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aber da sind wir ja nicht.Das ist in Rechtsstaaten allerdings so üblich.Staaten,die es mit dem Recht nicht so genau nehmen handeln da allerdings anders.
Dennoch muss man für eine Klagezulassung einen begründeten Mindestverdacht liefern ...
also vielleicht etwas mehr, als nur gestopselte Youtube Clips.
ob die vereinigte Kompetenz hier diese Mindestvoraussetzung wohl zusammenbrächte ?!
naja, vermutlich nicht mehr als eine Büttenrede für Karneval