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Der Deutsche Bundestag feiert das Grundgesetz. Vom wichtigsten Menschenrecht darin, dem Art. 2, dem Recht auf Fremdbestimmungskontrolle, also der Kontrolle aller rechtsstaatlichen Eingriffe in unser bißchen Dasein, und einigen anderen "dicken Hunden" darin, natürlich keine Rede ...
Wen juckt's?
Es gibt noch einige andere machtvolle Auslegungsvorbereitungen im Grundgesetz, das mit seinen 65 Jahren eigentlich recht lebenserfahren, vielleicht sogar weise daherkommen könnte ...
Wen juckt's?
Beispiel gefällig?
Absatz 1 des Art. 97 GG, der viel wichtiger ist, als die Artikelnummer vermuten läßt, weil Richter sicherstellen sollen, daß das Grundgesetz eingehalten wird, das Fundament aller Vereinbarungen des Volkes für die Allgemeinheit, durch Beachtung aller Gesetze, Rechtsnormen, Verordnungen usw., meint folgendes:
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Kein Mensch kann unabhängig und gleichzeitig in der Pflicht sein. Nicht wahr. Die GG-Macher wußten sehr genau, was sie taten. Hätten sie dem Volke klar gemacht, was Sache ist, was sich für Genauhingucker aus rechtslegenden Kommentaren ergibt, wäre Bürgern zu klar geworden, daß Richter unabhängig von rechtswidrigen Interessen sein sollen und Richtern bei Ernstnehmung ihres Diensteides (der Wahrheit und der Gerechtigkeit dienen) praktisch kaum "Gewissensspielräume" bleiben.
Denn dann wäre der GG Art. 97 wie folgt formuliert: Die Richter sind unabhängig von rechtswidrigen Einflüssen und nur dem Gesetze unterworfen. ...
Ei wei. Was man mit Worten alles anrichten kann.
Absatz 1 des Art. 97 GG, der viel wichtiger ist, als die Artikelnummer vermuten läßt, weil Richter sicherstellen sollen, daß das Grundgesetz eingehalten wird, das Fundament aller Vereinbarungen des Volkes für die Allgemeinheit, durch Beachtung aller Gesetze, Rechtsnormen, Verordnungen usw., meint folgendes:
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Kein Mensch kann unabhängig und gleichzeitig in der Pflicht sein. Nicht wahr. Die GG-Macher wußten sehr genau, was sie taten. Hätten sie dem Volke klar gemacht, was Sache ist, was sich für Genauhingucker aus rechtslegenden Kommentaren ergibt, wäre Bürgern zu klar geworden, daß Richter unabhängig von rechtswidrigen Interessen sein sollen und Richtern bei Ernstnehmung ihres Diensteides (der Wahrheit und der Gerechtigkeit dienen) praktisch kaum "Gewissensspielräume" bleiben.
Denn dann wäre der GG Art. 97 wie folgt formuliert: Die Richter sind unabhängig von rechtswidrigen Einflüssen und nur dem Gesetze unterworfen. ...
Ei wei. Was man mit Worten alles anrichten kann.
Es gibt noch einige andere machtvolle Auslegungsvorbereitungen im Grundgesetz, das mit seinen 65 Jahren eigentlich recht lebenserfahren, vielleicht sogar weise daherkommen könnte ...
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