Ohne Atomwaffen wäre der Schurkenstaat schon gebügelt worden. Jetzt veranlasst man das dass Schmuddelkind verhungern soll. Aber auch daran hält sich niemand. Zeitenwende....
Ich finde es lustig:
In den USA behauptet Trump,
mit der Bemerkung, es wären Hinweise, keine sichere Aussage, dass China Öl nach Nordkorea schmuggelt
In DE behauptet T-Online News, mit der Bemerkung, es wären Hinweise, keine sichere Aussage, dass Russland Öl nach Nordkorea schmuggelt
Im PSW behaupte Ich,
mit der Bemerkung, es wären Hinweise, keine sichere Aussage, dass Südkorea aus humanitären Gründen Heiz-Öl nach Nordkorea schmuggelt
Nach dem
NetzDG.... amtl. Abkürzung, steht für
Netzdurchsuchungsgesetz
Nach dem
NetzDG.... amtl. Abkürzung, steht für
Netzdurchsetzungsgesetz
Da hab ich aber dann ein Problem:
wenn ein Strafbefehl laut §§ xxx (NetzDG) ins Haus flattert...., betrifft mich das überhaupt nicht,
weil das...
-offizielle Bezeichnung!"
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) mich überhaupt nicht betrifft....
Hier der Anwendungsbereich:
§ 1 Anwendungsbereich
(1)
Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben,
die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.
(2) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 und 3 befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat.
(3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.
Somit ist Thema und Bezeichnung dieses Gesetzes irreführend,
genauso wie unsere heuchlerische, verlogene und korrumpierte Politik!
apropos....
Das monatelang propagierte und medial heiß diskutirete Netzdurch(suchungs)gesetz gibt es nicht....
da haben wir uns umsonst um den Fraß gestritten, den uns die Politik vorwarf!
Aber PSW kann sich freuen:
PSW fällt unter die in § 2 bezeichneten Unternehmen....
fällt also NICHT unter das NetzDG!