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Verfügt Deutschland wirklich über eine Verfassung?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Verfügt Deutschland über eine Verfassung?

  • JA, Deutschland hat eine Verfassung!

    Stimmen: 22 61,1%
  • NEIN, Deutschland hat keine Verfassung!

    Stimmen: 14 38,9%

  • Umfrageteilnehmer
    36
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Ein Phänomen, das ich in den letzten Jahren häufiger bemerkte. Irgendwie ist das, von Prof. Schmid kreierte OMF (Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft), für viele nicht nachzuvollziehen, weil sie lieber glauben wollen, sie seien unbesetzt. Ist ja auch nachzuvollziehen. Ein englischer Freund nennt diese Leute dumbasses (=Vollpfosten!).

Müßte jedem auffallen, wenn das eine durch das andere ausgetauscht werden soll. Und zwar dann, wenn...!. Weil etwas durch dasselbe auszutauschen keinen Sinn ergibt.
Le Bon, deine Argumente werden nicht besser, egal, wie oft du sie wiederholst.
 

Le Bon

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ausserdem war das gg nicht fuer die ewigkeit gedacht, deswegen wurde auf eine legitimation durch das volk verzichtet, denn bei einer wiedervereinigung sollte dann eine verfassung erarbeitet werden, die durch das volk legitimiert wird.
nur haben unsere heutigen politiker das volk und auch das erbe der gg ersteller missachtet und mit fuessen getreten.
So sieht es aus. Genau erkannt. Und völlig wahr!
da kuriose ist ja, das genau die leute, die immer andere als dumm, einfaeltig etc dies eben nicht sehen, verstehen. dann frage ich mich, wer da eher ungebildet, einfaeltig ist.:cool:
Es gehrt hier nicht um Bildung. Es geht um Verschleierung. Genauso, wie nach der "Wende" die Mitteldeutschen zu "Ossies" mutierten. Dank BLÖD! Als ich nach der Wende wieder in der BRD war, hatten ein paar Kollegen und unser Vorgesetzter ein Gespräch gerade darüber. Als dann die Frage nach unseren Ostgebieten aufkam, wurde der Vorgesetzte sehr elektrisch und verwies uns auf unseren Eid!!! Ich war damals der einzige, der, durch meinen Vater, roots nach Pommern hatte. Mir war klar, daß die Politiker der BRD (entgegen des GG!!) 1/4 des deutschen Bodens verschenkt hatten. Und zwar u.a. den, der eine Kornkammer war/ist!!
Dafür müßten Kohl und Genscher auf dem Stuhl schmoren!!!
 

taz

Frischling
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Ist mir egal, was die Intention der Schaffer des Grundgesetzes war. Das spielt überhaupt keine Rolle.


Und du verstehst offenbar nicht, was ein argumentum ad verecundiam ist. Nur, weil Carlo Schmid Staatsrechtler war, heißt das noch nicht, dass man ihm alles glauben muss, was er gesagt hat, zumal ein Haufen Staatsrechtler ihm widersprechen.


Nein. Es gibt nur einen Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einem vom deutschen Volke in freier Wahl beschlossenen Verfassung. Das ist die Aussage des Art. 146. Dieser Artikel weist die selbe logische Struktur auf wie "Ich werde meinen BMW verkaufen, wenn ich ein neues Auto finde": Dieser Satz besagt nur, dass "mein BMW" kein neues Auto ist, nicht, dass er kein Auto ist. Ebenso besagt der Art. 146, dass das Grundgesetz keine in freier Wahl beschlossene Verfassung ist, nicht, dass es keine Verfassung wäre. Dazu sagt der Artikel überhaupt nichts aus.

Ich wäre dir echt verbunden, wenn du aufhören würdest, ständig dieses Argument zu bringen. Ich habe es schon mindestens dreimal widerlegt, und Söldner hat es auch mindestens dreimal widerlegt.

Da du diesbezüglich keinerlei Widerspruch eingelegt hast gehe ich übrigens davon aus, dass du der Argumentation in meinem letzten Beitrag zustimmst.

sorry aber fundiert widerlegt hast du eigentlich garnix.
du hast lediglich deine sichtweise dargelegt.
 

Lutz

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Ich wäre dir echt verbunden, wenn du aufhören würdest, ständig dieses Argument zu bringen. Ich habe es schon mindestens dreimal widerlegt, und Söldner hat es auch mindestens dreimal widerlegt.

Da du diesbezüglich keinerlei Widerspruch eingelegt hast gehe ich übrigens davon aus, dass du der Argumentation in meinem letzten Beitrag zustimmst.

Du hast gar nichts wiederlegt, Du hast nur Deinen Glauben dargestellt.

Ich glaube Deinen Glauben nicht und ich werden das niemals glauben,
auch ohne, das ich jedes mal, Deinem Glauben wiederspreche.

Das GG wurde nach dem Krieg gemacht, als besiegtes und besetztes Land.
Dieses GG wurde von den Alliierten genehmigt und an diesem Zustand, hat
sich bis heute, in keiner Weise was verändert.

Hätte sich was verändert, dann wäre der Art. 146 umgesetzt,
dann hätten wir heute eine Verfassung, haben wir aber nicht.

Nur zu glauben, das GG wäre die Verfassung, das kannst Du den Kindern
im Kindergarten oder in den Schulen erzählen, die glauben das, weil sie
müssen erst einmal alles glauben, was ihnen erzählt wird.

Erst später werden sie eventuell merken, das es anders ist.
 

taz

Frischling
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Ich bin erstaunt über die massive, staatsrechtliche Kompetenz in diesem Thread.
Jungs, ihr seid zu Größerem geboren!

kannste mal sehen es gibt auch leute, die was gelernt haben und nicht nur grosse toene spucken.
 

Le Bon

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Erst später werden sie eventuell merken, das es anders ist.
Genau: eventuell! Ich schätze, was meinen eigenen Erkenntnisstand entspricht (und ich war meist nicht in der BRD, sondern im Ausland), hatte ich nur Glück, zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit den richtigen Männern gesprochen zu haben. Ansonsten liefe ich heute immer noch als gläubiger Bundesrepublikaner 'rum;)
 

Lutz

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gläubiger Bundesrepublikaner

Von der Sorte gibt es viele, aber sie können nichts dafür.
Ich nehme an, jeder vertritt nur das, was er meint zu wissen.

Und doch ist es nur Glauben.

Fakt ist : Zwei verschiedene Wörter, in einem Gesetzestext,
können in diesem Zusammenhang, unmöglich das gleiche bedeuten.

Das ergibt gar keinen Sinn !!!

Art 146

Dieses Grundgesetz, ( diese Verfassung )
das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit
an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
 
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sorry aber fundiert widerlegt hast du eigentlich garnix.
du hast lediglich deine sichtweise dargelegt.
Dann frage ich mich, wo deine brilliante Gegendarstellung geblieben ist. Warte, jetzt fällt's mir wieder ein: Du hast gar keine abgeliefert.

Du hast gar nichts wiederlegt, Du hast nur Deinen Glauben dargestellt.

Ich glaube Deinen Glauben nicht und ich werden das niemals glauben,
auch ohne, das ich jedes mal, Deinem Glauben wiederspreche.

Das GG wurde nach dem Krieg gemacht, als besiegtes und besetztes Land.
Dieses GG wurde von den Alliierten genehmigt und an diesem Zustand, hat
sich bis heute, in keiner Weise was verändert.

Hätte sich was verändert, dann wäre der Art. 146 umgesetzt,
dann hätten wir heute eine Verfassung, haben wir aber nicht.

Nur zu glauben, das GG wäre die Verfassung, das kannst Du den Kindern
im Kindergarten oder in den Schulen erzählen, die glauben das, weil sie
müssen erst einmal alles glauben, was ihnen erzählt wird.

Erst später werden sie eventuell merken, das es anders ist.
Ich fasse deinen Beitrag mal zusammen:
Du liegst falsch und hast keine Argumente.
Ist beides vollkommen unsubstantiiert, weswegen ich nicht weiter darauf eingehen werde.

Von der Sorte gibt es viele, aber sie können nichts dafür.
Ich nehme an, jeder vertritt nur das, was er meint zu wissen.

Und doch ist es nur Glauben.

Fakt ist : Zwei verschiedene Wörter, in einem Gesetzestext,
können in diesem Zusammenhang, unmöglich das gleiche bedeuten.

Das ergibt gar keinen Sinn !!!
Sie bedeuten auch nicht das selbe. Mit "Verfassung" ist eine "Verfassung" im abstrakten Sinne gemeint. "Grundgesetz" meint die konkrete Verfassung, die wir haben.

Art 146

Dieses Grundgesetz, ( diese Verfassung )
das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit
an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Und wieder ignorierst du den letzten Halbsatz. :coffee: Wird langsam alt.
 

Le Bon

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Von der Sorte gibt es viele, aber sie können nichts dafür.
Ich nehme an, jeder vertritt nur das, was er meint zu wissen.

Und doch ist es nur Glauben.
Der Kandidat hat 100 Punkte. Genau! Was mich unglaublich mißstimmt;), ist, daß falls man diesen Leuten bewiese, daß einige ihrer Gedanken falsch waren, sie dennoch auf ihrer Fiktion beharrten. Das ist schon nicht mehr unwissend, sondern - nach Brecht - verbrecherisch. Es kann aber auch nur Faulheit, nachzudenken, sein.;)
Fakt ist : Zwei verschiedene Wörter, in einem Gesetzestext,
können in diesem Zusammenhang, unmöglich das gleiche bedeuten.

Das ergibt gar keinen Sinn !!!

Art 146

Dieses Grundgesetz, ( diese Verfassung )
das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit
an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wie ich schon schrieb, man kann etwas nicht durch dasselbe "ersetzen". Weil, wie Du auch bemerkt hast, es keinen Sinn ergäbe, also Unsinn ist!
 

Lutz

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Dann frage ich mich, wo deine brilliante Gegendarstellung geblieben ist. Warte, jetzt fällt's mir wieder ein: Du hast gar keine abgeliefert.


Ich fasse deinen Beitrag mal zusammen:

Ist beides vollkommen unsubstantiiert, weswegen ich nicht weiter darauf eingehen werde.


Sie bedeuten auch nicht das selbe. Mit "Verfassung" ist eine "Verfassung" im abstrakten Sinne gemeint. "Grundgesetz" meint die konkrete Verfassung, die wir haben.


Und wieder ignorierst du den letzten Halbsatz. :coffee: Wird langsam alt.

Ich gönne Dir Deinen abstrakten Glauben, mach das Internet lieber aus,
sonst stolperst Du aus versehen, noch über was anderes, als Deinen Glauben.
 
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Lutz

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Ich fasse deinen Beitrag mal zusammen:

Und ich ergänze mal den Art 146,
damit er auch für Dich und einige andere Sinn macht.

Art 146

Dieses Grundgesetz, ( von dem einige Leute heute schon glauben,
es wäre die Verfassung )

das oder die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine oder ihre Gültigkeit
an dem Tage, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Ist es so ?

Das grüne ist ganz wichtig, weil von Volk beschlossen, für eine
Regierung, ist ganz wichtig und neu, um den Namen Verfassung,
zu erhalten und berechtigt zu bekommen.
 
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taz

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Und ich ergänze mal den Art 146,
damit er auch für Dich und einige andere Sinn macht.

Art 146

Dieses Grundgesetz, ( von dem einige Leute heute schon glauben,
es wäre die Verfassung )

das oder die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine oder ihre Gültigkeit
an dem Tage, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Ist es so ?

Das grüne ist ganz wichtig, weil von Volk beschlossen, für eine
Regierung, ist ganz wichtig und neu, um den Namen Verfassung,
zu erhalten und berechtigt zu bekommen.

genau so, und es wurde deswegen auch auf den namen GG bestanden um eben genau dies tun zu koennen und dann eine verfassung zu haben. das GG ist auch nicht vom deutschen volk legitimiert.
 
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Einer der Begründer des GG spricht. Das GG ist keine Verfassung.


 

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