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Kann mir mal jemand den Rechtsstaat erklären ?

Ophiuchus

Putinversteher
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Hier werden Deutsche verurteilt , weil sie sich im Ausland an einem Krieg beteiligen wollten :

Bundeswehr: Zwei Ex-Soldaten für Pläne zum Aufbau einer Söldnertruppe im Jemen verurteilt | https://www.spiegel.de/politik/deutschland/stuttgart-zwei-ex-bundeswehrsoldaten-fuer-plaene-zum-aufbau-einer-soeldnertruppe-im-jemen-verurteilt-a-f135df36-fab7-4513-85ac-014df35bf4f4

Als es drum ging ob Deutsche an der Seite der ukrainischen Faschisten kämpfen dürfen, hieß es kein Problem ?

Also in einem Krieg in dem Roooberts Kumpel beteiligt sind verboten ?!

In einem Krieg von Anal Lenas Kumpels ist das Söldnertum erlaubt ?

Erinnert an den spanischern Bürgerkrieg und eine der Vorgängerregierungen !

Die feierte auch die Legion Condor und deren Erfolg in Guernica !

Luftangriff auf Guernica – Wikipedia | https://de.wikipedia.org/wiki/Luftangriff_auf_Guernica

Und verfolgte die Kämpfer der internationalen Brigaden !

Internationale Brigaden – Wikipedia | https://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Brigaden
 

Abe Voltaire

Deutscher König
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Wie soll ich dir einen "RECHTS STAAT" mit lauter "LINKEN VÖGELN" erklären ? Vielleicht könnte ich es, wenn mir jemand den "Linksstaat" erklärt. Oder wer erklärt mir den Unterschied zwischen "Das Recht" und "Das Link" ?

Alles was kommt, ist: Das gibt es nicht, obwohl es das gibt.
 
OP
Ophiuchus

Ophiuchus

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Wie soll ich dir einen "RECHTS STAAT" mit lauter "LINKEN VÖGELN" erklären ? Vielleicht könnte ich es, wenn mir jemand den "Linksstaat" erklärt. Oder wer erklärt mir den Unterschied zwischen "Das Recht" und "Das Link" ?

Alles was kommt, ist: Das gibt es nicht, obwohl es das gibt.
 

immernochIch

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Und noch gluecklicher ist der, der den in den A tritt, die es aendern koennen, anstatt sich seinen Verstand ganz wegzusaufen.

Achja, die Titelfrage:
Ein Rechtsstaat ist eine Staat, in dem Recht bekommt, wer Recht hat. Also der, der das sagen hat. Ist genau wie mit dem Geld. Geld kommt immer zu Geld.
Was ein Staat ist, weisst Du ja sicher.
 
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OP
Ophiuchus

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War das jetzt sehr "link" von dir oder der Versuch mich "recht" aufzuheitern?
Kennst du den Murdock vom A-Team , von dem hab ich was .
Wie heißt es so schön, wer ihn nicht ärgert muss ihn nicht fürchten oder so ...
Also alles gut !
 

Uwe O.

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Und noch gluecklicher ist der, der den in den A tritt, die es aendern koennen, anstatt sich seinen Verstand ganz wegzusaufen.

Achja, die Titelfrage:
Ein Rechtsstaat ist eine Staat, in dem Recht bekommt, wer Recht hat. Also der, der das sagen hat. Ist genau wie mit dem Geld. Geld kommt immer zu Geld.
Wie immer vollkommen ahnungsbefreit.
Richtig ist:

In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
 

Kantholz

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Wie immer vollkommen ahnungsbefreit.
Richtig ist:

In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Einspruch!

Jedes Staatswesen, welches ein Recht nutzt,
in der Regel schriftlich festgehalten
durch Codexii,
ist ein Rechtstaat.

Das Mittelalter hatte Hexen rechtsstaatlich abgeurteilt.

-------

Unser heutiger Rechtstaat wird in
der Regel 'Freiheitlicher Demokratischer Rechtstaat' genannt.
 

Redwing

Rotinquisitor
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Wo Rechtsstaat draufsteht, muß noch lange kein Rechtsstaat drin sein, aber klingt halt besser als "Willkürregime". Aber ein Staat, wo sich das sogenannte Verfassungsgericht erst nach rund 15 Jahren bequemt, eine evident mehrfach GG-widrige Schikane wie Hartz4 an den Pranger zu stellen, selbst dann noch nur halbe Sachen mit Hintertürchen macht und nur zu oft andere fragwürdige Dinge, die Politiker sich auch in diesem Wissen gerne mal erstmal erlauben, mehr oder weniger kritiklos durchwinkt, würde ich nicht als Rechtsstaat bezeichnen, und die sogenannte Freiheit und Demokratie hier sind doch sehr gelbbeutelabhängig und im Falle letzteren gelenkt. Also alles nichts, was man anerkennen muß... 8- )

Offiziell ist es, glaube ich, auch nicht erlaubt, wenn sich Deutsche in der Ukraine an der Seite der Irren aus Kiew engagieren, aber ich bin mir sicher, da wird man in dem Falle - nicht natürlich, wenn sie GEGEN die Ukra-Ruiner kämpfen, wie das armselige Drama um Alina Lipp, die nicht mal kämpft, beweist - einmal mehr wohlwollend drüber hinwegblicken. Eben die typische Klüngel- und Zweierlei-Maß-Justiz sowie Politik. Und sehr oft vom Kontostand, dem gesellschaftlichen Status und manchmal auch der Meinung abhängig natürlich, wobei auch Richter, ebenso wie viele Politiker, zu viel kassieren und sich entsprechend oft einer gewissen Kaste zugehörig fühlen dürften und entsprechend entscheiden... ;-/

Na ja, "Rechtsstaat"; juristisch paßt es nicht, politisch wird schon eher ein Schuh draus... ;-P
 

Uwe O.

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Wo Rechtsstaat draufsteht, muß noch lange kein Rechtsstaat drin sein, aber klingt halt besser als "Willkürregime".
Siehe DDR.

Aber ein Staat, wo sich das sogenannte Verfassungsgericht erst nach rund 15 Jahren bequemt, eine evident mehrfach GG-widrige Schikane wie Hartz4 an den Pranger zu stellen,
Du meinst das Urteil AZ: 1 BvL 7/16 zu den Sanktionen?
Das erging 2019; wie Du dem Aktenzeichen entnehmen kannst, dauerte das Verfahren vor dem BVerfG knapp 3 Jahre.
Woher nimmst Du Deine behaupteten 15 Jahre?
Offiziell ist es, glaube ich, auch nicht erlaubt, wenn sich Deutsche in der Ukraine an der Seite der Irren aus Kiew engagieren,

In Deutschland ist es strafbar, deutsche Staatsangehörige „zugunsten einer ausländischen Macht“ „zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung“ anzuwerben (§ 109h StGB).
Söldner genießen bei ihren Einsätzen keinen rechtlichen Schutz. Allerdings gelten viele Mitarbeiter privater Militärfirmen nicht als Söldner, sondern als Zivilisten. FREIBURG taz | Das Völkerrecht kennt wenig spezielle Regeln für Söldner und private Militärfirmen.

 
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der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

... die er sich selbst zurecht biegt.
Siehe z.B. die fast vollständig durch das 8. Verfassungsänderungsgesetz geänderte Verfassung des Landes Brandenburg, obwohl es in der Präambel noch immer heißt:
"Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, haben uns in freier Entscheidung diese Verfassung gegeben, ..."
und dies nicht geändert wurde in
"Uns, den Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, wurde von einer kleinen, aus 59 Personen bestehenden Gruppe unsere Verfassung genommen."
 

Uwe O.

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... die er sich selbst zurecht biegt.
Siehe z.B. die fast vollständig durch das 8. Verfassungsänderungsgesetz geänderte Verfassung des Landes Brandenburg, obwohl es in der Präambel noch immer heißt:
"Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, haben uns in freier Entscheidung diese Verfassung gegeben, ..."
und dies nicht geändert wurde in
"Uns, den Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, wurde von einer kleinen, aus 59 Personen bestehenden Gruppe unsere Verfassung genommen."
Ach komm.
Die Verfassungsänderung beschäftigt sich mit der Rechtschreibreform und der Genderei. Und den Sorben.
Was verstößt da gegen den Rechtstaat?
 
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Ach komm.
Die Verfassungsänderung beschäftigt sich mit der Rechtschreibreform und der Genderei. Und den Sorben.
Was verstößt da gegen den Rechtstaat?
Mal richtig lesen wäre angebracht:

Art. 7 Abs. 2 - Das Recht auf Schutz der Menschenwürde wird erheblich eingeschränkt.
zuvor: Jeder schuldet jedem die Anerkennung seiner Würde.
jetzt: Alle Menschen schulden einander die Anerkennung ihrer Würde.
Hier wurde nicht nur in den Schuldnerbegriff, sondern auch in den Tatbestand eingegriffen.
Dies ist um so unverständlicher, als Art. 5 Abs. 1 für Art. 7 Abs. 2 eine Drittwirkung normiert.
(nicht nur staatliche Organe, sondern alle natürlichen und juristischen Personen, Personenzusammenschlüsse und sonstige Organisationsformen waren zuvor durch Art. 7 Abs. 2 pauschal verpflichtet;
nun nur noch Menschen, die voneinander Kenntnis haben)
Ganz anders wird einem hierbei, wenn man bedenkt, daß nun eine Person Verfassungsrichterin in Brandenburg werden soll, die sich mit dem Verstoß gegen Art. 7 Abs. 2 (egal ob in neuer oder alter Form) profiliert hat (siehe FW 21/2022, Seite 18).

Art. 22 - Wahlrecht wurde geändert
zuvor ab 18 jetzt ab 16 ohne das Volk zu fragen, ob es das überhaupt will

Art. 69 wurde geändert, um die größte Oppositionspartei in Brandenburg aus dem Präsidium werfen zu können.

Zudem schreibt jetzt Art. 2 Abs. 1 vor, daß die Brandenburger und Brandenburgerinnen zu denen, die Deutschland und insbesondere Brandenburg derzeit zu ruinieren beabsichtigen (Stichwort: "Thank you USA"), freundschaftliche Gefühle zu entwickeln haben.

Genderei:
Verstößt in der gemachten Form gegen das Recht auf Gleichbehandlung von Frauen und Männern.
Denn es wurde stets die weibliche Personenbezeichnung an 1. Stelle genannt.
Dies ist insbesondere in Brandenburg unverständlich, wo in vielen Gegenden auf 100 Männer nur 80 (und noch weniger) Frauen kommen (daher war hier auch schon das "Paritätgesetz" mehr als unangebracht).
Aus Brandenburg wandern nämlich junge Frauen wegen der familienfeindlichen Sozialpolitik und gegen die Verfassung (Art. 48 Abs. 1) verstoßenden Arbeitspolitik seit Jahrzehnten verstärkt ab, jedes Jahr ca. 6.000 Frauen mehr als Männer.
Da ist es völlig unverständlich, warum die weibliche Personenbezeichnung stets an 1. Stelle genannt und so ein völlig undifferenzierten Gesellschaftsbild gezeichnet wird.

neue Rechtschreibung:
Auch mehr als ein Viertel Jahrhundert nach der Rechtschreibreform von 1996 wurde diese von vielen noch nicht akzeptiert, weil sie unlogisch ist, Worte und Sätze schwer lesbar macht, deutsche Buchstaben ("ß") verdrängt und und und ...
Hier hätte das Volk die Möglichkeit gehabt, darüber abzustimmen, ob es die Reform will oder nicht.
Statt dessen wird wieder von oben angeordnet, daß man sich zu fügen habe.

Was verstößt da gegen den Rechtstaat?
In der Präambel heißt es, wie ich schon schrieb:
"Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, haben uns in freier Entscheidung diese Verfassung gegeben, ..."
Dem liegt der Volksentscheid vom 14.06.1992 über die Verfassung zu Grunde.
In Art. 2 Abs. 4 wird in 1. Linie dem Volk und nicht dem Landtag das Recht zur Gesetzgebung eingeräumt.
Und hier ändert mal kurz der Landtag Grundrechte und -pflichten der Verfassung und behauptet anschließend immer noch, das Volk habe sich diese Verfassung in freier Entscheidung gegeben.
Damit macht der Landtag die Abstimmung vom 14.06.1992 einfach mal zu einem Scheinreferendum und verstößt gegen in der Präambel und Art. 2 festgelegten Verfassungsgrundsätze.
 
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Genderei:
Verstößt in der gemachten Form gegen das Recht auf Gleichbehandlung von Frauen und Männern.
Denn es wurde stets die weibliche Personenbezeichnung an 1. Stelle genannt.
Dies ist insbesondere in Brandenburg unverständlich, wo in vielen Gegenden auf 100 Männer nur 80 (und noch weniger) Frauen kommen (daher war hier auch schon das "Paritätgesetz" mehr als unangebracht).
Aus Brandenburg wandern nämlich junge Frauen wegen der familienfeindlichen Sozialpolitik und gegen die Verfassung (Art. 48 Abs. 1) verstoßenden Arbeitspolitik seit Jahrzehnten verstärkt ab, jedes Jahr ca. 6.000 Frauen mehr als Männer.
Da ist es völlig unverständlich, warum die weibliche Personenbezeichnung stets an 1. Stelle genannt und so ein völlig undifferenzierten Gesellschaftsbild gezeichnet wird.
Zudem verstößt die Genderei teilweise gegen Art. 7 Abs. 2 a.F., da Personen entmenschlicht werden.
So werden aus Lehrern (alt) nicht etwa Lehrerinnen und Lehrer, sondern Lehrkräfte (Art. 30 Abs. 2).

Zudem soll gilt auch hier das zur Rechtschreibung gesagt.
Will das Volk das überhaupt?
 

Teestube14

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Zudem verstößt die Genderei teilweise gegen Art. 7 Abs. 2 a.F., da Personen entmenschlicht werden.
So werden aus Lehrern (alt) nicht etwa Lehrerinnen und Lehrer, sondern Lehrkräfte (Art. 30 Abs. 2).

Zudem soll gilt auch hier das zur Rechtschreibung gesagt.
Will das Volk das überhaupt?
Wieso werden sie durch "Lehrkräfte" entmenschlicht?
Das ist ganz normales Deutsch. Im deutschen Hochschulwesenden spricht man aber bereits von "Lehrenden". Finde ich noch am besten.
 
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Wieso werden sie durch "Lehrkräfte" entmenschlicht?
Das ist ganz normales Deutsch. Im deutschen Hochschulwesenden spricht man aber bereits von "Lehrenden". Finde ich noch am besten.
Weil es in dem Kontext, in dem es hier verwendet wird, von Menschen unterscheiden soll:
"Bei der Gestaltung wirken Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie ihre Vertretungen und Verbände mit."
Also Eltern, Schülerinnen und Schüler sind Beschreibungen von Menschen,
Lehrer werden zu einer bloßen Institution (Lehrkraft) entmenschlicht.

Lehrende gehen nach Feierabend in die Kneipe, lassen sich vollaufen und randalieren anschließend.
Was sind sie denn jetzt: Lehrende oder Randalierer?
Oder lehren sie das Randalieren?
 

Teestube14

ambivalent
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Weil es in dem Kontext, in dem es hier verwendet wird, von Menschen unterscheiden soll:
"Bei der Gestaltung wirken Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie ihre Vertretungen und Verbände mit."
Also Eltern, Schülerinnen und Schüler sind Beschreibungen von Menschen,
Lehrer werden zu einer bloßen Institution (Lehrkraft) entmenschlicht.

Lehrende gehen nach Feierabend in die Kneipe, lassen sich vollaufen und randalieren anschließend.
Was sind sie denn jetzt: Lehrende oder Randalierer?
Oder lehren sie das Randalieren?
Ich kann dir ehrlich gesagt nicht ganz folgen. Ich kann den Aufreger nicht sehen. Da ist nichts.
 

Sachse

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Hier die verkürzte Ausgabe von Rechtsstaat u. wie man den am leichtesten verstehen kann.

"Also - ein Rechtsstaat dient jenen die für sich Recht beanspruchen und die sich das
auch finanziell leisten können."

Ende der Durchsage! Verstanden?
 

schnipp-schnapp

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Wie immer vollkommen ahnungsbefreit.
Richtig ist:

In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Wo sagtest du gibt es diesen Staat.....:unsure:....
erst gestern bekam ich Aufklärung über eine Steuerangelegenheit.....
Spenden habe ich grundsätzlich eingestellt bis auf das Tierheim vor Ort...dem ich seit 30 Jahre jährlich eine kleine Summe zukommen lasse.....
diese Summe wurde in der Steuererklärung vom Finanzamt immer wieder abgelegt mit der Begründung das ich dort Mitglied bin.....würde ich die Summe also ohne Mitgliedschaft überweisen könnte ich die Summe absetzen.
Mit der Mitgliedschaft habe ich keinerlei verpflichtungen oder Nutzen...zum Beispiel wenn ich ein Tier haben will, muss ich genauso Zahlen wie jeder andere auch....
Gestern also das erste mal beim Steuerberater, der mir erklärte, das dass Finanzamt mich 30 Jahre beschiessen hat....
Soviel zum Rechststaat....das Die Steuerberaterin hat auch andere Beispiele gebracht...da haben bei mir mächtig die Ohren geklingelt... bei so viel beschiss am Bürger....
So viel zum Rechtsstaaaaaaaaaaaaaaaaaaaat ....:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 
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Uwe O.

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Wo sagtest du gibt es diesen Staat.....:unsure:....
erst gestern bekam ich Aufklärung über eine Steuerangelegenheit.....
Spenden habe ich grundsätzlich eingestellt bis auf das Tierheim vor Ort...dem ich seit 30 Jahre jährlich eine kleine Summe zukommen lasse.....
diese Summe wurde in der Steuererklärung vom Finanzamt immer wieder abgelegt mit der Begründung das ich dort Mitglied bin.....würde ich die Summe also ohne Mitgliedschaft überweisen könnte ich die Summe absetzen.
Mit der Mitgliedschaft habe ich keinerlei verpflichtungen oder Nutzen...zum Beispiel wenn ich ein Tier haben will, muss ich genauso Zahlen wie jeder andere auch....
Gestern also das erste mal beim Steuerberater, der mir erklärte, das dass Finanzamt mich 30 Jahre beschiessen hat....
Soviel zum Rechststaat....das Die Steuerberaterin hat auch andere Beispiele gebracht...da haben bei mir mächtig die Ohren geklingelt... bei so viel beschiss am Bürger....
So viel zum Rechtsstaaaaaaaaaaaaaaaaaaaat ....:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
So einfach, wie Du jetzt dieses Beispiel gegen den rechtsstaat verwendest nun doch nicht.

Für Mitgliedsbeirträge gilt steuerlich:

In § 10b Absatz 1 Satz 8 EStG sind diverse Ausschlusstatbestände festgelegt. Bei dessen eingreifen sind die Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig. Demnach darf der Mitgliedsbeitrag an Sport und Freizeitvereine im Sinne des § 52 Absatz 2 Nummer 21, 22, 23 AO, wie beispielsweise Vereine der Heimatkunde und Tierzucht nicht abgezogen werden. Daneben sind auch Mitgliedsbeiträge an Vereine der kulturellen Betätigung, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen gemäß § 1ob Absatz 1 Satz 8 EStG nicht abzugsfähig. Diesem Ausschluss liegt der Gedanke zugrunde, dass aus Sicht des Mitglieds die Erlangung einer Gegenleistung in Form der Freizeitgestaltung im Vordergrund steht.

Es ist möglich, dass sich der Bearbeiter beim Finanzamt bei diesen undurchsichtigen Vorschriften geirrt hat.
Der Rechtsstaat ermöglicht es Dir, gegen diese falsche Entscheidung vorzugehen (wenn Du die Fristen eingehalten hast).
 

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