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Sind die Präambeln wörtlich zu nehmen?

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MaBu

Deutscher Bundeskanzler
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Also willst du dich jetzt wegen einer Demonstration auf den übergesetzlichen Notstand berufen?
Ansonsten hat es ja, wie auch dort geschrieben steht, Veränderungen im Strafrecht/Strafprozessrecht gegeben. Das ist immernoch auf individueller Basis, dieser Eingriff. Und eine derart fundamentale Einschränkung wie die hier teilweise geforderte gab es damals eben nicht.

Ich weiss, das es ein Dilemma ist, aber es handelt sich nicht um irgendeine Demo, sondern um eine Lobhudelei eines zukünftigen Feudalherrschers! Es ist gefährlich, einen Präzedenzfall zu schaffen, der an anderer Stelle gegen andere Demonstranten angewandt werden kann. Aber wenn wir einmal zu Ende denken, was passieren kann...

Es werden so 30`000 Erdowahnunterstützer erwartet. Wenn die im dümmsten Fall auf 5000 Gegendemonstranten (Kurden) treffen, hast du eine Schlacht mit 35`000 Beteiligten! Wie willst du das stoppen, wenn du nicht über ein Notstand gehen willst oder kannst?
Die Demo über die Strassenverkehrsordnung verbieten?
Es laufen lassen und hoffen, das nichts passiert?
Ein paar hundert Polizisten zwischen die Demonstranten stellen und hoffen, dass alle die Nerven behalten?

Wenn da was schiefgeht, möchte ich nicht der Verantwortliche sein...
wütende Türken pro; wütende Türken contra; wütende Kurden; wütende Wutbürger(blödes Wort) wütende Linke; etc.
da verlierst du auf jeden Fall...
 

interrogativ

Deutscher Bundeskanzler
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Genau!
Und da steht eben nicht "nur durch ein Gesetz" (Tafkas Interpretation), sondern "durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes".
Und ebenso steht dort nicht "jeder hat das Recht" (Metadatas Interpretation) , sondern "Alle Deutschen haben das Recht".

Interpretieren dürfen diese Schrift nur Verfassungsrichter.

☝🏻
📯 Hoppla !
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ich weiss, das es ein Dilemma ist, aber es handelt sich nicht um irgendeine Demo, sondern um eine Lobhudelei eines zukünftigen Feudalherrschers! Es ist gefährlich, einen Präzedenzfall zu schaffen, der an anderer Stelle gegen andere Demonstranten angewandt werden kann. Aber wenn wir einmal zu Ende denken, was passieren kann...

Es werden so 30`000 Erdowahnunterstützer erwartet. Wenn die im dümmsten Fall auf 5000 Gegendemonstranten (Kurden) treffen, hast du eine Schlacht mit 35`000 Beteiligten! Wie willst du das stoppen, wenn du nicht über ein Notstand gehen willst oder kannst?
Die Demo über die Strassenverkehrsordnung verbieten?
Es laufen lassen und hoffen, das nichts passiert?
Ein paar hundert Polizisten zwischen die Demonstranten stellen und hoffen, dass alle die Nerven behalten?

Wenn da was schiefgeht, möchte ich nicht der Verantwortliche sein...
wütende Türken pro; wütende Türken contra; wütende Kurden; wütende Wutbürger(blödes Wort) wütende Linke; etc.
da verlierst du auf jeden Fall...

Man braucht entsprechende Polizeikräfte, also mehrere Tausend. Mit einem gewissen Risiko muss man leider leben.
 

nachtstern

einzig wahrer
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Man braucht entsprechende Polizeikräfte, also mehrere Tausend. Mit einem gewissen Risiko muss man leider leben.

was ja einen recht großen Kostenfaktor darstellt
wäre doch super wenn dieser den Türken in Rechnung gestellt würde ^^
 

MaBu

Deutscher Bundeskanzler
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Man braucht entsprechende Polizeikräfte, also mehrere Tausend. Mit einem gewissen Risiko muss man leider leben.

Wäre ich Kölner Polizist, ich würde dir auch ein Bierchen bezahlen!
Also die Wasserwerfer mit Gülle(vom Schwein ;)) füllen und die Schlagstöcke in Schweineblut tunken und los gehts!
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Wäre ich Kölner Polizist, ich würde dir auch ein Bierchen bezahlen!
Also die Wasserwerfer mit Gülle(vom Schwein ;)) füllen und die Schlagstöcke in Schweineblut tunken und los gehts!

Was genau soll das bringen? Es gibt keine Strafe im Koran dafür, wenn ein anderer dich zwingt mit den Produkten unreinen Tiers in Kontakt zu kommen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

was ja einen recht großen Kostenfaktor darstellt
wäre doch super wenn dieser den Türken in Rechnung gestellt würde ^^

Das geht nicht, also zumindest nicht der grundlegende Einsatz, Schäden... sind natürlich bei Zuordnung zur Person in Rechnung stellbar. Aber die Ausübung von Grundrechten darf nicht vom Geldbeutel abhängen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Du hast den Text uminterpretiert. Zum Beweis zitierte ich beide Passagen nebeneinander. Noch einmal die Frage: Was willst Du jetzt noch?

Was habe ich da bitte uminterpretiert?

Ich habe wörtlich ein Gesetz zitiert. Und das VersammlG, basiert nunmal auf dem GG. Da das Recht nicht auf Deutsche beschränkt wird, wird im VersammlG noch einmal klargestellt, dass es jedem zusteht. Das erklärt sich auch aus der allgemeinen Handlungsfreiheit heraus (Art. 2).
 

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