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Hallo,
also fuer mich ist das nur eine Ausrede, wenn Gesetze "schwammig" sind, um sie nicht besser machen zu muessen.
Ich fuer meinen Teil "ermaesse", dass das deutsche Steuerrecht nicht so ganz auf mich anzuwenden ist.
Deshalb bezahle ich auch nur das was ich fuer richtig halte an Steuern.
Ich glaube, dass wenn ich das einem Richter sagen wuerde, haette ich gleich eine Strafstufe mehr abzusitzen.
Aber genau das machen sie gerade mit mir.
Im SGBXIII steht, dass man im Ausland keinen Anspruch hat.
Das widerspricht das Konsulargesetz.
Jetzt ist es "Ermaessenssache" was mir bezahlt wird. Mindestsaetze werden nicht eingehalten.
Kann mir da Jemand helfen?
also fuer mich ist das nur eine Ausrede, wenn Gesetze "schwammig" sind, um sie nicht besser machen zu muessen.
Ich fuer meinen Teil "ermaesse", dass das deutsche Steuerrecht nicht so ganz auf mich anzuwenden ist.
Deshalb bezahle ich auch nur das was ich fuer richtig halte an Steuern.
Ich glaube, dass wenn ich das einem Richter sagen wuerde, haette ich gleich eine Strafstufe mehr abzusitzen.
Aber genau das machen sie gerade mit mir.
Im SGBXIII steht, dass man im Ausland keinen Anspruch hat.
Das widerspricht das Konsulargesetz.
Jetzt ist es "Ermaessenssache" was mir bezahlt wird. Mindestsaetze werden nicht eingehalten.
Kann mir da Jemand helfen?