Nach meinem Dafürhalten ein justiziabler Betrug.
Das kann man pauschal so nicht sagen
. . .
( Firmen haben ja auch häufig andere Gebaren in anderen Ländern bzw. andere Produkte . . . )
Sofern die Firma auf ihren Karten und Preisaushängen die tatsächliche MENGE der Flüssigkeit
NICHT auslobt,
dann befürchte ich,
könnte das nach deutschem Recht statthaft sein
.
RICHTIG GEIL,
wäre dem so, wäre das eine der wenigen noch vorhandenen Rechtslücken!!!
Man könnte nun, sofern das der Fall ist entweder auf
Sittenwidrigkeit ODER auf
Täuschung plädieren und schauen ob die Klage angenommen wird!
Generell sehe ich die Tatbestandsmerkmale in dem von mir oben geschilderten Fall nicht als erfüllt an, wenn die Gefäße tatsächlich so sind wie in dem Video zu sehen und die oben beschriebenen Merkmale erfüllt sind...
Aus einem Lehrbuch was im Internet übernommen wurde:
Das deutsche Recht
missbilligt täuschendes Verhalten und stellt es unter bestimmten Voraussetzungen sogar
unter Strafe, da der
Täter durch
gezielte Täuschung und das dadurch bewirkte Hervorrufen unrichtiger
Vorstellungen die
Willensbildung des
Opfers erheblich
beeinflusst.
Im deutschen Zivilrecht ist die
arglistige Täuschung ein
Anfechtungsgrund nach
§ 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), mit dem eine im Rahmen eines Rechtsgeschäfts abgegebene
Willenserklärung angefochten werden kann. Die
Rechtsfolge einer wirksamen Anfechtung ist, dass das
betreffende Rechtsgeschäft als von Anfang
nichtig anzusehen ist (vgl. § 142 Absatz 1 BGB), es wird also
rückwirkend vernichtet. Der Anfechtende hat im Anschluss einen
Anspruch darauf, dass beispielsweise bereits gezahlte
Geldbeträge zurückgezahlt werden, da der Täter
ungerechtfertigt bereichert ist (vgl. §§ 812 ff. BGB).
Jetzt muss man erstmal Arglist BEWEISEN, was sicherlich möglich ist,
ABER auch erstmal anerkannt werden muss...
Im Endeffekt bedeutet das so gesehen in diesem Fall, man kann nach Ende des Verfahrens wenn man gewinnt FÜR SICH SELBST geltend machen,
dass Starbucks ALLE Kaffees rückvergütet, wo man BEWEISEN kann, diese in diesen Behältnissen konsumiert zu haben und getäuscht worden zu sein.
Also hat man Gratis Kaffee gesoffen
.
Dafür zieht keiner vor Gericht!