Für mehr Kinderschutz
Selbstverfreilich braucht es einen strengen Kinderschutz und die deutschen Gesetze sind da schon recht gut:
"... Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. ...
... Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. ... Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 3 StGB ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist. ...
... Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren werden nach § 174 StGB bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.
Nach der am 30. Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen und am 5. November 2008 in Kraft getretenen Neufassung von § 182 StGB sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren darüber hinaus dann strafbar, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Die sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer Zwangslage statt (Abs. 1). Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.
- Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt (Abs. 2). Strafbar macht sich in diesem Fall nur ein mindestens 18 Jahre alter Täter.
Der Versuch ist nach § 182 Abs. 4 StGB strafbar. ..."
Schutzalter
Das ist denke ich (z.B.) im historischen Vegrleich) schon ziemlich streng aber okay. Es sollte noch eine Klausel für ehrliche und freiwillige Liebesbeziehungen ab 14 Jahr egeben, wonach zwar eine behördliche Untersuchung des Falle sPflicht ist aber keine Strafe verhängt werden muss, wenn es eine (wenigstens hinreichend) gute und freiwillige Beziehung ist.
"Ein Prozent aller Männer gilt als pädophil. Das heißt, dass in Deutschland 250.000 männliche Erwachsene Kinder unter 14 Jahren sexuell anziehend finden. ..."
Erschreckende Zahlen: Gestörtes Verlangen: In Deutschland leben 250.000 pädophile Männer
Das ist natürlich eine Definitionsfrage und selbstverständlich sollten Kinderpornos mit echten Kindern und Sex mit Kindern verboten sein aber wenn akzeptable Kinderpornos (freiwillig, keine Gewalt, Mindestalter von z.B. 12 Jahren) und Sex mit Kindern erlaubt und es gesellschaftlich wenigstens akzeptiert wäre, dann müsste man Menschen suchen, die das streng ablehnen würden (außer bei ihren eigenen Kindern, versteht sich). Die Mehrheit könnte sich das dann vorstellen.
Wenn man nicht gerade zwanghaft und pathologisch nur auf Ältere steht, dann ist es denke ich normal, dass man auch jugendliche sexuell attraktiv finden kann - das heißt natürlich nicht, dass man das auch ausleben sollte und wie gesagt sind oben genannte deutschen Gesetze okay aber sonst wäre es denke ich normal, bei guter Gelegenheit und gesellschaftlicher Akzeptanz u.U. auch Sex mit Kindern ab z.B. 15 Jahren zu haben. Es gibt also je nach Definition eine Menge Erwachsene (vermutlich eine Mehrheit), die Kinder ab 14 befummeln würdne, wenn das legal und akzeptiert wäre.
Wie gesagt, Kinderschutz ist wünschenswert - Eltern und Kinder haben daran ein berechtigtes Interesse. Denkbare Maßnahmen für mehr Kinderschutz:
- Kinder sind frühzeitig vor Sex-Gangstern zu warnen. Kindenr ist deutlich klarzumachen, dass es nicht okay ist, wenn Erwachsene sie befummeln. Kinder sollten Verdachtsfälle z.B. den Eltern, der Polizei, usw. melden. Kindern ist klar zu sagen, dass Abwiegelung und Vertuschung von potentiellem Kindesmißbrauch sehr verdächtig und ein Hinweis auf schlechte Menschen sein kann. Das kann schon sehr viel helfen. Derzeit versuchen womöglich Pervcerse, Kinder heimlich an Sex und Übergriffe durch Erwachsene zu gewöhnen.
- Es soll ein klares Gesetz geben, wonach Pädophile keine Jobs mit Kindern (wenigstens FSK 14) haben dürfen. Das kann schon eine Menge bringen, auch wenn es dazu keine hochnotpeinliche Befragung bei der Einstellung gibt. Denkbar sind automatische Computerscans nach Verdachtsmomenten sowie eine erweiterte Vorratsdatenspeicherung bei Menschen, die Jobs mit Kindern haben. Das kann sehr viel bringen. Siehe auch
Deutschland braucht mehr Transparenz in Machtpositionen.
So und nun möchte ich sehen, wer dagegen eher aufjault: Rechte (Nein?) oder Linke und Grüne (Ja?)?
Deutsche Rechte sind vermutlich für einen besseren Kinderschutz.
Wenn das deutsche Volk das will, dann kann es neben einem besseren Kinderschutz auch die Legalisierung von akzeptablen virtuellen Kinderpornos (Computeranimation ohne echte Kinder; das Erlaubte ist zu definieren) und Sex-Robotern (das Erlaubte ist zu definieren) geben. Siehe auch
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland! (alles imho)
Es soll ermittelt werden. Möge die Wahrheit aufgedeckt werden.
Deutschland braucht einen besseren Kinderschutz