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Verfügt Deutschland wirklich über eine Verfassung?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Verfügt Deutschland über eine Verfassung?

  • JA, Deutschland hat eine Verfassung!

    Stimmen: 22 61,1%
  • NEIN, Deutschland hat keine Verfassung!

    Stimmen: 14 38,9%

  • Umfrageteilnehmer
    36

Lutz

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Da bringst du doch genau das richtige Beispiel. Endlich hast du es verstanden.

Wenn ich ein Rennpferd Rennschwein nenne, dann ist es immer noch ein Rennpferd.

Daraus folgt

Wenn ich eine Verassung als Grundgesetz bezeichne, dann ist es immer noch eine .... (naaa? ;))

Nun ist es aber genau anders rum.

Das Grundgesetz, das immer ein Grundgesetz sein wird,
wollen einige plötzlich Verfassung nennen.

Sie nennen das Rennschwein, also Rennpferd !!!
Und merken es nicht !!! Wenn´s schön macht !!!
 

Lutz

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Warum sind unsere Politiker unmittelbar nach der Wiedervereinigung nicht darangegangen, in freier Selbstbestimmung eine gesamtdeutsche Verfassung zu formulieren ?

GP

Die Kolonieverwaltung, kann in oder für die Kolonie, keine Verfassung machen.
Und alle die von einer Verfassung träumen, träumt mal weiter.

 

Lutz

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Dass die Verfassung Grundgesetz heißt, gibt es auch in anderen Ländern.
Ungarn und Dänemark z.B.

Eine Verfassung ist kein Grundgesetz, ein Grundgesetz ist keine Verfassung,
weil das eine ist von den Besatzern genehmigt und das andere ist
vom Volk beschlossen.

( das ist ein kleiner aber feiner Unterschied )

Und ob andere Länder, eine Verfassung oder ein Grundgesetz haben,
darüber können wir uns später unterhalten.

Zuerst kehren wir mal schön, vor der eigenen Haustür.
Da gibt es wirklich genug zu kehren !!!
 
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Eine Verfassung ist kein Grundgesetz, ein Grundgesetz ist keine Verfassung,
weil das eine ist von den Besatzern genehmigt und das andere ist
vom Volk beschlossen.
Das ist falsch. Verfassung ist ein Oberbegriff für ein System rechtlicher Bestimmungen, auf denen ein Staat gründet. Und diese können z.B. in einem Dokument, genannt Grundgesetz, zusammengefasst sein.
 

Lutz

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Das ist falsch. Verfassung ist ein Oberbegriff für ein System rechtlicher Bestimmungen, auf denen ein Staat gründet. Und diese können z.B. in einem Dokument, genannt Grundgesetz, zusammengefasst sein.

1. Den kleinen aber feinen Unterschied, hast Du dabei übersehen !!!

2. Wenn Verfassung oben darüber steht, kann man so landläufig,
Bauernhaft sagen, die Gesetze der Verfassung, sind die Grundgesetze.

Man beachte die Mehrzahl !!!
Wie soll das anders rum gehen ?
 
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1. Den kleinen aber feinen Unterschied, hast Du dabei übersehen !!!

2. Wenn Verfassung oben darüber steht, kann man so landläufig,
Bauernhaft sagen, die Gesetze der Verfassung, sind die Grundgesetze.

Man beachte die Mehrzahl !!!
Wie soll das anders rum gehen ?

Ist doch alles nur halb so wild.

Unser Grundgesetz ist unsere Verfassung, so wie ein Auto ein Fahrzeug ist.
Ebenso könnte unsere Verfassung auch Fundamentalrichtlinie heissen, so wie ein Moped auch ein Fahrzeug ist.
 

taz

Frischling
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Ob Kolonie oder souveräner Staat, alles nur halb so wild,
wenn man´s halb betrachtet.

da kannst du mal sehen wie die verbloedungsstrategie schon gewirkt hat, wenn die nicht mal das wesendliche sehen. abgesehen davon das sie die grundsatzrede nicht verstehen.
 

Lutz

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Das mit der Kolonie ist der größte Unsinn.

Das was Du Unsinn nennst,
ist der Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung.

Wenn man das nicht wahr haben will, ist das natürlich Unsinn.
 
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Eine Verfassung ist kein Grundgesetz, ein Grundgesetz ist keine Verfassung,
weil das eine ist von den Besatzern genehmigt und das andere ist
vom Volk beschlossen.

( das ist ein kleiner aber feiner Unterschied )

Und ob andere Länder, eine Verfassung oder ein Grundgesetz haben,
darüber können wir uns später unterhalten.

Zuerst kehren wir mal schön, vor der eigenen Haustür.
Da gibt es wirklich genug zu kehren !!!
Es spielt sehr wohl eine Rolle, ob andere Länder auch ein Grundgesetz haben. Die Behauptung, ein Grundgesetz wäre per Definition ein Besatzungsstatut oder ähnliches, ist nämlich nicht haltbar, wenn dem Begriff von jeher eine andere Bedeutung beigemessen wurde. Genau dies ist aber der Fall. Andere Länder haben Grundgesetze, und bei denen ist der Begriff synonym mit "Verfassung". Wenn dies in Deutschland nicht gelten sollte, weil unser Grundgesetz ja keine Verfassung sei, begehst du einen klassischen Zirkelschluss: Das Grundgesetz ist keine Verfassung -> Ergo ist ein Grundgesetz etwas anderes als eine Verfassung -> Weil unser Grundgesetz "Grundgesetz" und nicht "Verfassung" heißt ist es keine Verfassung -> Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
 

Lutz

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Es spielt sehr wohl eine Rolle, ob andere Länder auch ein Grundgesetz haben. Die Behauptung, ein Grundgesetz wäre per Definition ein Besatzungsstatut oder ähnliches, ist nämlich nicht haltbar, wenn dem Begriff von jeher eine andere Bedeutung beigemessen wurde. Genau dies ist aber der Fall. Andere Länder haben Grundgesetze, und bei denen ist der Begriff synonym mit "Verfassung". Wenn dies in Deutschland nicht gelten sollte, weil unser Grundgesetz ja keine Verfassung sei, begehst du einen klassischen Zirkelschluss: Das Grundgesetz ist keine Verfassung -> Ergo ist ein Grundgesetz etwas anderes als eine Verfassung -> Weil unser Grundgesetz "Grundgesetz" und nicht "Verfassung" heißt ist es keine Verfassung -> Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

1. Haben die, die das GG gemacht haben, ausdrücklich
keine Verfassung gemacht.
Und sie haben keinen Staat errichtet.

2. Verstehst Du offenbar die Grundsatzrede auch nicht, oder ?

3. Wird im Art. 146 klar und eindeutig, das es wohl einen Unterschied,
zwischen einem GG und einer Verfassung geben muss.
 

Le Bon

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Finnland hat seit 2000 ein Grundgesetz als Verfassung :rolleyes2:
Wer hat den Finnland besetzt im Jahr 2000?

Oder Schwedens Grundgesetz von 1810? Wer besetzte 1810 Schweden?
Und, soweit mir bekannt ist, Holland auch. Das wußte ich. Ist aber kein Argument dafür , daß ein GG eine Verfassung ist. Ich weiß nicht, warum diese Nationen keine Verfassung haben. Es ist möglicherweise, wie heute in der BRD, so, daß die Leutchen dort "glauben", sie hätten eine Verfassung;) (das war Spaß, ich weiß es wirklich nicht).

Und es gibt noch etwas, was die GG=Verfassungsadepten stutzig machen sollte:

Es heißt die amerikanische Verfassung, aber das GG FÜR die BRD. Warum nicht das bundesrepublikanische Grundgesetz?

Mal ab davon;). Da das DR nach der Kapitulation der Wehrmacht am 08.05.1945 nicht aufhörte zu existieren, da es keine "Debellatio" gegeben hat und das Bundes"grundgesetz"gericht der Meinung ist, die BRD und das DR seien identisch (was für ein Schmarrn!), aber weder das DR noch die BRD mit den Nationen der UN Feindstaatencharta Frieden geschlossen haben und es tatsächlich heute nur den Zutand des Waffenstillstands gibt, ist Restdeutschland nach wie vor besetzt und kann aus diesem Grund schon keine Verfassung haben. Wer jetzt Holland, Schweden und Fuinnland besetzt hält, weiß ich nicht. Eine Möglichkeit wären Banken.
 

Le Bon

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2. Verstehst Du offenbar die Grundsatzrede auch nicht, oder ?
Ein Phänomen, das ich in den letzten Jahren häufiger bemerkte. Irgendwie ist das, von Prof. Schmid kreierte OMF (Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft), für viele nicht nachzuvollziehen, weil sie lieber glauben wollen, sie seien unbesetzt. Ist ja auch nachzuvollziehen. Ein englischer Freund nennt diese Leute dumbasses (=Vollpfosten!).

3. Wird im Art. 146 klar und eindeutig, das es wohl einen Unterschied,
zwischen einem GG und einer Verfassung geben muss.
Müßte jedem auffallen, wenn das eine durch das andere ausgetauscht werden soll. Und zwar dann, wenn...!. Weil etwas durch dasselbe auszutauschen keinen Sinn ergibt.
 

taz

Frischling
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Und, soweit mir bekannt ist, Holland auch. Das wußte ich. Ist aber kein Argument dafür , daß ein GG eine Verfassung ist. Ich weiß nicht, warum diese Nationen keine Verfassung haben. Es ist möglicherweise, wie heute in der BRD, so, daß die Leutchen dort "glauben", sie hätten eine Verfassung;) (das war Spaß, ich weiß es wirklich nicht).

Und es gibt noch etwas, was die GG=Verfassungsadepten stutzig machen sollte:

Es heißt die amerikanische Verfassung, aber das GG FÜR die BRD. Warum nicht das bundesrepublikanische Grundgesetz?

Mal ab davon;). Da das DR nach der Kapitulation der Wehrmacht am 08.05.1945 nicht aufhörte zu existieren, da es keine "Debellatio" gegeben hat und das Bundes"grundgesetz"gericht der Meinung ist, die BRD und das DR seien identisch (was für ein Schmarrn!), aber weder das DR noch die BRD mit den Nationen der UN Feindstaatencharta Frieden geschlossen haben und es tatsächlich heute nur den Zutand des Waffenstillstands gibt, ist Restdeutschland nach wie vor besetzt und kann aus diesem Grund schon keine Verfassung haben. Wer jetzt Holland, Schweden und Fuinnland besetzt hält, weiß ich nicht. Eine Möglichkeit wären Banken.

ausserdem war das gg nicht fuer die ewigkeit gedacht, deswegen wurde auf eine legitimation durch das volk verzichtet, denn bei einer wiedervereinigung sollte dann eine verfassung erarbeitet werden, die durch das volk legitimiert wird.
nur haben unsere heutigen politiker das volk und auch das erbe der gg ersteller missachtet und mit fuessen getreten.
 

taz

Frischling
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Ein Phänomen, das ich in den letzten Jahren häufiger bemerkte. Irgendwie ist das, von Prof. Schmid kreierte OMF (Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft), für viele nicht nachzuvollziehen, weil sie lieber glauben wollen, sie seien unbesetzt. Ist ja auch nachzuvollziehen. Ein englischer Freund nennt diese Leute dumbasses (=Vollpfosten!).

Müßte jedem auffallen, wenn das eine durch das andere ausgetauscht werden soll. Und zwar dann, wenn...!. Weil etwas durch dasselbe auszutauschen keinen Sinn ergibt.

da kuriose ist ja, das genau die leute, die immer andere als dumm, einfaeltig etc dies eben nicht sehen, verstehen. dann frage ich mich, wer da eher ungebildet, einfaeltig ist.:cool:
 
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Ich bin erstaunt über die massive, staatsrechtliche Kompetenz in diesem Thread.
Jungs, ihr seid zu Größerem geboren!
 
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da kuriose ist ja, das genau die leute, die immer andere als dumm, einfaeltig etc dies eben nicht sehen, verstehen. dann frage ich mich, wer da eher ungebildet, einfaeltig ist.:cool:

Das ist in der Tat ein Problem. Wie erkläre ich einem Idioten, dass er ein Idiot ist?
 
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1. Haben die, die das GG gemacht haben, ausdrücklich
keine Verfassung gemacht.
Und sie haben keinen Staat errichtet.
Ist mir egal, was die Intention der Schaffer des Grundgesetzes war. Das spielt überhaupt keine Rolle.

2. Verstehst Du offenbar die Grundsatzrede auch nicht, oder ?
Und du verstehst offenbar nicht, was ein argumentum ad verecundiam ist. Nur, weil Carlo Schmid Staatsrechtler war, heißt das noch nicht, dass man ihm alles glauben muss, was er gesagt hat, zumal ein Haufen Staatsrechtler ihm widersprechen.

3. Wird im Art. 146 klar und eindeutig, das es wohl einen Unterschied,
zwischen einem GG und einer Verfassung geben muss.
Nein. Es gibt nur einen Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einem vom deutschen Volke in freier Wahl beschlossenen Verfassung. Das ist die Aussage des Art. 146. Dieser Artikel weist die selbe logische Struktur auf wie "Ich werde meinen BMW verkaufen, wenn ich ein neues Auto finde": Dieser Satz besagt nur, dass "mein BMW" kein neues Auto ist, nicht, dass er kein Auto ist. Ebenso besagt der Art. 146, dass das Grundgesetz keine in freier Wahl beschlossene Verfassung ist, nicht, dass es keine Verfassung wäre. Dazu sagt der Artikel überhaupt nichts aus.

Ich wäre dir echt verbunden, wenn du aufhören würdest, ständig dieses Argument zu bringen. Ich habe es schon mindestens dreimal widerlegt, und Söldner hat es auch mindestens dreimal widerlegt.

Da du diesbezüglich keinerlei Widerspruch eingelegt hast gehe ich übrigens davon aus, dass du der Argumentation in meinem letzten Beitrag zustimmst.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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