Ist mir egal, was die Intention der Schaffer des Grundgesetzes war. Das spielt überhaupt keine Rolle.
Und du verstehst offenbar nicht, was ein argumentum ad verecundiam ist. Nur, weil Carlo Schmid Staatsrechtler war, heißt das noch nicht, dass man ihm alles glauben muss, was er gesagt hat, zumal ein Haufen Staatsrechtler ihm widersprechen.
Nein. Es gibt nur einen Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einem vom deutschen Volke in freier Wahl beschlossenen Verfassung. Das ist die Aussage des Art. 146. Dieser Artikel weist die selbe logische Struktur auf wie "Ich werde meinen BMW verkaufen, wenn ich ein neues Auto finde": Dieser Satz besagt nur, dass "mein BMW" kein neues Auto ist, nicht, dass er kein Auto ist. Ebenso besagt der Art. 146, dass das Grundgesetz keine in freier Wahl beschlossene Verfassung ist, nicht, dass es keine Verfassung wäre. Dazu sagt der Artikel überhaupt nichts aus.
Ich wäre dir echt verbunden, wenn du aufhören würdest, ständig dieses Argument zu bringen. Ich habe es schon mindestens dreimal widerlegt, und Söldner hat es auch mindestens dreimal widerlegt.
Da du diesbezüglich keinerlei Widerspruch eingelegt hast gehe ich übrigens davon aus, dass du der Argumentation in meinem letzten Beitrag zustimmst.