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OK, mit der differenzierten Sichtweise zwischen "Waffenstillstand" und "bedingungsloser Kapitulation" hast du vielleicht recht.
Nein, auch für Deutschland war auf der Potsdamer Konferenz von einem Friedensvertrag die Rede.
"4. Gebietsveränderungen
Die drei Regierungschefs bestätigten die "Westverschiebung" Polens, die bereits auf der Konferenz von Jalta beschlossen worden war. Polen sollte im Westen für Gebiete entschädigt werden, die es im Osten gezwungenermaßen an die Sowjetunion abgetreten hatte. Über den genauen Verlauf der deutsch-polnischen Grenze kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Siegermächten. Die Westmächte akzeptierten schließlich die Grenze Oder/Görlitzer Neiße, jedoch unter dem Vorbehalt einer endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag."
Hier nachzulesen:
http://www.deutsche-zeitgeschichte.de/?q=potsdamer-konferenz
und im Grunde genommen wider dem Völkerrecht ^^
http://www.zeit.de/1949/02/polen-annektiert-ostdeutschland
Polen annektiert Ostdeutschland
13. Januar 1949, 7:00 Uhr
http://potsblits.de/bundesministerium-des-inneren-und-personenstandsfragen/
das Bundesverfassungsgericht hatte bereits mit seinem Urteil vom 31. Juli 1973 festgestellt, dass die Ostverträge der Regierung Brandt von 1970 keine Grenzanerkennungsverträge im völkerrechtlichen Sinne darstellen. In einem Interview mit der Preußischen Allgemeinen Zeitung fragt sich dann auch der US-Historiker und Völkerrechtler Alfred de Zayas, „ob die Deutschen ihre eigene Verfassung und ihr Verfassungsgericht noch ernst nehmen“… Durch Vertreibung geschaffene Fakten dürften international nicht anerkannt werden. Wer es dennoch tut, der erweise dem Völkerrecht einen Bärendienst.