Du schreibst vielleicht wieder einen Scheißdreck zusammen:
Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor wenn:
- die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
- die dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht.
- Und wenn der Bundestag diese auf Grund der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation UND auf Grund der dynamischen Ausbreitung beschließt!
Dass Rechte eingeschränkt oder vorübergehend ausgesetzt werden, darüber brauchst du nicht nochmal zu schwurbeln.
Das ist schlicht selbstverständlich wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt worden ist.
Das ist in Ordnung so.
*Heiterkeit
Grauzonen die du siehst liegen an deinen Leerzonen im Gehirn .....
Deshalb wird es ja auch den Ländern überlassen ob und wann sie die Rechtsverordnungen in Kraft setzen.
Ein dummes Geschwätz!
Also ob das meine Theorie wäre, was ich beschrieben habe ist das was das Parlament beschlossen hat und das wurde so auch in der Praxis umgesetzt.
Mit all den Freiräumen die die Bundesländer hatten.