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Pazifismus: Kriegsvermeidung unter allen Umständen?

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Wieder selektives Lesen. Dein "Beschluss" ist kein übergreifendes Recht.

Ist das jetzt bewusste Realitätsverweigerung?

Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den damals 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.Bei der Ratifikation des Vertrags kam es in mehreren Mitgliedstaaten zu Schwierigkeiten. Insbesondere ein ablehnendes Referendum in Irland im Sommer 2008 verzögerte den ursprünglichen Zeitplan. Nach einer Wiederholung des Referendums im Herbst 2009 trat der Vertrag schließlich zum 1. Dezember 2009 in Kraft.Damit ist er für alle Unterzeichner bindend.
 
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Ist das jetzt bewusste Realitätsverweigerung?

Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den damals 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.Bei der Ratifikation des Vertrags kam es in mehreren Mitgliedstaaten zu Schwierigkeiten. Insbesondere ein ablehnendes Referendum in Irland im Sommer 2008 verzögerte den ursprünglichen Zeitplan. Nach einer Wiederholung des Referendums im Herbst 2009 trat der Vertrag schließlich zum 1. Dezember 2009 in Kraft.Damit ist er für alle Unterzeichner bindend.

Wobei gesagt werden sollte, dass der Lissabonner Vertrag ziemlich identisch ist mit der EU Verfassung, die bei Referenden abgelehnt wurde. Das ist der Grund, weshalb man ihn nicht "Verfassung" nennen darf und das Bundesverfassungsgericht so große Schwierigkeiten hat seine Legalität zu begründen.
 
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Ist das jetzt bewusste Realitätsverweigerung?

Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den damals 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.Bei der Ratifikation des Vertrags kam es in mehreren Mitgliedstaaten zu Schwierigkeiten. Insbesondere ein ablehnendes Referendum in Irland im Sommer 2008 verzögerte den ursprünglichen Zeitplan. Nach einer Wiederholung des Referendums im Herbst 2009 trat der Vertrag schließlich zum 1. Dezember 2009 in Kraft.Damit ist er für alle Unterzeichner bindend.

Deine herbei gezauberte Eingriffgewalt ist aber nicht in allen EU-Staaten übergeleitet worden.
 

nachtstern

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Quatsch was du da redest !!

Hallo Forengemeide,

heute will ich mal eine (Anti-)These einwerfen, die mir wichtig scheint:

Nein, NICHT jeder Krieg ist ungerecht, wie unsere herzallerliebste Trotteltante Käßmann uns weismachen will.

Beispiele:

1) Taliban und "Geistes"verwandte aller Art müssen sorgfältig totgeschossen werden - ganz konsequent.
Westliche Büßer-Attitüden bzgl. deren Psychohintergründen sind völlig idiotisch. Ebenso ist bei diesen Urmenschen jeder "Dialog"-Versuch Unsinn.
Wer kleine Mädchen mit Sprengstoffgürteln als lebende Bomben auf Märkte schickt, oder sie wahlweise an alte geile Kerle "verheiratet" bzw. als Sklavinnen verkauft, muss totgeschossen werden - gerne auch mit Drohnen! Denn da wo diese Urmenschen sind, werden sie oft auch von den Machthabern unterstützt (s. Pakistan, Afghanistan...).
Wie ich kürzlich las, haben sie auch Menschen, die Fußball-WM geschaut haben, die Finger wie Bleistifte angespitzt - und weitere "kreative" Behandlungen angedeihen lassen.
Mit DENEN will die Käßmann "beten"!

2) Wenn Diktatoren Demokratien mit Waffen angreifen, ist der Krieg dagegen IMMER OK.

3) Aus 2) folgt auch, dass das gegenwärtige Russland wieder als potenzieller Feind begriffen werden muss. Die zwischen diesem Feind und D liegenden Länder (Ukraine und Polen) sind überhaupt kein Schutz gegen die russische Armee. Unser einziger Schutz ist die NATO, der wir mit deutlich mehr eigener militärischer Bemühung zur Seite stehen müssen!

Zusammenfassung:
Es gibt Fälle (die auch uns sehr nahe liegen können), in denen wir Krieg einplanen müssen - und uns auf diesen vorbereiten.
Oder wir werden von Diktatoren der einen oder andern Art erneut vergewaltigt.

Der Zweifler

Wie kannst du sagen das Menschen getötet werden sollten ?
 

nachtstern

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Nein tue ich nicht. Lies den Abs 3 und dann denke über die Folgen nach.

Ende.

Zitat Wiki:
Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags wurde 2003 von einem Europäischen Konvent erarbeitet und am 29. Oktober 2004 in Rom feierlich von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Da jedoch nach gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizierten, erlangte er keine Rechtskraft. Stattdessen schlossen im Dezember 2007 die europäischen Staats- und Regierungschefs unter portugiesischer Ratspräsidentschaft den Vertrag von Lissabon ab, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.

da Niemand das "kleingedruckte" liest (unsere Vertreter ebenso wenig wie die Anderen dort ^^)
ging Der nun mal durch!
is eben wie beim ESM wo Kein Abgeordneter den Vertrag überhaupt gelesen hatte,
ey! Es war Freitag! man wollte eben nach Hause!!!:winken:
 
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Zitat Wiki:
Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags wurde 2003 von einem Europäischen Konvent erarbeitet und am 29. Oktober 2004 in Rom feierlich von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Da jedoch nach gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizierten, erlangte er keine Rechtskraft. Stattdessen schlossen im Dezember 2007 die europäischen Staats- und Regierungschefs unter portugiesischer Ratspräsidentschaft den Vertrag von Lissabon ab, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.

da Niemand das "kleingedruckte" liest (unsere Vertreter ebenso wenig wie die Anderen dort ^^)
ging Der nun mal durch!
is eben wie beim ESM wo Kein Abgeordneter den Vertrag überhaupt gelesen hatte,
ey! Es war Freitag! man wollte eben nach Hause!!!:winken:

und nun?

Sagt was aus?

In dem hier debattierten Punkt und der irrigen Auffassung der typischen Vertreter des Anti-Überalles ws bitte ? Nichts!! Denn der 222 hat was für einen Charakter, wenn man den Abs 3 richtig gelesen hat?

Aber hier sind über ALLES nur Expärten am Werk.
 

nachtstern

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und nun?

Sagt was aus?

In dem hier debattierten Punkt und der irrigen Auffassung der typischen Vertreter des Anti-Überalles ws bitte ? Nichts!! Denn der 222 hat was für einen Charakter, wenn man den Abs 3 richtig gelesen hat?

Aber hier sind über ALLES nur Expärten am Werk.


tja,
deswegen gab Ich dir ja schon diesen Hinweis auf Jemanden der n bissel mehr Durchblick haben dürfte als Wir beide hier:

http://www.politik-sind-wir.de/show...llen-Umständen?p=225201&viewfull=1#post225201
 
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Nach den Diktionen des BVerfG liegt der Mann falsch! Und die Krakeeler hier auch, wie fast immer.

Also, weiter so tun als seine hier die Expärten unterwegs.
 

nachtstern

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Nach den Diktionen des BVerfG liegt der Mann falsch! Und die Krakeeler hier auch, wie fast immer.

Also, weiter so tun als seine hier die Expärten unterwegs.

das Bundesverfassungsgericht befand ja schon den ESM für gut ^^
aber egal,
verlinkt mal :winken:
 
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Diese kleine Anfrage im Bundestag entkräftet die meisten Befürchtungen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608726.pdf

Weder ist eine Regierung gezwungen, die militärische Hilfe anzunehmen, noch werden nationale Gesetze, die für die eigenen Streitkräfte gelten (die dann auch für die unterstellten fremden Streitkräfte gelten würden), außer Kraft gesetzt ... und Kriegsrecht kann in dem Fall auch nicht erlassen werden ...

Also keine willkürlichen Erschießungen ...
 
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völlig richtig Issomad. Nur die Hysteriker, die Anti-Typen, die Kaputtniks über alles hier, die können mit den Realitäten nix anfangen. Die brauchen für ihr schales Dasein...... den Kick des : ich bin nix, also ist alles andere auch nix.

egal. Das Internet ist halt ein Treffpunkt der Idiotie und man darf sich darüber trefflich amüsieren.

Was ich tue ...

lach und....
 

nachtstern

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Diese kleine Anfrage im Bundestag entkräftet die meisten Befürchtungen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608726.pdf

Weder ist eine Regierung gezwungen, die militärische Hilfe anzunehmen, noch werden nationale Gesetze, die für die eigenen Streitkräfte gelten (die dann auch für die unterstellten fremden Streitkräfte gelten würden), außer Kraft gesetzt ... und Kriegsrecht kann in dem Fall auch nicht erlassen werden ...

Also keine willkürlichen Erschießungen ...

diese "Kleine Anfrage"*g
ja klar, es ist ein "Kann" und es besteht "keine Verpflichtung"
aber denkst du das die Eurogendfor zu einem anderen Zweck gegründet wurde,
als dafür etwaige Volks-/Bürgeraufstände" zu bekämpfen?

"witzig" find ich die immer wiederkehrende Antowrt auf gewisse Fragen:

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Antwort Frage 2 :
Die Einzelheiten für die Anwendung der Solidaritätsklausel, einschließlich der militärischen Mittel, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Hilfeleistung nach Artikel 222 AEUV bereitstellen können, sind Gegenstand eines Ratsbeschlus- ses (Artikel 222 Abs. 3 AEUV), der nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissa- bon ausgehandelt werden wird. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig, wenn dieser Beschluss Auswirkungen im Bereich der Verteidigung hat.

na ja, durch die "GroKo" "kann" ja von Einstimmigkeit" ausgegangen werden!

ps
die Bundeswehr übt schon fleißig:

http://www.mmnews.de/index.php/politik/15462-bundeswehr-probt
Crowd Riot Control

Das Großmanöver beinhaltete außerdem den Kampf gegen Aufständische in städtischen Ballungsgebieten. Dafür übte die Spezialeinheit "Crowd Riot Control" (CRC). Die Bundeswehr lobt die CRC in einem Übungsbericht mit folgenden Worten:



Originalbericht Bundeswehr

Menschenmengen im Griff

Eine aufgebrachte Menschmenge mit Transparenten und lauten Sprechchören nähert sich den Besuchern. Im Gleichschritt platzieren sich Feldjäger wie eine grüne Wand zwischen Demonstranten und Zuschauern und verhindern so Übergriffe. Die Crowd Riot Control (CRC) Kräfte sind mit Schild, Schlagstock und Schutzanzug ausgestattet. Dabei sind auch ein Greiftrupp und ein Hundeführer mit Diensthund.

Die Durchsetzungsfähigkeit der Feldjägerkräfte wird durch den Wasserwerfer Yak deutlich erhöht. Durch das entschlossene und konsequente Vorgehen aller Kräfte ist auch diese Lage schnell unter Kontrolle.

Kampfstark und feuergewaltig

Es wird wieder lauter und die Besucher ahnen schon, was da kommt. Ein Geschützzug mit Panzerhaubitzen 2000 geht in der Nähe in Stellung. Diese können Ziele bis zu einer Entfernung von 40 Kilometern wirkungsvoll bekämpfen. Ergänzt wird diese Feuerkraft durch das Mittlere Artillerie Raketensystem MARS 2 mit einer Reichweite von bis zu 80 Kilometern.

Nach der entsprechenden Feuervorbereitung durch die Artillerie treten nun die Panzertruppen mit ihren Kampfpanzern Leopard 2A6 und dem Schützenpanzer Marder 1A3 an – professionell, stark und feuergewaltig.


und n gutes Werbevideo für den Leopard ^^

 
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nachtstern

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Diese kleine Anfrage im Bundestag entkräftet die meisten Befürchtungen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608726.pdf

Weder ist eine Regierung gezwungen, die militärische Hilfe anzunehmen, noch werden nationale Gesetze, die für die eigenen Streitkräfte gelten (die dann auch für die unterstellten fremden Streitkräfte gelten würden), außer Kraft gesetzt ... und Kriegsrecht kann in dem Fall auch nicht erlassen werden ...

Also keine willkürlichen Erschießungen ...

ach "p.s"
diese kleine Schlußbewertung erscheint mir recht interessant:


http://www.sicherheitsmelder.de/xht...F50E9.BoorbergSolrappLive?id=5750C2CD3A92.htm
Bewertung

Interessierte Kreise innerhalb der EU forcieren die baldige Implementierung der Solidaritätsklausel nach Art. 222 des Lissabon-Vertrages. Danach können im Fall von Naturkatastrophen, inneren Unruhen oder Terroranschlägen, einschließlich Cyber-Angriffen, sofern der betroffene Staat nicht über ausreichende Mittel der Abwehr verfügt, andere Mitgliedsstaaten um Hilfe und Unterstützung ersucht werden.
Ist der betroffene Staat offensichtlich nicht mehr handlungsfähig, entscheidet die EU über die zu treffenden Maßnahmen. Dies könnte im Ernstfall die Souveränität des betroffenen Staates in Frage stellen, wenngleich die EU das in der Erklärung zur Konsolidierten Fassung der europäischen Verträge in Abrede stellt.
Besonderes Gewicht erhält der Vorschlag durch die nach Implementierung zu erwartende Stärkung der EU-Militär- und Polizeiorganisation sowie des Auswärtigen Dienstes der EU.

 
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ja klar, es ist ein "Kann" und es besteht "keine Verpflichtung"
aber denkst du das die Eurogendfor zu einem anderen Zweck gegründet wurde,
als dafür etwaige Volks-/Bürgeraufstände" zu bekämpfen?

Wieder so ein überzogener Meinungsmist, also Unsinn. Die Super-Truppe ist eingefroren und hat für die BRD keinerlei Bedeutung. Hat nur in den Köpfen von VTler und Anti- Typen eine.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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