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Geht mir genauso.Ich bin kein Jurist und meine Kenntnisse von Urheberrecht sind beschränkt. Trotzdem sage ich dazu , wie ich es einschätze:
Saubere Argumentation, passt allerdings nicht zu meinem Kenntnisstand.Allenfalls könnte der Urheber des Fotos Rechte an dem Foto anmelden. Das Kloster Maulbronn ist ein Kulturdenkmal Deutschlands, des Abendlands, der Christenheit und gehört nicht dem GRÜN-geführten Land Baden-Württemberg.
Stell dir vor, du besuchst als Tourist Köln, besichtigst auch den Kölner Dom, machst Fotos von außen und innen und stellst sie ins Netz - und da kommt eine Abmahnung vom Eingentümer: von der Stadt Köln, vom Land NRW oder von der Katholischen Kirche, vom Vatikan oder was weiß ich, um dir das zu verbieten. Das ist doch Quatsch. Der Kölner Dom ist wie das Kloster Maulbronn ein Kulturgut, das der Menschheit gehört - öffentlich zugänglich.
Wenn ich mich recht erinnere verfällt hierzulande das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Deshalb wurde vor einigen Jahren Hitlers "Mein Kampf" zur "public domain".
Was natürlich nicht ausschließt, dass sich irgendwelche Winkeladvokaten des Themas angenommen haben und Änderungen veranlasst haben.