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Selbstjustiz an gegebenen Anlass

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Ich kann mir eine andere Meinung als eine die Selbstjustiz ablehnende nicht vorstellen.

Selbst dann, falls es sich herausstellen sollte, dass diese Art der Selbstjustiz eine kulturelle Besonderheit sein sollte.

Uwe

Ach o Gottogott, jetzt bringt er schon wieder den Islam. Übrigens: Lynchjustiz ist eine Erfindung nicht von Mohammed, sondern der Amerikaner, deren kulturelle Besonderheit die Kopfab-Schwanzab-Mentalität ist. Und Auge um Auge, Eier umd Eier ist keine Erfindung des Islams, sondern des Alten Testamentes.
 
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Wenn man aber nicht unterscheidet ob jemand zur Tatzeit voll verantwortlich war oder nicht, würde dies auch bedeuten, würde jemand einen heimlich eine Droge in einen Getränk mischen und dieser dann eine Straftat verüben, auch der voll verantwortlich wäre.
Korrekt. Wenn man das Konzept der Verantwortlichkeit bejaht, ist derjenige voll verantwortlich. Wieso sollte das einen Unterschied machen, ob die Natur das Gehirn zu Negativen verändert oder eine Droge? Natürlich wäre derjenige der die Droge heimlich verabreicht ebenfalls schuld.

Was ist mit Jugendstrafrecht? Auch dieses würde man in Frage stellen. Ist ein 4 Jähriger, der jemanden erschießt weil er Waffe gefunden hat, voll verantwortlich für seine Tat? Wenn es gehirnmäßige Abweichung keinen uUnterschied macht, müßte man den 4 Jährigen lebenslang einsperren. Was ist mit geistig Behinderten? Sollen wie auch die für etwas verantwortlich machen, was sie gar nicht verstehen können?
Die Frage des Verstehens ist wieder eine andere. Der Lehrer mit dem Hirntumor hat ja genau gewusst, dass er ein Mädchen vergewaltigt und welche Folgen das für das Mädchen hat. Er hatte nur weniger Hemmungen und mehr Motivation durch den Tumor.
Eine Straftat setzt einen Vorsatz voraus und jemand der nicht versteht was er tut kann keinen Vorsatz haben. Um einen Diebstahl zu begehen, muss man das Konzept "Eigentum" verstanden haben.
 
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Absolut abzulehnen

Erstens, weil er noch nicht verurteilt war. Da gilt dann in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Insofern war es schon allein deshalb gegen den Rechtsstaat gerichtet, was die Angehörigen getan haben.

Zweitens, weil die Tat auch nach einen Schuldspruch falsch gewesen wäre. Die Todesstrafe ist nämlich generell abzulehnen.

Drittens, weil es sich um Selbstjustiz handelt. Auch die ist abzulehnen, und zwar, weil es aus guten Gründen ein staatliches Gewaltmonopol gibt.

Was ich mich ja frage, ist, ob das, was hier passiert ist, Totschlag oder Mord ist. Gilt Rache für die vermutliche Vergewaltigung einer Angehörigen als niederes Motiv?
 

Uwe O.

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Ach o Gottogott, jetzt bringt er schon wieder den Islam. Übrigens: Lynchjustiz ist eine Erfindung nicht von Mohammed, sondern der Amerikaner, deren kulturelle Besonderheit die Kopfab-Schwanzab-Mentalität ist. Und Auge um Auge, Eier umd Eier ist keine Erfindung des Islams, sondern des Alten Testamentes.

Du redest wie so oft wirr in Deine Uwephobie.

Die erste, mit Einschränkungen verknüpfte Erlaubnis zur Blutrache findet sich bereits in verschiedenen babylonischen Gesetzessammlungen (ca. 2000 v. Chr.) wie dem Codex Hammurapi und dem Codex Eschnunna (ca 3000 v. Chr.)

Uwe
 

tesla

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Erstens, weil er noch nicht verurteilt war. Da gilt dann in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Insofern war es schon allein deshalb gegen den Rechtsstaat gerichtet, was die Angehörigen getan haben.

Zweitens, weil die Tat auch nach einen Schuldspruch falsch gewesen wäre. Die Todesstrafe ist nämlich generell abzulehnen.

Drittens, weil es sich um Selbstjustiz handelt. Auch die ist abzulehnen, und zwar, weil es aus guten Gründen ein staatliches Gewaltmonopol gibt.

Was ich mich ja frage, ist, ob das, was hier passiert ist, Totschlag oder Mord ist. Gilt Rache für die vermutliche Vergewaltigung einer Angehörigen als niederes Motiv?

normalerweise totschlag im affekt. verwandschaft ist strafmildernd, wuerde sagen, 3-4 jahre, bei guter fuehrung in 2 jahren wieder draussen.

todesstrafe bei mord, schwerer koerperverletzung, kindesmissbrauch, kindesentfuehrung ist vollkommen in ordnung.
 
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normalerweise totschlag im affekt. verwandschaft ist strafmildernd, wuerde sagen, 3-4 jahre, bei guter fuehrung in 2 jahren wieder draussen.

todesstrafe bei mord, schwerer koerperverletzung, kindesmissbrauch, kindesentfuehrung ist vollkommen in ordnung.

Todesstrafe bei schwerer Körperferletzung? Na dann müßte man ja 80% der Rechtsradikalen aufhängen!
 

zwei2Raben

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Todesstrafe

normalerweise totschlag im affekt. verwandschaft ist strafmildernd, wuerde sagen, 3-4 jahre, bei guter fuehrung in 2 jahren wieder draussen.
todesstrafe bei mord, schwerer koerperverletzung, kindesmissbrauch, kindesentfuehrung ist vollkommen in ordnung.

Todesstrafe ist NICHT MEHR in Ordnung, weil die wichtigsten Gründe für die TS im Laufe der letzten Jahrhunderte weggefallen sind. Die auch früher schon existierenden rechtstheoretischen Gründe sind dagegen sehr viel wichtiger geworden.
Todesstrafe war in früheren Jahrhunderten manchmal unvermeidlich, weil Schwerverbrecher zu gefährlich waren und sich die Gemeinschaft nicht genügend gegen sie schützen konnte. Die Frage nach der Gerechtigkeit und der Justizsicherheit hingegen konnte christlich beantwortet werden. Die Menschen glaubten nicht an letzte irdische Gerechtigkeit und überließen Gott die Entscheidung. Tod ist einfach zu wenig Strafe, aber im Christentum kann man so etwas vertreten, dort kommt das Gericht ja erst danach.

Diese Position können wir uns aber heute nicht mehr leisten. Wir glauben zwar nicht an irdische Gerechtigkeit, können sie aber auch Gott nicht überlassen. Die Tatsache, dass wir nicht an irdische Gerechtigkeit glauben springt einen hier im Forum jeden Tag an. Es wird ständig gebetsmühlenhaft lamentiert, dass es ohnehin niemals Chancengerechtigkeit gäbe und Verteilungsgerechtigkeit nicht möglich und noch nicht einmal wünschenswert wäre. Chancengerechtigkeit wird es zwar wirklich im Detail schwierig, aber mit der Justizgerechtigkeit sieht es nun wirklich sehr viel schwieriger aus.

Kein Staat kann im Vorhinein zu 100% gerechte Urteile garantieren, denn dazu müsste er Hellseher haben. Da Richter aber nicht Hellsehen können, kommt es zu Justizirrtümern. Eine Haftstrafe kann man revidieren, so dass das Vertrauen gute Aussichten hat, vollstreckte Todesstrafen hingegen zerstören das Vertrauen nachhaltig, wie man in den USA sieht. Staaten in denen kein Vertrauen herrscht, können aber Dinge nur noch mit Gewalt durchsetzen und daher machen die Menschen DnV. Am Ende ist der Staat wirtschaftlich ruiniert.

darüber hinaus gibt es noch sehr viele theoretische und praktische Argumente gegen die TS. Nein, die Mühe, sich mit Ethik, Straftaten und Justizgerechtigkeit auseinander zu setzen, muss sich ein Staat schon machen.

Das bedeutet auch, dass er in oben ganannten Fällen, lange und ggf. reallebenslängliche Haftstrafen verhängen muss. "Nach zwei Jahren wieder draußen" ist keine Lösung und beschädigt ebenfalls die Justizgerechtigkeit.
 
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Ja. Rache ist ein niederes Motiv.

Grundsätzlich geht es auch darum das in einen Rechtsstaat ein Verbrecher nicht alle Rechte verliert. Er hat das Recht auf einer fairen Verhandlung, einen Rechtsanwalt und körperliche Unversehrtheit. Genau das unterscheidet einen Rechtsstaat von einem Willkürrechtssystem in einem totalitären Regime. Dies war auch nicht im 3. Reich anders. Gefangene, egal ob schuldig oder nicht, waren auf Gedeih und Verderben der Gestapo ausgeliefert. Auch nutzt es nichts, wenn man Rechte auf dem Papier hat, wie in China. Die Gesetze dort sind zum Teil nicht schlecht, es gibt aber keine unabhängige Justiz diese einzuklagen.
Beobachtet man die Diskusionen auf verschiedenen Ebenen, scheint es vor allem Ultrarechte hier zu weiche Strafen zu geben. Stehen also Ausländer oder Linke vor Gericht, fallen Strafen immer zu weich aus, ohne das sie aber jemals Urteilsbegründungen gelesen haben. Geht es um Anklagen gegen rechtsextremen Umfeld, sind die alle unschuldig. Nimmt man alleine die Funktionäre der NPD sind dort fast alle wegen schwerer Körperverletzung vorbestraft. Selbst scheint es so, würde man wenn es nach ihnen ginge, Angeklagte im Umfeld der NSU Terrorzele, diese sofort freilassen und nicht mal das Ende des Prozesses abwarten. Mich würde es also nicht im geringsten wundern, würden Ultrarechte für eine linke Demonstrantin, die einen Sitzsblockade gegen rechte Aufmärsche macht, jahrelang einsperren und das Zünden einer Nagelbombe mit Toten und Verletzten von rechten Gesinnungsgenossen nicht mal zu Verhandlung bringen. Wahrscheinlich wäre das Falschparken eines Linken ein größerer Delikt, als das Abfackeln eines Asylheimes wo sich noch kinder darin befinden.
 

tesla

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Grundsätzlich geht es auch darum das in einen Rechtsstaat ein Verbrecher nicht alle Rechte verliert. Er hat das Recht auf einer fairen Verhandlung, einen Rechtsanwalt und körperliche Unversehrtheit. Genau das unterscheidet einen Rechtsstaat von einem Willkürrechtssystem in einem totalitären Regime. Dies war auch nicht im 3. Reich anders. Gefangene, egal ob schuldig oder nicht, waren auf Gedeih und Verderben der Gestapo ausgeliefert. Auch nutzt es nichts, wenn man Rechte auf dem Papier hat, wie in China. Die Gesetze dort sind zum Teil nicht schlecht, es gibt aber keine unabhängige Justiz diese einzuklagen.
Beobachtet man die Diskusionen auf verschiedenen Ebenen, scheint es vor allem Ultrarechte hier zu weiche Strafen zu geben. Stehen also Ausländer oder Linke vor Gericht, fallen Strafen immer zu weich aus, ohne das sie aber jemals Urteilsbegründungen gelesen haben. Geht es um Anklagen gegen rechtsextremen Umfeld, sind die alle unschuldig. Nimmt man alleine die Funktionäre der NPD sind dort fast alle wegen schwerer Körperverletzung vorbestraft. Selbst scheint es so, würde man wenn es nach ihnen ginge, Angeklagte im Umfeld der NSU Terrorzele, diese sofort freilassen und nicht mal das Ende des Prozesses abwarten. Mich würde es also nicht im geringsten wundern, würden Ultrarechte für eine linke Demonstrantin, die einen Sitzsblockade gegen rechte Aufmärsche macht, jahrelang einsperren und das Zünden einer Nagelbombe mit Toten und Verletzten von rechten Gesinnungsgenossen nicht mal zu Verhandlung bringen. Wahrscheinlich wäre das Falschparken eines Linken ein größerer Delikt, als das Abfackeln eines Asylheimes wo sich noch kinder darin befinden.

unser rechtssystem ist durchweg zu milde bzw die richter sind es.
was z.b. soll bei alkohol oder drogen mildernd sein?
es gibt viel zu viele aber.
im strafrecht gibt es eigentlich nur > haste oder haste nicht.
wenn de hast, dann volle droenung, wenn nicht freisprung ganz einfach.

ausserdem verwechselst du rechtsstaat immer noch mit recht bekommen aber dies ist nicht so.
 
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unser rechtssystem ist durchweg zu milde bzw die richter sind es.
was z.b. soll bei alkohol oder drogen mildernd sein?
es gibt viel zu viele aber.
im strafrecht gibt es eigentlich nur > haste oder haste nicht.
wenn de hast, dann volle droenung, wenn nicht freisprung ganz einfach.

ausserdem verwechselst du rechtsstaat immer noch mit recht bekommen aber dies ist nicht so.

Was du willst ist eine Rachejustiz und kein Rechtssystem. Wenn jeder, egal ob er zur Tatzeit Zurechnungsfähig ist oder nicht gleich behandelt werden muß, stellt sich duch folgende Frage. Mit welchen Recht macht man dann eigentlich jemand der an Demenz erkrankt ist, geschäftsunfähig? Darf man jemanden der geistig erkrankt die Fahrerlaubnis entziehen und mit welchen Recht? Mit welchen Recht kann man dann einen schwerst psychisch Erkrankten in einer Klinik behalten, solange er noch keine Straftat verübt hat? Stellst du die Rechte geistig Erkrankte auf die gleiche Ebene wie die von Gesunden, müsstest du eben auch jeden geistig behinderten oder eingeschränkten die volle Geschäftsfähigkeit belassen. Somit könnte ich einen geistig Behinderten meinen 20 Jahre alten VW Golf für 100 000 Euro verkaufen und ihn dafür unterschreiben lassen. Dies müßte also vor Gericht genauso behandelt werden, als wenn man dies mit einen völlig Gesunden machen würde. Das Gleiche könnte ich mit jemanden machen, den ich vorher völlig betrunken mache. Ich fülle jemanden ab, bis fast zur Besinnungslosigkeit und lasse ihm unterschreiben, er schulde mir 100 000 Euro! Wenn es also keinen Unterschied zwischen alkohloisierten und Normalen Zustand gibt, wäre dies völlig rechtmäßig. Stell dir vor, dein Vater wäre mit 80 Jahren so demenz und ich gehe hin und kaufe ihm sein Haus für einen Euro ab mit Vertrag. Du wärst um das Erbe gebracht und klatscht dann voll Beifall, da du ja der Meinung bist, es gäbe keinen Unterschied vor Gericht zwischen geistiger Einschränkung und voller Geisteskraft.

Ich kann mir alles vorstellen, aber nicht das du jemals darüber nachdenkst was du so schreibst!
 

tesla

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Was du willst ist eine Rachejustiz und kein Rechtssystem. Wenn jeder, egal ob er zur Tatzeit Zurechnungsfähig ist oder nicht gleich behandelt werden muß, stellt sich duch folgende Frage. Mit welchen Recht macht man dann eigentlich jemand der an Demenz erkrankt ist, geschäftsunfähig? Darf man jemanden der geistig erkrankt die Fahrerlaubnis entziehen und mit welchen Recht? Mit welchen Recht kann man dann einen schwerst psychisch Erkrankten in einer Klinik behalten, solange er noch keine Straftat verübt hat? Stellst du die Rechte geistig Erkrankte auf die gleiche Ebene wie die von Gesunden, müsstest du eben auch jeden geistig behinderten oder eingeschränkten die volle Geschäftsfähigkeit belassen. Somit könnte ich einen geistig Behinderten meinen 20 Jahre alten VW Golf für 100 000 Euro verkaufen und ihn dafür unterschreiben lassen. Dies müßte also vor Gericht genauso behandelt werden, als wenn man dies mit einen völlig Gesunden machen würde. Das Gleiche könnte ich mit jemanden machen, den ich vorher völlig betrunken mache. Ich fülle jemanden ab, bis fast zur Besinnungslosigkeit und lasse ihm unterschreiben, er schulde mir 100 000 Euro! Wenn es also keinen Unterschied zwischen alkohloisierten und Normalen Zustand gibt, wäre dies völlig rechtmäßig. Stell dir vor, dein Vater wäre mit 80 Jahren so demenz und ich gehe hin und kaufe ihm sein Haus für einen Euro ab mit Vertrag. Du wärst um das Erbe gebracht und klatscht dann voll Beifall, da du ja der Meinung bist, es gäbe keinen Unterschied vor Gericht zwischen geistiger Einschränkung und voller Geisteskraft.

Ich kann mir alles vorstellen, aber nicht das du jemals darüber nachdenkst was du so schreibst!


deine bsp taugen nix, weil es verschiedene sachen sind, die man per gesetz regeln kann.
was du machst ist verbrecher unterstuetzen und verharmlosen.
denn kannst du den knast nicht ueberstehen, darfst du keine dinger drehen.

wenn der staat nicht in der lage ist oder wie bei uns nicht willig seine buerger angemessen zu schuetzen,
dann ist es das recht eines jeden sein eigentum, seine familie, seine ehre zu verteidigen und auch
angemessen, sodas keine gefahr mehr besteht.
leider ist unser staat und das strafsystem nicht in der lage dazu, bzw. nicht willig, dies sieht man schon daran, das es
jede menge geld und hilfe fuer die taeter gibt aber fast nix fuer die opfer.

also, wer in mein haus einbricht und die meinen bedroht, der verlaesst es nur noch mit den fuessen voran.
 
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Wahrscheinlich wäre das Falschparken eines Linken ein größerer Delikt, als das Abfackeln eines Asylheimes wo sich noch kinder darin befinden.
Jeder hat natürlich so seine Lieblingsverbrechen, die er gerne besonders hart gestraft sähe, wogegen er bei anderen Sachen verständnisvoll reagiert.
 

Redwing

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Ein 27-jähriger Mann vergewaltigt eine junge Frau und flüchtet. Eine Woche später trifft er auf einem Pendlerparkplatz im Schwarzwald auf vier Angehörige des Opfers. Diese prügeln so lange auf den mutmaßlichen Täter ein, bis er stirbt.

...

Eine Bitte habe ich noch . Nehmen wir bei diesen Thema einfach an es war der Vergewaltiger .
Daher Nachvollziehbar oder nicht.
Aus meiner Sicht durachaus zu verstehen das verhalten der Angehörigen

War klar, daß hier und sonstwo rasch die ersten selbstgerechten Irren aus ihren Schrebergartenlöchern gekrochen kommen und sowas gutheißen. :p Selbst bei Mord sollte sowas - wenn auch mitunter aus subjektiver Sicht nachvollziehbar - verboten bleiben, aber es ist noch nicht mal jemand umgekommen. Ferner KÖNNEN wir nicht einfach annehmen, es war der Vergewaltiger, Mörder, sonstwas! Wenn es da geringste Zweifel gibt, dann sollte, gerade im Falle solch drastischer Konsequenzen, gelten: Im Zweifelsfalle für den Angeklagten. Und wie oft stellten sich Urteile später schon als falsch heraus - manchmal erst viele Jahre später. Aber eine wie und von wem auch immer durchgeführte Todesstrafe läßt sich nun einmal nicht mehr revidieren. Ferner haben auch "Täter" oft Angehörige, denen mit solchen Aktionen genauso an den Karren gepißt wird.

Ich kann nur hoffen, daß die "Justiz" nicht wieder so einseitig wie etwa bei dem braunen Mörderopa aus Sittensen entscheidet - systemisch eben -, sondern diesen Lynchmob hart rannimmt. Sowas können sie in den USA machen, aber nicht in einer Zivilisation. :cool:
 

Uwe O.

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normalerweise totschlag im affekt.

Affekt?
Bei der Vorbereitung?

http://hd.welt.de/ausgabe-b/panorama-b/article129314402/Jubel-im-Netz-ueber-Blutrache.html

Die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall hat die Version der Affekt-Tat, auf die sich eine künftige Verteidigung mit großer Wahrscheinlichkeit stützen dürfte, mit Blick auf immerhin 23 Messerstiche für unwahrscheinlich erklärt. "Die Haftbefehle lauten auf Mord", sagte Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer. "Und Mord ist eine Tat mit Vorsatz."

Uwe
 
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Uwe O.

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Beobachtet man die Diskusionen auf verschiedenen Ebenen, scheint es vor allem Ultrarechte hier zu weiche Strafen zu geben. Stehen also Ausländer oder Linke vor Gericht, fallen Strafen immer zu weich aus, ohne das sie aber jemals Urteilsbegründungen gelesen haben. Geht es um Anklagen gegen rechtsextremen Umfeld, sind die alle unschuldig. Nimmt man alleine die Funktionäre der NPD sind dort fast alle wegen schwerer Körperverletzung vorbestraft. Selbst scheint es so, würde man wenn es nach ihnen ginge, Angeklagte im Umfeld der NSU Terrorzele, diese sofort freilassen und nicht mal das Ende des Prozesses abwarten. Mich würde es also nicht im geringsten wundern, würden Ultrarechte für eine linke Demonstrantin, die einen Sitzsblockade gegen rechte Aufmärsche macht, jahrelang einsperren und das Zünden einer Nagelbombe mit Toten und Verletzten von rechten Gesinnungsgenossen nicht mal zu Verhandlung bringen. Wahrscheinlich wäre das Falschparken eines Linken ein größerer Delikt, als das Abfackeln eines Asylheimes wo sich noch kinder darin befinden.

Welchen Zusammenhang zum Beitrag von [MENTION=1057]Söldner[/MENTION] siehst Du mit diesem Textkonglomerat?

Uwe
 

Uwe O.

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Welchen Zusammenhang zum Beitrag von [MENTION=1057]Söldner[/MENTION] siehst Du mit diesem Textkonglomerat?

Uwe

Es gibt keinen. Zwei brauchbare Sätze am Anfang und dann driftet er wieder in ungeahnte Weiten ab. Für den Pfeifenaugust ist ein Tag nur dann ein gelungener Tag, wenn er mindestens in drei Diskussionen völlig sinnfrei und willkürlich die Nazis mit ins Spiel gebracht hat. Sprächen wir übers Wetter, würde es nicht anders laufen. Ich stelle es mir sehr unangenehm vor diesen Kerl in einem richtigen Gespräch ertragen zu müssen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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