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Na ja, ist 'n bisschen problematisch. Die juristische Kniff womit man der Gröning verurteilt hat, Beihilfe, so hat man damals noch nicht geurteilt. Wäre auch sehr unpraktisch gewesen: zur damaligen Zeit hätte man
mit diese Begründung halb Deutschland einsperren müssen. Und mit "Umschläge kleben" lässt sich ein Wirtschaftswunder nicht finanzieren !
Das Urteil ist richtig, moralisch einwandfrei und, da er sowieso bereits 94 ist, wird er die Strafe in ein Altenheim "absitzen". Er hat nur das "Pech" gehabt das er so alt geworden ist und das die Rechtsprechung
sich in Laufe der Zeit geändert hat. Aber das ist ein Risiko aller Zeiten.
Es wird nicht mehr viele dieser Urteile geben, mit dem Alter von 94 ist er m.E. sowieso ein Grenzfall.
van Quaadt tot Ärger
gut erfasst..
In der Hauptsache dient die vom Medienrummel umtoste Verurteilung eines entfernt an der
Tötungsarbeit Beteiligten, der Symbolik einer vorgeblich gelungenen Aufarbeitung der NSverbrechen.
Dies zu einem höchst verspäteten Zeitpunkt wo die allermeisten Schuldigen längst weggestorben sind
wird ein greiser Fernbeteiligter nach neugefassten Schuldmaßstäben mit viel Tamtam abgeurteilt.,
Was solls er wird seine Strafe altershalber erlassen bekommen und Schluss ist.
Der Zeitpunkt liegt ohnehin nicht mehr fern wo alle Beteiligten Täter wie Opfer
ihren letzten Seufzer getan haben und der Sack zugeschnürt wird.
Er wird seinen Platz im historischen Museum finden..
Nun lassen sich aus diesem Faktum noch ein paar Moralpunkte gewinnen
wenn ein paar übriggebliebene Greise nach verschärften Kriterien
noch in sozusagen letzter Stunde abgeurteilt werden
wovon vermutlich Keines vollstreckt werden wird . .
Unvorstellbar das diese Maßstäbe zu Zeiten der
Adenauerrestauration angewandt wären ','
Die Holokaustgewinnler werden sich nach
neuen Pfründen umsehen müssen.,.