Liveübertragung: Mittwoch, 24. April, 18.45 Uhr
Der Bundestag berät am
Mittwoch, 24. April 2024, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „
Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus – Fehleranalyse und Entwicklung besserer Handlungsansätze für künftige Pandemien“ (
20/11137). Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache soll der Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden.
Antrag der AfD
Die Enquete-Kommission soll nach dem Willen der AfD vor allem die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Verhältnis zu den Grundrechten im Grundgesetz prüfen. Ziel solle sein, bei jeder durchgeführten Corona-Maßnahme die Grenzen der Eingriffsrechte von Landesregierungen und der Bundesregierung bei der Pandemie herauszuarbeiten.
Die Kommission solle die Problematik aufarbeiten, dass durch die Ausrufung einer „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ im Paragrafen 5 des IfSG durch eine einfache parlamentarische Mehrheit Grundrechte aufgehoben werden können. Vor diesem Hintergrund solle die Enquete-Kommission Vorschläge für eine Neugestaltung des Paragrafen 5 des IfSG erarbeiten. Zudem müssten die Begriffe „Pandemie“ und „Epidemie“ rechtlich eindeutig definiert und damit künftig klar voneinander unterscheidbar werden.
„Rolle der relevanten Akteure aufarbeiten“......
„Fehler und unzureichende Erkenntnisse“.......
Quelle