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Eben. Und gegen diese Norm wird nach Auffassung des Gerichts niicht verstoßen, weil für bestimmte Tötungsarten von Nutztieren das zustaändige Bundesministerium abweichende Rechtsvorschriften erlassen hat - § 4 b Tierschutzgesetz. So auch für das Töten männlicher Küken. Das ist der nüchterne Fakt.
Aber Schreddern - das ist doch krank! Das muss doch in der Birne zumindest wehtun. Was (!) sitzt denn in dem zuständigen Bundesministerium - Leute mit wenig Ethik oder nur Erfüllungsgehilfen irgendwelcher wirtschaftlicher Interessen. Im ersten Semester Recht hat seinerzeit der Prof. definiert: Recht ist das, was jeder rechtempfindende Mensch als Recht empfindet. Entscheidend ist, was eine Vorschrift meint, selbst wenn sie auszulegen ist.
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