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Dass ein Gerichtsvollzieher einen Hund pfänden darf, ist mir nicht bekannt - aber ich frage morgen mal meinen Anwalt, für mich ist diese Nachricht ein Fake. Asylanten - was will oder kann man da pfänden ? Sie liegen mit ihrem Einkommen (von wo auch immer) sicherlich unter der Pfändungsfreigrenze. Wildwestmanieren muss sich niemand gefallen lassen![]()
nach "Rechtslage" ist ein Hund eine "Sache",
also wäre ne Pfändung möglich
Der Beitrag von "nachtstern" ist wieder mal Unsinn! Haustiere sind in der Regel nicht pfändbar. Siehe hierzu § 811c der ZPO:Gab es hier nicht eine Gesetzesänderung ? Aber ich werde morgen nachfragen und melde mich wieder - einen Hund zu pfänden ist schon mehr als grausam.
LG Loana
Unpfändbarkeit von Haustieren
(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.
(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.