellen können, dass auch unsachgemäßes Ficken der Mieter (insbesondere nach 22 Uhr) wegen möglicher eingehender Beschwerden zu einer Wertminderung des Wohneigentums führen können – und daher zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Selbst vorzeitige Abnutzung hochwertiger Fußböden ( z.B. erst 20 Jahre alter Auslegware) wäre damit in Tateinheit zu befürchten – und ist dem Vermieter eigentlich nicht zumutbar.

[Vorsicht Satire]
 

Pommes

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Ich finde ja, dass die Richter ein bisschen hinter dem Rechtsbewusstsein von Herrn Freisler zurückgeblieben sind.

Anhang anzeigen 1433

Sie hätten nämlich in diesem Zusammenhang auch mal klar stellen können, dass auch unsachgemäßes Ficken der Mieter (insbesondere nach 22 Uhr) wegen möglicher eingehender Beschwerden zu einer Wertminderung des Wohneigentums führen können – und daher zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Selbst vorzeitige Abnutzung hochwertiger Fußböden ( z.B. erst 20 Jahre alter Auslegware) wäre damit in Tateinheit zu befürchten – und ist dem Vermieter eigentlich nicht zumutbar.

[Vorsicht Satire]

Die Betonung liegt auf unsachgemäß, das läßt hoffen das bei sachgemäßem GV keine Wertminderung entsteht.
Beim Rauchen ist das wohl eher nicht möglich oder glaubste der hängt sich nen Katalysator an den Glimmstängel.
 
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Der eigentliche Grund für die Kündigung sei nicht der bloß vorgeschobene Zigarettenqualm, sondern die von der Klägerin beabsichtigte Umgestaltung des Hauses zu einem Bürogebäude.]

Von der Klägerin wurde laut heute abgehörten Nachrichten im Radio von SWR 1 zufälligerweise ein Immobilienmakler als Zeuge im Prozess benannt.

Der Mieter zudem soll zuvor über viele Jahre als Hausmeister tätig gewesen sein.

Alles etwas ungereimt...
 

Smoker

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Tooraj

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Die Betonung liegt auf unsachgemäß, das läßt hoffen das bei sachgemäßem GV keine Wertminderung entsteht.
...
Tja, einen sachgemäßen GV kriegt man mit etwas Disziplin vielleicht noch hin... aber hinterher könnte man völlig "unsachgemäß" anfangen
zu schnarchen ( über 40 dB ... ) ;) Die "Wertminderung" lauert überall.
 
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Eigentlich entwickeln sich die Diskussionen von alleine :eek:
Aber ich kann auch gerne eine Frage stellen.

Was haltet ihr von diesen Fall?
Richtig so. Solche unverschämten Raucher gehören vor die Tür gesetzt - selbstverständlich, ohne dass dabei geraucht wird.
 

Pommes

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Tja, einen sachgemäßen GV kriegt man mit etwas Disziplin vielleicht noch hin... aber hinterher könnte man völlig "unsachgemäß" anfangen
zu schnarchen ( über 40 dB ... ) ;) Die "Wertminderung" lauert überall.

Ok aber der Schnarcher ist dann nicht mehr nachweisbar mit dem GV in Verbindung zu bringen, stellt also einen neuen Tatbestand dar. :D
 
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Ich rate dem Mieter, das Rauchen aufzugeben und seine Ernährung umzustellen.
Er sollte jeden Tag Pansen kochen. Pansen ist beim Passivriechen nicht schädlich oder ungesund. Schau'n wir doch mal, wer dann den längeren Atem hat.
 
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Also ich kann es überhaupt nicht unterstützen, wenn jemand aus seiner eigenen Wohnung wegen Rauchen herausgeworfen wird!
Sonst wird so viel von Freiheit geredet und in der eigenen Wohnung darf man nicht machen, was man will?
 

Uwe O.

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Ich rate dem Mieter, das Rauchen aufzugeben und seine Ernährung umzustellen.
Er sollte jeden Tag Pansen kochen. Pansen ist beim Passivriechen nicht schädlich oder ungesund. Schau'n wir doch mal, wer dann den längeren Atem hat.

Der Vermieter.
Denn erst vor Tagen wurde ein penetrater Stinker, der glaubte nur mit Pferdesalbe zu überleben, mit gerichtlicher Hilfe aus der Wohung geworfen.

Gut so.

Uwe
 

Uwe O.

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Sonst wird so viel von Freiheit geredet und in der eigenen Wohnung darf man nicht machen, was man will?

Doch, Du darfst schon.
Wenn Du nicht gerade den Hausflur einräucherst, weil Du Fischluft für schädlich hältst.

Uwe
 

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