Du hast absolut keinen Plan, Du redest und urteilst über Sachverhalte, die Dich entweder vom Intellekt her glatt überfordern und versuchst Dich das durch „schwarzer Peter Spiel“ nach dem Motto, wer betrogen wird, ist stets selber schuld… ich wünsche Diir nichts schlechtes, lediglich mal die Erfahrung machen zu müssen, dass etwas, was ZUNÄCHST den allerbesten Eindruck hinterlässt, sich als ausgesprochen faules Ei erweist. Wenn Du über eine Riege guter Anwälte verfügst, dann wirst Du das natürlich relativieren oder gänzlich verhindern können getreu der Feststellung:“ Arm und reich ist es gleichermaßen verboten, zu stehlen, zu betteln, zu hausieren, zu betrügen, unter Brücken zu schlafen, nur dass sich für zuletzt Genannte das Problem gar nicht stellt!“ Du kannst aber davon ausgehen, als Sohn eines Nicht Millionärs kann ich mir allenfalls einen Anwalt leisten und dabei muss ich noch darauf vertrauen können, dass er a) weiß, wovon und worüber er redet, b) geradezu extrem sachkundig ist (die hoch bezahlten Abwälte der Gegenseite sind es garantiert!!!) und c), dass Du ihn Dir auch leisten kannst! Und Deine behauptete 90%ige, angebliche Eigenschuld kannst Du Knicken, bei uns gibt es „Beschiss mit System“ und der Staat lässt es zu!
Versuch mal den Beweis über einen eigentlich ganz klaren Sachverhalt zu erbringen, wenn die Gegenseite es hartnäckig leugnet, weil leugnen durch „Aussage gegen Aussage“ möglich ist und dann weitere Beweise nicht nur nötig sondern auch zulässig sein müssen. Ich habe seinerzeit mehrere Sachverständigen Gutachten gebraucht, die Gegenseite kam stets mit einem „Schlechtachten“ dagegen, so verzögerte und verzögerte sich die Angelegenheit um Jahre! Sinn und Zweck dieser Manöver war zweifelsohne, mich mürbe und zur Aufgabe zu bewegen, doch mein Selbsterhaltungstrieb und steigender Zorn auf diese Gangster mit ihren ebensolchen Methoden, ebenso. Schließlich mussten sie endlich nach 7 Jahren klein beigeben und für den offensichtlichen Pfusch einstehen. Die „VOB“ (Verdingungsordnung für Bauleistingen) unterstützt Pfuschunternehnen geradezu auf unerträgliche Weise! Während nach dem alten BGB eine 5 jährige Verjährungsfrist galt, hat es die Baulobby mit allgemeiner Einführung der VOB gleich auf eine Reduktion auf 2 Jahre geschafft, wohl wissend, 2 Jahre hält im allgemeinen auch der allerschlimmste Pfusch, bei 5 Jahren ist es für den Pfuscher schon gefährlicher. Aber zum Glück gibt es immer auch noch die 30 jährige Verjährungsfrist für versteckte Mängel.
Die Mängel an meinem Haus fielen fast allesamt in die letzte Sparte, etwas überspitzt könnte man auch von Vorsatz reden! Denn es ging stets genau immer um die drohende Verjährung, erst wurde stets geleugnet, dass überhaupt Möngel da waren, dann wurden die klitzekleine Mängel nicht mehr bestritten, die großen dagegen nach wie vor verharmlost und die Beseitigung als angeblich„unangenessn“ verweigert. Dann schließlich glaubte nan sich in Sicherheit und die Mängel wurden nicht mehr bestritten,man versuchte es fortan mit der Behauptung, die Möngel seien nunmehr verjährt! Wieder musste Gutachterlich geklärt werden, ob es sich bei den festgestellten Möngeln um „versteckte“ oder „offensichtliche“ Mängel handelte. Eigentlich dürfte es jedem Deppen spontan einleuchten, dass es sich bei Mängeln, die man erst sehen kann, wenn man den Verputz entfernt (einfach weg gelassene Isolierschicht für lächerliche, vielleicht damals 300 DM teure Teerpappe!)!
Bevor Du weiterhin hier Schelte treiben willst, ich als Bauherr sei wohl „zu blöd“ gewesen, dann halt lieber die Klappe und Urteile nur über Dinge und Sachverhalte, von denen Du auch etwas verstehst !!!
ich korrigiere:
du suchst in der Tat alles 4 hier
du suchst:
a) massivst Schuld bei Anderen für Lebensentscheidungen, die doch du selber getroffen hast
b) flennst massivst um Mitleid, und zerfließt dabei fast in erbärmlicher Art und Weise in Selbstmitleid und Selbstgerechtigkeit
c) winselst um Verständnis, was ich fast bereit gewesen war aufzubringen, aber es fällt ob deiner larmoyanten selbstmitleidigen Art und Weise einfach schwer ... und Fremdschuldsuche kann ich einfach auf den Tod nicht leiden
d) willst einfach nur Frust abkotzen
es ist ...
alles 4 !!
und mit 90% Eigenschuld bist du IMO noch gut weggekommen, für eine Lebensentscheidung, die doch du alleine getroffen hast
100% wäre die richtige Zahl gewesen
und zu guter Letzt die Anmerkung, die ich dir schon einige Male gegeben hatte:
ja, Freiheit, Volljährigkeit und Erwachsensein stellen Ansprüche ... Ansprüche an sich selber
gehe aufs Amtsgericht und beantrage einen Vormund, wenn du dich einem erwachsenen Leben auf diesem Planeten nicht gewachsen siehst
an dein bisschen Ehre und Selbstwertgefühl will ich gar nicht appellieren, denn da ist keines
ich jedenfalls könnte morgens in keinen Spiegel mehr sehen, hätte ich ein anonymes Forum 12 Mal mit derselben Jammergeschichte über eine falsche Lebensentscheidung von mir selber vollgeheult
und du denkst tatsächlich, du bist der Einzige auf der Welt, der jemals falsche Lebensentscheidungen getroffen hat !!?
nein, es zeigt lediglich deine selbstachtungslose Lebenseinstellung, die Verantwortung und Schuld ständig bei den Anderen sucht
nein, auch Andere treffen falsche Lebensentscheidungen, aber wälzen sich halt nicht jahrelang am Boden:
"Schiri, Schiri, aua aua aua, der hat mir ans Schienbein gehauen ... aua aua aua"
sie stehen halt irgendwann auf, putzen sich den Mund ab, und weiter gehts ...
... aber was sage ich einem erbärmlichen Selbstmitleider ... dann versink doch einfach darin in deinem Selbstmitleid und deiner pathetischen Selbstgerechtigkeit