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Selbstjustiz an gegebenen Anlass

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Ich nicht, aber die Welt zeigte gestern Verbindungen zu kulturellen Besonderheiten Zugereister.

http://hd.welt.de/ausgabe-b/panorama-b/article129314402/Jubel-im-Netz-ueber-Blutrache.html

Uwe

Wie in einigen Kommentaren hier ersichtlich, ist das wohl keine kulturelle Besonderheit ...
In Texas ist ein Vergewaltiger genausoschnell tot, wenn er an den falschen Vater kommt ... In Italien und Albanien sind die Familien mit Blutrache auch schnell zur Hand ...
 
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deine bsp taugen nix, weil es verschiedene sachen sind, die man per gesetz regeln kann.
was du machst ist verbrecher unterstuetzen und verharmlosen.
denn kannst du den knast nicht ueberstehen, darfst du keine dinger drehen.

wenn der staat nicht in der lage ist oder wie bei uns nicht willig seine buerger angemessen zu schuetzen,
dann ist es das recht eines jeden sein eigentum, seine familie, seine ehre zu verteidigen und auch
angemessen, sodas keine gefahr mehr besteht.
leider ist unser staat und das strafsystem nicht in der lage dazu, bzw. nicht willig, dies sieht man schon daran, das es
jede menge geld und hilfe fuer die taeter gibt aber fast nix fuer die opfer.

also, wer in mein haus einbricht und die meinen bedroht, der verlaesst es nur noch mit den fuessen voran.

Dies ist doch blanker Unsinn. Entweder ist einer voll Zurechnungsfähig oder nicht. Wenn jemand geistig stark beeinträchtigt ist, kann man ihn nicht für Geschäftsuntüchtig erklären oder den Führerschein entziehen, aber falls er eine Straftat begeht voll verantwortlich machen. Willst du jemanden für etwas bestrafen, der nicht mal in der Lage ist seine Gerichtsverhandlung zu verstehen, geschweigedem was er eigentlich angerichtet hat oder es sogar gar nicht mehr weiß? Leidet jemand an panischen Verfolgungswahn braucht er dringend medizinische Behandlung. Was nutzt es diesen Menschen einzusperren und nach Verbüßung der Strafe in noch schlimmeren Zustand wiederum auf die Menschheit loszulassen.

Es gibt ja nicht nur Fälle von Mord und Totschlag. Mein Bruder arbeitete in so einer Klinik. Da gibt es welche, die sind in allen Fällen völlig harmlos, haben aber den Schaden, sofort wenn sie in Freiheit kommen, klauen die nächsten Lastzug und brettern durch die Gegend. Wenn du Leute mit so einen geistigen Knall für 1 Jahr einsperrst und dann wieder frei läst, handelst du unverantwortlich. Diese Leute gehören in Klinik zu Daueraufsicht! Oder willst du jeden der ein Fahrzeug klaut, lebenslang einsperren?

Wenn jemand sich das Bein gebrochen hat, muß er ins Krankenhaus zur Behandlung. Wen jemand ein Schaden am Gehirn hat eben auch und bedarf dringend eine Behandlung. Nochmal trägst du für alle die du lediglich einsperren willst, die volle Verantwortung für denen, wenn sie ohne Behandlung nach Verbüsung der Strafe wieder in Freiheit kommen?

"jede menge geld und hilfe fuer die taeter gibt aber fast nix fuer die opfer." Du willst also Tschäpe die durch ihr Schweigen Millionenkosten verursacht am besten gleich erschießen?
 

tesla

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Dies ist doch blanker Unsinn. Entweder ist einer voll Zurechnungsfähig oder nicht. Wenn jemand geistig stark beeinträchtigt ist, kann man ihn nicht für Geschäftsuntüchtig erklären oder den Führerschein entziehen, aber falls er eine Straftat begeht voll verantwortlich machen. Willst du jemanden für etwas bestrafen, der nicht mal in der Lage ist seine Gerichtsverhandlung zu verstehen, geschweigedem was er eigentlich angerichtet hat oder es sogar gar nicht mehr weiß? Leidet jemand an panischen Verfolgungswahn braucht er dringend medizinische Behandlung. Was nutzt es diesen Menschen einzusperren und nach Verbüßung der Strafe in noch schlimmeren Zustand wiederum auf die Menschheit loszulassen.

Es gibt ja nicht nur Fälle von Mord und Totschlag. Mein Bruder arbeitete in so einer Klinik. Da gibt es welche, die sind in allen Fällen völlig harmlos, haben aber den Schaden, sofort wenn sie in Freiheit kommen, klauen die nächsten Lastzug und brettern durch die Gegend. Wenn du Leute mit so einen geistigen Knall für 1 Jahr einsperrst und dann wieder frei läst, handelst du unverantwortlich. Diese Leute gehören in Klinik zu Daueraufsicht! Oder willst du jeden der ein Fahrzeug klaut, lebenslang einsperren?

Wenn jemand sich das Bein gebrochen hat, muß er ins Krankenhaus zur Behandlung. Wen jemand ein Schaden am Gehirn hat eben auch und bedarf dringend eine Behandlung. Nochmal trägst du für alle die du lediglich einsperren willst, die volle Verantwortung für denen, wenn sie ohne Behandlung nach Verbüsung der Strafe wieder in Freiheit kommen?

"jede menge geld und hilfe fuer die taeter gibt aber fast nix fuer die opfer." Du willst also Tschäpe die durch ihr Schweigen Millionenkosten verursacht am besten gleich erschießen?


du vermischt hier trafrecht mit normalem recht. schonmal ueberlegt warum es strafrecht heist, bzw das dies 2 verschiedene sachen sind?

aber um auf die klapse zurueckzukommen ich habe auch 2 sportkollegen, die als pfleger in ner geschlossenen arbeiten, die sagen bzw. wenn du richtig scheisse (koerperverletzung, totschlag) oder so gebaut hast brauchst nen guten arzt/psychologen und musst dich voll durchgeknall benerhmen, dann gibts keinen knast und du hast ruhe.)
 

Uwe O.

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Wie in einigen Kommentaren hier ersichtlich, ist das wohl keine kulturelle Besonderheit ...
In Texas ist ein Vergewaltiger genausoschnell tot, wenn er an den falschen Vater kommt ... In Italien und Albanien sind die Familien mit Blutrache auch schnell zur Hand ...

Wenn das, was Du aufzähltest, mal keine kulturellen Besonderheiten sind, was dann?

Uwe
 

Uwe O.

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Entweder ist einer voll Zurechnungsfähig oder nicht. Wenn jemand geistig stark beeinträchtigt ist, kann man ihn nicht für Geschäftsuntüchtig erklären oder den Führerschein entziehen, aber falls er eine Straftat begeht voll verantwortlich machen.

Totaler Quatsch.
Es ist genau umgekehrt.

Uwe
 
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Wo ist jetzt er Unterschied in diesem Fall?

Bitte besser denken.

Uwe

Muß man Dir das wirklich erklären? Blutrache ist die Verwirklichung des alten biblichen Grundsatzes, den es in vielen Kulturen gibt, "Auge um Auge, Zahn um Zahn" zu geben. Als solche ist sie an strenge Regeln gebunden, die besagen, daß die Rache niemals höher sein darf als das zu sühnende Verbrechen und von den Leidtragenden des Ursprungsdeliktes vollzogen werden muß. Das macht, obwohl leider oft dagegen verstoßen wird, auch Sinn, weil die unverhältnismäße Sühne ihrerseits Ausgangspunkt eines neuen Racheprozeßes werden kann.

Lynchjustiz hingegen ist die willkürliche und ein staatliches Straf- und Rechtsprechungsmonopol umgehende Rechtsbeugung. Es gibt keine Pflicht zur Verhältnismäßigkeit der Strafe wie bei der Blutrache, sehr zum Bedauern und zum Schaden von Pferdedieben und Falschspielern. Es ist somit klar, daß Lynchjustiz ein Phänomen entwickelter Staaten ist, denn, um es zu umgehen, muß es überhaupt erst ein staatliches Rechtsprechungmonopol geben. Weiterhin wurde in Amerika die Lynchjustiz sehr oft, zum Beispiel durch den Ku-Klux-Klan zur bloßen Einschüchterung und Eliminierung unliebsamer Bevölkerungsgruppen wie der Farbigen benutzt.

Der anstehende Fall scheint mir ein Grenzfall zu sein. Einerseits sühnt er ein vorangegenges Delikt, verletzt aber, so verwerflich eine Vergewaltigung auch sein mag, eindeutig die Verhältnismäßigkeit. Zweitens existiert aber in unserer Zeit nun einmal ein staatliches Rechtsprechungsmonopol, welches besagt, daß sowohl der Beweis der Täterschaft wie auch die Strafzumessung den einschlägigen Institutionen obliegt, aber nicht dem Einzelnen. Strafe wird erst verhängt, wenn die Täterschaft zweifelsfrei erwiesen ist, und ihre Verhältnismäßigkeit und ihr Vollzug kann nicht dem Einzelnen, auch wenn er Leidtragender eines Verbrechens geworden ist, überantwortet werden.
 
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Wo ist jetzt er Unterschied in diesem Fall?

Bitte besser denken.

Uwe

Muß man Dir das wirklich erklären? Blutrache ist die Verwirklichung des alten biblichen Grundsatzes, den es in vielen Kulturen gibt, "Auge um Auge, Zahn um Zahn" zu geben. Als solche ist sie an strenge Regeln gebunden, die besagen, daß die Rache niemals höher sein darf als das zu sühnende Verbrechen und von den Leidtragenden des Ursprungsdeliktes vollzogen werden muß. Das macht, obwohl leider oft dagegen verstoßen wird, auch Sinn, weil die unverhältnismäße Sühne ihrerseits Ausgangspunkt eines neuen Racheprozeßes werden kann.

Lynchjustiz hingegen ist eine willkürliche Aktion, die ein staatliches Straf- und Rechtsprechungsmonopol umgeht. Daher gibt es keine Instanz, die die Verhältnismäßigkeit der Strafe gewährleistet, sehr zum Bedauern und zum Schaden von Pferdedieben und Falschspieler. Es ist somit klar, daß Lynchjustiz ein Phänomen entwickelter Staaten ist, denn, um es zu umgehen, muß es überhaupt erst ein staatliches Rechtsprechungmonopol geben. Weiterhin wurde in Amerika die Lynchjustiz sehr oft, zunm Beispiel durch den Ku-Klux-Klan zur bloßen Einschüchterung unliebsamer Bevölkerungsgruppen wie der Farbigen benutzt, was sie in die Nähe des Terrorismus rückt.

Der anstehende Fall scheint mir ein Grenzfall zu sein. Einerseits sühnt er ein vorangegenges Delikt, verletzt aber, so verwerflich eine Vergewaltigung auch sein mag, eindeutig die Verhältnismäßigkeit. Zweitens existiert aber in unserer Zeit ein staatliches Rechtsprechungsmonopol, welches besagt, daß sowohl der Beweis der Täterschaft wie auch die Strafzumessung den einschlägigen Institutionen obliegt, aber nicht dem Einzelnen. Strafe erst, wenn die Täterschaft zweifelsfrei erwiesen ist, und ihre Verhältnismäßigkeit und ihr Vollzug kann nicht dem Einzelnen, auch wenn er Leidtragender eines Verbrechens geworden ist, überantwortet werden.
 
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du vermischt hier trafrecht mit normalem recht. schonmal ueberlegt warum es strafrecht heist, bzw das dies 2 verschiedene sachen sind?

aber um auf die klapse zurueckzukommen ich habe auch 2 sportkollegen, die als pfleger in ner geschlossenen arbeiten, die sagen bzw. wenn du richtig scheisse (koerperverletzung, totschlag) oder so gebaut hast brauchst nen guten arzt/psychologen und musst dich voll durchgeknall benerhmen, dann gibts keinen knast und du hast ruhe.)

Also nur weil es die Möglichkeit gibt, dass jemand auf beklopt macht, machen wir alle die zur Tatzeit nicht Zurechnungsfähig waren, für voll verantwortlich. Behandeln wir also keine geistig, psychisch Erkrankten, da sie nur so machen könnten. Stellen wir also das gesamte deutsche Rechtssystem darauf um, erstens weil du keine Ahnung hast und zweitens auf Basis deiner Vorurteile. Es wird also nicht mehr Recht gesprochen im Namen des deutschen Volkes, sondern im Namen Teslavorurteile
 
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Totaler Quatsch.
Es ist genau umgekehrt.

Uwe

Entweder ist einer voll Zurechnungsfähig oder nicht. Wenn jemand geistig stark beeinträchtigt ist, kann man ihn nicht für Geschäftsuntüchtig erklären oder den Führerschein entziehen, aber falls er eine Straftat begeht voll verantwortlich machen.
so mein Zitat! Das heißt, wenn du es umgekehrt willst, du willst geistig Behinderte auf den Straßenverkehr zulassen, um sie für Straftaten voll Verantwortlich machen zu können. Du willst Leute die in Irrenanstalt gehören am Straßenverkehr teilnehmen lassenn. Es ist tatsächlich der absolute Wahnsinn für was Rechte sich aussprechen. Geistig Behinderte ans Steuer setzen um sie anschließend wegsperren zu können oder noch besser mit Todesstrafe aufzuhängen. Da muß sich eigentlich die Gesellschaft fragen, ob ihr noch geistig normal seit!
 
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Wollen wir auf Basis eines Rechtsstaates leben?

Entweder wollen wir auf Basis eines Rechtsstaates leben oder nicht. Wenn wir das wollen ist Selbstjustiz verboten und somit in diesem Fall klar als Totschlag zu werten oder sogar gemeinschaftlicher Mord.

Vor einem Gericht geht es nicht nur darum, ob eine Person etwas verbrochen hat, sondern auch darum ob er zur Zeit seiner Tat auch vollständig dafür verantwortlich war. Es gab in den USA den Fall, dass ein Lehrer über 30 Jahre korrekt sich gegenüber Schülerinnen verhalten hatte. Plötzlich zwang er sie zu sexuellen Handlungen und wurde dafür verurteilt und ins Gefängnis gesteckt. Durt brach er nach kurzer Zeit zusammen und man stellte fest, er hat einen Gehirntumor. Diesen konnte man operativ entfernen und der Mann war wieder völlig normal. Der Tumor hatte genau diese Teile des Gehirns beeinträchtigt, der den Mitleidseffekt und das sexuelle Verhalten beeinträchtigt hatte. Der Übergriff auf Mädchen war also das Ergebnis des Tomors! Ist also der Lehrer für seine Taten voll verantwortbar zu machen?

Also um ehrlich zu sein wäre die Vergewaltigung meiner Frau, Tochter, Nichte widerfahren und der Typ wäre mir
über den Weg gelaufen, ich hätte ihn im Zustand einer geistigen Umnachtung mit ein paar Leberhaken bearbeitet aber lebend der Polizei über geben.

Nun ja,Selbstjustiz ist verboten, ich hoffe ich wäre dann mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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