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Wenn der deutsche "Staat" gnadenlos zuschlägt

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Dass ein Gerichtsvollzieher einen Hund pfänden darf, ist mir nicht bekannt - aber ich frage morgen mal meinen Anwalt, für mich ist diese Nachricht ein Fake. Asylanten - was will oder kann man da pfänden ? Sie liegen mit ihrem Einkommen (von wo auch immer) sicherlich unter der Pfändungsfreigrenze. Wildwestmanieren muss sich niemand gefallen lassen ;)

nach "Rechtslage" ist ein Hund eine "Sache",
also wäre ne Pfändung möglich

Gab es hier nicht eine Gesetzesänderung ? Aber ich werde morgen nachfragen und melde mich wieder - einen Hund zu pfänden ist schon mehr als grausam.

LG Loana
Der Beitrag von "nachtstern" ist wieder mal Unsinn! Haustiere sind in der Regel nicht pfändbar. Siehe hierzu § 811c der ZPO:

Unpfändbarkeit von Haustieren

(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.
 

nachtstern

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Der Beitrag von "nachtstern" ist wieder mal Unsinn! Haustiere sind in der Regel nicht pfändbar. Siehe hierzu § 811c der ZPO:

Unpfändbarkeit von Haustieren

(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.

keine Regeln ohne Ausnahme ^^
 

Loana

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nach "Rechtslage" ist ein Hund eine "Sache",
also wäre ne Pfändung möglich

Die Rechtslage ist doch etwas abweichend vom Begriff "Sache" -

Das BGB enthält in § 90a BGB eine Vorschrift, die Regelungen bezüglich eines Tieres enthält. Die Vorschrift beruht dabei auf den Gedanken, dass ein Tier als Mitgeschöpf nicht einer Sache gleichgestellt werden dürfe. Deshalb lautet es in § 90a S.1 BGB auch, dass Tiere keine Sachen sind. Die Vorschrift ist 1990 durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (TierVerbG) ist das BGB eingeführt worden, sodass der Gedanke seitdem auch im bürgerlichen Recht verankert ist und vor allem die Gleichstellung von Tieren und Sachen beseitigt hat.

https://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/sind-tiere-sachen-im-sinne-des-bgb
 

Loana

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Der Beitrag von "nachtstern" ist wieder mal Unsinn! Haustiere sind in der Regel nicht pfändbar. Siehe hierzu § 811c der ZPO:

Unpfändbarkeit von Haustieren

(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.

Ja, stimmt, ich war von dieser Aussage leicht geschockt ;) Du hast Recht, die Gesetzeslage ist zum Glück etwas anders ;)

LG Loana
 

nachtstern

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Die Rechtslage ist doch etwas abweichend vom Begriff "Sache" -

Das BGB enthält in § 90a BGB eine Vorschrift, die Regelungen bezüglich eines Tieres enthält. Die Vorschrift beruht dabei auf den Gedanken, dass ein Tier als Mitgeschöpf nicht einer Sache gleichgestellt werden dürfe. Deshalb lautet es in § 90a S.1 BGB auch, dass Tiere keine Sachen sind. Die Vorschrift ist 1990 durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (TierVerbG) ist das BGB eingeführt worden, sodass der Gedanke seitdem auch im bürgerlichen Recht verankert ist und vor allem die Gleichstellung von Tieren und Sachen beseitigt hat.

https://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/sind-tiere-sachen-im-sinne-des-bgb

https://dogaktuell.de/warum-tiere-rechtlich-als-sache-gelten/
Geregelt im § 90 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht hierzu:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Im Klartext

Im Klartext besagt dieser Paragraf, dass es bestimmte Vorschriften für Sachen gibt, die auf Tiere entsprechend angewendet werden. Da Tiere jedoch Lebewesen und keine leblosen Sachen sind, werden diese durch besondere Vorschriften geschützt. Diese speziellen Vorschriften (Spezialgesetze) haben stets den Vorrang vor allgemeinen Gesetzen. „Entsprechend“ bedeutet also nur, soweit die allgemeine Vorschrift passt und keine anderen speziellen Vorschriften etwas anderes regeln.

Besonders wichtig ist diese Regelung für Hundehalter und Züchter. Das Sachenrecht und das Kaufrecht sehen nur den An- und Verkauf von Sachen und Rechten vor. Würde § 90 a BGB dahin gehend abgewandelt, dass die Vorschriften über Sachen nicht entsprechend auf Tiere anzuwenden sind, so wäre auch der Kauf eines Hundes nicht mehr möglich. Der Kauf oder Verkauf eines Hundes würde damit einen ähnlichen Straftatbestand wie den des Menschenhandels darstellen.
 

Loana

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https://dogaktuell.de/warum-tiere-rechtlich-als-sache-gelten/
Geregelt im § 90 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht hierzu:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Im Klartext

Im Klartext besagt dieser Paragraf, dass es bestimmte Vorschriften für Sachen gibt, die auf Tiere entsprechend angewendet werden. Da Tiere jedoch Lebewesen und keine leblosen Sachen sind, werden diese durch besondere Vorschriften geschützt. Diese speziellen Vorschriften (Spezialgesetze) haben stets den Vorrang vor allgemeinen Gesetzen. „Entsprechend“ bedeutet also nur, soweit die allgemeine Vorschrift passt und keine anderen speziellen Vorschriften etwas anderes regeln.

Besonders wichtig ist diese Regelung für Hundehalter und Züchter. Das Sachenrecht und das Kaufrecht sehen nur den An- und Verkauf von Sachen und Rechten vor. Würde § 90 a BGB dahin gehend abgewandelt, dass die Vorschriften über Sachen nicht entsprechend auf Tiere anzuwenden sind, so wäre auch der Kauf eines Hundes nicht mehr möglich. Der Kauf oder Verkauf eines Hundes würde damit einen ähnlichen Straftatbestand wie den des Menschenhandels darstellen.

Das habe ich mittlerweile gefunden und gelesen - also kann ich morgen meinen Anwalt verschonen :D
 

nachtstern

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Loana

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nachtstern

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Ja, bei den Juristen wird es noch so benannt, aber die Ausführung ist hier angegeben ;) Bei Sachbeschädigung wird unterschieden - bitte lesen :D

es sind oft "Kleinigkeiten" ausschlaggebend, wer wie "hoch" für "was" und "wo" bestraft wird ^^
bei Uns in Deutschland, na ja...sieht man die Tötung eines Tieres für nicht so schlimm an,
wo anders:

https://www.strafakte.de/nachrichten/17-jahre-gefaengnis-fuer-mord-an-polizeihund/
In Pittsburg (USA) wurde dagegen nun der „Mörder“ eines Polizeihundes zu 17 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt.
 

Loana

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es sind oft "Kleinigkeiten" ausschlaggebend, wer wie "hoch" für "was" und "wo" bestraft wird ^^
bei Uns in Deutschland, na ja...sieht man die Tötung eines Tieres für nicht so schlimm an,
wo anders:

https://www.strafakte.de/nachrichten/17-jahre-gefaengnis-fuer-mord-an-polizeihund/
In Pittsburg (USA) wurde dagegen nun der „Mörder“ eines Polizeihundes zu 17 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt.

Man kann hier nicht D und die USA vergleichen, das sind zwei völlig verschiedene Systeme und es besteht eine andere Rechtsauffassung, dies ist allein schon im Vergleich vom Schmerzensgeld der Wahnsinn ;)

Hier in Spanien läuft es auch völlig anders, man muss z.B. die Gebühren mit einem Anwalt verhandeln, während es in D die RVG gibt, die berechenbarer ist.

LG Loana
 
OP
Van der Graf Generator

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Dass ein Gerichtsvollzieher einen Hund pfänden darf, ist mir nicht bekannt - aber ich frage morgen mal meinen Anwalt, für mich ist diese Nachricht ein Fake. Asylanten - was will oder kann man da pfänden ? Sie liegen mit ihrem Einkommen (von wo auch immer) sicherlich unter der Pfändungsfreigrenze. Wildwestmanieren muss sich niemand gefallen lassen ;)

Vielleicht hat der Hund unbeabsichtigterweise sogar Glück gehabt, kam er doch nur so in den Genuss lebensrettender Operationen, was natürlich aber gar nicht das Ziel der Beamten war.

Für mich liegt das Hauptaugenmerk eher auf der Tatsache, dass man ursprünglich dem Mann seinen Rollstuhl wegnehmen wollte, was nur dadurch verhindert würde, dass der ihm gar nicht gehörte.
 

zebra

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..können nur wehrlose Deutsche Opfer sein. Daß in einem Land wo bis heute jeder noch so Kriminelle aus Afghanistan oder Somalia Asyl und über 1.000 € monatlich for free gewährt bekommen, Deutsche dran glauben müssen, ist dann logisch (Wo passierte das? Natürlich in nrw) 90% wollen dies ja auch so.



So etwas hätten sich die deutschen "Landsleute " bei einem Mohammedaner nicht getraut, sie hätten gekuscht und sich vielleicht noch verprügeln lassen. Soviel ist sicher.
Das ist Euch doch hoffentlich klar.

https://www.welt.de/vermischtes/art...ndet-und-bei-Ebay-Kleinanzeigen-verkauft.html

(User [MENTION=4485]Mausk[/MENTION] im HPF)

fehlender Steuerzahlungen ... das sagt doch schon alles,
diverse Steuer Beamte sind wie wütende Bullterrier wenn es ums Steuer eintreiben geht,
da ist nichts 0,0 heilig ... Steuerschuld ist in Deutschland das wohl ALLERHÖCHSTE VERBRECHEN !
da sind Kinderschänder und Mörder pillepalle dagegen, wenn die Steuerfahnder / Zoll in dein Haus kommt
so um 6,00 Uhr bist du fertig > alle Nachbar geschockt ... deine Kinder traumatisiert > und es kann Jeden zu jeder Zeit treffen ...
du wirst vergeblich Anwälte suchen die helfen können ... die machen dich fertig ... 100% nach Dienstanweisung !
 
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Sobald ich deren Spielfeld betrete, habe ich verloren. Man kann sich aber verweigern und sein eigenes Spiel spielen und je mehr Mitspieler man findet, entzieht man denen die Energie. Ich kann schauen wo habe ich noch Rechte und dann nehme ich sie wahr. Die Menschen streben nach Freiheit und nicht jeder hat Energien frei, darum zu kämpfen, vor allem wenn der Kampf um das Überleben im Vordergrund steht. Man muß in die Eigenverantwortung gehen und da gibt es für jeden eine Möglichkeit. Ob es seine Ernährung ist, seine Gesundheit ist, seine Gedanken und Emotionen sind. Viele machen den Fehler und lassen sich immer wieder in das Spiel reinziehen, in das Schauspiel. was sie uns bieten, um uns von uns selbst abzulenken.

Kann ich Dir nur zustimmen !

Es fängt schon damit an, gegen den Staat zu klagen, wenn, auch dann bis zum Europäischen Gerichtshof.

Jeder Arbeitslose, oder Hartz IV Empfänger, welcher am Anfang nicht umfassend über die Konsequenzen aufgeklärt wurde,

was es bedeutet,

die vom Amt vorgelegten Dokumente zu unterschreiben und mit den für ihn daraus entstehenden persönlichen Folgen,

sind rechtsungültig. Auch wenn das Amt, die Person es anders behauptet. Und können auch im Nachhinein,

rückwirkend für unwirksam erklärt werden.

Da nützen auch die vermittelten staatlichen Erpressungs-, u. Nötigungsandrohungen nicht.

Sollten die so erfolgen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Person stellen, auch das kann nicht verwehrt werden.

Aber der Deutsche ist eben ein bettelnder Leibeigener des Staates, ein folgsamer und demutsvoller Arbeitssklave,

ein obrigkeitshöriger JA-Sager, in seiner Unwissenheit - seiner Staatsdiktatur gegenüber.

Ein Gläubiger, ein gläubiger Götzenanbeter und Verehrer ! Ein Kriecher vor dem Herrn!
 
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Aber der Deutsche ist eben ein bettelnder Leibeigener des Staates, ein folgsamer und demutsvoller Arbeitssklave,

ein obrigkeitshöriger JA-Sager, in seiner Unwissenheit - seiner Staatsdiktatur gegenüber.

Ein Gläubiger, ein gläubiger Götzenanbeter und Verehrer ! Ein Kriecher vor dem Herrn!

Besser kann man es nicht ausdrücken. LEIDER ist dies die Wahrheit. ANDERNFALLS hätte auch nicht die halbe islamische Welt das Land derart heimsuchen können und maßgeblich mitbestimmen können, was die Deutschen tuen dürfen und was nicht.

Das ausbaden können nun Hilflose wie der Rollstuhlfahrer, dem man sein Gerät weggenommen hätte, wenn es nicht nur geliehen worden wäre.
 
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Nora

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Kann ich Dir nur zustimmen !

Es fängt schon damit an, gegen den Staat zu klagen, wenn, auch dann bis zum Europäischen Gerichtshof.

Jeder Arbeitslose, oder Hartz IV Empfänger, welcher am Anfang nicht umfassend über die Konsequenzen aufgeklärt wurde,

was es bedeutet,

die vom Amt vorgelegten Dokumente zu unterschreiben und mit den für ihn daraus entstehenden persönlichen Folgen,

sind rechtsungültig. Auch wenn das Amt, die Person es anders behauptet. Und können auch im Nachhinein,

rückwirkend für unwirksam erklärt werden.

Da nützen auch die vermittelten staatlichen Erpressungs-, u. Nötigungsandrohungen nicht.

Sollten die so erfolgen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Person stellen, auch das kann nicht verwehrt werden.

Aber der Deutsche ist eben ein bettelnder Leibeigener des Staates, ein folgsamer und demutsvoller Arbeitssklave,

ein obrigkeitshöriger JA-Sager, in seiner Unwissenheit - seiner Staatsdiktatur gegenüber.

Ein Gläubiger, ein gläubiger Götzenanbeter und Verehrer ! Ein Kriecher vor dem Herrn!

Ich hatte mal das Vergnügen die Methoden kennenzulernen. Ich habe gewonnen, nach 3 Jahren. :rolleyes2:
 

Nora

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Congratulations and jubilations

:dance::happy::dance:

Danke. Da braucht man einen langen Atem und als erstes werden die Gelder gesperrt und dann brauchst einen Gegengutachter, mind. Professor einer Uniklinik. Die meisten geben schon vorher auf.
 
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Danke. Da braucht man einen langen Atem und als erstes werden die Gelder gesperrt und dann brauchst einen Gegengutachter, mind. Professor einer Uniklinik. Die meisten geben schon vorher auf.

Das ist ja das "deutsche Staatsprinzip" !

Man kann gegen die Diktatur, gegen die Staatsungerechtigkeit klagen als Bürger, aber im Gegensatz zum enteignenden Staat,

der sich über die finanzielle Volksenteignung finanziert, muß der Bürger die Kosten vorstrecken.

Man hat es bei Toll Collect gesehen, durch die Aussichtslosigkeit im Prozess aus staatlicher Sicht gesehen,

wurde unter einer "Stillschweige-Erklärung"

die gerichtliche Auseinandersetzung umgangen,

und um auch die Öffentlichkeit auf die Machenschaften nicht aufmerksam werden zu lassen.
 

nachtstern

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Vielleicht hat der Hund unbeabsichtigterweise sogar Glück gehabt, kam er doch nur so in den Genuss lebensrettender Operationen, was natürlich aber gar nicht das Ziel der Beamten war.

Für mich liegt das Hauptaugenmerk eher auf der Tatsache, dass man ursprünglich dem Mann seinen Rollstuhl wegnehmen wollte, was nur dadurch verhindert würde, dass der ihm gar nicht gehörte.

der Rollstuhl wäre die größere Schweinerei gewesen!
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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