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Wohin mit dem Wahlrecht?

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..... Einmal genügt die relative Mehrheit der gültigen Stimmen, Anweisungen jdeoch nur von der Mehrheit der Wahlberechtigten?
An dieser Stelle brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Das ist für die Tonne. Bei einer Wahlbeteiligung von 63% zu einer Frage müssten 80,quetsch % der abgegebenen Stimmen für eine Anweisung u.a. abgegeben werden.
Um den Anschein der Mitsprache zu erwecken brauche ich keine Grundgesetzänderung.
Die relativ hohen Hürden, die durch eine Bezugnahme auf die insgesamt Wahlberechtigten errichtet werden, sollen sicherstellen, dass in jedem Fall die wirkliche Mehrheit der Bevölkerung hinter einem Beschluss steht und nicht nur eine zufällige oder relative Mehrheit, die bei niedriger Wahlbeteiligung jederzeit möglich ist.
Darüber, ob es gut ist, im Grundgesetz mit unterschiedlichen Mehrheitsanforderungen zu arbeiten, lasse ich gern mit mir reden.
..... Und grundsätzlich gilt: Das Wahlrecht kann durch entsprechende Mehrheiten geändert werden.
Na klar, aber es ist ein Unterschied, ob das Wahlrecht durch eine Regierungsmehrheit oder durch eine verfassungsändernde Mehrheit geändert werden kann.
Bisher wurde in der BRD damit m.W. kein Schindluder getrieben.
Das sehe ich ganz anders. Wie wäre es denn gewesen, wenn es bei der letzten Bundestagswahl wirklich auf die Zahl der Überhangmandate angekommen wäre?!?
Dein Ansinnen aber zielt darauf, es jetzt zu ändern und es dann für die Zukunft einer Änderung weitestgehend zu entziehen.
Nein, eben nicht! Das Wahlrecht soll nur nicht mehr durch einfache Gesetzgebungsmehrheit, sondern nur noch durch eine verfassungsändernde Mehrheit geändert werden können - eine solche halte ich allerdings für erforderlich.
Warum sollte das Wahlrecht einem höheren Schutz unterliegen als bisher?
Eben deshalb, weil das Wahlrecht nicht zur Disposition einer einfachen Bundestagsmehrheit stehen soll.
Oder anders gefragt: wenn unser heutiges Wahlrecht in seiner jetzigen Form entsprechend im GG verankert wäre - deine gesamten Überlegungen wären dann hinfällig. Keine Änderung möglich. Kann ja nicht dein Ernst sein, zu glauben, das Wahlrecht hätte nach der von dir angedachten Änderung auf alle Zeiten Bestand.
Na klar, ist es aber nicht, und deshalb müssen wir uns mit der vorhandenen Situation auseinandersetzen. Und auch dann, wenn das heutige Wahlrecht im GG geregelt wäre, könnte es geändert werden -> mit verfassungsändernder Mehrheit!
Aus diesem Grund: es muss nicht alles ins GG.
Das ist ein höchst interessantes anderes Thema, auf das ich gern an anderer Stelle zurückkommen würde. Einverstanden?

Dardonthinis
 
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Gemäß Artikel 95a Abs. 3 und 4 des im vorangegangenen Beitrag angesprochenen Reformentwurfs zum Grundgesetz wären Bundestagswahlen wie folgt durchzuführen:

Sowohl die parteiunabhängigen Bewerber/innen als auch die Bewerber/innen aus den politischen Parteien (parteigebundene Bewerber/innen) sind in alfabetischer Reihenfolge oder in der Reihenfolge der Wahlkreise, für die sie sich bewerben, jeweils in eine bundesbezogene Liste aufzunehmen; insoweit werden die parteiunabhängigen Bewerber also entsprechend den partei-gebundenen Bewerbern behandelt.

Gewählt ist für jeden Wahlkreis der/die Bewerber/in, der/die die meisten Stimmen erhalten hat (Personenwahl; bisherige Direktwahl), und zwar unabhängig davon ob er/sie parteiunabhängig oder parteigebunden ist.
Sodann wird festgestellt, welchen Hundertsatz die Gesamtzahl der aus jeder Liste unmittelbar zu Abgeordneten gewählten Bewerber/innen an der Gesamtzahl aller Wahlkreise ausmacht (Personenwahl-Anteil).

Die unmittelbar durch Personenwahl zu Abgeordneten gewählten Bewerber/innen werden aus den Listen gestrichen.

Dann wird die bundesweite Gesamtzahl der auf die Summe der Bewerber/innen aller Listen entfallenen Stimmen festgestellt und errechnet, welchen Hundertsatz an der Gesamtzahl der für alle Listen abgegebenen Stimmen jede Liste erreicht hat (Verhältniswahl bzw. Verhältniswahl-Anteil).

Als nächstes wird der Personenwahl-Anteil durch den Verhältniswahl-Anteil geteilt. Die Liste mit dem sich daraus ergebenden höchsten Teiler ist Ausgangspunkt für den Verhältniswahl-Ausgleich aller Listen. Dieser errechnet sich wie dann wie folgt:

Bei der Liste mit dem höchsten Teiler verbleibt es bei der Gesamtzahl der durch die Personenwahl errungenen Abgeordneten-sitze. Diese Zahl wird mit dem Verhältniswahl-Anteil der betreffenden Liste gleichgesetzt und von ihm aus die Gesamtzahl der den anderen Listen nach dem Verhältniswahl-Anteil zustehenden Abgeordnetensitze ermittelt.

Bei den Listen, denen demnach mehr Abgeordnetensitze zustehen als sie unmittelbar durch die Personenwahl errungen haben, werden die zusätzlichen Abgeordnetensitze an die Bewerber/innen vergeben, die nach dem Herausstreichen der durch die Per-sonenwahl unmittelbar gewählten Bewerber/innen verblieben sind. Die Vergabe erfolgt bei jeder Liste in absteigender Reihen-folge beginnend mit dem/der Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl; entscheidend ist die bloße Stimmenzahl und nicht deren Hundertsatz an der Gesamtzahl aller im jeweiligen Wahlkreis abgegebenen Stimmen, da sonst der Grundsatz der Gleich-heit der Wahl verletzt wäre (in einem einwohnerschwachen Wahlkreis könnte sonst ein/e Bewerber/in mit vergleichsweise hohem Stimmenanteil einen Abgeordnetensitz erringen, während in einem einwohnerstarken Wahlkreis ein/e Bewerber/in mit einem im Vergleich dazu niedrigeren Stimmenanteil, aber nach der Zahl mehr Wählerstimmen keinen erhalten würde).

Beispielsberechnung (der Einfachheit halber werden 300 Wahlkreise angenommen; in Wirklichkeit sind es 299):

Durch Personenwahl sind unmittelbar zu Abgeordneten gewählt worden:
- 150 Bewerber/innen der Partei A, -> 50 %
- 120 Bewerber/innen der Partei B, -> 40 %
- 15 Bewerber/innen der Partei C, -> 5 %
- keine Bewerber/innen der Parteien D und E
- 15 parteiunabhängige Bewerber/innen (Liste U), -> 5 %.

Nach der Verhältniswahl sind auf die Listen folgende Stimmenanteile entfallen:
- auf die Liste der Partei A 36 %
- auf die Liste der Partei B 30 %
- auf die Liste der Partei C 15 %
- auf die Liste der Partei D 9 %
- auf die Liste der Partei E 4 %
- auf parteiunabhängige Bewerber/innen (Liste U) 6 %.

Die Hundertsätze der Personenwahl werden nun durch die der Verhältniswahl geteilt:
Liste A: 50/36 = 1,39
Liste B: 40/30 = 1,33
Liste C: 5/9 = 0,56
Liste D: 0/9 = 0,00
Liste E: 0/9 = 0,00
Liste U: 5/6 = 0,83

Den höchsten Teiler hat mit 1,39 die Liste A erreicht. Damit werden die von ihren Bewerbern/Bewerberinnen durch Personen-wahl errungenen 150 Sitze mit den 36 %, die die Liste A nach der Verhältniswahl erreicht hat, gleichgesetzt.
Für die Liste A bleibt es insgesamt bei den 150 Abgeordnetensitzen.
Infolge dessen errechnen sich die Sitzzahlen der anderen Listen wie folgt (bis x,49 wird abgerundet, ab x,50 aufgerundet):
Liste B: 150/36x30 = 125
Liste C: 150/36x15 = 62
Liste D: 150/36x9 = 37
Liste E: 150/36x4 = 17
Liste U: 150/36x5 = 21.

Die Sitzverteilung sieht also insgesamt wie folgt aus:
Liste A 150 Sitze (alle 150 Sitze durch Personenwahl)
Liste B 125 Sitze (davon 120 Sitze durch Personenwahl, 5 durch Verhältnisausgleich)
Liste C 62 Sitze (davon 15 Sitze durch Personenwahl, 47 durch Verhältnisausgleich)
Liste D 37 Sitze (alle Sitze durch Verhältnisausgleich)
Liste E 17 Sitze (alle Sitze durch Verhältnisausgleich)
Liste U 21 Sitze (davon 15 Sitze durch Personenwahl, 6 durch Verhältnisausgleich)
Summe: 412 Sitze

Die Wahl wäre dadurch vereinfacht, dass nicht zwischen Erst- und Zweitstimmen unterschieden werden müsste und die Wähler nur eine Stimme für eine/n bestimmte/n Bewerber/in abgeben könnten. Dabei spielt die Parteizugehörigkeit rechnerisch keine Rolle mehr, so dass dadurch die Aussichten für parteiunabhängige Bewerber sicher steigen würden.

Im Bundestag würde es nach dem Berechnungsbeispiel 412 Abgeordnete geben anstatt weit über 600 nach der bisherigen Regelung, die Abgeordnetenzahl würde also um etwa ein Drittel sinken.

Die unmittelbar durch Personenwahl errungenen Abgeordnetensitze bleiben in jedem Fall erhalten;
gleichzeitig wird aber ein dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl entsprechender Verhältniswahl-Ausgleich durchgeführt.

Die bisherigen Verwerfungen durch Überhangmandate könnten gar nicht erst entstehen, weil die Abgeordnetensitze von vornherein nach den Verhältniswahl-Ergebnissen vergeben würden, ohne jedoch wegen anfallender Überhangmandate einen das Parlament aufblähenden Verhältnisausgleich durchführen zu müssen.

Ob wie bisher eine 5 %- oder eine andere Hürde für den Einzug ins Parlament gelten sollte, ist Entscheidungssache; für die Auffassung, dass eine so hohe Zutrittsschranke einen groben Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl darstellt, sprechen aber gute Gründe, so dass aus diesem Blickwinkel heraus eher daran zu denken wäre, allenfalls eine Zutrittsschranke einzuführen, die sich danach bemisst, wie viele Stimmen insgesamt erforderlich sind, um einen Abgeordneten ins Parlament zu bringen, nach dem obigen Rechenbeispiel also z. B. wie folgt:
Im Parlament gibt es 412 Sitze. Als Rechenbeispiel soll angenommen werden, dass insgesamt 41,2 Millionen Stimmen abgegeben werden. Auf einen Abgeordneten würden im Durchschnitt also 100.000 Stimmen entfallen. Wenn also eine Liste nicht mindestens 100.000 Stimmen erreichen würde, erhielte sie im Verhältnisausgleich auch keinen Sitz.
 
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Und was wäre wenn die Wahl folgendermaßen ausgehen würde?

Durch Personenwahl sind unmittelbar zu Abgeordneten gewählt worden:
- 30 Bewerber/innen der Partei A, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei B, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei C, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei D, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei E, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei F, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei G, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei H, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei I, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei J, -> 10 %

Nach der Verhältniswahl sind auf die Listen folgende Stimmenanteile entfallen:

alle angetretenen 10 Parteien erhalten hier ebenfalls 10% der Stimmen.

Wie groß wäre in dem Fall der Bundestag?

Listen A-J: 30 / 10 x 10 = 30

Der Bundestag würde in dem Fall doch nur 300 Abgeordnete haben. In Bezug auf die 412 in dem anderem Beispiel ergibt sich doch hier ein großer Unterschied von 112 Abgeordneten.
 
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Timirjasevez

Timirjasevez

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Gemäß Artikel 95a Abs. 3 und 4 des im vorangegangenen Beitrag angesprochenen Reformentwurfs zum Grundgesetz wären Bundestagswahlen wie folgt durchzuführen:[...].
Eigentlich ein Beitrag aus der Rubrik "Toll!" von "frontal21".
Er dokumentiert sehr schön, was ich vor Monaten im TAGESSPIEGEL unter der Überschrift "Das Wahlrecht geht jeden Bürger an" las:

Wir sind beim Wahlrecht vom Hundersten ins Tausendste geraten. Die Debatte ist zu einer bürgerfernen Diskussion unter Mathematikern, Spezialpolitologen und Fachjuristen missraten. Karlsruhe ist daran nicht unschuldig. Aber aus dieser Ecke muss das Thema heraus.
http://www.tagesspiegel.de/meinung/dedatte-um-wahlrechtsreform-das-wahlrecht-geht-jeden-buerger-an/6907640.html

Dein zweifelsfrei die Materie erfassender Beitrag drückt das Thema aber geradezu mit brutaler Gewalt wieder in die Ecke hinein.

Aufhänger des Textes war übrigens, dass die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff einen Lachanfall erlitten hatte, als man vor den Schranken des höchsten deutschen Gerichtes über "Reststimmenverwertung", "negatives Stimmgewicht", "Überhangmandate", "Erfolgswertgleichheit" und "Vergeblichkeitseffekt" parlierte.

Total von der Rolle. Vielleicht sollte man damit anfangen, dass man das Zweitstimmensystem wieder abschafft und Parteilisten nebst Proporz-Aufstellungsparteitage cancelt?

Das Wahlrecht geht jeden Bürger an? Sicher. Aber so sicher nicht.
 
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Hier gibt es einen Link zu dem Thema:

Das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag gilt gemeinhin und zu Recht als kompliziert. Selbst der Gesetzgeber scheint es nicht bis ins letzte Detail durchschaut zu haben. Denn wie sonst wäre zu erklären, daß sich gravierende Systemfehler eingeschlichen haben?

http://www.wahlrecht.de/systemfehler/spektrum.html

Unser Wahlsystem ist wirklich sehr kompliziert.
 
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Und wenn die Wahl so ausgeht?

Durch Personenwahl sind unmittelbar zu Abgeordneten gewählt worden:
- 300 Bewerber/innen der Partei A, ->100 %

allen anderen Parteien erhalten hier keinen Direktkandidaten.

Und bei der Verhältniswahl erreicht die Partei A nur 0,2% der Stimmen.

Dann würden die anderen Parteien doch ebenfalls 300 Abgeordnete erhalten. Oder nicht?

Der Bundestag würde doch in dem Fall 600 Abgeordnete haben. Die Größe des Bundetages liegt also bei dem Wahlsystem zwischen 300 und 600 Abgeordneten. Oder vertue ich mich?
 
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Hier gibt es einen Link zu dem Thema:



http://www.wahlrecht.de/systemfehler/spektrum.html

Unser Wahlsystem ist wirklich sehr kompliziert.


Och, ganz so dramatisch ist es doch nicht. Das Problem ist doch eher auf der Ebene des Auszählens gegeben. 2 Stimmen abgeben ist nun wirklich nicht schwer.
Schöner und erfreulich komplexer ist bspw. die "unechte Teilortswahl" in ba-wü Kommunalwahlrecht. Wobei bereits das dort übliche Kumulieren und Panaschieren immer wieder für Freude sorgt.
Ich habe fand die Kommunalwahlen in Ba-Wü toll!

Ach ja, zum Problem wurde unser Wahlssystemn erst, als die Anzahl der Wahlkreise, die mit eher niedrigen Werten (der Sieger im Wahlkreis gewinnt sein Mandat mit weniger als 40% der Erststimmen) vergeben wurden, immer größer wurde. Mit im Schnitt 37% alle Wahlkreise eines Bundeslandes gewinnen und bei den Zweitstimmen ein Stimmergebnis von vielleicht 35% erringen, das sorgt dann schon für Probleme bei den Ausgleichsmandaten.

Aber, im Grunde sind das lösbare Probleme. Der Bundestag hat sich jetzt für die einfachste Version entschieden: Komplettausgelich aller Überhänge.
Warum sollte man also das Wahlrecht grundsätzlich ändern?

Und warum immer dieser Antiparteienaffekt, der hier zum Ausdruck kommt. Warum sollen parteiunabhängige Kandidaten bessere Leistungen im Parlament erbringen? Bevor wir also das Wahlrecht ändern mit m.E. ziemlich unreflektierten Vorurteilen bzgl. der Verbesserungen, die parteiunabhängige Kandidaten bringen könnten, sollten wir uns mal wieder über die Bedeutung und Funktion von Parteien unterhalten.

Bakunin
 
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Und was wäre wenn die Wahl folgendermaßen ausgehen würde?

Durch Personenwahl sind unmittelbar zu Abgeordneten gewählt worden:
- 30 Bewerber/innen der Partei A, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei B, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei C, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei D, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei E, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei F, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei G, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei H, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei I, -> 10 %
- 30 Bewerber/innen der Partei J, -> 10 %

Nach der Verhältniswahl sind auf die Listen folgende Stimmenanteile entfallen:

alle angetretenen 10 Parteien erhalten hier ebenfalls 10% der Stimmen.

Wie groß wäre in dem Fall der Bundestag?

Listen A-J: 30 / 10 x 10 = 30

Der Bundestag würde in dem Fall doch nur 300 Abgeordnete haben. In Bezug auf die 412 in dem anderem Beispiel ergibt sich doch hier ein großer Unterschied von 112 Abgeordneten.

Das ist richtig. Davon abgesehen, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ein solches Wahlergebnis ist, stimme ich Dir darin zu, dass das Wahlsystem für jedes rechnerisch denkbare Wahlergebnis funktionieren muss. Wenn Du es also als Nachteil betrachtest, dass der Bundestag je nach konkretem Wahlergebnis zwischen 300 und über 600 Abgeordnetensitze haben kann, habe ich dagegen so wenig Argumente wie wenn es um die Quadratur des Kreises ginge, und muss es einfach hinnehmen.

Der Unterschied bleibt aber, dass bei realistisch erwartbaren Wahlergebnissen die Gesamtzahl der Abgeordnetensitze deutlich geringer wäre wie beim bestehenden und bei dem Wahlsystem, auf das sich die vorhandenen Bundestagsparteien außer der Linken jetzt geeinigt haben. Da liegen nämlich die Gesamtzahlen schon jetzt immer bei mehr als 600 Sitzen, nach dem jetzt vorgesehenen künftigen Wahlrecht sogar noch einmal deutlich darüber!

Dann ließe sich die Sitzverteilung allein auf Grund der wenigen Berechnungen in meinem Reformmodell ermitteln. Mach' das erstmal unter dem bestehenden Wahlrecht mit Landeslisten, Auszählverfahren, Überhangmandaten, Ausgleichsmandaten und Berücksichtigung der 5%-Klausel nach!

Außerdem bleibt es dabei, dass die Mitglieder der Parteien mehr Einfluss auf die Listenbesetzung hätten und die Wahl für die Wähler deutlich einfacher wäre dadurch, dass sie nicht mehr zwischen zwei Stimmen unterscheiden müssten, sondern einfach ein Kreuzchen auf dem Wahlzettel zu machen bräuchten. Welchem Gesichtspunkt man bei alledem Vorrang gibt, ist natürlich Entscheidungssache!
 
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..... Der Bundestag hat sich jetzt für die einfachste Version entschieden: Komplettausgelich aller Überhänge.
Warum sollte man also das Wahlrecht grundsätzlich ändern?

Und warum immer dieser Antiparteienaffekt, der hier zum Ausdruck kommt. Warum sollen parteiunabhängige Kandidaten bessere Leistungen im Parlament erbringen? Bevor wir also das Wahlrecht ändern mit m.E. ziemlich unreflektierten Vorurteilen bzgl. der Verbesserungen, die parteiunabhängige Kandidaten bringen könnten, sollten wir uns mal wieder über die Bedeutung und Funktion von Parteien unterhalten.
Bakunin
Theoretisch können auch nach dem bestehenden Wahlrecht parteiunabhängige Bewerber/innen in den Bundestag einziehen. Dass ihre Stellung in meinem Reformvorschlag gestärkt werden soll, resultiert daraus, dass sich die Parteien nicht nur nach meinem Urteil, sondern sogar nach öffentlich geäußerter Auffassung des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker "den Staat zur Beute gemacht" haben und deshalb dringend auf das zurück gestutzt werden sollten, was für sie gemäß Artikel 21 GG ursprünglich vorgesehen war.

Das leitetdazu über, dass wir uns Deiner Ansicht nach mal wieder über die Bedeutung und Funktion von Parteien unterhalten sollten. Da rennst Du bei mir gewissermaßen offene Türen ein, und ich sage nur: "Sehr gerne!". Also, dann leg' mal los!
 

Anarchist

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Wahlen?


Weitere Ideen finden sich in der größten "Partei" Deutschlands. Bei jenen, die Kurt Tucholsky anwenden- ob sie ihn überhaupt kennen, spielt dabei keine Rolle:
"Wahlen ändern nichts, sonst wären sie verboten"

In Spanien 1936 "herrschte" mancherorts die Anarchie. Ein Zeitzeuge: "Damals fuhren die U- Bahnen pünktlich."
 
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Das ist richtig. Davon abgesehen, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ein solches Wahlergebnis ist,

Es wäre sehr sehr unwahrscheinlich. Wahrscheinlich wäre, dass es nur geringe Unterschiede in der Größe des Bundestages bei verschiedenen Wahlen geben würde. Ich wollte einfach nur mal dieses Wahlsystem verstehen.
 
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Theoretisch können auch nach dem bestehenden Wahlrecht parteiunabhängige Bewerber/innen in den Bundestag einziehen. Dass ihre Stellung in meinem Reformvorschlag gestärkt werden soll, resultiert daraus, dass sich die Parteien nicht nur nach meinem Urteil, sondern sogar nach öffentlich geäußerter Auffassung des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker "den Staat zur Beute gemacht" haben und deshalb dringend auf das zurück gestutzt werden sollten, was für sie gemäß Artikel 21 GG ursprünglich vorgesehen war.

Auch wenn es der Richard war, der das Beute-Bild gebracht hat
a.) handelt es sich denn um eine zutreffende Beschreibung?
b.) wie schauen denn die Alternativen aus?

Und wie soll der Kandidat zum Wähler kommen?

Bakunin
 
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Auch wenn es der Richard war, der das Beute-Bild gebracht hat
a.) handelt es sich denn um eine zutreffende Beschreibung?
b.) wie schauen denn die Alternativen aus?
Und wie soll der Kandidat zum Wähler kommen?

Also, ich werfe jetzt mal einige weitere Reformvorschläge in die Runde:

1) Zurückdrängen des Einflusses der politischen Parteien; Parlamentssitze für sie nur nach dem Verhältnis zwischen allen für unabhängige Kandidaten und allen für die politischen Parteien insgesamt abgegebenen Stimmen.
2) Verbot von Wahlkampfauftritten von Politikern der jeweils höheren politischen Ebenen, z.B. von Bundespolitikern bei Landtags- und Kommunalwahlkämpfen.
3) Verbot von Stimmbindungen der Abgeordneten durch politische Parteien und deren Parlamentsfraktionen sowie jeglichen sonstigen Partei- und Fraktionszwangs.
4) Abschaffen der Wahlkampfkosten-Erstattung an die politischen Parteien.
5) Verbot von Spenden an die politischen Parteien und ihre Stiftungen (soweit deren Mittel nicht unmittelbar allein gemeinnützigen Zwecken dienen), ebenso aller Umgehungsformen wie z. B. bestimmter Gestaltungsformen der Mit-gliederbeitragsstrukturen.
 
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Also, ich werfe jetzt mal einige weitere Reformvorschläge in die Runde:

1) Zurückdrängen des Einflusses der politischen Parteien; Parlamentssitze für sie nur nach dem Verhältnis zwischen allen für unabhängige Kandidaten und allen für die politischen Parteien insgesamt abgegebenen Stimmen.
2) Verbot von Wahlkampfauftritten von Politikern der jeweils höheren politischen Ebenen, z.B. von Bundespolitikern bei Landtags- und Kommunalwahlkämpfen.
3) Verbot von Stimmbindungen der Abgeordneten durch politische Parteien und deren Parlamentsfraktionen sowie jeglichen sonstigen Partei- und Fraktionszwangs.
4) Abschaffen der Wahlkampfkosten-Erstattung an die politischen Parteien.
5) Verbot von Spenden an die politischen Parteien und ihre Stiftungen (soweit deren Mittel nicht unmittelbar allein gemeinnützigen Zwecken dienen), ebenso aller Umgehungsformen wie z. B. bestimmter Gestaltungsformen der Mit-gliederbeitragsstrukturen.

Supi, endlich wieder gepflegte Honoratiorenpolitik.
Das macht den Weg frei für die kleinen und großen Berlusconis, die sich Politik aus der Portokasse leisten können.

Warum wohl glaubst du, dass die ersten Parteien mit echter Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträgen, klarem Programm, Fraktionsdisziplin im "Dritten Stand" entstanden sind?
Warum wohl pflegte der politische Liberalismus eine Feindschaft gegen die parteimäßige Organisation von Politik?
Jau, weil Honoratioren mit vorhandener lokaler Verankerung und vorhandenem Privatvermögen sich Politik leisten konnten. Ein Friedrich Ebert benötigte die organisierte Unterstützung von Vielen, um ein Mandat zu erobern.

Was mag wohl besser sein: die Abhängigkeit von einer Partei oder die Abhängigkeit von einem Typen wie Berlusconi?

Bakunin
 
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Supi, endlich wieder gepflegte Honoratiorenpolitik.
Das macht den Weg frei für die kleinen und großen Berlusconis, die sich Politik aus der Portokasse leisten können.

Warum wohl glaubst du, dass die ersten Parteien mit echter Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträgen, klarem Programm, Fraktionsdisziplin im "Dritten Stand" entstanden sind?
Warum wohl pflegte der politische Liberalismus eine Feindschaft gegen die parteimäßige Organisation von Politik?
Jau, weil Honoratioren mit vorhandener lokaler Verankerung und vorhandenem Privatvermögen sich Politik leisten konnten. Ein Friedrich Ebert benötigte die organisierte Unterstützung von Vielen, um ein Mandat zu erobern.
Was mag wohl besser sein: die Abhängigkeit von einer Partei oder die Abhängigkeit von einem Typen wie Berlusconi?
Du meinst also, dass wir nur die Wahl zwischen Pest und Cholera hätten und eben eine Kröte schlucken müssten?
Das zeugt nicht gerade von dem Willen, für unser Gemeinwesen Problemlösungen zu erarbeiten, und der Zuversicht, dass das möglich ist.

Aber wie auch immer: Unabhängige Kandidaten, so reich und verschlagen sie sein mögen (Stichwort "Berlusconi"), können immer nur für ihren Wahlkreis ein Mandat erringen, sonst nichts, und wenn sie es schaffen, haben sie einen Sitz im Parlament und wiederum sonst nichts! Und außerdem: Wer sagt denn, dass für unabhängige Kandidaten nicht entsprechende Regelungen wie für die Parteien eingeführt werden könnten, um zu verhindern, dass diese sich "den Staat zur Beute machen", und andererseits zu verhindern, dass ein parteiunabhängiger Abgeordneter gewissermaßen zum "Berlusconi des Bundestages" wird? Nur hätte ich, wenn ich als Parteienkritiker bestimmte Vorschläge in die Runde werfe, um die Parteien zu zähmen, umgekehrt von dir erwartet, dass Du als Kritiker meines die unabhängigen Kandidaten stärkenden Reformmodells eigene Vorschläge in Richtung deren Bändigung gemacht hättest. Du weißt ja: Kritisieren kann jeder, aber dann auch Alternativen aufzeigen ........

Trotzdem; auch wenn es eigentlich nicht meine Aufgabe, sondern Deine ist: Wären denn nicht Regelungen denkbar, gemäß denen Spenden an parteiunabhängige Politiker ebenso verboten oder zumindest eingeschränkt werden wie an politische Parteien, oder dass es untersagt ist, dass solche Kandidaten im Wahlkampf mehr Mittel einsetzen als die anderen?

Zum Schluss: Mein Reformmodell würde die politischen Parteien zumindest in der Richtung sogar stärken, dass die 5%-Klausel abgeschafft würde, auch bekämen die Parteimitglieder durch das Einführen parteiinterner Vorwahlen wesentlich mehr Einfluss von "unten nach oben" - so wie in der "real existierenden" Parteienlandschaft von oben nach unten regiert wird, ist es ja auch nicht gerade eine Visitenkarte für die Parteien, oder?
 
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joooo...Rieeetisch...

Und warum immer dieser Antiparteienaffekt, der hier zum Ausdruck kommt. Warum sollen parteiunabhängige Kandidaten bessere Leistungen im Parlament erbringen? Bevor wir also das Wahlrecht ändern mit m.E. ziemlich unreflektierten Vorurteilen bzgl. der Verbesserungen, die parteiunabhängige Kandidaten bringen könnten, sollten wir uns mal wieder über die Bedeutung und Funktion von Parteien unterhalten.

Bakunin


Der Satz auf dem Reichstagsgebäude "Dem deutschen Volke" muss endlich in der Alltagspolitik verwirklicht werden oder soll die Inschrift etwa geändert werden in "Dem Ausland und der Finanzmafia" ?:kopfkratz:
 
A

aristo

Der Satz auf dem Reichstagsgebäude "Dem deutschen Volke" muss endlich in der Alltagspolitik [COLOR="#0000FF"]verwirklicht werden[/COLOR] oder soll die Inschrift etwa geändert werden in "Dem Ausland und der Finanzmafia" ?:kopfkratz:

Für Parteien gibt es das Volk. Sie verstehen darunter aber nur die oberen 10.000.

Das Experiment der parlamentarischen Demokratie ist gescheitert. Dabei war diese von dem parlamentarischen Rat zur Schaffung einer Verfassung so gar nicht vorgesehen.
 
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lach........

es sprach für Sie der Histoloriker:

Für Parteien gibt es das Volk. Sie verstehen darunter aber nur die oberen 10.000.

Das Experiment der parlamentarischen Demokratie ist gescheitert. Dabei war diese von dem parlamentarischen Rat zur Schaffung einer Verfassung so gar nicht vorgesehen.

Als parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man jene Ausformungen parlamentarischer Systeme westlicher Demokratien, in denen die Regierung zu ihrer Wahl und in ihrer Amtsausübung auf die direkte oder indirekte Unterstützung durch das Parlament angewiesen ist. Hierbei sind die beiden Institutionen personell miteinander verzahnt und das Parlament besitzt ausgeprägte Kompetenzen, in erster Linie die Wahl und Absetzung der Regierung. Bedeutend ist auch, dass der Vorsitzende der Regierung (also der Regierungschef wie beispielsweise der Kanzler oder ein Ministerpräsident) vom Parlament gewählt wird und erweiterte Rechte gegenüber den Ministern besitzt. (wiki)

eine alternative Form eines demokratischen Regierungssystems in Form der parlamentarischen Demokratie konnte der PR nicht in Betracht ziehen, war out of order :kopfkratz: weil Weimar allen vor Augen war....

also, was schreibt der Histoloriker......?

siehste!

echt:))

@ Bakunin, was wünsch(t)e ich mir solche Worte heute, mit der Brillanz und dem Herzblut für Deutschland....

allons enfants de notre Patrie, le jour de gloire est arrivé! Contre nous de la tyrannie, L'étendard sanglant est levé.

http://www.spd.de/linkableblob/5652/data/rede_carlo_schmid.pdf
 
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allons enfants de notre Patrie, le jour de gloire est arrivé! Contre nous de la tyrannie, L'étendard sanglant est levé.
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Du meinst also, dass wir nur die Wahl zwischen Pest und Cholera hätten und eben eine Kröte schlucken müssten?
Das zeugt nicht gerade von dem Willen, für unser Gemeinwesen Problemlösungen zu erarbeiten, und der Zuversicht, dass das möglich ist.

Aber wie auch immer: Unabhängige Kandidaten, so reich und verschlagen sie sein mögen (Stichwort "Berlusconi"), können immer nur für ihren Wahlkreis ein Mandat erringen, sonst nichts, und wenn sie es schaffen, haben sie einen Sitz im Parlament und wiederum sonst nichts! Und außerdem: Wer sagt denn, dass für unabhängige Kandidaten nicht entsprechende Regelungen wie für die Parteien eingeführt werden könnten, um zu verhindern, dass diese sich "den Staat zur Beute machen", und andererseits zu verhindern, dass ein parteiunabhängiger Abgeordneter gewissermaßen zum "Berlusconi des Bundestages" wird? Nur hätte ich, wenn ich als Parteienkritiker bestimmte Vorschläge in die Runde werfe, um die Parteien zu zähmen, umgekehrt von dir erwartet, dass Du als Kritiker meines die unabhängigen Kandidaten stärkenden Reformmodells eigene Vorschläge in Richtung deren Bändigung gemacht hättest. Du weißt ja: Kritisieren kann jeder, aber dann auch Alternativen aufzeigen ........

Trotzdem; auch wenn es eigentlich nicht meine Aufgabe, sondern Deine ist: Wären denn nicht Regelungen denkbar, gemäß denen Spenden an parteiunabhängige Politiker ebenso verboten oder zumindest eingeschränkt werden wie an politische Parteien, oder dass es untersagt ist, dass solche Kandidaten im Wahlkampf mehr Mittel einsetzen als die anderen?

Zum Schluss: Mein Reformmodell würde die politischen Parteien zumindest in der Richtung sogar stärken, dass die 5%-Klausel abgeschafft würde, auch bekämen die Parteimitglieder durch das Einführen parteiinterner Vorwahlen wesentlich mehr Einfluss von "unten nach oben" - so wie in der "real existierenden" Parteienlandschaft von oben nach unten regiert wird, ist es ja auch nicht gerade eine Visitenkarte für die Parteien, oder?

Warum sollte ich "positive Kritik" üben? Du scheinst davon auszugehen, dass ich deiner Problemwahrnehmung folge. Alleine diese Grundannahme könnte falsch sein.
Daher eine Antwort, die dich wieder nicht zufrieden stellen wird.

a.) Parteien haben Funktionen, die ein Einzelkandidat nicht erfüllen kann. (ein einfacher Weg der Annäherung: Bundeszentrale für politische Bildung - in deren Katalogen finden sich einige Materialen, auch kostenfrei, zum Thema Parteien, Funktion von Fraktionen in Repräsentativkörperschaften usw. usf. Älter aber weiterhin spannend: Max Webers Herrschaftssoziologie, Robert Michels bietet auch einiges usw. usf., oder anders formuliert: die meisten Kritiker der Parteien scheinen genau zu wissen, wie es idealiter alles zu funktionieren hat, bei genauer Lektüre ist aber leider festzustellen, dass sie noch nicht einmal die Grundfunktionen von Parteien zu reflektieren in der Lage sind. Das hier scheint so ein Text zu sein. Also mal ganz einfach: Parteien sind Organisationen, in denen sich Menschen zusammenschließen, die die politische Macht im Staate für eine definierte Zeit anstreben. Wäre das nicht so, dann wäre Parteien überflüssig. Und daran anschließend: was strebt dein "unabhängiger Wahlkreisvertreter an? Die Abgeordnetenvergütung?)
b.) Wir befinden uns auf dem Weg ins vereinte Europa und dein Vorschlag empfiehlt die Rückkehr zur Kirchturmperspektive - Wahlkreiskandidaten für Wahlkreisinteressen.
c.) Ein Berlusconi ist spendentechnisch autark. Auch ein Romney bräuchte in einem Land wie der BRD keine Spenden. Beide wären aber leicht in der Lage, hinter den Kulissen weitere Wahlkreiskandidaten zu "kaufen", finanziell auszustatten ...
d.) Was wird gestärkt, wenn ich die 5%-Quote abschaffe?
e.) Parteien sind Organisationen mit dem Recht der inneren Organisation, die in einem Statut fixiert wird. Sie können parteiinterne Vorwahlen in diese Statuten reinschreiben oder es lassen. Warum sollte der Staat da eingreifen? Es liegt in der Verantwortung der Parteien, wie sie sich nach aussen darstellen. Ich weiß bspw. dass bei mir in der Region die SPD vor 2 oder 3 Jahren bei der internen Bestimmung von Kandidaten zum Bu- bzw. LaTa das Delegiertenprinzip abgschafft hat. Damit hast du auf Wahlkreisebene bereits eine offene Wahl. Vorwahlen haben einen funktionalen Sinn in Präsidialsystemen, in einem repräsentaiven parlamentarischen System haben parteiinterne Vorwahlen für den Kanzlerkanidadaten /-in, nur einen symbolischen Charakter.
f.) Wer andere Parteien will, sollte darüber nachdenken, einer von ihnen beizutreten.

Bakunin
 

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