Das ist ebenfalls nicht ganz korrekt, wenn der Vermieter die Hausmeisterleistungen selbst erbringt, dann darf er sie nicht umlegen, beauftragt er dagegen eine Firma oder einen angestellten "Hausmeister", so darf er sie, und zwar in voller Höhe, auf die Mieter umlegen. Auch Schneeräumungen ohne Schnee können durchaus Kosten verursachen, denn wenn eine Firma damit beauftragt ist und ggfs. bei Anfall Schnee räumen muss, werden Gebühren auch für den Bereitschaftsdienst fällig. Nur wenn er selbst den Schnee beseitigt, darf er dafür nichts auf die Mieter umlegen, denn er selbst arbeitet "umsonst" (ist auch nicht korrekt, denn er kassiert ja die Miete!), Ich bestreite auch gar nicht, dass mancher Vermieter zumindest versucht, an der Heizkostenabrechnung "zu drehen". Der Mieter hat allerdings ein Einsichtsrecht in alle Belege und kann die Abrechnung, falls er dazu selber nicht in der Lage ist, von einer Fachperson prüfen lassen.