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Eine Halbwahrheit ????
Alle Gesetzes Vorlagen sind oder werden in den Ausschüssen vorbereitet und sind den Fraktionen mit Planungsbeginn auch inhaltlich bekannt.
http://www.bundestag.de/service/glossar/A/ausschuesse.html[/B]:
"In jeder Wahlperiode werden durch Beschluss des Bundestages zahlreiche ständige Ausschüsse eingesetzt, in denen die Fraktionen ihrer Stärke entsprechend vertreten sind. Ihre Aufgabe ist es, Gesetzesvorlagen inhaltlich zu beraten und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten.[/B
]
In der Regel steht jedem Bundesministerium ein Fachausschuss des Bundestages gegenüber. Grundgesetzlich vorgeschrieben ist die Einrichtung der Ausschüsse für Verteidigung, Auswärtiges, Angelegenheiten der EU und des Petitionsausschusses.
In der 17. Legislaturperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingerichtet.
Ständige Ausschüsse der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
• Arbeit und Soziales
• Auswärtiges
• Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
• Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
• Europäische Union
• Familie, Senioren, Frauen und Jugend
• Finanzen
• Gemeinsamer Ausschuss
• Gesundheit
• Haushalt
• Inneres
• Kultur und Medien
• Menschenrechte und humanitäre Hilfe
• Petitionen
• Recht
• Sport
• Tourismus
• Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
• Untersuchungsausschüsse
• Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
• Vermittlungsausschuss
• Verteidigung
• Wahlprüfung
• Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
• Wirtschaft und Technologie
• Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Weitere Gremien
• Akustische Überwachung (Art.13 VI GG)
• Finanzmarkt- Stabilisierungsfonds
• Enquete-Kommissionen
• G 10-Kommission (Brief, Post-, Fernmeldegeheimnis)
• Kontrolle der Nachrichtendienste
• Kriegswaffenkontrolle, Außenwirtschaft (ZFdG)
• Nachhaltige Entwicklung
• Wahlausschuss"
http://www.bundestag.de/service/glossar/A/ausschuesse.htmlbereits längst beschlossen!
Verfassungsbruch im Schweinsgalopp beschlossen
Eine Gesetzesreform der CDU-FDP-Regierung ermöglicht faktisch die Vorratsdatenspeicherung. Opposition ist entsetzt. SPD-Bundestagsabgeordneter Michael Hartmann spricht von einer Einführung der Vorratsdatenspeicherung "durch die kalte Küche".
Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und Linken erheben einen schweren Vorwurf: Die Regierungsfraktionen haben mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes faktisch die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht und das Gesetz zudem mit solcher Hast durchs Parlament gepeitscht, dass die Abstimmung ungültig sei.
Ganze 177 Seiten hat das Gesetz, das den Abgeordneten erst wenige Stunden vor der Abstimmung im Bundestag zugeleitet wurde. Die brisanten Änderungen finden sich in einem Wust von Vorschriften. Am späten Abend erhielten die Abgeordneten einen vielfach geänderten Entwurf. Der Satz mit der Begrenzung der Speicherzeit war darin ersatzlos gestrichen. Dies bedeutet, dass Telefonanbieter die Rechnungsdaten der Kunden praktisch unbegrenzt speichern können.
Im Klartext: Über die vom Bundestag beschlossene unbegrenzte Speicherung der Rechnungsdaten bekommen Strafermittler - obwohl ihnen das Bundesverfassungsgericht die Auswertung von bestimmten Kommunikationsdaten mit seinem Grundsatzurteil 2010 untersagt hat - faktisch fast alles, was sie bei der politisch umstrittenen Vorratsdatenspeicherung verlangen.
http://www.fr-online.de/politik/vor...weinsgalopp-beschlossen,1472596,11074932.html
Faktisch hat die CDU-FDP-Regierung schon längst die Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Dabei hat sich die FDP rücksichtslos über die im Urteil 2010 erklärten verfassungsrechtlichen Schranken hinweggesetzt.
Alle Gesetzes Vorlagen sind oder werden in den Ausschüssen vorbereitet und sind den Fraktionen mit Planungsbeginn auch inhaltlich bekannt.
http://www.bundestag.de/service/glossar/A/ausschuesse.html[/B]:
"In jeder Wahlperiode werden durch Beschluss des Bundestages zahlreiche ständige Ausschüsse eingesetzt, in denen die Fraktionen ihrer Stärke entsprechend vertreten sind. Ihre Aufgabe ist es, Gesetzesvorlagen inhaltlich zu beraten und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten.[/B
]
In der Regel steht jedem Bundesministerium ein Fachausschuss des Bundestages gegenüber. Grundgesetzlich vorgeschrieben ist die Einrichtung der Ausschüsse für Verteidigung, Auswärtiges, Angelegenheiten der EU und des Petitionsausschusses.
In der 17. Legislaturperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingerichtet.
Ständige Ausschüsse der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
• Arbeit und Soziales
• Auswärtiges
• Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
• Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
• Europäische Union
• Familie, Senioren, Frauen und Jugend
• Finanzen
• Gemeinsamer Ausschuss
• Gesundheit
• Haushalt
• Inneres
• Kultur und Medien
• Menschenrechte und humanitäre Hilfe
• Petitionen
• Recht
• Sport
• Tourismus
• Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
• Untersuchungsausschüsse
• Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
• Vermittlungsausschuss
• Verteidigung
• Wahlprüfung
• Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
• Wirtschaft und Technologie
• Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Weitere Gremien
• Akustische Überwachung (Art.13 VI GG)
• Finanzmarkt- Stabilisierungsfonds
• Enquete-Kommissionen
• G 10-Kommission (Brief, Post-, Fernmeldegeheimnis)
• Kontrolle der Nachrichtendienste
• Kriegswaffenkontrolle, Außenwirtschaft (ZFdG)
• Nachhaltige Entwicklung
• Wahlausschuss"
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