Wo ist jetzt er Unterschied in diesem Fall?
Bitte besser denken.
Uwe
Muß man Dir das wirklich erklären? Blutrache ist die Verwirklichung des alten biblichen Grundsatzes, den es in vielen Kulturen gibt, "Auge um Auge, Zahn um Zahn" zu geben. Als solche ist sie an strenge Regeln gebunden, die besagen, daß die Rache niemals höher sein darf als das zu sühnende Verbrechen und von den Leidtragenden des Ursprungsdeliktes vollzogen werden muß. Das macht, obwohl leider oft dagegen verstoßen wird, auch Sinn, weil die unverhältnismäße Sühne ihrerseits Ausgangspunkt eines neuen Racheprozeßes werden kann.
Lynchjustiz hingegen ist eine willkürliche Aktion, die ein staatliches Straf- und Rechtsprechungsmonopol umgeht. Daher gibt es keine Instanz, die die Verhältnismäßigkeit der Strafe gewährleistet, sehr zum Bedauern und zum Schaden von Pferdedieben und Falschspieler. Es ist somit klar, daß Lynchjustiz ein Phänomen entwickelter Staaten ist, denn, um es zu umgehen, muß es überhaupt erst ein staatliches Rechtsprechungmonopol geben. Weiterhin wurde in Amerika die Lynchjustiz sehr oft, zunm Beispiel durch den Ku-Klux-Klan zur bloßen Einschüchterung unliebsamer Bevölkerungsgruppen wie der Farbigen benutzt, was sie in die Nähe des Terrorismus rückt.
Der anstehende Fall scheint mir ein Grenzfall zu sein. Einerseits sühnt er ein vorangegenges Delikt, verletzt aber, so verwerflich eine Vergewaltigung auch sein mag, eindeutig die Verhältnismäßigkeit. Zweitens existiert aber in unserer Zeit ein staatliches Rechtsprechungsmonopol, welches besagt, daß sowohl der Beweis der Täterschaft wie auch die Strafzumessung den einschlägigen Institutionen obliegt, aber nicht dem Einzelnen. Strafe erst, wenn die Täterschaft zweifelsfrei erwiesen ist, und ihre Verhältnismäßigkeit und ihr Vollzug kann nicht dem Einzelnen, auch wenn er Leidtragender eines Verbrechens geworden ist, überantwortet werden.