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Vermittelt sich nicht zunehmend der Eindruck, deutsches Regierungshandeln spielt sich immer mehr in Karlsruhe als in Berlin ab?
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die seit 1993 geltenden Leistungssätze für Asylbewerber in Deutschland nicht nur gerügt, sondern mit sofortiger (und gar rückwärts gerichteter?) Wirkung unter Bezug auf Art. 1 GG nach oben korrigiert.
Das ist nachvollziehbar.
Doch wird in diversen Foren und Kommentaren auch völlig diametral diskutiert, das das Urteil sei nicht gerecht, es begünstige Asyslbewerber unzumutbar und deutsche Empfänger von staatlichen Transferleistungen werden benachteiligt.
Wie denkt Ihr darüber?
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die seit 1993 geltenden Leistungssätze für Asylbewerber in Deutschland nicht nur gerügt, sondern mit sofortiger (und gar rückwärts gerichteter?) Wirkung unter Bezug auf Art. 1 GG nach oben korrigiert.
Das ist nachvollziehbar.
Doch wird in diversen Foren und Kommentaren auch völlig diametral diskutiert, das das Urteil sei nicht gerecht, es begünstige Asyslbewerber unzumutbar und deutsche Empfänger von staatlichen Transferleistungen werden benachteiligt.
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