Du weißt gar nichts, du bist genauso ahnungslos wie alle anderen auch, sonst würdest du nämlich sofort singen.
Wenn die Impflicht kommt ist Art.20 Abs.4 angesagt.
Art. 20 Abs. 4 GG erlaubt es jedem Deutschen, gegen Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzugehen und die Verfassung auch gewaltsam zu verteidigen. Damit nicht jeder Bürger nach seinem Gutdünken Gewalt anwendet, ist dies aber nur als letzte Möglichkeit vorgesehen, wenn andere Wege versperrt sind.
Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) - Grundrechte-FAQ | https://grundrechte-faq.de/widerstandsrecht-art-20-abs-4-gg/
Das läßt sich dann organisieren von Einzelaktionen bis Bürgerwehr geht alles.
Du kannst natürlich auch dein Köfferchen packen und erst mal über die Grenze gehen.
Zuerst läßt du das aber erst mal auf dich zukommen, gegen den Willen von wenigstens 20 Millionen Ungeimpften hat keine Regierung eine Chance und letztlich werden das auch noch viel mehr, nämlich dann wenn die Geimpften merken das sie betrogen wurden, geplant ist nämlich ein halbjährlicher Verfall der Impfung.