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Sind die Deutschen Bundestagswahlen gesetzlich UNGLEICH und daher UNGÜLTIG!

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Sind die Deutschen Bundestagswahlen gesetzlich UNGLEICH und daher UNGÜLTIG!

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass ein Teil der Deutschen Bundestagsabgeordneten, nach dem Bundestagsmandat (4 – 32 Jahre Dauer), an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren kann und sogar nachträglich noch befördert wird, als wären sie gar nicht weg gewesen…, wogegen andere Bundestagsabgeordnete (also direkte Konkurrenten) dies aus beruflichen Gründen überhaupt NICHT nutzen können und somit nach dem Bundestagsmandat einen entschädigungslosen beruflichen Totalverlust, bis hinunter zum HARZ 4 Empfang erleiden…!

Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagszeit sind geldwerte Leistungen, die der Arbeitgeber für seine „EX- Mitarbeiter“, die aktuell als Berufs-Bundestagsabgeordnete arbeiten, gesetzlich erzwungen erbringen muss!

Er muss seine „Ex-Mitarbeiter“ nach der Bundestagszeit (das sind zwischen 4 – 32 Jahre Abwesenheit) weiterbeschäftigen, wieder arbeitsfähig machen und sogar noch befördern! Je nach Verweildauer im Bundestagsmandat kann die vom Arbeitgeber dafür aufzuwendende Summe, weit in die hunderttausende €uro gehen!

Die Bürger 1. Klasse - vor dem Gesetz – die Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber (z. B. Beamte), bekommen diese geldwerten Leistungen problemlos von ihrem finanzstarken Arbeitgeber gestellt!

Die Bürger 2. Klasse - vor dem Gesetz in Deutschland - dagegen, haben entweder als Selbstständige und Freiberufler gar keinen Arbeitgeber, bei dem sie diese geldwerten Förderungen einfordern könnten, oder sie sind Mitarbeiter kleiner finanzschwacher Firmen, die diese finanziellen Leistungen überhaupt NICHT erbringen können! Sie bekommen diese Leistungen daher nicht!

Wir haben hier also bewiesenermaßen gesetzliche Regelungen, die für alle rechtlich GLEICHEN Bürger GLEICH gelten, die aber nur den Mitarbeitern finanzkräftiger Arbeitgeber, massive geldwerte Vorteile einbringen! Verfassungsrechtlich ist das hoch brisant, denn die gesetzlich perfekte Förderung der Einen (Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber), ist im Gegenzug die gesetzliche Zurückdrängung der Anderen!

Sobald gesetzliche Regelungen, GLEICHE Bürger – direkt oder indirekt – bei Wahlen, UNGLEICH fördern, verändert sich automatisch die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages! In unserem Fall haben wir immer mehr Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber im Bundestag sitzen (z.B. Beamte…) und die anderen werden dementsprechend verdrängt. Das nennt man mittelbare (indirekte) gesetzliche Selektion und es ist der absolute Sündenfall, für jede Demokratie der Gleichheit vor dem Gesetz!

Diese Verfälschung, der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages, kann problemlos von Statistikern berechnet werden und das bedeutet, wir haben hier eine mathematisch beweisbare Wahlergebnisverfälschung…! In der Physik nennt man diesen Einfluss auch den Schmetterlingseffekt!

Nun, das Deutsche Innenministerium erzählt uns das Schicksal wäre verantwortlich, es ist den Lebensumständen geschuldet, wenn die eine berufliche Klientel (Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber) gesetzlich perfekt gefördert wird, beim Zugang zum Deutschen Bundestagsmandat und die anderen haben halt Pech gehabt – das ist Schicksal…!

Das Grundgesetz sagt aber, dass der Deutsche Bundestag in Deutschland die Gesetze macht und gerade NICHT das SCHICKSAL…! Wenn also eine gewisse berufliche Klientel gesetzlich „verwöhnt“ wird beim Zugang zum Deutschen Bundestagsmandat, dann ist das ausschließlich der erklärte Wille des Gesetzgebers und NICHT die unbeeinflussbare Hand des Schicksals…!

Die Beantwortung dieser Frage ist fundamental, denn wenn das Schicksal dafür verantwortlich ist, dann ist die Deutsche Bundestagswahl legal!

Sollte jedoch der Gesetzgeber hier seine berufliche Klientel vorsätzlich gesetzlich verwöhnen, dann ist die 18. Deutsche Bundestagswahl, NICHTS weiter als ein BIG FAKE…!
 
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Rechtsfragen die sicher seit dem dem 23. Mai 1949, mehrfach

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass ein Teil der Deutschen Bundestagsabgeordneten, nach dem Bundestagsmandat (4 – 32 Jahre Dauer), an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren kann und sogar nachträglich noch befördert wird, als wären sie gar nicht weg gewesen…, wogegen andere Bundestagsabgeordnete (also direkte Konkurrenten) dies aus beruflichen Gründen überhaupt NICHT nutzen können und somit nach dem Bundestagsmandat einen entschädigungslosen beruflichen Totalverlust, bis hinunter zum HARZ 4 Empfang erleiden…!

Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagszeit sind geldwerte Leistungen, die der Arbeitgeber für seine „EX- Mitarbeiter“, die aktuell als Berufs-Bundestagsabgeordnete arbeiten, gesetzlich erzwungen erbringen muss!

Er muss seine „Ex-Mitarbeiter“ nach der Bundestagszeit (das sind zwischen 4 – 32 Jahre Abwesenheit) weiterbeschäftigen, wieder arbeitsfähig machen und sogar noch befördern! Je nach Verweildauer im Bundestagsmandat kann die vom Arbeitgeber dafür aufzuwendende Summe, weit in die hunderttausende €uro gehen!

Die Bürger 1. Klasse - vor dem Gesetz – die Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber (z. B. Beamte), bekommen diese geldwerten Leistungen problemlos von ihrem finanzstarken Arbeitgeber gestellt!

Die Bürger 2. Klasse - vor dem Gesetz in Deutschland - dagegen, haben entweder als Selbstständige und Freiberufler gar keinen Arbeitgeber, bei dem sie diese geldwerten Förderungen einfordern könnten, oder sie sind Mitarbeiter kleiner finanzschwacher Firmen, die diese finanziellen Leistungen überhaupt NICHT erbringen können! Sie bekommen diese Leistungen daher nicht!

Wir haben hier also bewiesenermaßen gesetzliche Regelungen, die für alle rechtlich GLEICHEN Bürger GLEICH gelten, die aber nur den Mitarbeitern finanzkräftiger Arbeitgeber, massive geldwerte Vorteile einbringen! Verfassungsrechtlich ist das hoch brisant, denn die gesetzlich perfekte Förderung der Einen (Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber), ist im Gegenzug die gesetzliche Zurückdrängung der Anderen!

Sobald gesetzliche Regelungen, GLEICHE Bürger – direkt oder indirekt – bei Wahlen, UNGLEICH fördern, verändert sich automatisch die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages! In unserem Fall haben wir immer mehr Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber im Bundestag sitzen (z.B. Beamte…) und die anderen werden dementsprechend verdrängt. Das nennt man mittelbare (indirekte) gesetzliche Selektion und es ist der absolute Sündenfall, für jede Demokratie der Gleichheit vor dem Gesetz!

Diese Verfälschung, der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages, kann problemlos von Statistikern berechnet werden und das bedeutet, wir haben hier eine mathematisch beweisbare Wahlergebnisverfälschung…! In der Physik nennt man diesen Einfluss auch den Schmetterlingseffekt!

Nun, das Deutsche Innenministerium erzählt uns das Schicksal wäre verantwortlich, es ist den Lebensumständen geschuldet, wenn die eine berufliche Klientel (Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber) gesetzlich perfekt gefördert wird, beim Zugang zum Deutschen Bundestagsmandat und die anderen haben halt Pech gehabt – das ist Schicksal…!

Das Grundgesetz sagt aber, dass der Deutsche Bundestag in Deutschland die Gesetze macht und gerade NICHT das Deutsche SCHICKSAL…! Wenn also eine gewisse berufliche Klientel gesetzlich „verwöhnt“ wird beim Zugang zum Deutschen Bundestagsmandat, dann ist das ausschließlich der erklärte Wille des Gesetzgebers und NICHT die unbeeinflussbare Hand des Schicksals…!

Die Beantwortung dieser Frage ist fundamental, denn wenn das Schicksal dafür verantwortlich ist, dann ist die Deutsche Bundestagswahl legal!

Sollte jedoch der Gesetzgeber hier seine berufliche Klientel vorsätzlich gesetzlich verwöhnen, dann ist die 18. Deutsche Bundestagswahl, NICHTS weiter als ein BIG FAKE…!

gerichtlich geprüft und aufgearbeitet wurden.

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Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagszeit sind geldwerte Leistungen, die der Arbeitgeber für seine „EX- Mitarbeiter“, die aktuell als Berufs-Bundestagsabgeordnete arbeiten, gesetzlich erzwungen erbringen muss!

Er muss seine „Ex-Mitarbeiter“ nach der Bundestagszeit (das sind zwischen 4 – 32 Jahre Abwesenheit) weiterbeschäftigen, wieder arbeitsfähig machen und sogar noch befördern! Je nach Verweildauer im Bundestagsmandat kann die vom Arbeitgeber dafür aufzuwendende Summe, weit in die hunderttausende €uro gehen!

Die Bürger 1. Klasse - vor dem Gesetz – die Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber (z. B. Beamte), bekommen diese geldwerten Leistungen problemlos von ihrem finanzstarken Arbeitgeber gestellt!

Die Bürger 2. Klasse - vor dem Gesetz in Deutschland - dagegen, haben entweder als Selbstständige und Freiberufler gar keinen Arbeitgeber, bei dem sie diese geldwerten Förderungen einfordern könnten, oder sie sind Mitarbeiter kleiner finanzschwacher Firmen, die diese finanziellen Leistungen überhaupt NICHT erbringen können! Sie bekommen diese Leistungen daher nicht!

Wir haben hier also bewiesenermaßen gesetzliche Regelungen, die für alle rechtlich GLEICHEN Bürger GLEICH gelten, die aber nur den Mitarbeitern finanzkräftiger Arbeitgeber, massive geldwerte Vorteile einbringen! Verfassungsrechtlich ist das hoch brisant, denn die gesetzlich perfekte Förderung der Einen (Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber), ist im Gegenzug die gesetzliche Zurückdrängung der Anderen!

Sobald gesetzliche Regelungen, GLEICHE Bürger – direkt oder indirekt – bei Wahlen, UNGLEICH fördern, verändert sich automatisch die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages! In unserem Fall haben wir immer mehr Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber im Bundestag sitzen (z.B. Beamte…) und die anderen werden dementsprechend verdrängt. Das nennt man mittelbare (indirekte) gesetzliche Selektion und es ist der absolute Sündenfall, für jede Demokratie der Gleichheit vor dem Gesetz!

Diese Verfälschung, der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages, kann problemlos von Statistikern berechnet werden und das bedeutet, wir haben hier eine mathematisch beweisbare Wahlergebnisverfälschung…! In der Physik nennt man diesen Einfluss auch den Schmetterlingseffekt!

Nun, das Deutsche Innenministerium erzählt uns das Schicksal wäre verantwortlich, es ist den Lebensumständen geschuldet, wenn die eine berufliche Klientel (Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber) gesetzlich perfekt gefördert wird, beim Zugang zum Deutschen Bundestagsmandat und die anderen haben halt Pech gehabt – das ist Schicksal…!

Das Grundgesetz sagt aber, dass der Deutsche Bundestag in Deutschland die Gesetze macht und gerade NICHT das Deutsche SCHICKSAL…! Wenn also eine gewisse berufliche Klientel gesetzlich „verwöhnt“ wird beim Zugang zum Deutschen Bundestagsmandat, dann ist das ausschließlich der erklärte Wille des Gesetzgebers und NICHT die unbeeinflussbare Hand des Schicksals…!

Die Beantwortung dieser Frage ist fundamental, denn wenn das Schicksal dafür verantwortlich ist, dann ist die Deutsche Bundestagswahl legal!

Sollte jedoch der Gesetzgeber hier seine berufliche Klientel vorsätzlich gesetzlich verwöhnen, dann ist die 18. Deutsche Bundestagswahl, NICHTS weiter als ein BIG FAKE…!

Kann mir jemand mal etwas weniger psychopathologisch erklären, was dieses Posting sagen will? Daß Bundestagsabgeordnete, wenn sie es nicht mehr sind, gefälligst Hartz-IV zu sein haben? Und watt denn, bittscheen, is dat DEUTSCHE SCHICKSAL?
 
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Das Problem gibt es erst seit 1975...!

Da hat der Heinz1049 Unrecht, denn Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagszeit waren von Anfang an (1949) ausschließlich zum Schutz des Hauptberufes der ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten bis 1975 vorgesehen!
Erst 1975 wurde in Deutschland der heutige Berufspolitiker eingeführt und diese selektiven (NICHT für alle GLEICH nutzbaren) Privilegien der ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten in unzulässiger Weise für die heutigen Berufspolitiker übernommen worden.
Berufspolitiker haben aber anders als ehrenamtlichen Bundestagsabgeordnete alle den GLEICHEN Hauptberuf, nämlich Berufs-Bundestagsabgeordnete und daher dürfen sie, laut Gleichbehandlungsgrundsatz, NICHT mehr gesetzlich UNGLEICH gefördert werden und die vor dem Bundestagsmandat ausgeübten Berufe dürfen auch NICHT mehr gesetzlich berücksichtigt werden (weder direkt noch indirekt), aber genau das ist bis heute der Fall und verzerrt den Wettbewerb und verfälscht die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages.
 
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Der Bund der Steuerzahler hat die Ansprüche aufgelistet. Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden, erhalten zunächst ein Übergangsgeld. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat, höchstens eineinhalb Jahre. Andere Einkünfte werden weitgehend angerechnet. Das Übergangsgeld ist so hoch wie die Abgeordnetendiät, derzeit 7960 Euro. Schon mit dem ersten Jahr erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 199 Euro im Monat. Das ist achtmal mehr als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in einem Jahr an Rentenansprüchen sammelt. Bis 2008 galt eine Wartezeit von acht Jahren. Nach 27 Jahren im Bundestag gibt es den höchsten Anspruch von derzeit 5373 Euro im Monat. Für Minister sind die Regeln noch besser. Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, erhält rund 3567 Euro Pension im Monat. Mit jedem weiteren Jahr in der Regierung steigt diese auf maximal 9227 Euro.

So in etwas sehen die Pensionsanspruche ALLER Abgeordneter aus.

Interessant die Herausstellung der Selbständigen und Freiberufler. Im Gegensatz zu diesen können Abgeordneten, die vorher in einer nichtselbständigen Anstellung waren, können sie selbst während ihrer aktiven Politikerzeit Geld hinzu verdienen. Unvereinbarkeit der Ämter?

Betrachtet man den Weg eines Abgeordneten, dürfte deutlich werden, dass die wenigsten völlig aus dem Lohn heraus fallen dürften und relativ sicher in irgendem Posten landen. Vor allem, wenn sie während ihrer Zeit im Parlament nicht gepennt und Kontakte geknüpft haben, dürfte die Zeit im Parlament auch und vor allem für Selbständige und Freiberufler nicht von Nachteil sein.
 
OP
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Das wird noch klarer...!

Hallo Snafu, das erste bedeutet das der eine Bundestagsabgeordnete nach dem Bundestagsmandat seinen alten Arbeitsplatz behalten kann und sogar befördert wird und der andere kann das NICHT nutzen und kann an seinen alten Beruf NICHT mehr anknüpfen, wird arbeitslos und rutsch dann sogar in Harz 4.
Die Bezeichnung das „Deutsche Schicksal“ sollte nur verdeutlichen, das die Politiker die Verantwortung auf das Schicksal abschieben, das „Deutsche“ war hier aber missverständlich – ich habe es gelöscht – Danke für den Hinweis!
 
OP
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Nebenjobs sind illegal

Hallo Klabauterman, die Pensionsansprüche der Bundestagsabgeordneten sind zweifellos für alle absolut GLEICH und das ist auch korrekt.

Die Frage um die es hier geht, lautet ob der Zugang zum Bundestagsmandat gesetzlich UNGLEICH geregelt ist, wenn die einen Bürger mit Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagzeit verwöhnt werden und andere Bundestagsabgeordnete dies aus beruflichen Gründen überhaupt NICHT nutzen können…!

Hat das einen Einfluss auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages? Werden es immer mehr Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber im Bundestag (z. B. Beamte) und die anderen werden verdrängt?
Ich meine ja und dann wäre die Wahl UNGÜLTIG, denn keine gesetzliche Regelung darf einen selektierenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages haben!

Die Herausstellung der Selbstständigen und Freiberufler bezieht sich nur auf die VOR dem Bundestagsmandat ausgeübten Tätigkeiten!

Im Bundestag selbst gibt es verfassungsrechtlich keine unterschiedlichen Berufsgruppen, auch keine Selbstständigen oder Freiberufler, denn alle Bundestagsabgeordneten sind absolut gleichgestellte Berufspolitiker.

Dieses Nebenjobunwesen gibt es erst seit 1975, also seit der Einführung des Berufs-Bundestagsabgeordneten, bis 1975 war nämlich das Bundestagsmandat der ehrenamtliche Nebenjob…!

Diese Nebenjobs sind nach meinem Erkenntnisstand illegal, verfassungswidrig und NICHT grundgesetzlich legitimiert.
 
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Hallo Snafu, das erste bedeutet das der eine Bundestagsabgeordnete nach dem Bundestagsmandat seinen alten Arbeitsplatz behalten kann und sogar befördert wird und der andere kann das NICHT nutzen und kann an seinen alten Beruf NICHT mehr anknüpfen, wird arbeitslos und rutsch dann sogar in Harz 4.
Die Bezeichnung das „Deutsche Schicksal“ sollte nur verdeutlichen, das die Politiker die Verantwortung auf das Schicksal abschieben, das „Deutsche“ war hier aber missverständlich – ich habe es gelöscht – Danke für den Hinweis!

Wie viele arbeitslose und H4-beziehenden ehemalige Abgeordneten kennst Du?

Was den Abgeordneten zusteht, steht übrigens auch Frauen nach Mutterschutz und Co zu.

Wie willst Du einem Selbständigen seinen Arbeitsplatz sichern und wer soll ihn befördern?

Aber anders herum wird ein Schuh daraus. Alle Freiberufler und Selbständigen müssen ihre selbständigen Tätigkeiten vollständig einstellen. In letzter Konsequenz müssen sie ihre Firmen, Kanzleien oder Anteile verkaufen. So können sie sich auch besser auf ihre Abgeordnetentätigkeit und ihren "Eid" konzentrieren.
 
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Hallo Klabauterman, die Pensionsansprüche der Bundestagsabgeordneten sind zweifellos für alle absolut GLEICH und das ist auch korrekt.

Damit dürfte H4-Bezug in den meisten Fällen nicht notwendig sein.
Die Frage um die es hier geht, lautet ob der Zugang zum Bundestagsmandat gesetzlich UNGLEICH geregelt ist, wenn die einen Bürger mit Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagzeit verwöhnt werden und andere Bundestagsabgeordnete dies aus beruflichen Gründen überhaupt NICHT nutzen können…!
Der Zugang ist insofern gleich, als dass er von den Parteien geregelt wird. Wenn Du glaubst, dass es Kandidaten geben könnte, die aufgrund dieser Ungleichheit nicht kandidieren, halte ich das für eher unwahrscheinlich, dafür dürften die Vorteile eines Mandats zu groß sein.

Wer kann diese Chance nicht nutzen. Ein jeder kann es. Ein jeder, der von seiner Partei auf eine Liste gesetzt wird.

So ein Mandat schadet niemandem, der es selbst verbockt und dagegen gibt es keine Versicherung.

Du reitest so gerne auf Beförderungen herum. Wie sieht denn da die Realität aus? Im öD spricht man von sog. Regelbeförderungen. Für diese werden klare Kriterien und Rahmenbedingungen festgelegt, nach denen befördert wird. Dies gilt nicht für Spitzenämter.

Der überwiegende Teil der Abgeordneten habt ein Lebensalter und damit eine Dienstzeit hinter sich, in der die Regelbeförderungen bereits vor ihrem Mandat ausgeschöpft sind.

Auf eine Beförderung in die Spitzenämter haben sie keinen Anspruch. Es darf ihnen aus ihrem Mandat kein Nachteil erwachsen. Nirgendwo steht, dass sie Anspruch auf einen Vorteil haben.


Hat das einen Einfluss auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages? Werden es immer mehr Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber im Bundestag (z. B. Beamte) und die anderen werden verdrängt?
Ich meine ja und dann wäre die Wahl UNGÜLTIG, denn keine gesetzliche Regelung darf einen selektierenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages haben!

Ich meine nein, denn ich sehe das Problem nicht. Aus den bereits beschrieben Gründen.

Die Gegenfrage. Wie viele Abgeordnete gehen tatsächlich in ihren alten Beruf zurück. Außer die Selbstständigen und Freiberufler?

Noch einmal die Frage, wer will einen Selbständigen oder Freiberufler befördern? Wer will uns denn erzählen, dass sie ihre Tätigkeit während ihres Mandats vollständig ruhen lassen?

Ein Beamter setzt ebenfalls die Möglichkeit auf´s Spiel in eines der Spitzenämter befördert zu werden, die er vielleicht erreicht hätte, wäre er nicht in die Politik gegangen.

Der selektierende Einfluss ergibt sich aus den Parteien.

Mal ganz im ernst. Wenn sie einen kleinen Handwerker – den Du hier vielleicht ansprichst – wirklich im BT haben wollen, dann werden sie ihm auch die notwendige Absicherung garantieren.
Was sollte man ihm noch garantieren? Einen potentiellen Gewinn?

Jeder, der in ei Parlament einzieht, muss sich der Konsequenzen bewusst sein. Im Extremfall geht ein Beamter, der das Potential für eine Führungsposition hat in ein Parlament und wird dort nach 8 oder 12 Jahren auf den vorletzten Listenplatz gesetzt. Er hätte in dem Zeitraum vllt. Eine Beförderung verpasst, die man ihm zubilligt. Der Rest ist Futsch. Er geht zurück und ordnet sich ein. Kein Spitzenamt, keine Karriere.


Die Herausstellung der Selbstständigen und Freiberufler bezieht sich nur auf die VOR dem Bundestagsmandat ausgeübten Tätigkeiten!

Im Bundestag selbst gibt es verfassungsrechtlich keine unterschiedlichen Berufsgruppen, auch keine Selbstständigen oder Freiberufler, denn alle Bundestagsabgeordneten sind absolut gleichgestellte Berufspolitiker.

Nur hast Du sie exemplarisch als Benachteiligte in den Fokus gestellt.

Sie haben allerdings die Möglichkeit Teile dieser selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit fortzuführen.

Dieses Nebenjobunwesen gibt es erst seit 1975, also seit der Einführung des Berufs-Bundestagsabgeordneten, bis 1975 war nämlich das Bundestagsmandat der ehrenamtliche Nebenjob…!

Diese Nebenjobs sind nach meinem Erkenntnisstand illegal, verfassungswidrig und NICHT grundgesetzlich legitimiert.
Diese Tätigkeiten sind es auch nach meinem Wissen. Nur scheint dies von der Realität eingeholt worden zu sein.

Wir reden aber nicht über Theorie, wir reden über die tatsächlichen Gegebenheiten, die Realität.
 
OP
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Alle sind GLEICH...!

Wie viele arbeitslose und H4-beziehenden ehemalige Abgeordneten kennst Du?

Was den Abgeordneten zusteht, steht übrigens auch Frauen nach Mutterschutz und Co zu.

Wie willst Du einem Selbständigen seinen Arbeitsplatz sichern und wer soll ihn befördern?

Aber anders herum wird ein Schuh daraus. Alle Freiberufler und Selbständigen müssen ihre selbständigen Tätigkeiten vollständig einstellen. In letzter Konsequenz müssen sie ihre Firmen, Kanzleien oder Anteile verkaufen. So können sie sich auch besser auf ihre Abgeordnetentätigkeit und ihren "Eid" konzentrieren.

Hallo Klabautermann,

es gibt garantiert einige Ex- Bundestagsabgeordnete die nun Harz 4 beziehen, aber das mit Harz 4 ist nur das Extrem und soll verdeutlichen, dass dem gesetzlich perfekten Arbeitsplatzerhalt und Beförderung auf der einen Seite, auf der anderen Seite auch ein beruflicher Verlust entgegensteht.

Ich will keinem Selbstständigen den Arbeitsplatz erhalten, denn das ist unmöglich wenn er sein Bundestagsmandat ernst nimmt, denn er hat ja laut „Bundestagspropaganda“ einen 60 – 80 Wochenstunden Arbeitsplatz…!

Und mit deinem „Schuh“, hast du es ganz genau erfasst, in der Konsequenz müssen alle „Freiberufler und Selbständigen ihre selbständigen Tätigkeiten vollständig einstellen“, allerdings muss man noch einen Schritt weiter gehen, alle Bürger müssen Ihren aktuellen Job vollständig aufgeben, gerade auch die Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber…!

Alle Nebenjobs außer Ehrenamt sind dann verboten und alle Bundestagsabgeordneten sind formal absolut GELICHGESTELLT!

Dafür steht dann jedem eine einmalige, für alle GLEICHE finanzielle Entschädigung zu.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz erzwingt diese absolute gesetzliche Gleichstellung der Berufs-Bundestagsabgeordneten, denn jede noch so kleine gesetzliche Ungleichförderung hat einen messbaren Einfluss auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und das ist absolut verboten! Niemand darf von gesetzlichen Regelungen mehr profitieren als seine Mitbewerber.
 

Uwe O.

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Sinnfrei

Welch sinnfreier Beitrag.
Ohne jeden Hinweis auf den Wahrheitsgehalt des offensichtlich selbst Erfundenen..

Uwe
 
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Hallo Klabautermann,
es gibt garantiert einige Ex- Bundestagsabgeordnete die nun Harz 4 beziehen, aber das mit Harz 4 ist nur das Extrem und soll verdeutlichen, dass dem gesetzlich perfekten Arbeitsplatzerhalt und Beförderung auf der einen Seite, auf der anderen Seite auch ein beruflicher Verlust entgegensteht.

So wie Du behauptest, es gibt sie garantiert, behaupte ich, es gibt keinen, bis mir das Gegenteil bewiesen wird. Auch wenn man Extreme benutzt, sollte ein Funken Wahrheit daran sein.

Benenne aber doch bitte endlich jene, denen ein beruflicher Verlust entstehen könnte.
Fangen wir doch erst einmal mit dem Verlust des Berufes an. Welcher Abgeordnete wird wohl nach seiner Zeit im Parlament seinen Beruf verloren haben?
Vier Jahre Parlament = 4 Monate Übergangsgeld. Vor der Wahl ist absehbar, wie groß die Chance ist wieder ins Parlament einzuziehen. Nach vier Jahren dürfte der Karriereknick – auch vor Tatsache des Mandats – nicht so groß gewesen sein. Viel Zeit sich einen neuen Job zu suchen, vor allem, wenn man vorher schon die Fühler ausgestreckt hat.
Mal unabhängig von den Möglichkeiten, die sich über die Partei und die Kontakte/Tätigkeiten im Parlament ergeben haben dürften.

Nun die Fakten:

§ 2 AbgG Schutz der freien Mandatsausübung

(1) Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat im Bundestag zu bewerben, es zu erwerben, anzunehmen oder auszuüben.
(2) Benachteiligungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Bewerbung um ein Mandat sowie dem Erwerb, der Annahme und Ausübung eines Mandats sind unzulässig.
(3) Eine Kündigung oder Entlassung wegen des Erwerbs, der Annahme oder Ausübung des Mandats ist unzulässig. Eine Kündigung ist im übrigen nur aus wichtigem Grunde zulässig. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Aufstellung des Bewerbers durch das dafür zuständige Organ der Partei oder mit der Einreichung des Wahlvorschlags. Er gilt ein Jahr nach Beendigung des Mandats fort.
Soweit die Gesetzeslage bei nichtselbständigen Arbeitnehmern.

§ 6 AbgG Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats

(1) Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag ruhen die in dem Dienstverhältnis eines Beamten begründeten Rechte und Pflichten für längstens weitere sechs Monate. Der Beamte ist auf seinen Antrag, der binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft zu stellen ist, spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen. Das ihm zu übertragende Amt muß derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehören wie das zuletzt bekleidete Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt ausgestattet sein. Vom Tage der Antragstellung an erhält er die Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes.
(2) Stellt der Beamte nicht binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag einen Antrag nach Absatz 1, so ruhen die in dem Dienstverhältnis begründeten Rechte und Pflichten (§ 5 Abs. 1) weiter bis zum Eintritt oder bis zur Versetzung in den Ruhestand. Die oberste Dienstbehörde kann den Beamten jedoch, wenn er weder dem Bundestag mindestens zwei Wahlperioden angehört noch bei Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag das 55. Lebensjahr vollendet hat, unter Übertragung eines Amtes im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückführen; lehnt der Beamte die Rückführung ab oder folgt er ihr nicht,
so ist er entlassen. Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Beamte während der Dauer seiner Mitgliedschaft im Bundestag Mitglied der Bundesregierung gewesen ist.
Wenn hier mindestens von dem Status des Abgeordneten vor dem Mandatsantritt die Rede ist und man daraus Beförderungsmöglichkeiten trotz Abwesenheit ableiten will, hat dies auch mit dem besonderen Dienstverhältnis und den Grundsätzen im öD zu tun. Wie ich sagte, werden auch Frauen nach Mutterschutz und Co so behandelt bzw können so behandelt werden.

Dies gilt aber nur für Regelbeförderungen, die der Beamte während seiner Abwesenheit mit Sicherheit erreicht hätte (bei Frauen, manchmal auch mehr).
Dieser Anspruch besteht nicht auf Spitzenämter oder Führungspositionen. Erst hier setzt die Vergleichbarkeit denen außerhalb des öD ein.
Wie Du ansonsten schwarz auf weiß nachlesen kannst, garantiert man dem Abgeordneten nur, dass er durch seine Tätigkeit im Parlament keinen Nachteil erfährt.
Was glaubst Du, wie viele Beamte oder Angestellte im öD vom Parlament in eine sachbearbeitende Tätigkeit zurückgehen? Sie werden

Ich will keinem Selbstständigen den Arbeitsplatz erhalten, denn das ist unmöglich wenn er sein Bundestagsmandat ernst nimmt, denn er hat ja laut „Bundestagspropaganda“ einen 60 – 80 Wochenstunden Arbeitsplatz…!

Und mit deinem „Schuh“, hast du es ganz genau erfasst, in der Konsequenz müssen alle „Freiberufler und Selbständigen ihre selbständigen Tätigkeiten vollständig einstellen“, allerdings muss man noch einen Schritt weiter gehen, alle Bürger müssen Ihren aktuellen Job vollständig aufgeben, gerade auch die Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber…!
Das meinte ich. Vor allem bei Mitarbeitern des öD ist dies sogar per Gesetz vorgeschrieben, vgl. § 5 AbgG.

Alle Nebenjobs außer Ehrenamt sind dann verboten und alle Bundestagsabgeordneten sind formal absolut GELICHGESTELLT!
Dem habe ich nicht widersprochen. Ich würde einem Firmeninhaber seine Anteile belassen. Allerdings dürfte er nicht aktiv in der Firma tätig sein.

Dafür steht dann jedem eine einmalige, für alle GLEICHE finanzielle Entschädigung zu.
Ich wüsste nicht wofür?

Der Gleichbehandlungsgrundsatz erzwingt diese absolute gesetzliche Gleichstellung der Berufs-Bundestagsabgeordneten, denn jede noch so kleine gesetzliche Ungleichförderung hat einen messbaren Einfluss auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und das ist absolut verboten! Niemand darf von gesetzlichen Regelungen mehr profitieren als seine Mitbewerber.

Wer profitiert weniger? Willst Du Gleichheit durch eine einmalige Prämie herstellen? Eine absolute Gleichheit wirst Du übrigens nie erreichen, auch nicht per Gesetz. Damit müsstest Du dem Unternehmer auch seine Gewinne vor dem Mandat nach dem Mandat garantieren.

Der Gleichheitsgrundsatz kann keine Gleichheit bei ungleichen Voraussetzungen garantieren.
 
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so wie du behauptest, es gibt sie garantiert, behaupte ich, es gibt keinen, bis mir das gegenteil bewiesen wird. Auch wenn man extreme benutzt, sollte ein funken wahrheit daran sein.
Benenne aber doch bitte endlich jene, denen ein beruflicher verlust entstehen könnte.
Fangen wir doch erst einmal mit dem verlust des berufes an. Welcher abgeordnete wird wohl nach seiner zeit im parlament seinen beruf verloren haben?
Vier jahre parlament = 4 monate übergangsgeld. Vor der wahl ist absehbar, wie groß die chance ist wieder ins parlament einzuziehen. Nach vier jahren dürfte der karriereknick – auch vor tatsache des mandats – nicht so groß gewesen sein. Viel zeit sich einen neuen job zu suchen, vor allem, wenn man vorher schon die fühler ausgestreckt hat.
Mal unabhängig von den möglichkeiten, die sich über die partei und die kontakte/tätigkeiten im parlament ergeben haben dürften.

Jeder der keine finanzkräftigen Arbeitgeber hat wird hier mehr oder weniger einen Verlust erleiden, allein der Gedanke, ein hoch qualifizierter Mitarbeiter in der EDV kehrt nach 8 Jahren Bundestag an seinen alten Arbeitsplatz zurück und möchte wieder eingestellt und sogar nicht befördert werden, treibt dem Chef eine finanzschwachen Firma die Tränen in die Augen und er wird seinen NICHT wieder verwendbaren Mitarbeiter bitten zum Arbeitsamt zu gehen…! Die finanzschwache Firma kann es sich einfach NICHT leisten hier einen Wiedereinsteiger, arbeitsfähig zu machen, weiter zu beschäftigen, zu befördern oder sonst wie zu verwöhnen…!
Ein Architekt der gut im Geschäft ist und 8 Jahre im Bundestag verbringt - ohne Nebenjobs -, wird es auch sehr schwer haben wieder den Anschluss zu finden, denn Acht oder mehr Jahre aus dem Geschäft sind eine lange Zeit. Und so geht das immer mit allen Mitarbeitern finanzschwacher Firmen. Je qualifizierter eine Person ist und je schnelllebiger die Entwicklung in seinem Business, desto weniger Chancen hat er/sie wieder an den beruflichen Aufstieg anzuknüpfen.
Allein diese Erkenntnis bringt schon einige Leute zum Überlegen bevor sie sich überhaupt bewerben, denn die berufliche Karriere ist ggf. verloren.
Ein Mitarbeiter einer finanzstarken Firma kennt solche Gedanken nicht, ein Beamter kommt nach 20 Jahren Bundestag – ohne jegliche berufliche Qualifikation – an seinen „alten“! Arbeitsplatz zurück und wird dann laufbahnrechtlich genauso eingeordnet wie sein Kollege, der 20 Jahre gearbeitet hat und sich weitergebildet und qualifiziert hat. Besser geht es NICHT!


§2 Abs. 1,2 und 3 AbgG, das ist alles korrekt, aber die Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber können davon besser profitieren als die anderen. Das ist Wettbewerbsverzerrung.

Wenn hier mindestens von dem status des abgeordneten vor dem mandatsantritt die rede ist und man daraus beförderungsmöglichkeiten trotz abwesenheit ableiten will, hat dies auch mit dem besonderen dienstverhältnis und den grundsätzen im öd zu tun. Wie ich sagte, werden auch frauen nach mutterschutz und co so behandelt bzw können so behandelt werden.
Es geht hier NICHT um Peanuts oder Mutterschutz, sondern um den Zugang zum politischen Amte, der muss immer gesetzlich für alle GELICH gestaltet sein, ich kann nicht die einen Bürger besser fördern als die anderen. Du darfst nie vergessen, das alle diese Gesetze vorsätzlich geschaffen wurden und wenn der eine besser dabei weg kommt als der andere, dann ist das Vorsatz!

Dies gilt aber nur für regelbeförderungen, die der beamte während seiner abwesenheit mit sicherheit erreicht hätte (bei frauen, manchmal auch mehr).
Dieser anspruch besteht nicht auf spitzenämter oder führungspositionen.
Diese Spitzenämter und Führungspositionen gibt es meistens sowieso nur mit dem richtigen Parteibuch im Hintern und da ist die Zeit im Bundestag eher förderlich, man liest doch dauernd das erfahrene Beamte übergangen werden, nur damit irgendwelche unerfahrenen Beamten mit Parteibuch in die wichtigen Positionen kommen!

Erst hier setzt die vergleichbarkeit denen außerhalb des öd ein.
Wie du ansonsten schwarz auf weiß nachlesen kannst, garantiert man dem abgeordneten nur, dass er durch seine tätigkeit im parlament keinen nachteil erfährt.
Was glaubst du, wie viele beamte oder angestellte im öd vom parlament in eine sachbearbeitende tätigkeit zurückgehen?
Die Zahl spielt keine Rolle, allein das sie das können gibt eine große berufliche Sicherheit die die Anderen nicht haben, außerdem können alle Berufs-Bundestagsabgeordneten ihren Beamtenjob problemlos aufgeben und somit einen Arbeitsplatz für die nachkommenden Beamten freimachen…, tut blos keiner, warum?
Es geht hier nur um die Regelbeförderungen, stell dir das doch praktisch vor du sitzt 20 Jahre im Bundestag und wenn du keinen Bock mehr hast, kommst du wieder in den Dienst zurück und wirst so eingeordnet als wärst du gar NICHT weg gewesen und dabei hast du doch überhaupt keine Ahnung mehr – wenn das NICHT gesetzlich verwöhnt ist. Jeder, der es nicht genauso gut trifft ist gesetzlich benachteiligt, denn der Mitarbeiter eines finanzstarken Arbeitgebers kann diese gesetzlichen Privilegien nur genießen weil es der Gesetzgeber so wollte.

das meinte ich. Vor allem bei mitarbeitern des öd ist dies sogar per gesetz vorgeschrieben, vgl. § 5 abgg.
Ja, § 5 Abs. 1AbgG müsste Sinngemäß für alle gelten!

Dem habe ich nicht widersprochen. Ich würde einem firmeninhaber seine anteile belassen. Allerdings dürfte er nicht aktiv in der firma tätig sein.
Das muss ggf. vom BVG geklärt werden.

„Dafür steht jedem eine einmalige Entschädigung zu!“
Ich wüsste nicht wofür?
Das liegt am Gleichbehandlungsgrundsatz, denn wenn alle ihren Arbeitsplatz bei Übernahme eines Berufs-Bundestagsmandates aufgeben müssen, müssen auch alle eine für alle GLEICHE Entschädigung erhalten

Wer profitiert weniger? Willst du gleichheit durch eine einmalige prämie herstellen? Eine absolute gleichheit wirst du übrigens nie erreichen, auch nicht per gesetz. Damit müsstest du dem unternehmer auch seine gewinne vor dem mandat nach dem mandat garantieren.
Das hast du ganz genau erkannt, aber das Problem tritt nicht nur bei Zahlung einer Prämie ein, sondern das Problem hast du heute schon…! Die heutige Prämie geht an die Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber durch Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagszeit und die die das nicht nutzen können haben halt Pech gehabt…. Aber das ist kein Pech, sondern Vorsatz des Gesetzgebers...!

Der gleichheitsgrundsatz kann keine gleichheit bei ungleichen voraussetzungen garantieren.
Das ist zwar eine richtige Aussage, aber die Voraussetzungen der heutigen Berufs-Bundestagsabgeordneten sind gerade NICHT UNGLEICH!
Alle Bundestagsabgeordneten sind formalrechtlich absolut gleichgestellt und werden alle absolut GLEICH aus der Staatskasse bezahlt und alle haben nur einen einzigen für alle GELICHEN Hauptberuf, nämlich Berufs-Bundestagsabgeordneter (Berufspolitiker)!
Das Bundestagsmandat ist heute verfassungsrechtlich ein die Existenz sichernder Beruf und kein Ehrenamt!
Das ist jetzt die Quint Essenz, denn wenn alle formalrechtlich absolut gleichgestellt sind, dann müssen sie auch alle gesetzlich absolut GLEICH behandelt werden.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz greift hier also voll und ganz, daher dürfen die vorher ausgeübten Berufe nicht mehr gesetzlich berücksichtig werden. Denn jede noch so kleine und gut gemeinte gesetzliche Beachtung des vorher ausgeübten Berufes, hat immer Gewinner und Verlierer.
 

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