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Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

Uwe O.

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wenn du was Substanzielles zu liefern hättest, hättest du es schon längst getan
da du es nicht getan hast bezeugt nur Eines: du hast und kannst gar nix liefern
Ich warte noch auf substantielle Beiträge von Dir zum Thema Haftung.
Und zwar eine Beweisführung anhand deutscher Gesetze und ggfs auch Rechtsprechung.
 

sportsgeist

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Bisher hatten wir GmbH-Anteile.
Jetzt weichst Du auf Aktien aus.
das ist letztlich dasselbe
ob ich 51% der Aktien eines Unternehmens besitze oder 51% der GmbH Anteile, ist vom Prinzip her gesehen dasselbe

nur mit Aktien ist es anschaulicher erklärbar

boah, deine Lücken werden immer erdrückender
 

sportsgeist

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Ich nehme an, Du meinst den ganz normalen Fall, also dass Du unter 25% Anteile hast.
Wenn Deine Aktien wertlos geworden sind, dann haftest Du gar nicht.
Du bist nur Dein Geld los, weil Du Dich verspekuliert hast.
ob 25% oder nicht spielt für diese Frage keine Rolle, außer dass du dann halt auch nur 25% der Gesamtmithaftung trägst

und "du bist dein Geld los" ist nur eine romantisierte Umschreibung dafür, dass du für Fehler mithaftest, die in deinem Unternehmen begangen wurden
mit anderen Worten eine andere Beschreibung für: H A F T U N G
Haftung des 25% Miteigentümers
 

sportsgeist

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Wenn Du mit Deiner 25.000 € GmbH einen Kredit von 500.000 € von der Bank haben willst (um beim Beispiel zu bleiben).
Konnte ich Dir helfen?
nichts davon hat mit der Frage einer Unterfinanzierung zu tun

das was du beschreibst ist die Frage der Kreditwürdigkeit
hat mit der Frage der Unterfinanzierung erstmal gar nix zu tun
 

Uwe O.

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die Rechslage beschreibt bestenfalls, mit 3 Augen zugedrückt, die rein technische Haftung

sie beschreibt aber nicht:
die de facto = reale Haftung
die implizite Haftung, und auch nicht
die explizite Haftung

dass dir diese 3 Dinge vom Intellekt und Bildungsgrad aber meilenweit zu hoch sind, brauchen wir nicht mehr weiter erörtern
ist hinreichend ausführlich geklärt
Ich helfe Dir einmal aus Deiner misslichen Lage:

Bei diesen juristischen Personen ist die Haftung für Verbindlichkeiten auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kommt dieser beschränkte Haftungsumfang bereits in ihrem Namen zum Ausdruck. Die GmbH haftet für Verbindlichkeiten allerdings unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen; gemeint ist vielmehr die beschränkte Haftung ihrer Gesellschafter, weil diese für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Haben die Gesellschafter ihre Kapitaleinlage vollständig erbracht, sind sie haftungsfrei. Die Durchgriffshaftung durchbricht dieses Prinzip, so dass die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften in bestimmten Fällen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen.

Und hier findest Du das und noch mehr (samt implizit und explizit.
 

sportsgeist

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Angenommen, Du hättest Bayeraktien für 1 Mio gekauft.
Dann hast Du keinen Anteil an Bayer in Höhe von 1 Mio €, sondern nur in Höhe von 390.625 €.
Denn eine Bayeraktie hat einen Nennwert von 2,56 €.

Ich hoffe, Du konntest folgen.
um die Frage, wieviel % des Stammkapitals (bei AGs heißt das strenggenommen anders, aber darum gehts jetzt nicht) von Bayer 1 Mio Euro in Aktien repräsentieren, geht es in diesem Zusammenhang nicht

falls Bayer shizze baut, haftest du schlimmstenfalls immer noch mit 1 Mio € mit
Punkt

nur darum gehts
 

sportsgeist

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Ich habe enie behauptet, dass Du mit Deinen Aktien haftest (egal wie hoch der Wert ist).
Ich habe immer entsprechend der deutschen Rechtslage ausgesagt, dass Du GAR NICHT HAFTEST.
achso, jetzt haftet man schon gar nicht mehr
jetzt wirds immer absurder

Aktien=Anteilswert auf nahe 0 gefallen
macht ja nix
war ja gar keine Haftung

na das beruhigt doch ungemein
*polemikmodusaus*
 

Uwe O.

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nichts davon hat mit der Frage einer Unterfinanzierung zu tun

das was du beschreibst ist die Frage der Kreditwürdigkeit
hat mit der Frage der Unterfinanzierung erstmal gar nix zu tun
Ich helfe Dir gern noch einmal.

Was ist Unterfinanzierung?​

Eine Unternehmensfinanzierung mit ausreichenden Mitteln stellt das Lebenselixier für eine Existenzgründung dar. Finanzierungsfehler wie Unter- oder Überfinanzierung zählen dagegen zu den häufigsten Gründen für frühe Insolvenzen.

Bei einer Unterfinanzierung ist das aufgenommene Kapital zu niedrig. Zwar bedeutet dies geringere Verschuldung und z.B. niedrigere Tilgungsraten für Kredite. Der Nachteil: Der Existenzgründung kann die Luft ausgehen, wenn das eingesetzte Kapital vor dem Erreichen des ROI oder der Gewinnschwelle bzw. des Break-even-Points aufgezehrt ist. Das Unternehmen kommt nicht über die Startphase hinaus. Es besitzt beispielsweise nicht die ausreichenden Mittel, um bei wachsender Nachfrage zusätzliches Personal einzustellen. Kunden und Umsätze gehen verloren.
 

Uwe O.

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ob 25% oder nicht spielt für diese Frage keine Rolle, außer dass du dann halt auch nur 25% der Gesamtmithaftung trägst

und "du bist dein Geld los" ist nur eine romantisierte Umschreibung dafür, dass du für Fehler mithaftest, die in deinem Unternehmen begangen wurden
mit anderen Worten eine andere Beschreibung für: H A F T U N G
Haftung des 25% Miteigentümers
Hast Du Dir schon mal die Mühe gemacht, den deutschen Rechtsbegriff Haftung (bei Anteilen an Kapitalgesellschaften) anhand von Gesetzen und Rechtsprechung nachzulesen.
Bisher stelle ich keinen Erfolg trotz meiner Hinweise fest.
 

sportsgeist

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Ich warte noch auf substantielle Beiträge von Dir zum Thema Haftung.
Und zwar eine Beweisführung anhand deutscher Gesetze und ggfs auch Rechtsprechung.
die Beweisführung steckte bereits in den Begriffen
de jure = technische Haftung
de facto = reale Haftung
implizite Haftung
explizite Haftung

alleine auf die Gesetze zu verweisen erschlägt ... wenn wir ganz ganz ganz ganz gnädig sind ... bestenfalls noch den Punkt der technischen Haftung
die anderen 3 aber gar nicht, die berüht es nicht mal, wie auch sollen Gesetze abbilden, wie man in Realität als Eigentümer implizit für Fehler des eigenen Firmenmangements mithaftet ... das ist ganz einfach am entstandenen persönlichen Vermögensschaden ablesbar !!?

daher
unbrauchbar
 

sportsgeist

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Ich helfe Dir gern noch einmal.

Was ist Unterfinanzierung?​

Eine Unternehmensfinanzierung mit ausreichenden Mitteln stellt das Lebenselixier für eine Existenzgründung dar. Finanzierungsfehler wie Unter- oder Überfinanzierung zählen dagegen zu den häufigsten Gründen für frühe Insolvenzen.

Bei einer Unterfinanzierung ist das aufgenommene Kapital zu niedrig. Zwar bedeutet dies geringere Verschuldung und z.B. niedrigere Tilgungsraten für Kredite. Der Nachteil: Der Existenzgründung kann die Luft ausgehen, wenn das eingesetzte Kapital vor dem Erreichen des ROI oder der Gewinnschwelle bzw. des Break-even-Points aufgezehrt ist. Das Unternehmen kommt nicht über die Startphase hinaus. Es besitzt beispielsweise nicht die ausreichenden Mittel, um bei wachsender Nachfrage zusätzliches Personal einzustellen. Kunden und Umsätze gehen verloren.
nichts davon erklärt den Begriff Unterfianzierung

eine GmbH mit 25.ooo Euro aufm Giro ist nicht unterfinanziert, wenn sie zusammen lediglich für 20.ooo Euro einkaufen geht und Gehälter auszahlt
würde sie jedoch für zusammen 50.ooo Euro einkaufen gehen und Gehälter auszahlen, wäre sie es
 

sportsgeist

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Hast Du Dir schon mal die Mühe gemacht, den deutschen Rechtsbegriff Haftung (bei Anteilen an Kapitalgesellschaften) anhand von Gesetzen und Rechtsprechung nachzulesen.
Bisher stelle ich keinen Erfolg trotz meiner Hinweise fest.
du drehst dich im Kreis wie ein Troll und merkst nicht mal, dass ich die seit mindestens 24h nur noch auf den Arm nehme
ernst nehmen garantiert nicht mehr
 

sportsgeist

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Beweise doch bitte anhand deutsche Gesetze, dass Berufsverbote eine Form der Haftung sind.
Ich bin sehr gespannt.
natürlich
wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, zum Beispiel, weil dir die Approbation oder die Anwaltszulassung entzogen wird, haftest du damit für einen Schaden, den du ganz offensichtlich voher begangen hast, sonst würde dir ja niemand die Zulassungen entziehen

Peitschenhiebe als Haftung gibts ja offiziell nicht mehr
 

Uwe O.

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die Beweisführung steckte bereits in den Begriffen
de jure = technische Haftung
de facto = reale Haftung
implizite Haftung
explizite Haftung

alleine auf die Gesetze zu verweisen erschlägt ... wenn wir ganz ganz ganz ganz gnädig sind ... bestenfalls noch den Punkt der technischen Haftung
die anderen 3 aber gar nicht, die berüht es nicht mal, wie auch sollen Gesetze abbilden, wie man in Realität als Eigentümer implizit für Fehler des eigenen Firmenmangements mithaftet ... das ist ganz einfach am entstandenen persönlichen Vermögensschaden ablesbar !!?

daher
unbrauchbar
Mit anderen Worten:

Du bist also nicht in der Lage, Deine Auffassung von Haftung anhand von Gesetzen und ggfs. Rechtssprechung zu beweisen.
Das ist ärmlich für Dich; für mich aber vorhersehbar.

Dein Satz : "..wie auch sollen Gesetze abbilden, wie man in Realität als Eigentümer implizit für Fehler des eigenen Firmenmangements mithaftet ..." ist an Dummheit nicht mehr zu überbieten, denn Du siehst eine (gesetzliche) Haftung außerhalb von Gesetzen.
 

Uwe O.

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natürlich
wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, zum Beispiel, weil dir die Approbation oder die Anwaltszulassung entzogen wird, haftest du damit für einen Schaden, den du ganz offensichtlich voher begangen hast, sonst würde dir ja niemand die Zulassungen entziehen
Bitte das passende Gesetz samt §§ dazu.

Andernfalls ist das nur Dummschwätz.
 

sportsgeist

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Bei diesen juristischen Personen ist die Haftung für Verbindlichkeiten auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
rein technisch gesehen ja

implizit haften natürlich auch die Eigentümer mit, denn durch die Haftung der Gesellschaft sinkt das Gesellschaftsvermögen, die Anteile der Eigentümer werden dadurch weniger wert, und damit haften auch die Eigentümer implizit für die Fehler der Firma

aber der Begriff "implizit" sagt dir nix, viel zu hoch für dich
also vergessen wir das
 

sportsgeist

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Mit anderen Worten:

Du bist also nicht in der Lage, Deine Auffassung von Haftung anhand von Gesetzen und ggfs. Rechtssprechung zu beweisen.
willst du die Welt jetzt vollends verarschen ...

... in welchem Gesetz soll denn stehen:
"ey Aktionär, der Kurs deiner Aktien darf nicht sinken, nur weil dein Firmenmangement shizze gebaut hat"

du bist schon eine echte Zumutung
oder eher belustigend

wie man es nimmt
ein wahrer Troll halt
 

sportsgeist

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Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kommt dieser beschränkte Haftungsumfang bereits in ihrem Namen zum Ausdruck. Die GmbH haftet für Verbindlichkeiten allerdings unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen; gemeint ist vielmehr die beschränkte Haftung ihrer Gesellschafter, weil diese für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
...stimmt auch wieder nur bestenfalls rein technisch gesehen

haftet die Firma mit ihrem Firmenvermögen, ist das Restfirmenvermögen geringer oder vermindert, der Wert der Anteile der Eigentümer sinkt, und diese haben dann implizit und de facto mitgehaftet ... und zwar um den Betrag, um den der Wert ihrer Anteile gesunken ist, schlimmstenfalls 100%
 

KurtNabb

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willst du die Welt jetzt vollends verarschen ...

... in welchem Gesetz soll denn stehen:
"ey Aktionär, der Kurs deiner Aktien darf nicht sinken, nur weil dein Firmenmangement shizze gebaut hat"

du bist schon eine echte Zumutung
oder eher belustigend

wie man es nimmt
ein wahrer Troll halt
Der Aktionär haftet, wie jeder Zocker, mit seinem Einsatz.

Was ist daran nur so furchtbar schwer zu verstehen?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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