Immer wieder funktioniert unsere Justiz noch.
Dieser Fall erinnert mich an den Parteitag der AfD in Köln, der 2017 im Hotel Martim stattfand. Mit Hundertschaften, Reiterstaffeln und Wasserwerfern musste die Polizei die Teilnehmer des Parteitags vor aggressiven Antifanten beschützen.
Kölns Oberbürgermeisterin Reker hetzte in übler Weise gegen diesen Parteitag, dessen Durchführung doch das deutsche Parteiengesetz vorschreibt:
Das sagt ausgerechnet die OB der Stadt, deren Polizei die Silvesterübergriffe 2015/16 zugelassen hat. Aber zurück zum Thema, dem Neutralitätsgebot!
Dafür bekam Reker vom Verwaltungsgericht Köln eins drauf. Sie darf als Privatmann und auch als Angehörige einer Partei, wenn sie zu einer gehören würde, so etwas äußern, denn bei uns herrscht Meinungsfreiheit. Sie darf es aber nicht in ihrer Funktion als Oberbürgermeisterin auf einem offiziellen Internetauftritt der Stadt Köln tun.
Auch das Verbot der Sterbehilfe hat ja das Bundesverfassunsggericht für nichtig erklärt. Unser Rechtsstaat ist also von Typen wie Merkel oder Reker noch nicht vollständig ruiniert. Möge unsere Justiz wachsam bleiben!