Alle diese Gruppierungen haben sich ihre Privilegien gesichert! Mit Hilfe der jeweiligen Ideologie.
Nu dann, wenn ALLE gleichermaßen von dieser Politik profitieren was in der Praxis nicht gegeben ist.
Gute Antworten.
Es ist noch ein wesentlicher Unterschied zwischen politischen Ideologien (Ideen) und einem Aberglauben als Grundlage, der zudem immer erst nach dem Tode oder nach dem Untergang der gesamten Menschheit denkbar wäre.
Denn bisher hat noch niemend einen Menschen nach seinem Tode ins Paradies (Himmel) abreisen sehn.
Und die sogenannte Himmelfahrt von Jesus oder Mohammed oder wem auch immer sind ganz klar nur Visionen, erdacht in kranken oder raffinierten Hirnen.
Heut hörte ich in den Nachrichten, dass das BVG das Kopftuchverbot evtl. kippen will.
Das fände ich mehr als vernünftig, aber nicht aus dem Grund, den diese Herren (und Damen) Richter vorgeben, nämlich aus religiösen.
Ich kenne schon Frauen seit meiner Kindheit, die immer schon Kopftuch trugen. Es ist nur eine Art sich zu kleiden, mehr nicht.
Wer aber wieder mal mehr daraus macht, ist unser Religionsstaat: Es sei eine Behinderung von Religionsfreiheit!!!
Es ist doch so, erst wenn der Staat ein Bekleidungsstück zum religiösen Symbol macht, erst dann wird das als solches anerkannt!
Ich fass es nicht !!!
Einzig vernünftig bzw. zulässig wäre, entweder in Schulen Bekleidungsvorschriften zu erlassen, natürlich frei von religiösen Begründungen, an die sich alle zu halten haben, und wer das nicht will, mag sich eine andere Arbeit suchen.
Das sollte dann auch auf die Mädchen angewendet werden.
Und wenn sich jemand nicht dran halten will, dann hat der Direktor eine Aufgabe zu lösen.
Schließlich gibt es in unterschiedlichen Ländern nunmal unterschiedliche Gewohnheiten und Vorschriften, und die sollte jeder kennen und einhalten, der in andere Länder einreist.
Ich weiß von Leuten, die beruflich in arabischen Ländern waren, die bekamen eingeschärft, was sie dürfen und nicht dürfen. Und wenn sie es doch taten, mussten sie mit den Konsequenzen rechnen.
Genauso war es mit der Körperverletzung, die Religiöse an kleinen Jungs vornehmen lassen.
Erst wenn der Staat anerkennt, dass diese ein Ausdruck von Religion sei und demzufolge nicht zu verbieten geht, wird diese Verbindung anerkannt. Ansonsten wäre es stinknormale Körperverletzung an Schutzbefohlenen, die strafbar ist.
Aber dieser Staat hier hat weder die richtigen Vorschriften noch wendet er sie gescheit an, und menschlich gesehn schon gar nicht. Und er ist ganz klar ein religiös geprägter Staat, sondern käme er nicht auf die Idee, um Kopftücher derart viel religiösen Wind zu machen oder Körperverletzung an kleinen Kindern zuzulassen.